Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. September 2016: Maas unter Druck / Ver­fas­sungs­be­schwerde für drittes Gesch­lecht / Grüne für Mehr­el­tern­schaft

05.09.2016

Justiz

BVerfG – Geschlechtsangabe: Eine intersexuelle Person hat, nachdem sie vor dem Bundesgerichtshof im Juni gescheitert ist, Verfassungsbeschwerde eingelegt, um zu erreichen, dass ein Geschlechtseintrag für Intersexuelle im Geburtenregister geschaffen wird, melden Samstags-FAZ (ahan.) und zeit.de.

BGH – Edeka/Tengelmann: Sigmar Gabriels (SPD) Anwälte haben in einem 36-seitigen Schriftsatz an den Bundesgerichtshof dargelegt, dass die Verfahrensführung des Bundeswirtschaftsministers um die Ministererlaubnis zur Fusion von Edeka und Tengelmann "vollkommen üblich und zulässig" sei. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Fusion Arbeitnehmerrechte gefährde. Dem Hbl (Thomas Sigmund/Klaus Stratmann) liegt das Schreiben vor.

StA Berlin – Mordanklage gegen Raser: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes angeklagt, weil bei ihrem illegalen Autorennen in Berlin ein Mann starb. Sie hätten aus niedrigen Beweggründen, "unbedingter Siegeswille", und mit einem gemeingefährlichen Mittel, ihrem Auto, gehandelt. Dies sei das erste Mal, dass in einem solchen Fall eine Mordanklage folgte, bisher lautete der schwerste Tatvorwurf auf fahrlässige Tötung, schreiben der Focus (Julian Kutzim) und die WamS (Antje Hildebrandt), der die Ermittlungsakten vorliegen.

BVerfG - Ceta: Die Montags-taz (Christian Rath) prüft, ob das Bundesverfassungsgericht Ceta verhindern wird. Die mittlerweile drei Verfassungsbeschwerden gegen das Freihandelsabkommen hätten nur Erfolg, wenn Karlsruhe hierin einen Eingriff in die Identität des Grundgesetzes oder eine Kompetenzüberschreitung der EU sieht. Die Eilanträge gegen die sofortige vorläufige Anwendung und die Zustimmung der Bundesregierung im EU-Ministerrat hätten keine großen Chancen.

OLG Düsseldorf – Sven Lau: Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Strafverfahren gegen den islamistischen Prediger Sven Lau. Er soll für eine syrische Terrororganisation Kämpfer, Geld und Nachtsichtgeräte organisiert haben. Besonders relevant für das Verfahren werden die Vorwürfe seines mutmaßlichen Rekruten Ismail Issa sein, welche focus.de (Axel Spilcker) ausführlich wiedergibt.

BGH zu veränderten Fotografien: internet-law.de (Thomas Stadler) verweist auf eine nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli, die sich damit auseinandersetzt, wann ein mittels Bildbearbeitung verändertes Foto urheberrechtlich eine freie Benutzung im Sinne einer Parodie darstellt. Im vorliegenden Fall hatten die Richter dem Fotografen Schadensersatz zugesprochen, nachdem ein "Promiportal" seine Nutzer dazu aufgefordert hatte, Fotos hochzuladen, auf denen sie Prominente durch Bearbeitung fett erscheinen lassen.

LG Koblenz zu G36: Heckler & Koch muss keinen Schadensersatz wegen etwaiger Präzisionsmängel seiner in der Bundeswehr genutzten G36-Gewehre an das Verteidigungsministerium bezahlen. Dies entschied das Landgericht Koblenz, wie unter anderem Samstags-Welt (Gerhard Hegmann) und Samstags-taz (Christoph Schmidt-Lunau) darlegen.

AG Detmold zu Volksverhetzung: Das Amtsgericht Detmold hat die 87-jährige Ursula Haverbeck zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie hatte in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister behauptet, das Konzentrationslager Auschwitz sei ein Arbeitslager gewesen. Die Verurteilte habe Berufung angekündigt, melden unter anderem spiegel.de und Samstags-FAZ (Reiner Burger).

BPatG zu AIDS-Medikament: Das Bundespatentgericht hat auf Antrag verschiedener Unternehmen hin eine Zwangslizenz für ein AIDS-Medikament eines japanischen Pharmazieunternehmens erteilt. Die Richter teilten die Ansicht der Antragssteller, deutschen AIDS-Patienten drohten ansonsten schwerwiegende Nachteile, da gleichwertige Medikamente in Deutschland nicht verfügbar seien. Die Rechtsanwältin Elisa Beckamp erläutert auf lto.de die patentrechtlichen Hintergründe des Falls.

LG München I – Erfindung für VW: Der ehemalige Leiter von Bugatti und Bentley, Wolfgang Schreiber, verklagt den VW-Konzern vor dem Landgericht München I auf eine angemessene Vergütung in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro für eine neue Technik, die er als VW-Mitarbeiter erfand. Sein Anspruch sei keinesfalls aussichtslos, so der Spiegel (Dietmar Hawranek).

LG Berlin – Kindstötung: Die FAS (Julia Schaaf) schreibt ausführlich über den Fall einer 19-Jährigen, die sich derzeit vor dem Landgericht Berlin wegen Totschlags verantworten muss, weil sie ihren Säugling erstickt hat. Sie habe die Schwangerschaft verdrängt und nach der Geburt "nicht mehr gedacht" – diese Ausnahmesituation reiche allerdings nicht, um die Angeklagte für vermindert schuldfähig zu befinden, so der Beitrag.

Richterdienstgericht Düsseldorf – Jan-Robert von Renesse: Unter anderem die israelische Justizministerin Ayelet Shaked unterstützt Jan-Robert von Renesse in seinem Disziplinarverfahren, wie der Spiegel (Christoph Schult) meldet. Die Ministerin schrieb an ihren Kollegen Heiko Maas, sie hoffe, dass der NRW-Landessozialrichter nicht verurteilt wird. Von Renesse droht eine Geldbuße, weil er den Ruf der Sozialgerichtsbarkeit geschädigt haben soll, indem er ihr im Falle der sogenannten Ghettorenten vorwarf, sich mit der Rentenversicherung zulasten von NS-Opfern abgesprochen zu haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. September 2016: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20396 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

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