Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2021: NSU 2.0 ent­tarnt? / Geimpften-Ver­ord­nung besch­lossen / NS-Auf­ar­bei­tung an Bun­des­ge­richten

05.05.2021

In Berlin nehmen hessische LKA-Fahnder einen Verdächtigen fest. Hat er als "NSU 2.0" Prominente bedroht? Bundesregierung beschließt Ausnahmen für Geimpfte. Und wie steht es um die Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten an Bundesgerichten?

Thema des Tages

NSU 2.0: In der Nacht zum gestrigen Dienstag haben Beamte des hessischen Landeskriminalamtes in einer Berliner Wohnung einen Verdächtigen festgenommen, der Urheber der mit "NSU 2.0" unterschriebenen Drohbriefe sein soll. Der 53-jährige Mann soll arbeitslos sein und nie im Polizeidienst gearbeitet haben. Dagegen soll er in der Vergangenheit wegen rechtsextrem motivierter Straftaten, aber auch wegen Amtsanmaßung verurteilt worden sein. Er könnte an die in den Schreiben enthaltenen persönlichen Informationen der Adressat:innen gelangt sein, indem er sich telefonisch als polizeilicher Kollege ausgab. Über die Festnahme und die bislang bekannten Erkenntnisse berichten SZ (Florian Flade/Ronen Steinke), taz (Konrad Litschko/Christoph Schmidt-Lunau)LTO (Markus Sehl),  zeit.de (Holger Stark). spiegel.de (Jörg Diehl u.a.) bringt eine ausführliche "Rekonstruktion" des Falles. Die FAZ (Julian Staib) porträtiert eine der Betroffenen, die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Mit öffentlicher Kritik hatte sie wiederholt auf mangelnde Ermittlungserfolge hingewiesen.

Christian Rath (taz) hält es im Leitartikel für wichtig, dass der Festgenommene offenbar ohne polizeiliche Mittäter gehandelt habe. "Grund zur Entwarnung" bestehe aber nicht, weil nicht einzusehen sei, dass sensible Personendaten durch einen einfachen Anruf bei der Polizei erlangt werden können. "Frösteln" machten zudem die im Zuge der Ermittlungen bekanntgewordenen rechtsextremen Chatgruppen. Die Herausgabe von Privatadressen ohne Einschaltung der Justiz hält Torsten Krauel (Welt) für einen Verstoß gegen Artikel 13 Grundgesetz (GG). "Mit Geduld, Täuschung und technischer Expertise" verschafften sich Terroristen den "Weg zur Wohnungstür von Opfern".

Rechtspolitik

Corona – Rechte von Geimpften: Bereits ab dem kommenden Wochenende könnten gewisse Einschränkungen der Bundesnotbremse für Corona-Geimpfte und -Genesene nicht mehr gelten. Voraussetzung sei die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung, die die Bundesregierung jetzt im Umlauf-Verfahren beschloss. So würden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Betroffene entfallen, zitiert LTO Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen bringt zeit.de (Tilman Steffen) auf Grundlage eines internen Entwurfs für die Verordnung. 

Jacques Schuster (Welt) unterstellt der Bundeskanzlerin in einem Kommentar eine "Bildungslücke, an deren Grund irgendwo die Verfassung liegen muss". Nachdem sie wochenlang vor einer "Zweiklassengesellschaft" gewarnt habe, sei nun wohl die Einsicht gewachsen, dass die Grundrechte "alles aus dem Felde" schlagen würden, auch "Gleichheits- und Solidaritätsgedanken". Alexandra Föderl-Schmid (SZ) bedauert, dass statt Freude über Impffortschritte nunmehr "Neid- und Grundsatzdebatten geführt" würden. Entsprechend der seit mehr als einem Jahr bekannten Reaktionsmuster hätten die politischen Akteure versäumt, "sich auf absehbare Entwicklungen vorzubereiten".

Corona – Patentrecht: Im Feuilleton untersucht die SZ (Wolfgang Janisch) die rechtlichen Dimensionen der Forderung, Patentrechte für Corona-Impfstoffe auszusetzen. Sowohl das sogenannte Trips-Abkommen der WTO als auch eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 erlaubten die Erteilung von Zwangslizenzen. In beiden Fällen sei zur tatsächlichen Produktion aber auch ein Wissenstransfer erforderlich, der eine Kooperation begünstige.

Kindesmissbrauch: Den jüngsten Ermittlungserfolg gegen eine Missbrauchs-Seite im sogenannten Darknet nimmt Ronen Steinke (SZ) zum Anlass konkreter Vorschläge, Kindesmissbrauch effektiver zu verfolgen. Statt der Abschaltung einer einschlägigen Seite betrieben US-Ermittler eine solche nach Aufdeckung weiter und würden dabei nicht nur vier Krimineller habhaft, "sondern vielleicht 4000 oder 40000". Auch eine Anzeigepflicht bei Kenntniserlangung von Missbrauchsfällen sei sinnvoll, ebenso wie ein engagiertes Vorgehen gegen Fälle in Kirchen. Der staatliche Umgang mit diesen sei "zart".

Demokratieförderung: Trotz eines grundsätzlichen Einverständnisses zwischen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steht ein geplantes Wehrhafte-Demokratie-Gesetz vor einer ungewissen Zukunft. Nach dem Bericht der FAZ (Helene Bubrowski/Friederike Haupt) hätten sich die Ministerien auf Eckpunkte bei der Förderung von Projekten und Organisationen, die Rechtsextremismus bekämpfen, geeinigt. Dagegen beharre die Unionsfraktion auf einer Extremismusklausel (d.h. einem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung), wie sie die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt hatte.

BauGB und Mieterschutz: Die Regierungsfraktionen haben sich über ein "Baulandmobilisierungsgesetz" verständigt, mit dem das Baugesetzbuch novelliert werden soll. Kernstück sei die Erschwerung einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, schreibt spiegel.de (Henning Jauernig). Daneben solle mittels eines sogenannten sektoralen Bebauungsplans sichergestellt werden, dass bei Neubauten ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss.

Amicus Curiae: Der Autobauer Tesla hat jüngst in einem am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Verfahren zwischen Deutscher Umwelthilfe und der Bundesrepublik als sogenannter Amicus Curiae schriftsätzlich Stellung genommen und um Berücksichtigung seiner Überlegungen gebeten. Das dem deutschen Prozessrecht – bis auf eine Ausnahme im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) – unbekannte Instrument des "Freundes des Gerichts" stellt die Verwaltungsbedienstete Katharina Diel-Gligor auf LTO vertieft vor. Sollte der Mechanismus hierzulande "künftig verstärkte Aufmerksamkeit" erfahren, wäre eine gesetzliche Normierung wünschenswert. Neben Bestimmungen zu Modalitäten wäre hierbei auch die Transparenz über Existenz und Inhalte derartiger Drittbeteiligungen zu regeln.

EU/Großbritannien – Brexit-Folgen: Das 2007 beschlossene Luganer Übereinkommen regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und anderen europäischen Ländern. Nach einer von zpoblog.de (Peter Bert) berichteten Einschätzung der EU-Kommission soll Großbritannien dem Abkommen nicht beitreten, weil es "eine flankierende Maßnahme zum Binnenmarkt" und das ausgetretene Land "ein Drittstaat ohne besondere Verbindung" zu diesem sei. Die künftige justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen solle stattdessen auf Grundlage des Haager Gerichtsstandsübereinkommens von 2005 und des Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens von 2019 gestaltet werden.

Justiz

BVerfG zu Klimaschutz: Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche dürfte zu weiteren "Umsetzungsklagen" führen, schreibt die FAZ (Corinna Budras) in ihrem Recht und Steuern-Teil. In einem beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Verfahren habe der auch in Karlsruhe erfolgreiche Rechtsanwalt Remo Klinger in einem umfänglichen Schriftsatz ausführlich auf den Beschluss verwiesen. Im Wissenschafts-Teil dokumentiert die FAZ (Joachim Müller-Jung) die "epochale" Entscheidung in Auszügen. In einem Interview mit der taz (Malte Kreutzfeldt/Bernhard Pötter) spricht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) über seine Lehren aus dem Klima-Beschluss und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die nun notwendige Anpassung des Klimaschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode vonstatten geht. Reinhard Müller (FAZ) mutmaßt dagegen im Leitartikel, dass "die geradezu überwältigende Freude auf allen Seiten" über den Beschluss darauf zurückzuführen sei, dass das Gericht – "wie in der Europapolitik" – "die schönste Rechtfertigung für eigenes Handeln" liefere. Offenbar bestehe Politik nurmehr "im Warten auf Karlsruher Entscheidungen". Diese Entwicklung setze das System von "Checks and Balances" zwar nicht außer Kraft, verschiebe aber die Positionen und verwische demokratische Verantwortlichkeit.

LAG Köln zu Corona-Maskenpflicht: Ein Arbeitnehmer, den ein ärztliches Attest vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit, ist arbeitsunfähig, wenn an seiner Arbeitsstelle das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Dies entschied laut spiegel.de das Landesarbeitsgericht Köln im Falle eines Verwaltungsmitarbeiters.

LG Paderborn – Lübcke-Tatwaffe: Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat beim Landgericht Paderborn Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Elmar J. erhoben. J. soll dem verurteilten Mörder Walter Lübckes, Stephan E., die bei der Tat benutzte Waffe verkauft haben. Wegen der Tat war gegen ihn auch wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden, ein in der Sache ergangener Haftbefehl war vom Bundesgerichtshof im Januar 2020 aufgehoben worden. Es berichtet spiegel.de.

LG Mainz – MdB Held: Wegen Untreue, Betrug und Bestechung muss sich der Bundestagsabgeordnete Marcus Held (SPD) am Landgericht Mainz verantworten. Die Anklagepunkte betreffen einen Grundstückskauf im Rahmen seiner früheren Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde, so FAZ (Timo Steppat) und ausführlicher die Welt (Hannelore Crolly). Zu Prozessbeginn habe seine Verteidigung die von "politischen Interessen getragene Anklage" kritisiert.

GenStA München – Maskenaffäre: Nach Darstellung der SZ (Klaus Ott) könnten die von der Generalstaatsanwaltschaft München geführten Ermittlungen gegen die CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein wegen Bestechlichkeit im Rahmen der sogenannten Maskenaffäre für die Beschuldigten folgenlos bleiben. § 108e Strafgesetzbuch (StGB) fordere die Vorteilsverschaffung "bei der Wahrnehmung" des Abgeordnetenmandats. Beide Beschuldigte könnten sich darauf berufen, ihre Provisionen im Rahmen einer parlamentarischen Nebentätigkeit erlangt zu haben, wie dies von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auch im Falle des Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor (CDU) angenommen wurde. In diesem Fall müssten auch die sichergestellten Erträge wieder herausgegeben werden. In der jetzigen Form nutze die Strafnorm "jenen, die mit dem Amt Geschäfte machen wollen", so Klaus Ott (SZ) in einem separaten Kommentar. Hieran werde auch durch die angedachte Erhöhung des Strafrahmens nichts geändert.

NRW-Justiz – Cum-Ex: Die nordrhein-westfälische Justiz rüstet im Kampf gegen Cum-Ex-Steuertrickser personell auf. So werdeny etwa in der entsprechenden Abteilung der Kölner Staatsanwaltschaft 21 Ermittler arbeiten. Die Personalaufstockung sei auf die Bemühungen der Bürgerbewegung Finanzwende zurückzuführen, schreibt die FAZ (Marcus Jung).

Recht in der Welt

Niederlande – Thomas Drach: Der als Reemtsma-Entführer bekannt gewordene Thomas Drach wird nach Entscheidung eines Amsterdamer Gerichts nach Deutschland überstellt. Wegen des Verdachts der Verwicklung in mehrere Raubüberfälle war Drach im Februar auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet und erinnert an die kriminelle Karriere Drachs.

USA – Apple/Epic: Vor einem US-amerikanischen Gericht streiten Apple und der Spieleentwickler Epic Games über das Recht, Anwendungen auch außerhalb des Apple-eigenen App Stores auf Produkten des Konzerns anzubieten. Epic behaupte einen Missbrauch der Marktmacht durch Apple, das bei Transaktionen eine Zwangsabgabe erhebe. SZ (Philipp Bovermann) und Hbl (Alexander Demling) berichten.

China – Corona: Einen ausführlichen Überblick zu den politischen und rechtlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in China unternimmt Rechtsprofessor Xin He im Verfassungsblog in englischer Sprache.

Sonstiges

NS-Verstrickung von Bundesrichtern: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch ziehen die Geschichtsprofessorin Annette Weinke und der Richter John Phlilipp Thurn eine kritische Zwischenbilanz zur Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten an Bundesgerichten. Die Autor:innen benennen das 2016 vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien aufgelegte "Programm zur Erforschung von NS-Kontinuitäten an Bundesbehörden sowie staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR" als "Goldstandard der Ressortforschung", was Vergabekriterien und wissenschaftliche Anforderungen betreffe. Hiergegen fielen Projekte von Bundesgerichten häufig ab. So wolle das Bundesverwaltungsgericht mit dem Bundesarchiv als Kooperationspartner und ausgesuchten Wissenschaftlern die Erforschung seiner eigenen Vergangenheit selbst übernehmen.

Scheidungen: Aus Anlass der offenbar bevorstehenden Scheidung von Bill und Melinda Gates befragt die FAZ (Christoph Schäfers) die Anwältin Eva Becker. Sie spricht über mögliche Gründe für das Ende einer jahrzehntelangen Ehe und Unterschiede zwischen Scheidungen von Milliardären und Normalsterblichen.

Das Letzte zum Schluss

Guten Appetit: Als möglicher Ausgleich für coronabedingt ausgefallene Urlaubsfreuden können Abenteuerhungrigen auch exotische Speisen gelten. Dank einer u.a. von zeit.de berichteten Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten können sich Mutige bald auf einen neuen Geschmack freuen. Als erstes Insekt, so wurde nun beschlossen, darf der gelbe Mehlwurm als sogenanntes neuartiges Lebensmittel verzehrt werden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2021: NSU 2.0 enttarnt? / Geimpften-Verordnung beschlossen / NS-Aufarbeitung an Bundesgerichten . In: Legal Tribune Online, 05.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44884/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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