Die juristische Presseschau vom 5. April 2017: Skepsis bei Kin­der­rechten im Grund­ge­setz / BGH zu Cannabis im Ver­kehr / Islam­ge­setz in Öst­er­reich

05.04.2017

SPD-Minister plädieren für Kinderrechte in der Verfassung und stoßen auf Ablehnung. Außerdem in der Presseschau: BGH für Strenge bei überschrittenem Cannabis-Grenzwert und Österreichs Islamgesetz als unpassendes Vorbild für Deutschland.

Thema des Tages

Kinderrechte ins Grundgesetz: Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) plädieren für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, meldet sueddeutsche.de. Sie äußerten sich anlässlich des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor 25 Jahren.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) geht davon aus, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz keine praktischen Auswirkungen hätte. "Die schwierige Frage bliebe: Was entspricht dem Kindeswohl?" Christian Geyer (FAZ) erinnert daran, dass das Elternrecht im Grundgesetz vor allem ein Abwehrrecht gegen den Staat ist und insofern auch dem Kind diene. Birgit Kelle (Welt) unterstellt, dass die SPD die Zugriffsrechte des Staates auf die Kinder verbessern und zum Beispiel eine Kita-Pflicht einführen wolle.

Rechtspolitik

Islamgesetz: Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Forderung aus seiner Partei nach einem Islamgesetz abgelehnt. Dies widerspräche dem Grundgesetz. Andere CDU-Politiker sprachen sich weiter dafür aus, berichtet die SZ. In einem separaten Kommentar bezeichnet Matthias Drobinski (SZ) den Vorschlag als "populistische Schnapsidee". Ein Islamgesetz sei in Deutschland genauso überflüssig "wie ein Christen-, Buddhisten- oder, man stockt, Judengesetz".

NetzDG: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Brings-Wiesen kritisiert auf juwiss.de den Gesetzentwurf des Justizministeriums zur "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" als überflüssig. Die entsprechenden Instrumente stünden im Rundfunkstaatsvertrag und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag bereits zur Verfügung. Die geplante Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz trete neben die der Landesmedienanstalten.

Gnisa im Interview: Vor dem Richter- und Staatsanwältetag, der am heutigen Mittwoch beginnt, erläutert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, im lto.de-Interview rechtspolitische Positionen: Ermittler sollen verschlüsselte Messenger-Dienste überwachen können. Zentralstellen gegen Cyberkriminalität, wie etwa in Bayern, seien sinnvoll. Den NetzDG-Entwurf des Justizministeriums begrüßt er.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. April 2017: Skepsis bei Kinderrechten im Grundgesetz / BGH zu Cannabis im Verkehr / Islamgesetz in Österreich . In: Legal Tribune Online, 05.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22575/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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