Union und SPD einigten sich auf Änderungen an der Schuldenbremse und auf ein neues Sondervermögen. Claudia Pechstein und der Eislaufverband schlossen einen Vergleich. In Ungarn protestierten Richter:innen gegen eine Vergütungsreform.
Thema des Tages
Schuldenbremse / Sondervermögen: Die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD haben zu ersten weitreichenden Einigungen beim Haushaltsverfassungsrecht geführt: Rüstungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, sollen von den grundgesetzlichen Beschränkung der Schuldenbremse in unbegrenzter Höhe ausgenommen sein. Zudem soll ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zehn Jahre lang die Modernisierung der Infrastruktur ermöglichen. Drittens soll die Schuldenbremse für die Bundesländer diesen künftig (wie im Bund) jährliche Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP erlauben. CDU/CSU und SPD wollen nächste Woche noch im alten Bundestag drei entsprechende Grundgesetzänderungen abstimmen lassen. Bis Ende 2025 soll schließlich die Schuldenbremse auf der Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission reformiert werden. Es berichten SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann), zeit.de (Alexander Eydlin/Sarah Kohler) und bild.de (Florian Kain u.a.)
Über die noch vor der Einigung geführten Diskussionen berichten u.a. LTO und beck-aktuell. fr.de (Ursula Knapp) bringt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form und legt u.a. dar, dass eine Beschlussfassung noch vor Zusammentritt des neuen Bundestages rechtens ist. Diesbezügliche praktische Schwierigkeiten beschreibt die SZ (Robert Roßmann). Obwohl Sondersitzungen keinem besonderen Fristenregiment unterfielen, sei die "sogenannte Heilmann-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" aus dem Sommer 2023 zu beachten. Hiernach müssten Abgeordneten die Chance haben, sich ausreichend mit anstehenden Entscheidungen befassen zu können.
Daniel Deckers (FAZ) gibt zu bedenken, dass auch der "schönfärberische Name Sondervermögen" schlicht "schwindelerregende Schuldenberge" beschreibt. Für diese hätten "junge Wähler" geradezustehen, bei denen weder Union noch SPD großen Zuspruch gefunden haben. Jan Schäfer (bild.de) spricht von "Wählertäuschung" des designierten Kanzlers. Seit dem Wahltag habe sich die Weltlage "nicht gravierend verändert", Friedrich Merz müsse sich daher fragen lassen, was sein im Wahlkampf wiederholt geäußertes "Wort im Zweifel wert" sei. Thomas Siegmund (Hbl) schließlich meint, dass die nun erforderliche Hilfe der Grünen im Bundestag keineswegs sicher sei. Darüber hinaus müsse man "kein Jurist sein, um vorherzusagen", dass das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Umfang der Neuverschuldung und der Entscheidung durch einen abgewählten Bundestag befassen wird. Auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat sei alles andere als sicher. CDU-Chef Merz könnte sich – wie schon beim Zustrombegrenzungsgesetz – verkalkuliert haben. Marina Kormbaki (spiegel.de) dagegen hält es für "gut, dass Merz sein Wahlversprechen bricht", er habe schlicht "die Zeichen der Zeit erkannt".
Rechtspolitik
Geheimdienstkontrolle und Richterwahl in Thüringen: Die in Thüringen regierende Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will am heutigen Mittwoch zwei Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen, die sicherstellen sollen, dass keine AfD-Abgeordnete in die Geheimdienstkontrolle des Landes aufgenommen werden müssen. So sollen die Besetzungsverfahren der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission reformiert und die geschäftsführende Amtsdauer der G-10-Kommission bis zu einer Neuwahl verlängert werden. Ein Ende der AfD-Blockade bei der Konstituierung von Richterwahlausschuss und Staatsanwältewahlausschuss, mit der die AfD u.a. die Wahl von AfD-Vertretern in die Parlamentarische Kontrollkommission und die G-10-Kommission erreichen will, ist damit wohl nicht verbunden. Die FAZ (Markus Wehner) berichtet.
Für Alexander Haneke (FAZ) beweist das Verhalten der AfD deren "destruktiven" Charakter. Die Totalblockade des Richterwahlausschusses in Thüringen könne ein Vorgeschmack auf das sein, was die Höcke-Partei mit Deutschland vorhat. Der AfD gehe es um ihre Inszenierung als Märtyrerin und die Erpressung der parlamentarischen Mehrheit.
Staat und Verwaltung: Eine "Initiative für einen handlungsfähigen Staat" fordert die nächste Bundesregierung zu einer umfassenden Reform von Staat und Verwaltung auf. Konkret schlägt die Initiative vor, durch attraktive Arbeitsplätze "die besten Köpfe" für den Staatsapparat zu gewinnen. Gesetze müssten von Anfang an praxisnah und datenbasiert entwickelt werden. Haushaltsmittel müsse man an überprüfbare Ziele koppeln. Die Verteilung von Aufgaben zwischen staatlichen Ebenen bis hin zur Kommune solle daraufhin überprüft werden, wer sie am besten erfüllen könne. Staatliche Dienste müssten sich an den Lebensereignissen wie Geburt, Umzug oder Rente orientieren und so serviceorientierter werden. Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs zählen Thomas de Maiziere (CDU), Peer Steinbrück (SPD), Andreas Voßkuhle und Susanne Baer. LTO und beck-aktuell berichten.
Sozialstaat: In einem für den Verband Die Familienunternehmer erstellten Rechtsgutachten kommt Rechtsprofessor Gregor Kirchhof zu dem Schluss, dass das Unterlassen einer grundlegenden Sozialstaatsreform gegen die Verfassung verstößt. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen steuerten auf "Kipppunkte" zu. Wie im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, verletze dies Grundrechte der heute jungen Generation, so das Gutachten laut Hbl (Frank Specht).
Scheinselbständigkeit und Lehrtätigkeiten: Die noch vom alten Bundestag verabschiedete "Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten" nimmt Doktorand Simon Mantsch auf LTO zum Anlass einer vertieften Darstellung der Problematik der sozialrechtlichen Statusbeurteilung. Hier hatte ein Urteil des Bundessozialgerichts für erhebliche Unsicherheiten und Nachforderungen der Sozialversicherung geführt. Dass sich Lehrkräfte in der gesetzlich bestimmten Übergangszeit nun mehr oder weniger freiwillig für eine selbständige Tätigkeit entscheiden können, sei grundsätzlich zu begrüßen, werfe aber verfassungsrechtliche Folgeprobleme auf.
Justiz
OLG München – Claudia Pechstein: Der seit 2009 schwelende Streit zwischen der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und dem internationalen Eislauf-Verband ist nun am Oberlandesgericht München durch einen Vergleich beendet worden. Eine solche Einigung hatte das Gericht in seiner letzten Verhandlung ausdrücklich angeregt; über deren Inhalt bewahrten die Parteien Stillschweigen. Pechstein hatte von der Eislauf-Union nach einer aus ihrer Sicht unberechtigten zweijährigen Dopingsperre Schadensersatz in Höhe von 8,4 Mio. Euro gefordert. beck-aktuell und LTO berichten.
EuGH – Meldepflichten im Aktienrecht: Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs muss sich der Europäische Gerichtshof mit Fragen der Stimmrechtszurechnung und Meldepflichten bei Aktienkäufen befassen. Insbesondere informelle Absprachen mit Dritten über einen koordinierten Erwerb von Aktien (action in concert), würden häufig dazu genutzt, Meldepflichten zu umgehen. Rechtlich umstritten ist, ob die deutschen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz die Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie III korrekt umgesetzt haben. Der emeritierte Rechtsprofessor Uwe H. Schneider erläutert die Probleme im Recht und Steuern-Teil der FAZ.
BGH zu Anom-Chatdaten: In einer Seite Drei-Reportage berichtet die FAZ (David Klaubert) über Ermittlungen auf Grundlage entschlüsselter Chatdaten der Kriminellen-App Anom und erwähnt hierbei auch einen Anfang des Jahres ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der keine Bedenken gegen die Verwertung anmeldete. Die App wurde maßgeblich von der US-Bundespolizei FBI mitentwickelt. Gespeicherte Daten landeten auf einem Server innerhalb der EU, mutmaßlich in Litauen.
OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Im Verfahren gegen die vermeintliche Verschwörergruppe um den Prinzen Reuß vernahm das Oberlandesgericht Frankfurt/M. bereits zum dritten Mal einen Belastungszeugen, der mit dem Mitangeklagten Hans-Joachim H. in Untersuchungshaft saß. Der Zeuge schilderte, wie er von H. ausführlich über gewaltsame Umsturzpläne unterrichtet worden sei. Die Verteidigung wies die Aussagen des Zeugen als taktisch geprägt zurück. Die taz (Joachim F. Tornau) berichtet.
OLG Oldenburg zu Vaterschafts-Feststellung bei Zwillingen: Die Sequenzierung des gesamten Genoms eines möglichen Vaters kann erforderlich sein, wenn die Vaterschaft nicht anderweitig geklärt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem nun veröffentlichten Beschluss Mitte Januar. Auf amtsgerichtlicher Ebene hatte ein DNA-Gutachten keine Klärung der vom Kind beantragten Vaterschaftsfeststellung erbracht, weil die Mutter auch mit dem eineiigen Zwilling des potentiellen Vaters Sex hatte. beck-aktuell berichtet.
LG Bielefeld – erschossener Ex-Boxer: Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen wurde der Strafprozess um die Tötung des früheren Profiboxers Besar Nimani am Landgericht Bielefeld fortgesetzt. Nachdem am vergangenen Mittwoch Familienmitglieder des Angeklagten durch Schüsse verletzt wurden, beantragte die Verteidigung nun erfolglos den Ausschluss der Nebenklage. Schwester und Bruder des Geschädigten befinden sich seit der letzten Woche in Untersuchungshaft, konnten aber an der Verhandlung teilnehmen. Laut eines Gutachtens wurden die tödlichen Schüsse aus zwei verschiedenen Waffen abgegeben. bild.de (Charlotte Mahncke) berichtet.
AG Mannheim – Amokfahrt von Mannheim: Nach der tödlichen Amokfahrt von Mannheim hat das örtliche Amtsgericht einen Haftbefehl gegen Alexander S. erlassen. Dies schreibt die FAZ (Rüdiger Soldt) und geht im Weiteren auf die bislang bekannten persönlichen Umstände des Fahrers ein.
StA Berlin – § 353d StGB/Nius: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die Redaktion des Nachrichtenportals "Nius" wegen des Verdachts der verbotenen Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten nach § 353d Strafgesetzbuch. Nius habe bei seiner Berichterstattung über die sogenannten "Schwachkopf"-Ermittlungen den Durchsuchungsbeschluss gegen einen Rentner veröffentlicht. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.
Recht in der Welt
Ungarn – Unabhängigkeit der Justiz: Am vergangenen Wochenende protestierten in Budapest knapp 3.000 Richterinnen, Richter und Gerichtsbedienstete insbesondere gegen neue Vergütungsbestimmungen, nach denen die Gehälter der Richter:innen davon abhängen sollen, "wie gut sie Reformen umsetzen". Die Kundgebung könne auch als Ausdruck allgemeiner Unzufriedenheit im Lande verstanden werden, so die SZ (Verena Mayer).
Ukraine – Präsident Selenski : Die FAZ (Reinhard Müller) nimmt den ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski gegen US-amerikanische Vorwürfe in Schutz. Selenski mangele es nicht an demokratischer Legitimation, wie ein vergleichender Blick auf die besonderen Regeln des Grundgesetzes für den Verteidigungsfall ergebe. Im Übrigen ändere diese Frage nichts an der Völkerrechtswidrigkeit des russischen Überfalls.
Schweiz – Sepp Blatter/Michel Platini: In der Strafsache der früheren Fußball-Funktionäre Sepp Blatter und Michel Platini befasste sich die Berufungskammer des Schweizer Bundesstrafgerichts mit dem Verfahrensursprung. Bezüglich der Rechtswidrigkeit einer an Platini geleisteten Zahlung der FIFA machten deren früherer Finanzchef und der damalige Chefermittler unterschiedliche Angaben. Die SZ (Johannes Aumüller) berichtet.
Frankreich – Missbrauchsarzt Joel Le Scouarnec: Im französischen Strafverfahren gegen den Chirurgen Joel Le Scouarnec hat der Angeklagte gestanden, dass sich unter seinen zahlreichen Opfern auch seine damals zwei Jahre alte Enkelin befand. Familienmitglieder des Angeklagten legten nahe, dass dessen mittlerweile geschiedene Frau über seine Übergriffe informiert gewesen sei. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.
Iran – Ex-Minister verurteilt: Wegen Beihilfe zur schweren wirtschaftlichen Destabilisierung sind im Iran zwei ehemalige Minister zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Politiker sollen milliardenschwere Devisenvergehen eines iranischen Importunternehmens begünstigt haben. Die FAZ (Othmara Glas) berichtet.
Kuba – Luis Frometa Compte: Nach dreieinhalb Jahren Haft in einem kubanischen Hochsicherheitsgefängnis ist ein kubastämmiger Deutscher entlassen worden. Luis Frometa Compte war wegen Aufruhrs verurteilt worden, nachdem er bei einem Besuch der alten Heimat eine oppositionelle Demonstration gefilmt hatte. Neben den Bemühungen seiner Familie habe bei der jetzigen Entlassung auch die angegriffene Gesundheit von Compte eine Rolle gespielt, so die taz (Knut Henkel).
Juristische Ausbildung
Ausbildungsreform: Im Zusammenhang mit der Diskussion um einen handlungsfähigen Staat fordert der Sozialunternehmer Quint Aly auf LTO-Karriere eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Reform der juristischen Ausbildung. Die vielfache Unzufriedenheit mit der Verwaltung hänge auch mit dem dortigen "Juristenmonopol" zusammen. Anstelle von weniger rechtskundigen Personen sei es aber notwendig, diesen auch "Zukunftskompetenzen" zu vermitteln.
Sonstiges
Tennisclub-Video: Bei einer Schülerparty auf dem Gelände des Berliner Tennis- und Hockeyclubs TC 1899 Blau-Weiss wurden am vergangenen Wochenende ausländerfeindliche Parolen skandiert. LTO (Hasso Suliak) erinnert an Parallelen zum sogenannten Sylt-Video-Skandal aus dem vergangenen Jahr und schreibt, dass der veranstaltende Verein Strafanzeige erstattet hat. Der im Text zitierte Anwalt des Vereins beschreibt, dass die Parolen lediglich von einer kleinen Gruppe von Jugendlichen gerufen worden seien, man sich aber im Sinne einer umfassenden Klärung an die Strafverfolgungsbehörden gewandt habe. Die Berliner Polizei hält die ausländerfeindlichen Gesänge nicht für strafbar. Ob die wegen des Sylt-Videos bei der Staatsanwaltschaft Flensburg eingeleiteten Ermittlungen zum Abschluss gekommen sind, wollte man dort auf Anfrage nicht mitteilen.
Gemeinnützige NGOs: Der Verfassungsblog veröffentlicht einen von mehr als 2.000 Personen aus der Wissenschaft unterzeichneten Offenen Brief, der sich kritisch mit der jüngsten kleinen Anfrage der Unionsfraktion zur staatlichen Finanzierung von NGOs auseinandersetzt. "In Zeiten globaler Verwerfungen und verstärktem Misstrauen gegenüber der Demokratie" sei zivilgesellschaftliches Engagement umso wichtiger und verdiene keine Verächtlichmachung.
Das Letzte zum Schluss
Wocheneinkauf: Ein Paar in Kaiserslautern wollte sich offensichtlich auf Vorrat mit Lebensmitteln eindecken. spiegel.de berichtet, dass bei einer zufälligen Kontrolle auf einem Kaufhallenparkplatz bei einem Mann 35 unter seinem Hemd verstaute Packungen Butter zutage traten und weitere 130 sich bereits im Auto befanden. Seine Partnerin hatte – gleichfalls nicht bezahlte – Wein- und Honiggläser sowie abgepacktes Biofleisch in ihrer Handtasche dabei.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 5. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56727 (abgerufen am: 11.05.2026 )
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