Der BGH erklärte Negativzinsen bei Sparkonten für unzulässig. CDU-Generalsekretär Linnemann will die Strafmündigkeit auf 12 Jahre absenken. Der EuGH bejahte grundsätzlich Integrationsprüfungen von Flüchtlingen.
Thema des Tages
BGH zu Negativzinsen: Die Erhebung sogenannter Negativzinsen oder Verwahrentgelte bei Spar- und Tagesgeldkonten ist rechtswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in vier von Verbraucherzentralen angestrengten Verfahren gegen drei Banken und eine Sparkasse. Da die erhobenen Entgelte den Charakter der Einlagen verändern und die Sparenden unangemessen benachteiligen, hielten entsprechende Bestimmungen einer AGB-Inhaltskontrolle nicht stand. Dagegen könnten entsprechende Entgelte bei Girokonten grundsätzlich zulässig sein, so der BGH, da die Verwahrung von Geld hier einer Hauptleistung der Bank entspreche. Diese müsste die Vertragsklauseln aber transparent gestalten, was in den nun entschiedenen Fällen nicht geschehen war. Bankkund:innen können die bezahlten Verwahrentgelte nun zurückfordern, soweit entsprechende Ansprüche noch nicht verjährt sind. Umstritten ist, ob die Verjährung erst mit der BGH-Entscheidung beginnt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Christian Siedenbiedel), tagesschau.de (Egzona Hyseni), beck-aktuell und LTO.
Nach Christian Siedenbiedel (FAZ) ist die Rechtsfrage der Zulässigkeit von Negativzinsen mit dem klassischen Juristenbonmot "es kommt darauf an" beantwortet worden. Dass den Verbraucher:innen aufgebürdet wurde, die rechtswidrig erhobenen Gebühren ausdrücklich zurückfordern zu müssen, heiße übersetzt: "nach dem Gerichtsverfahren … ist mal wieder vor dem Gerichtsverfahren".
Richtigstellung
StA Köln – Cum-Ex/Rechtsprofessor: In der Presseschau vom 3. Februar haben wir über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsprofessor berichtet, der unter dem Verdacht steht, Gefälligkeitsgutachten für Cum-Ex-Geschäfte angefertigt zu haben. Dabei hatten wir unzutreffend geschrieben, dass es sich um einen "Kölner Rechtsprofessor" handele. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Köln in ihrem Zuständigkeitsgebiet ermittelt, es aber nicht um einen Rechtsprofessor an der Kölner Universität geht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Rechtspolitik
Strafmündigkeit: Nach einem tödlichen Vorfall an einer Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle, verursacht durch einen 13-Jährigen, hat sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 Jahre auf 12 Jahre ausgesprochen. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) plädierte für eine wissenschaftliche Untersuchung, ob das Strafmündigkeitsalter korrigiert werden muss. LTO berichtet.
Christian Rath (BadZ) plädiert für eine Betrachtung des "Gesamtsystems". Schwere Straftaten von Kindern unter 14 Jahren blieben nicht ohne staatliche Reaktion, bis hin zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Zuständig sei aber das Jugendamt statt der Staatsanwaltschaft. Das sei durchaus sinnvoll.
Migration und Asyl: Die FDP ist mit dem Versuch gescheitert, vor der Bundestagswahl doch noch die Gesetzeslage zu Migration und Asyl zu verschärfen. FDP-Fraktions-Chef Christian Dürr hatte vorgeschlagen, der Bundestag möge am letzten Sitzungstag nächste Woche sowohl den CDU/CSU-Entwurf für ein Zustrombegrenzungsgesetz als auch den Regierungsentwurf für ein GEAS-Anpassungsgesetz beschließen. An diesem Freitag könne der Innenausschuss dies in einer Sondersitzung vorbereiten. Doch sowohl SPD als auch Grüne lehnten den Vorschlag ab. Zum einen gebe es rechtliche Vorbehalte gegen den CDU/CSU-Gesetzentwurf. Außerdem sei die CDU/CSU nicht bereit, zu erklären, dass sie nicht mehr gemeinsam mit der AfD abstimmen werde. bild.de (Peter Tiede u.a.) berichtet.
Abschiebehaft: Rechtsprofessor Thomas Groß weist im Verfassungsblog darauf hin, dass die vorige Woche im Bundestag beschlossene Resolution zum sogenannten Fünf-Punkte-Plan der CDU/CSU auch eine zeitlich unbefristete Abschiebehaft für ausreisepflichtige Ausländer beinhaltet. Eine unbefristete Haft widerspreche aber sowohl der EU-Rückführungs-Richtlinie als auch den Grundrechten.
Sexueller Missbrauch von Kindern: Die taz (Simone Schmollack) portraitiert Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs. Deren Amt bekommt nun eine gesetzliche Grundlage, nach dem der Bundestag am Freitag das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" verabschiedet hat. Claus dürfe sich die Verabschiedung des Gesetzes noch vor dem Ende der verkürzten Legislaturperiode durchaus als persönlichen Erfolg anrechnen.
BVerfG-Richterwahl: Renate Künast (Grüne) hat als dienstältestes Mitglied des Bundestags-Wahlausschusses das Bundesverfassungsgericht gem. § 7a BVerfGG aufgefordert, drei Vorschläge für die Nachfolge von Verfassungsrichter Josef Christ vorzulegen, dessen Amtszeit vor zwei Monaten endete, ohne dass eine Nachfolger:in gewählt wurde. Die FAZ (Stephan Klenner) geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht abwarten wird, ob nach der Bundestagswahl doch noch eine Wahl gelingt. Es bestehe keine Frist für die Vorlage von BVerfG-Personalvorschlägen. Es sei sogar umstritten, ob das BVerfG überhaupt verpflichtet ist, der Aufforderung nachzukommen. Bisher habe es solche BVerfG-Vorschläge in acht Fällen gegeben. Nur in drei Fällen sei dann auch eine vom BVerfG vorgeschlagene Person gewählt worden.
MdB Konstantin von Notz: In einer Spezial-Ausgabe stellt die "Most Wanted"-Reihe von LTO (Stefan Schmidbauer) den Rechtspolitiker und Anwalt Konstantin von Notz (Grüne) vor. Angesichts eines von tollen Lehrkräften geprägten Studium in Heidelberg hatte der alternative Karriereplan des Politikers – Baseball-Profi in den USA – keine Chance.
Justiz
EuGH zu Integrationsprüfungen für Flüchtlinge: In einem niederländischen Fall entschied der Europäische Gerichtshof, dass anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich zur Teilnahme an Integrationsprüfungen verpflichtet werden können. Die EU-Qualifikations-/Anerkennungs-Richtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten, Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen in dieser Weise zu verpflichten. Hierbei müsse allerdings besonderen individuellen Umständen wie Alter, Bildungsniveau, finanzieller Lage oder Gesundheitszustand Rechnung getragen werden. Nicht zulässig sei demgegenüber, das Nichtbestehen von Prüfungen pauschal mit Geldbußen zu ahnden, auch hier müssten konkrete Umstände berücksichtigt werden. LTO und beck-aktuell berichten.
EuGH – Frontex-Beteiligung an Abschiebung: Der Europäische Gerichtshof verhandelte eine Amtshaftungsklage syrischer Flüchtlinge, die geltend machen, bei einer Rückführung aus Griechenland in die Türkei Opfer zahlreicher Grundrechtsverletzungen durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex geworden zu sein. Am Gericht der Europäischen Union waren die Kläger im September 2023 erfolglos geblieben. Dass der EuGH nun gleichwohl über eine Haftung für Verstöße gegen grundrechtliche Verpflichtungen der Agentur verhandle, sei zu begrüßen, so der wissenschaftliche Mitarbeiter Christopher Paskowski auf beck-aktuell in einer vertieften Darstellung der rechtlichen Probleme.
EuGH zu Geschlechtsangabe beim Fahrkartenkauf: Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Emma Bartmann und Laura-Theresa Godau besprechen auf dem JuWissBlog das vor einem Monat verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verneinten Zulässigkeit der Erhebung der Geschlechtsidentität der Bahnkundschaft beim Ticketkauf. Die Autorinnen begrüßen, dass die Datenschutzgrundverordnung – obgleich nicht ausdrücklich zu diesem Zwecke entwickelt - eine Möglichkeit eröffnet habe, potenziell diskriminierenden Datenabfragen entgegen zu treten.
BGH 2024: Der SWR-RadioReportRecht (Egzona Hyseni) wirft einen Blick auf herausragende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr 2024. Es werden die Bestätigungen der strafrechtlichen Verurteilungen des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar und der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard Furchner vorgestellt. Zivilrechtlich werden die Entscheidungen über Schadensersatz wegen Schäden in einer Autowaschstraße und der Verrechnung einer Mietkaution präsentiert.
BAG zu Datenzugang für Gewerkschaft: Nun schreibt auch die FAZ (Katja Gelinsky) im Recht und Steuern-Teil über das letztwöchige Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das einer Gewerkschaft den Zugang zu dienstlichen Mailadressen der Mitarbeitenden eines Sportartikelherstellers verweigerte. Das Gericht habe angemerkt, dass der Gesetzgeber bislang versäumt habe, ein entsprechendes "digitales Zugangsrecht" zu normieren. Hier bestehe ebenso wie bei einem praxistauglichen Beschäftigtendatenschutz Nachholbedarf.
LG Verden – Daniela Klette: Das Landgericht Verden hat Verhandlungstermine im Strafverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette bekannt gegeben. Die Verhandlung beginnt am 25. März - aus Platzgründen in Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts Celle. Die Anklage wegen versuchtem Mord, unerlaubtem Waffenbesitz sowie versuchtem und vollendetem Raub befasst sich mit Taten zwischen 1999 und 2016. LTO und Welt berichten.
LG Frankfurt/M. - "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Im "Sommermärchen"-Prozess um eine mögliche Steuerhinterziehung schilderte der übrig gebliebene Angeklagte, der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger, dem Landgericht Frankfurt/M. über fast sechs Stunden seine Sicht der Abläufe um eine dubiose Millionenzahlung im Jahr 2005. Nach Abschluss der Einlassung habe das Gericht in einer vorläufigen Einschätzung mitgeteilt, dass es weder von einer "Legendierung" der Zahlung durch Zwanziger noch von einem "Privatdeal" Franz Beckenbauers rund um die Zahlung ausgehe. Dies stütze wesentliche Punkte der Argumentation Zwanzigers, schreibt die SZ (Johannes Aumüller).
LG Wiesbaden zu Cum-Ex/Martin S.: Bloomberg (Karin Matussek) berichtet exklusiv, dass das Landgericht Wiesbaden ein Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Investmentbanker Martin S. gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,8 Millionen Euro gemäß § 153a StPO eingestellt hat. In einem am Landgericht Bonn gegen S. geführten Pilot-Verfahren hatte der Brite nach umfassenden Einlassungen eine Bewährungsstrafe erreichen können.
LG Limburg zu rechtsextremem Anschlagsplan: Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Verstößen gegen das Waffengesetz ist ein 20-Jähriger vom Landgericht Limburg zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Aus rassistischen und antisemitischen Beweggründen hatte der Angeklagte einen Umsturz vorbereiten wollen und zu diesem Zweck im heimischen Kinderzimmer wesentlichee Teile einer Maschinenpistole mit einem 3D-Drucker hergestellt. Die FAZ (Timo Steppat) berichtet.
LG München I – KI-Musik: Im Interview mit der Welt (Christian Meier) erklärt der GEMA-Vorstandschef Tobias Holzmüller, wie sich durch KI-Tools "schlechte Coverversionen" bekannter Lieder herstellen lassen. Im vergangenen Monat hat die GEMA am Landgericht München I die Firma Suno verklagt, weil deren Tool lizenzgeschützte Aufnahmen ohne Vergütung eingesetzt haben soll. Aus dem gleichen Grunde wurde auch OpenAI verklagt. In beiden Fällen geht die Gema davon aus, dass sie den Rechtsweg vollständig ausschöpfen muss, da es um sehr grundsätzliche Fragen gehe, die in der KI-Verordnung der EU nicht wirklich geregelt worden seien.
AG München – Jens Lehmann: Der frühere Fußballtorwart Jens Lehmann hat Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts München in Höhe von 80 Tagessätzen erhoben. Zugrunde liegt der Vorwurf einer fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr, die Lehmann während des vergangenen Oktoberfests begangen haben soll. In einem Statement hatte der frühere Profi einen Fehler eingeräumt, zugleich aber kritisiert, dass die Justiz den Strafbefehl gegen ihn bekannt machte; dies habe seine Persönlichkeitsrechte verletzt. spiegel.de berichtet.
ArbG Mainz zu AGG-Entschädigung/DSGVO-Schadensersatz: Das Arbeitsgericht Mainz wies die Klage eines Münchener Rechtsanwalts gegen einen Mainzer Rechtsanwalt ab. Der Münchener Anwalt hatte - wie schon in anderen Fällen - auf Entschädigung gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und auf Schadensersatz nach der Datenschutzgrundverordnung geklagt. Die Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Anlass der Klage wegen Altersdiskriminierung war eine erfolglose Bewerbung des Münchener Anwalts auf eine ausgeschriebene Stelle als angestellter Anwalt "mit erster Berufserfahrung" beim Mainzer Kollegen. LTO (Tanja Podolski) berichtet über die Verhandlung des Arbeitsgerichts Mainz und über die Vorgeschichte des Münchener Anwalts. Inzwischen verlangen häufige AGG-Kläger teilweise auch Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und verlangen Schadensersatz, wenn ihnen die Auskunft nicht genüge oder zu spät erfolge.
Klimaschutz vor Gericht: Im Geisteswissenschaften-Teil schreibt die FAZ (Miguel de la Riva) über einen Vortrag von Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, der in Wien über "Klimaschutz als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit" sprach. Harbarth erläuterte u.a., warum beim BVerfG - anders als beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Einzelpersonen Klimaschutz einklagen können. In der anschließenden Diskussion ging Harbarth auf den Einwand ein, das BVerfG habe zu wenig berücksichtigt, dass CO2 aus der Atmosphäre entfernt werden könne. Ob sich dies wirtschaftlich realisieren lasse, sei noch unklar, so Harbarth, deshalb könne diese Option der Verfassungsrechtsprechung nicht zugrundegelegt werden. Der fortschreitende Klimawandel erfordere "entschlossenes gesetzgeberisches Handeln".
Richterfortbildung: Die Sachverständige Katharina Behrend ist bei der jährlichen Tagung "Praktische Fragen des Familienrechts" an der Deutschen Richterakademie in Wustrau im April als Referentin eingeladen. Laut taz (Matthias Meisner) verwendete Behrend in Auftritten und Aufsätzen "Kampfbegriffe der Väterrechtsbewegung" und positionierte sich positiv zum sogenannten Parental Alienation Syndrom, dem das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2023 abgesprochen hatte, eine tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu sein. Inzwischen beziehe sich Behrend zwar positiv auf den BVerfG-Beschluss, verweise aber immer noch auf ihre alten Veröffentlichungen.
Recht in der Welt
USA – Justizministerin Pam Bondi: Der US-Senat hat die ehemalige Generalstaatsanwältin des Bundesstaats Florida, Pam Bondi, als neue Justizministerin bestätigt. Bondi ist eine langjährige Vertraute von US-Präsident Donald Trump. Dieser hatte zunächst den Ex-Abgeordneten Matt Gaetz für den Posten vorgesehen, der aber seine Kandidatur zurückzog, nachdem Vorwürfe bekannt wurden, er habe Sex mit einer Minderjährigen gehabt und Drogen konsumiert.
USA – Sturm aufs Kapitol/FBI: Laut spiegel.de haben Mitarbeiter:innen der US-Bundespolizei FBI in Washington/DC eine Klage gegen das US-Justizministerium erhoben. Sie machten geltend, durch eine auf den neuen Präsidenten zurückgehende Anweisung in ihrer Sicherheit gefährdet zu sein. Das Ministerium hatte die FBI-Personen aufgefordert, in einem Fragebogen ihre Rolle bei Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 offenzulegen.
USA – X-Werbung: An einem US-Bundesgericht fordert Elon Musk für seine Kurznachrichtenplattform X vom Lebensmittelkonzern Nestlé eine Entschädigung wegen entgangener Werbeeinnahmen. Neben Nestlé würden auch weitere Konzern wegen ihres Rückzugs von der Plattform verklagt, berichtet die SZ (Silvia Liebrich). Musk hatte auch gegen das Bündnis "Global Alliance for Responsible Media" geklagt, durch dessen Standards verhindert werden sollte, dass reguläre Werbung neben hetzerischen Onlinebeiträgen platziert wird. Das Bündnis habe inzwischen aufgegeben.
USA – Angriff auf Salman Rushdie: Im US-Bundesstaat New York beginnt der Strafprozess gegen Hadi Matar, der im August 2022 den Schriftsteller Salman Rushdie mit einem Messer schwer verletzte. Während Täterschaft und Tathergang unstreitig sind, befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass Matar den Prozess für islamistische Rechtfertigungen seiner Tat benutzt. Die SZ (Hilmar Klute) berichtet im Feuilleton.
Sonstiges
Anwaltliche Abwesenheit: Rechtsanwältin Julia Braun erinnert auf beck-aktuell an die berufsrechtliche anwaltliche Pflicht, im Falle von – geplanten und unvorhergesehenen – Abwesenheiten für angemessene Vertretung zu sorgen. Verlegungsanträge etwa müssen spätestens nach gerichtlicher Nachfrage hinreichend konkretisiert werden.
Das Letzte zum Schluss
Urlaubsmitbringsel: Die leidige Frage nach passenden Urlaubsmitbringseln beantwortete eine Rentnerin aus Sachsen-Anhalt zu kreativ: ihre Enkel würden sich doch sicher über eine in Thailand erworbene, aus 36 Schuss bestehende Feuerwerksbatterie aus chinesischer Produktion freuen. Wie spiegel.de schreibt, durchkreuzte der Zoll am Berliner Flughafen BER den Plan. Weil der Knallkörper hierzulande keine Zulassung hat, wird gegen die Rentnerin vielmehr wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffmittelgesetz ermittelt.
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LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56515 (abgerufen am: 16.02.2025 )
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