Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2020: Relief bleibt hängen / Rück­läu­fige Ver­fah­rens­ein­gänge beim BSG / Aner­ken­nung für Law Cli­nics?

05.02.2020

Das OLG Naumburg urteilt zum antisemitischen "Judensau"-Relief in Wittenberg. Das BSG stellt seinen Jahresbericht vor und freut sich über geringere Eingänge und wie soll studentisches Engagement in Law Clinics belohnt werden?
 

Thema des Tages

OLG Naumburg zu "Judensau"-Relief: Das sogenannte "Judensau"-Relief an der Wittenberger Stadtkirche bleibt vorerst an seinem Standort. Wie bereits erwartet, wies das Oberlandesgericht Naumburg eine auf Entfernung des Reliefs gerichtete Klage auch in der Berufungsinstanz ab. Isoliert betrachtet stelle die Plastik zwar eine Beleidigung dar, schreibt lto.de über die Urteilsbegründung. Die Einbettung in ein Mahnmal mit Erklärtafel lasse den beleidigenden Charakter jedoch entfallen. Der Bericht von spiegel.de (Peter Maxwill) geht ausführlich auf die enttäuschte Reaktion des unterlegenen Klägers ein und mutmaßt, dass dessen Ziel, mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte europaweit gegen vergleichbare Installationen vorzugehen, schließlich doch noch erreicht werden könne: Das OLG ließ eine Revision zu.

Christian Rath (taz) "überzeugt" das Urteil. Ob das konkrete Gedenkkonzept "geglückt" sei, müsse "gesellschaftlichen Diskussionen überlassen bleiben und könne nicht durch Gerichte entschieden werden". Matthias Drobinski (SZ) argumentiert in seinem Kommentar: "jahrhundertelange Judenfeindschaft der Christen gehört weder musealisiert noch unsichtbar gemacht". Sie müsse "heutige Christen treffen, verstören, ihre Selbstsicherheit erschüttern, dass so etwas nicht mehr möglich ist". Die Entscheidung ist dagegen für Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler auf zeit.de ein "Skandal" und "glattes Fehlurteil". Gegen die "visuelle Wucht" des "Machwerks, das in analen und fäkalen Fantasien schwelgt", komme eine "feinsinnige Gedenkplatte nicht an". Die gesellschaftliche Relevanz des Urteils entfalte sich in der Frage, wie die "Mehrheitsgesellschaft mit Jüdinnen und Juden" umgeht.

Rechtspolitik

Vollverschleierung: Die FAZ (Matthias Wyssuwa) geht noch einmal auf die politischen Diskussionen in Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in Bildungseinrichtungen ein. Nach dem Leitartikel von Reinhard Müller (FAZ) gibt es "gute Gründe" für ein Verbot des sogenannten Niqabs. "Sinnvoller und gerechter Unterricht" erfordere ebenso wie "die geistige Auseinandersetzung auf der Straße" eine "freie Auseinandersetzung". Um diese zu sichern, "kann ein Verbot nötig sein".

Gerichts-Umzug: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat den Umzug des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus der Hauptstadt des Freistaats nach Ansbach im Fränkischen angekündigt. Gleichzeitig solle in Freyung im Bayerischen Wald ein neues Verwaltungsgericht eingerichtet werden. In einem Schreiben hat der Verband bayerischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen darauf verwiesen, dass die Verlegung unabhängiger Gerichte nur durch Gesetz zulässig sei, schreibt die FAZ (Timo Frasch/Constantin van Lijnden).

Umwandlungsbremse: Der Welt (Michael Fabricius) liegt ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, durch den die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll. Nach dem Entwurf soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt jede Umwandlung nur mit behördlicher Genehmigung möglich sein.

Hasskriminalität: Hendrik Wieduwilt (FAZ) kritisiert die jüngsten Pläne zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Es sei bedenklich, wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) "die wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken vorgeschriebene Evaluation des NetzDGs nicht mehr" abwarte und stattdessen eine "rechtspolitische Geisterfahrt" unternehme. So dränge sich der Verdacht auf, "dass am Dienstsitz am Gendarmenmarkt in Berlin heimlich Horst Seehofer die Gesetzentwürfe entwirft und auch gleich mit "Christine Lambrecht" unterschreibt".

Vergabe von Rüstungsaufträgen: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ begrüßt Rechtsanwalt Alexander Dörr ein jüngst verabschiedetes Gesetz zur vereinfachten Möglichkeit, Ausschreibungsverfahren für Rüstungsgüter auf nationale Anbieter zu begrenzen. Bislang hätten Ausschreibungen in diesem Bereich enorme rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten zu überwinden, was die Verfahren unnötig verlängere.

Algorithmen: Der FAZ (Hendrik Wieduwilt) liegt ein Gutachten zur Regulierungsbedürftigkeit von Algorithmen vor. Die Autoren sähen diese vor allem bei teilautomatisierten Prozessen, in denen die Computerprogramme zwar keine eigenen Entscheidungen treffen, bei der Entscheidung aber helfen. Ein derartiges System, wie es etwa in der Schweiz bei der Bewährungshilfe verwendet werde, ließe sich hierzulande wohl auch unter gewissen Voraussetzungen anwenden, eine vollständige Automatisierung der Rechtsprechung dagegen nicht.

Insiderhandel: In einem Kommentar spricht sich Meike Schreiber (SZ) für eine effektivere Verfolgung von Insiderhandel aus. Aktuell seien viele Staatsanwaltschaften "mit diesen Vorgängen überfordert" und wohl auch ohne entsprechende Motivation, anwaltlich gut beratene Tatverdächtige, die in der Regel hohes soziales Ansehen genießen, in zeitraubenden Ermittlungen zu verfolgen. Um dies zu ändern, seien jüngste Änderungen am Wertpapierhandelsgesetz hilfreich, aber nicht ausreichend.

Justiz

EuGH zu anwaltlicher Unabhängigkeit: Eine universitäre Lehrbeauftragung steht der Annahme anwaltlicher Unabhängigkeit im Sinne der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht entgegen. Dies entschied (anders als das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union) nun der Europäische Gerichtshof zu einem aus Polen stammenden Fall. Der Anwalt, der die dort klagende Universität vertritt, sei trotz eines Lehrauftrags in hinreichendem Maße unabhängig, schreibt lto.de über die Entscheidung, die nach Einschätzung eines zitierten Experten in Deutschland wohl keinen Rechtsstreit ausgelöst hätte. Nach hiesiger Einschätzung sei ein Lehrauftrag ein Honorarvertrag und kein Dienstverhältnis.

BSG-Jahresbericht: Über den vom Präsidenten des Bundessozialgerichts vorgestellten Jahresbericht zur Tätigkeit seines Gerichts schreibt lto.de (Tanja Podolski). Eine weiterhin rückläufige Eingangszahl habe die Dauer der Verfahren verkürzen können. Das BSG habe weiterhin vor, bis zum Jahr 2024 papierlos zu arbeiten, aktuelle Bemühungen stießen jedoch nicht überall auf Resonanz. Ein dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vergleichbares "Behörden- und Verbändepostfach" gebe es derzeit noch nicht. Der Bericht der FAZ (Heike Göbel) erwähnt auch die vom Präsidenten geäußerte Erwartung, dass zahlreiche neue Gesetze aus dem Bundesgesundheitsministerium "sehr viele Rechtsfragen aufwerfen" und damit neue Klagen auslösen werden.

OLG Hamm zu Thyssen-Managern: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung zweier Manager des Stahlkonzerns Thyssenkrupp zu Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Wie die FAZ (Jonas Jansen) schreibt, waren die Angeklagten wegen Sicherheitsmängeln in einem Werk in Italien, die sich in einem für sieben Menschen tödlichen Brand äußerten, bereits am Ort des Geschehens verurteilt worden. Das Landgericht Essen habe diese Haftstrafen für vollstreckbar erklärt, deren Höhe jedoch an deutsches Recht angepasst.

LG Bonn – Cum-Ex: Nach der von Volker Votsmeier (Hbl) im Leitartikel vertretenen Ansicht sind Rechtsanwälte ebenso wie Steuer- und Wirtschaftsberater für den am Landgericht Bonn verhandelten Cum-Ex-Skandal mitverantwortlich und damit auch in der Pflicht, für den Schaden geradezustehen. Die Aufarbeitung von Missstände sollte schon im eigenen Interesse der Betroffenen erfolgen, es sei bedauerlich, dass die Rechtsanwaltskammern hierzu bislang schweigen.

LG München I zu Check24: Die von der Online-Plattform Check24 angebotenen "Jubiläumsdeals" haben gegen das Provisionsabgabeverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen. Zu dieser Einschätzung gelangte ein Urteil des Landgerichts München I, über das FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl (Christian Schnell) und lto.de berichten. In einer Stellungnahme hat der Geschäftsführer der unterlegenen Beklagten einen "persönlichen Kreuzzug" des Präsidenten des obsiegenden Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, der die Digitalisierung verpasst habe, für die Klage verantwortlich gemacht.

LG Berlin – Auto-Brandstifter: Am Landgericht Berlin ist ein 30-Jähriger angeklagt, der serienweise Autos angezündet haben soll. Nach dem von spiegel.de (Wiebke Ramm) berichteten psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung des Borderline-Typs, es sei von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.

AG Wolfsburg zu Kita-Unglück: Wegen fahrlässiger Tötung eines 16 Monate alten Kleinkindes hat das Amtsgericht Wolfsburg drei Erzieherinnen zu Geldstrafen verurteilt. Bei einem Ausflug hatte sich der Junge unbemerkt entfernt und war in ein Wasserbecken gestürzt, schreibt spiegel.de.

Recht in der Welt

Malawi – Wahlfälschung: Das Verfassungsgericht Malawis hat entschieden, dass die Präsidenten- und Parlamentswahl im vergangenen Mai wegen Fälschungen und Manipulation zu annullieren ist. Der aus der Wahl hervorgegangene Präsident bleibe geschäftsführend im Amt, schreibt die taz (Mavhuto Banda). Innerhalb von 150 Tagen müssten jedoch Neuwahlen durchgeführt werden.

Juristische Ausbildung

Law Clinics und Freischuss: In vielen Bundesländern können Jurastudenten die Teilnahme an einem Moot Court oder einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung auf einen Examens-Freischuss anrechnen lassen und diesen somit nach hinten verschieben. Dies gilt derzeit noch nicht für Rechtsstudenten, die in einer Law Clinic kostenlose Rechtsberatung anbieten. lto.de (Marcel Schneider) berichtet vom Versuch des Dachverbands studentischer Rechtsberatung, dies zu ändern.

Sonstiges

Betriebsverfassung: Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz als Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft. Rechtsprofessor Hans Hanau zeichnet auf lto.de die Entwicklungen des Betriebsverfassungsrechts der vergangenen 100 Jahre nach und stellt im Weiteren Überlegungen dazu an, wie sich das geltende Recht der betrieblichen Mitbestimmung auf die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt übertragen lässt.

Rechtsstaat: Der derzeit in Berlin stattfindende Europäische Polizeikongress tagt unter dem Motto "Rechtsstaat durchsetzen". Diese Wortwahl bedauert Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) in einem Kommentar. Zwar beträfe ein wesentlicher Teil polizeilicher Tätigkeit eben diese Durchsetzung, angesichts der auch von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei seinem Auftritt auf dem Kongress vertretenen Ansichten sei aber klar, dass es "um Sicherheit, um Durchsetzung von Recht" gehe. Auch die sei wichtig, aber nicht zwingend ein Merkmal von Rechtsstaatlichkeit.

Coronavirus: Rechtsanwalt Thomas Köllmann (Hbl-Rechtsboard) formuliert einen "Beipackzettel" mit arbeitsrechtlichen Tipps im Umgang mit einer Erscheinung wie dem Coronavirus.

Das Letzte zum Schluss

Hundegetümmel: Treffen Hunde aufeinander, sorgt das in der Regel für Aufregung unter ihren Besitzern: Geht dabei etwas kaputt, müssen findige Juristen für einen gerechten Ausgleich sorgen. Wie etwa das Oberlandesgericht Koblenz: In einem von lto.de berichteten Urteil führte das Gericht aus, dass das "unkontrollierte Umherlaufen" eine typische tierische Verhaltensweise sei, in der sich die sogenannte Tiergefahr realisiere. Damit kann sich die klagende, bei einem ebensolchen zu Fall gekommene Hundehalterin nun doch noch über ein Schmerzensgeld freuen.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2020: Relief bleibt hängen / Rückläufige Verfahrenseingänge beim BSG / Anerkennung für Law Clinics? . In: Legal Tribune Online, 05.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40123/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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