Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2024: Ver­hand­lungs­fähig­keit eines 100-Jäh­rigen? / BVerfG zu Encro­chat-Daten / Ver­öf­f­ent­li­chungspf­licht für AfD-Gut­achten?

04.12.2024

Ob ein Ex-KZ-Wachmann in der Lage ist, seinem Strafprozess zu folgen, muss neu geprüft werden. Das BVerfG hat keine Bedenken gegen die Encrochat-Daten-Verwertung. Ein VG-Eilantrag verlangt die Veröffentlichung des BfV-Gutachtens zur AfD.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. zu KZ-Wachmann Sachsenhausen: Das Landgericht Hanau muss erneut über die Verhandlungsfähigkeit eines 100-jährigen, früheren SS-Wachmanns im KZ Sachsenhausen entscheiden. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft und mehrerer Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt/M. einen Beschluss des LG Hanau zur fehlenden Verhandlungsfähigkeit auf, da dieser gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung verstoßen habe. Aussagen eines Sachverständigengutachtens hätten nicht unkritisch übernommen werden dürfen, zumal das Gutachten an Darstellungsmängeln gelitten habe. Über den OLG-Beschluss berichten FAZ (Alexander Haneke) und beck-aktuell. bild.de (Hans-Wilhelm Saure) lässt in seinem Bericht u.a. den Nebenklägervertreter Hans-Jürgen Förster zu Wort kommen, der ausführt, dass es seinen Mandanten wichtig ist, dass auch die "Schuld der jetzt uralten Täter durch ein demokratisch legitimiertes Gericht festgestellt wird." Strafe oder gar Strafvollzug seien demgegenüber nachrangig, so der Anwalt.

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Katharina Dröge, Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, hat sich optimistisch über die Chancen des von ihr unterstützten, interfraktionellen Gruppenantrags zur Reform der Abtreibungsbestimmungen geäußert. Eine Abstimmung im Parlament könnte noch in dieser Woche stattfinden, so LTO. Laut SZ sind bereits 327 Abgeordnete bereit, den Antrag zu unterstützen, für eine Mehrheit wären 367 Stimmen erforderlich.

Rechtsprofessorin Friederike Wapler widerspricht im Verfassungsblog Argumenten gegen eine Reform. So sei der Status von Embryonen und Feten nach wie vor umstritten. Es spreche "gerade das Prozesshafte der embryonalen und fetalen Entwicklung" für "abgestufte Lebensschutzkonzepte" wie sie auch die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin entwickelt habe. Vielfach außer Acht bleibe, dass Schwangerschaft "die Frau in ihrer Identität" betreffe und niemals ohne sie behandelt werden dürfe.

Gewalt gegen Frauen: Über den von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) vorgelegten Referentenentwurf zum Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von Gewaltschutzanordnungen gegen prügelnde Männer schreibt nun auch die taz (Christian Rath) und macht darauf aufmerksam, dass entsprechende polizeirechtliche Ermächtigungen bereits in sieben Bundesländern gelten. Die CDU/CSU weise darauf hin, dass sie bereits einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht hat, zu dem am heutigen Mittwoch im Bundestag Sachverständige angehört werden.

Gesetzvorhaben: beck-aktuell gibt einen Überblick zu Gesetzvorhaben, die noch vor dem absehbar vorgezogenen Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden könnten. Dabei ist die rot-grüne Minderheitsregierung auf die Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion angewiesen. Sie werde diese wohl bei der institutionellen Absicherung des Bundesverfassungsgerichts leisten.

AfD-Verbot: In Reaktion auf die Stellungnahme von 17 Staatsrechtler:innen für ein Verbot der AfD hat die Partei nun ein "Gegengutachten" vorgelegt. Die von Anwalt Christian Conrad erstellte Analyse wirft dem Papier eine zielorientierte und auf Spekulationen aufbauende Argumentation mit dem Zweck der Manipulation des politischen Entscheidungsprozesses vor. So werde etwa unterschlagen, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall noch nicht rechtskräftig ist. Die Partei will das Gegengutachten nun den Ausschüssen für Recht und Inneres zukommen lassen. welt.de (Benjamin Stibi) berichtet.

Justiz

BVerfG zu Encrochat-Daten: Auch das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Verwertbarkeit gehackter Daten des Krypto-Messengerdienstes Encrochat keine Bedenken. Dass für den Bundesgerichtshof diese Daten keinem Beweisverwertungsverbot unterlagen, sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", so das BVerfG in einem nun veröffentlichten Nichtannahmebeschluss von Anfang November. Dies gelte gleichermaßen für die vom BGH entwickelte Rechtsprechung, nach der ein Beweisverwertungsverbot immer einzelfallbezogen geprüft werden muss. Über die Entscheidung berichten FAZ (Marlene Grunert), LTO und tagesschau.de (Max Bauer).

VG Köln – AfD-Einstufung: Mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Köln will das Recherchenetzwerk Correctiv das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu bringen, sein Gutachten zur Einstufung der AfD zu veröffentlichen. Der Antrag stützt sich nach Informationen von beck-aktuell (Pia Lorenz/Jonas Scherne) auf Art. 5 Grundgesetz, aus dem ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden abzuleiten sei. Durch das VG zu klären wäre, ob das Gutachten bereits fertig ist. Dies wurde zuletzt vom BfV in Abrede gestellt, nachdem dort angesichts der bevorstehenden Wahlen zunächst auf das Neutralitätsgebot verwiesen wurde. Eine Gruppe von Parlamentarier:innen suche derweil die Veröffentlichung auf politischem Wege voranzutreiben und führe diesbezüglich Gespräche mit dem BfV. Ziel sei eine Bundestagsabstimmung über ein Parteiverbot noch vor der Wahl.

BGH zu Schaden in Autowaschanlage/Facebook-Datenleck/Weimarer Familienrichter: Der SWR-RadioReportRecht (Egzona Hyseni u.a.) rekapituliert in dieser Woche die im vergangenen Monat verkündeten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Haftungspflicht eines Waschstraßenbetreibers für Beschädigungen von Autos, einem Schadensersatzanspruch wegen eines Datenlecks bei Facebook und der in Rechtskraft erwachsenen Verurteilung eines Weimarer Familienrichters wegen Rechtsbeugung.

BGH zu Notarshaftung bei Pflichtteilsverzicht: Weil er einen Pflichtteilsverzicht beurkundete, bei dem der Erblasser nicht persönlich anwesend war, haftet ein Notar für die aus dem unwirksamen Verzicht und der gleichzeitigen Abfindungserklärung entstandenen Schäden. Dies entschied laut beck-aktuell der Bundesgerichtshof unter Verweis auf § 2347 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, der die persönliche Anwesenheit des Erblassers vorschreibt.

BGH zu Luftaufnahmen der Schumacher-Villa: Über die nun veröffentlichte, Anfang November verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Drohnen-Aufnahmen der Ferienvilla von Michael Schuhmachers Familie berichtet nun auch LTO.

LG Oldenburg zu Angriff auf Traktorenblockade: U.a. wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg einen Autofahrer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann war zu Beginn des Jahres mit seinem Fahrzeug in eine Traktoren-Blockade gefahren und hatte einen an der Demonstration teilnehmenden Landwirt erfasst. beck-aktuell berichtet.

LG Köln zu Sparbuch-Auszahlung: Am Landgericht Köln scheiterte eine Sparbuch-Inhaberin mit dem Versuch, einen im Sparbuch ausgewiesenen Betrag in Höhe von rund 25.000 D-Mark auszahlen zu lassen. Der beklagten Bank sei es gelungen, die Beweiskraft des vorgelegten Sparbuchs zu erschüttern und stattdessen zu beweisen, dass eine letzte Abbuchung im Jahr 1999 vorgenommen, aber nicht eingetragen wurde. Es berichtet LTO.

VG Mainz zu Altkleidercontainer: Ein kommerzielles Unternehmen hat keinen Anspruch, in der Stadt Ingelheim auf städtischen Grundstücken Container zum Sammeln von Altkleidern aufzustellen. Eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßenrecht komme schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei den entsprechenden Grundstücken nicht um Straßen handele. Zulässig sei, dass die Stadt gemeinnützigen Organisationen das Aufstellen von Altkleidercontainern erlaube. Die soziale Ausrichtung der Organisationen sei ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung.

Recht in der Welt

Südkorea – Kriegsrecht: Der südkoreanische Präsident Yoon Suk-yeol hatte sein Land unter Kriegsrecht gestellt und diesen Schritt mit "staatsfeindlichen Aktivitäten" des Abgeordnetenhauses begründet. Die im Parlament in der Mehrheit befindliche Opposition hatte zuletzt eine Haushaltsvorlage des Präsidenten abgelehnt und zahlreiche Amtsenthebungsverfahren gegen Regierungsbeamte eingeleitet. 190 der 300 Abgeordneten gelang es, vor der Abriegelung des Gebäudes durch das Militär im Parlament eine Abstimmung vorzunehmen, bei der einstimmig die Aufhebung verlangt wurde. Über die Ereignisse berichtet u.a. die FAZ (Jochen Stahnke). Nach dem Parlamentsvotum kündigte der Präsident an, das Kriegsrecht wieder aufzuheben, so die SZ (Juri Auel/David Kulessa). Dies ist nunmehr geschehen, so zeit.de. spiegel.de erklärt den Inhalt des von einem Armeegeneral unterzeichneten Erlasses. So waren im Land infolge des Kriegsrechts alle politischen Aktivitäten, Versammlungen und Demonstrationen untersagt, alle Medien dem Kriegsrechtskommando unterstellt und "antistaatliche und subversive Kräfte" besonderen Beschränkungen unterworfen. Das Kriegsrecht wurde in Südkorea zuletzt in den 1980er-Jahren verhängt.

Frankreich – Marine Le Pen: In Frankreich könnte am heutigen Mittwoch der Regierung das Misstrauen des Parlaments ausgesprochen werden. Sollte dies geschehen, stünde es Präsident Emmanuel Macron frei, den derzeitigen Premierminister Michel Barnier erneut zu berufen. Dies schreibt die FAZ (Michaela Wiegel) und berichtet weiter, dass das Urteil im Veruntreuungsprozess gegen Marine Le Pen nun auf den 31. März festgelegt wurde. Der rechtsextremen Parteichefin sei somit daran gelegen, neben der Regierung auch den Präsidenten vor diesem Termin zum Rücktritt zu bewegen. Im Falle ihrer Wahl zur Präsidentin genösse sie dann eine strafrechtliche Immunität.

Georgien – Wahl: Das Verfassungsgericht Georgiens hat Anträge der Präsidentin Salome Surabischwili und von Parlamentsabgeordneten abgewiesen, durch die diese eine Annullierung der jüngsten Parlamentswahl erreichen wollten. Dies berichtet die FAZ (Friedrich Schmidt) in einem Hintergrundartikel, der die tiefe Spaltung des Landes beschreibt.

Großbritannien – Spionage für Russland: Im britischen Spionage-Prozess gegen fünf Bulgaren sind weitere Aktivitäten Jan Marsaleks bekannt geworden. Das frühere Wirecard-Vorstandsmitglied solle etwa einen der Angeklagten dazu angestiftet haben, einen Investigativjournalistin in kompromittierende Situationen zu bringen und damit erpressbar zu machen, so die FAZ (Philip Plickert/Henning Peitsmeier).

USA – Tesla-Aktien für Elon Musk: Auch in der zweiten Instanz verwarf ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware eine Entlohnungsvereinbarung zwischen Elon Musk und dem von ihm geleiteten Tesla-Konzern. Gegen die 2018 geschlossene Vereinbarung, bei der Musk statt eines Gehalts Aktienoptionen des Unternehmens erhalten sollte, hatten Aktionäre geklagt, weil die Vereinbarung nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. Inzwischen beläuft sich der Wert des Pakets auf mehr als 100 Milliarden Dollar. FAZ (Roland Lindner) und Hbl (Felix Holtermann) berichten.

Vietnam – Todesstrafe für Unternehmerin: Ein Berufungsgericht in Ho-Chi-Minh-Stadt hat die Todesstrafe gegen die Unternehmerin Truong My Lan bestätigt. Die Unternehmerin soll für einen Finanzskandal mit einem Gesamtschaden von 27 Milliarden Dollar verantwortlich sein und sich selbst durch erschwindelte Geschäftskredite ein Milliardenvermögen verschafft haben. Nach Bericht des Hbl (Matthias Peer) räume ihr das vietnamesische Recht jedoch die Möglichkeit ein, die Vollstreckung zu verhindern, indem sie einen Großteil des Schadens zurückzahlt.

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: In einem Interview mit zeit.de (Anna-Theresa Bachmann) spricht der israelische Anwalt Michael Sfard über die Reaktion seines Landes auf den gegen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausgestellten Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs, die aus dem Haftbefehl für Deutschland erwachsenen Folgen sowie die rechtliche Lage palästinensischer Menschen unter israelischer Besatzung.

Juristische Ausbildung

Examens-Panne: Der erste Versuch einer elektronischen Klausurbearbeitung im zweiten Staatsexamen in Bayern funktionierte an sieben Standorten. In München allerdings endete die erste der neun Aufsichtsarbeiten in der vergangenen Woche im Chaos, wie beck-aktuell berichtet. Zahlreiche der zur Verfügung gestellten Laptops gaben ihren Geist auf oder mussten per Stromkabel reanimiert werden, auch die Abgabe der Arbeiten verlief nicht reibungslos. Den Betroffenen ist nun vom Prüfungsamt angeboten worden, auf die Wertung zu verzichten oder eine Ersatzarbeit anzufertigen.

Reform des Jurastudiums: In einem Gastkommentar auf LTO-Karriere zeigen sich Jana Schollmeier, Arne Wegner und Sophie Dahmen, alle aktiv im Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V., enttäuscht über die Sprachlosigkeit der Jumiko-Herbstkonferenz zum Thema Studienreform. Obgleich die Minister:innen noch im Sommer in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt hätten, diskussionsbereit zu sein, beschränkte sich die Jumiko nun darauf, Nachwuchsgewinnung als wichtige Aufgabe zu definieren. Tatsächlich sei der Reformbedarf enorm und stehe in direkter Verbindung mit dem immer wieder beklagten Nachwuchsmangel. Es sei an der Zeit, die vielfältig vorhandenen Vorschläge zu realisieren.

Sonstiges

Tarif-Auseinandersetzung 1984: Auf beck-aktuell erinnern Franz Josef Düwell und Sebastian Felz, BAG-Richter a.D. bzw. Vorstand des "Forums Justizgeschichte", an eine der "längsten und härtesten Tarifauseinandersetzungen" der Bundesrepublik. Zwischen März und Juni 1984 streikten Beschäftige der Druck- und Metallindustrie unter Leitung der IG Metall für die 35-Stunden-Woche. Zwischenzeitlich sperrte der sogenannte "Franke-Erlass" der Bundesanstalt für Arbeit Ausgesperrten das Kurzarbeitergeld. Nach Beanstandung durch das Bundessozialgericht schuf die damalige Regierungsmehrheit eine gesetzliche Grundlage hierfür, heute in § 116 SGB III normiert. Die Tarifauseinandersetzungen wurden Ende Juni 1984 durch die von den Schlichtern Georg Leber und Bernd Rüthers erarbeitete sogenannte Korridorlösung beendet.

Online-Bestellungen: Im Recht und Steuern-Teil beschreibt die FAZ (Katja Gelinsky) Probleme, die bei der Online-Handels-Variante "Dropshipping" entstehen können. Weil bestellte Waren nicht mehr vom anbietenden Händler, sondern vielmehr von oft in Asien befindlichen Drittfirmen im Namen des Händlers verschickt werden, können Rücksendungen oft zur Kostenfalle werden. Deshalb lohne sich die aufmerksame Lektüre der AGB.

Das Letzte zum Schluss

On/Off: Bindungsstörungen werden gemeinhin jüngeren Menschen attestiert, ein rund 70-jähriges Rentnerehepaar aus Österreich kann mit zwölf Eheschließungen – und zwölf Scheidungen – aber locker mithalten. Der letzte Scheidungsversuch jedoch scheiterte am zuständigen Standesamt , weil er rechtsmissbräuchlich sei und führte dann auch noch zum Ärger mit der Pensionskasse. Inzwischen entschied der Oberste Gerichtshof Österreichs, dass die wiederholten Eheschließungen wohl hauptsächlich dem Zweck dienten, der aus erster Ehe verwitweten Frau jeweils eine sogenannte "Abfertigung", die Abfindung für wiederverheiratete pensionsberechtigte Witwen, zu verschaffen. Weil hierdurch insgesamt rund 300.000 Euro flossen, ist das faktisch nie getrennte Paar laut bild.de (Georg Gomolka) wegen schweren Betrugs nun auch in das Visier der Polizei geraten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56023 (abgerufen am: 20.01.2025 )

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