Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2018: Front gegen Digi­tal­pakt / BGH-Urteil zu Kin­der­ehen erwartet / BayVGH ent­scheidet zu Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik

04.12.2018

Die geplante Grundgesetzänderung zum "Digitalpakt Schule" ist weiterhin stark umstritten. Außerdem in der Presseschau: Das BGH-Urteil zu Kinderehen im Ausland wird erwartet und der BayVGH hat zur Präimplantationsdiagnostik entschieden.

Thema des Tages

"Digitalpakt Schule": Kein einziges Bundesland sei "Stand jetzt" bereit, der Grundgesetzänderung in der bisher vorgeschlagenen Form zuzustimmen, berichtet nun die SZ (Paul Munzinger). Durch die Änderung der Artikel 104b, 104c, 104d, 125c und 143e Grundgesetz (GG) sollen dem Bund mehr Kompetenzen bei der Mitfinanzierung von Bildungsprojekten gewährt werden, vor allem bei der Digitalisierung an Schulen. Nun wird wohl der Vermittlungsausschuss angerufen.

In Hinblick auf den aus ihrer Sicht durch die Änderung betroffenen verfassungsrechtlichen Föderalismusgrundsatz äußern sich auch einige Verfassungs- und Verwaltungsrechtler besorgt, wie lto.de (Hasso Suliak) berichtet.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Ansatz der Verfassungsänderung und sieht in ihm einen weiteren Schritt in Richtung der Zentralisierung des Staates. Außerdem bemängelt er die Nachgiebigkeit der Länder, sobald es um finanzielle Zuschüsse vom Bund geht. Ralf Pauli (taz) ist hingegen der Meinung, dass eine finanzielle Unterstützung bei der Digitalisierung von Schulen dringend notwendig sei. Auch wenn für den Digitalpakt eine Grundgesetzänderung nicht unbedingt nötig sei, sei eine klare Regelung vor allem auch für zukünftige weitere Kompetenzfragen nötig.

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Am Mittwoch soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtstaat" zwischen Bund und Ländern beschlossen werden, allerdings entgegen der Empfehlung der nicht miteinbezogenen Landesjustizminister, so die FAZ (Helene Bubrowski). Der Pakt sieht die Schaffung von 2.000 neuen Richterstellen im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 vor, wobei der Bund nur einmalig 220 Millionen Euro bezahlen will, während die Mehrkosten voraussichtlich 400 Millionen Euro pro Jahr betragen werden.

Anwälte am BGH: BGH-Richter Andreas Mosbacher schlägt auf lto.de vor, bei der Wahl von Richtern für den neuen 6. BGH-Strafsenat auch mindestens einen Strafverteidiger zu wählen. Da Anwälte häufig eine ganz neue Perspektive mitbrächten, seien sie eine Bereicherung für die Gerichte.

Wahlrecht: Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, fordert, das Wahlrecht auch Menschen mit Behinderungen zu gewähren, die unter dauerhafter Vollbetreuung stehen. Derzeit sind von dem Wahlverbot auf Bundesebene ca. 81.000 Menschen betroffen, auf Landesebene etwas weniger, da einige Länder das Wahlverbot bereits aufgehoben haben. An einem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wahlrechtausschlusses wird gearbeitet, heißt es aus den Bundestagsfraktionen der SPD und CDU. Darüber berichten taz (Frederik Schindler) und zeit.de.

Justiz

Harbarth am BVerfG: lto.de (Christian Rath) geht der Frage nach, ob Stephan Harbarth, der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund der §§ 18 und 19 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) wegen der Besorgnis der Befangenheit oder von Gesetzes wegen häufig von Verfahren ausgeschlossen werden könnte. Bedenken könnten sich aus den vorherigen Tätigkeiten Harbarths als Anwalt und als Bundestagsabgeordneter ergeben.

BGH  Kinderehen: Im Jahr 2017 regelte  der deutsche Gesetzgeber unter starker Kritik, dass alle im Ausland geschlossenen Ehen automatisch unwirksam sind, sofern einer der Partner unter 16 Jahren war. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, befasste sich nun der Bundesgerichtshof erstmals mit dem Fall einer solchen Kinderehe und wird demnächst seine Entscheidung bekannt geben. Da auch im Ausland geschlossene Ehen durch Artikel 6 Grundgesetz (GG) geschützt sind, könnte der BGH verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der gesetzlichen Regelung haben und sie dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

BGH zu Volkstheater Rostock: Wie jetzt bekannt wurde, wies der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Theaters Rostock gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock ab. Laut sz.de hatte das OLG die vom Theater ausgesprochene Kündigung des ehemaligen Intendanten Sewan Latchinian für unwirksam erklärt.

BAG zu Mindestlohn und Verfallklausel: Die Veröffentlichung des einschlägigen Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem September nimmt Rechtsanwalt Lars Christian Möller auf dem Hbl-Rechtsboard zum Anlass, die darin enthaltenen praxisrelevanten Feststellungen und Hinweise zu den Verfallklauseln mit Blick auf den Mindestlohn genauer zu erörtern.

BayVGH zu Präimplantationsdiagnostik: Ohne eine vorherige Zustimmung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik dürfen keine Untersuchungen von befruchteten Eizellen durchgeführt werden, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Geklagt hatte das Münchner Labor Synlab, nach dessen Auffassung eine spezielle Untersuchung der menschlichen Keimzelle nicht unter das Embryonenschutzgesetz falle und deshalb eine vorherige Zustimmung durch die Kommission nicht nötig sei, berichten die SZ (Stephan Handel) und lto.de. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung hat das Gericht die Revision zugelassen.

OLG Frankfurt/M. zu Kindschaftsrecht: Wie die FAZ (lhe) und lto.de melden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M., dass Kinder rechtlich immer als solche des Ehemannes gelten und eine Vaterschaftsanerkennung durch einen Lebensgefährten unwirksam ist, solange die Ehe noch besteht. Das gilt auch dann, wenn die Mutter die Ehe verheimlicht hatte und der Vater in Marokko lebte. Die Kinder können demnach nicht den Familiennamen des Lebensgefährten tragen, der vermutlich biologischer Vater ist, solange die Vaterschaft nicht angefochten wurde.

OLG Celle zu Terrorwerbung: Weil sie zu dschihadistischen Anschlägen aufgerufen und für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) geworben haben, wurden zwei Brüder nun vom Oberlandesgericht Celle zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, meldet sz.de. Die Angeklagten hatten zu Beginn des Verfahrens gestanden, die Taten vor allem aus Unzufriedenheit über den Krieg in Syrien begangen zu haben. 

LG Berlin – "Ku'damm-Raser": Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, wurde im erneuten Prozess gegen die zwei Beteiligten eines illegalen Autorennens auf dem Kurfürstendamm vor dem Landgericht Berlin ein Zeuge vernommen, der eines der Autos kurz vor dem Unfall gesehen haben will.

AG Heilbronn – "Hexenkessel": Vor dem Amtsgericht Heilbronn hat das Verfahren gegen einen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, bei einem Fastnachtsumzug einer jungen Frau Verletzungen durch kochendes Wasser zugefügt zu haben. Diese zog sich dabei schwerste Verbrennungen zu. Der Angeklagte wies zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe zurück. Aufgrund der Verkleidung der Karnevalisten mit ähnlichen Hexenmasken ist die Identifizierung der Beteiligten weiter schwierig. Darüber berichtet spiegel.de (Jens Witte).

Sportgericht zu Pyrotechnik: Der Fußball-Bundesligist Fortuna Düsseldorf wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wegen verbotenem Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Fans zu einer Geldstrafe von 23.000 Euro verurteilt, meldet sz.de.

Recht in der Welt

Schweden – Verurteilung Theaterregisseur: Der bekannte Theaterregisseur Jean-Claude Arnault wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Das schwedische Berufungsgericht hat nun die Haftstrafe auf zweieinhalb Jahre angehoben, berichtet die SZ (Thomas Steinfeld). Arnault soll sich an Frauen im Umkreis der Schwedischen Akademie vergangen haben, die jährlich den Literaturnobelpreis vergibt und der auch Arnaults Ehefrau angehört.

Israel – Netanjahu: Wegen des Vorwurfs der Bestechung, der Untreue und des Betrugs empfiehlt die israelische Polizei, Anklage gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu zu erheben. Netanjahu wies die Vorwürfe allerdings zurück. Ob tatsächlich Anklage erhoben wird, entscheidet in allen Fällen der Generalstaatsanwalt nach Konsultation mit einem Team von Rechtsberatern, so sz.de (Alexandra Föderl-Schmid).

Polen – Gesetz zur Bankenübernahme: Laut lto.de wurde in Polen ein Gesetz beschlossen, das es der Finanzaufsichtsbehörde erleichtert, einer staatlichen Bankenübernahme bereits zuzustimmen, wenn die Schieflage einer Bank nur droht. Damit würden die Banken im Zweifelsfall den Interessen der Politiker unterstellt und so die finanzielle Sicherheit der Bürger bedroht, befürchten Experten.

Schweiz – Selbstbestimmungsinitiative: In einem ausführlichen Beitrag auf verfassungsblog.de  beschäftigt sich der Postdoc Stefan Schlegel mit der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative, die in der Schweiz Ende November im Volksentscheid abgelehnt worden war. Der Initiative war daran gelegen, die Schweizer Verfassung über das Völkerrecht zu stellen, sodass "widersprechende völkerrechtliche Verträge angepasst oder gekündigt werden müssten".

Sonstiges

Insolvenzverfahren gegen Becker: Das bei einem Londoner Gericht anhängige Insolvenzverfahren gegen Ex-Tennisstar Boris Becker wurde gestern auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Verfahren war unterbrochen worden, weil Becker sich auf seine diplomatische Immunität berief, die er als Attaché für Sport, Kultur und humanitäre Angelegenheiten der Zentralafrikanischen Republik genieße, so lto.de und FAZ. Dies behauptet Becker nun nicht mehr, weshalb Versteigerungen im Rahmen des Verfahrens nun weitergehen.

Alkohol und Arbeit: Im Zusammenhang mit den vielen Weihnachtsveranstaltungen auch im Arbeitsbereich und dem teilweise damit drohenden Alkoholkonsum geht Anwalt Jannis Kamann im Expertenforum Arbeitsrecht der Frage nach, ob das Trinken von Alkohol arbeitsrechtlich erlaubt ist und ob Regelungen des Arbeitgebers zu dieser Thematik zulässig sein können.

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lto/ali

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2018: Front gegen Digitalpakt / BGH-Urteil zu Kinderehen erwartet / BayVGH entscheidet zu Präimplantationsdiagnostik . In: Legal Tribune Online, 04.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32503/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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