Ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf offenbart brisante Details, wie die Credit Suisse deutsche Steuerhinterzieher vor Verfolgung schützte. Mit der UBS gerät eine zweite Schweizer Bank wegen Steuerhinterziehung in die Schlagzeilen. Außerdem in der Presseschau: Meinungen zum NPD-Verbot, Schadensersatzklage gegen Thyssen-Krupp und Strafzahlungen gegen die UBS im Libor-Streit.
Steuerhinterziehung - Credit Suisse: spiegel.de (Jörg Diehl) thematisiert einen kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, in dem der Credit Suisse eine Strafzahlung von 149 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auferlegt wurde. Darin beschrieben die Richter, wie weitreichend und systematisch die Mithilfe der Bank gewesen sei; etwa sei Schwarzgeld von Mitarbeitern der Bank aus Deutschland in die Schweiz verbracht und deponiert worden. Wie das Handelsblatt (Tobias Döring) berichtet, kritisiert die Credit Suisse neben der Begründung des Beschlusses auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung mehr als ein Jahr nach der Einigung im September 2011 und während der derzeitigen Diskussion um das Steuerabkommen mit der Schweiz.
Steuerhinterziehung – UBS: Bezüglich einer in den vergangenen Monaten angekauften Steuer-CD mit Daten deutscher Kunden bei der Schweizer Bank UBS liegt nach einem Bericht der SZ (Hans Leyendecker und Claus Hulverscheidt) nunmehr eine erste Bilanz der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Danach enthalte die CD Angaben zu Vermögen von insgesamt 2,9 Milliarden Euro, wobei allein Stiftungen 204 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben sollen. Claus Hulverscheidt (SZ) meint, angesichts solch dramatischer Zahlen falle es schwer, sich vorzustellen, dass der deutsche Staat künftig komplett auf den Kauf von Datenträgern verzichten und sich allein auf die Kooperationsbereitschaft der Schweizer Banken verlassen werde.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Steuerabkommen Schweiz: Rechtsanwalt Karsten Randt befasst sich in der FAZ mit den Handlungsoptionen, die Steuerhinterziehern neben der strafbefreienden Selbstanzeige verbleiben. Wer noch auf einen Erfolg des Steuerabkommens mit der Schweiz hoffe, müsse sich klar darüber sein, dass das Abkommen nicht unbedingt fortwährende Anonymität ermögliche. Die Auflösung des Kontos und das Verstecken des Vermögens seien weitere, kaum erfolgversprechende Alternativen.
NPD-Verbot: Zeit.de (Tilman Steffen) gibt einen Überblick über den Inhalt des Dossiers von Polizei und Verfassungsschutz, das die Verfassungsfeindlichkeit der NPD beweisen soll, und zitiert einige der gesammelten Textstellen.
Hans Eschbach (Handelsblatt) bewertet das Risiko, dass die NPD erneut einen Verbotsantrag übersteht, als zu hoch, und plädiert dafür, abzuwarten, bis wirklich alle V-Leute aus der Partei abgezogen seien. Susanne Höll (SZ) meint, dass Bundesinnenminister Friedrich deutlich sagen müsse, wenn er ein neues Verbotsverfahren tatsächlich für zu gefährlich halte - und daraus ernsthaft Konsequenzen ziehen müsse.
Regulierung des Finanzmarkts: Die FAZ (Markus Frühauf) befasst sich mit einer Studie der Kanzlei Allen & Overy, die die gegenwärtig diskutierten Regulierungsvorschläge des Finanzsystems kritisiert. Es bestehe eine Unmenge an Regulierungsvorschriften, die kein klares Konzept erkennen ließen, so dass ein reibungsloser Kreditfluss gefährdet sei.
Leistungsschutzrecht: Auf der Medienseite der FAZ übt Frank Rieger harsche Kritik am Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht und an dessen Befürwortern. Den Verlagen gehe es letztlich darum, etwas von den Einnahmen von Google abzubekommen. Der Gesetzentwurf wiederum sei "derart lieblos, unbestimmt und wurstig, dass selbst beteiligte Abgeordnete davon sprechen, dass die Details im Zweifel die Gerichte klären". Es sei an der Zeit, den Knoten zu zerschlagen, das verkorkste Gesetzesvorhaben zu beerdigen und die Einzelprobleme kreativ und zukunftsgewandt anzugehen.
Unisex-Tarife im Versicherungsrecht: Die taz (Heide Oestreich) thematisiert die ab dem 21. Dezember geltenden Unisex-Tarife für Versicherungen, die auf der EU-Diskriminierungsrichtlinie beruhen. Bisher geltende Ausnahmeregelungen durften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht über das Jahr 2012 verlängert werden. Zu dem Thema führt die taz zudem ein Interview mit der Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein.
Reform Unterhaltsrecht: Auch das Handelsblatt (Heike Anger) befasst sich nun mit der Reform des Unterhaltsrechts, bei der die Ehedauer ein eigenständiges Kriterium zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts werden soll, unabhängig von erlittenen ehebedingten beruflichen Nachteilen. Wie das Handelsblatt berichtet auch die taz (Barbara Dribbusch) von positiven Reaktionen auf die Pläne.
HIV-Zwangstest: Auf lto.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Thomas Traub mit den geplanten HIV-Zwangstest im Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt auseinander. Mit dem Schutz von Polizisten und Sanitätern bei Unfällen verfolge das Gesetz ein legitimes Ziel. Überdies biete das Gesetz keinen Anhaltspunkt für eine Diskriminierung von vermeintlichen Risikogruppen wie Homosexuellen oder Ausländern. Oliver Garcia hingegen kritisiert auf dem Blog De legibus die fehlende Normenklarheit.
Weitere Themen - Justiz
LG Berlin – Aufzugs-Kartell Thyssen-Krupp: Nach Informationen der SZ (Klaus Ott) wird Anfang nächsten Jahres vor dem Landgericht Berlin die bereits 2010 erhobene Schadensersatzklage von 15 Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen gegen Thyssen-Krupp verhandelt. Thyssen-Krupp soll sich mit anderen Unternehmen über Aufträge und Preise von Aufzügen und Rolltreppen abgesprochen haben. Bereits vor einigen Jahren hatte die EU-Kommission den Konzern deshalb mit einer dreistelligen Millionenstrafe belegt.
Derweil porträtiert das Handelsblatt (Martin Murphy) Thyssen-Krupps Compliance-Chef Christoph Klahold. Der promovierte Jurist sei seit zwölf Jahren im Konzern tätig und habe nun mit der Aufklärung der kostspieligen Dienstreisen des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Claassen eine Bewährungsprobe zu bestehen.
BFH zu Scheckzahlung: Das Handelsblatt (Marko Wieczorek) stellt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Säumnis bei der Steuerzahlung per Scheck vor. Danach gelte die gesetzliche Regel, dass der dritte Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt der Zahlungstag sei, auch dann, wenn der Zahlbetrag der Finanzbehörde bereits vorher gutgeschrieben wurde.
VG Mainz zu Blutspende: Das Verwaltungsgericht Mainz hat laut lto.de eine Klage des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gegen die Mainzer Uniklinik abgewiesen, wonach die Zahlung von 26 Euro für eine Blutspende gegen das Transfusionsgesetz verstoße. Das DRK sei nicht klagebefugt gewesen. Überdies sei eine Entschädigung von 26 Euro auch nicht zu hoch.
Solar Millennium-Insolvenz: Im Rahmen der Aufarbeitung der Pleite des Solarunternehmens Solar Millennium haben Anleger nun nach Informationen der SZ (Markus Balser, Uwe Ritzer) Beschwerde bei der BaFin eingelegt mit dem Ziel, die Rolle der Citibank bei der Insolvenz zu überprüfen. Es gehe konkret um den Verdacht der Gläubigergefährdung durch die Bank.
Hypo-Vereinsbank und Steuerhinterziehung: Die SZ (Klaus Ott) befasst sich mit dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank wegen des Verdachts der Hinterziehung eines dreistellige Millionenbetrags an Steuern bei Aktiendeals. Bisher werde vornehmlich gegen beteiligte Sachbearbeiter ermittelt; allerdings habe sich eine Durchsuchung der Konzernzentrale vergangene Woche auch auf Unterlagen des Vorstands gerichtet; ein Ermittlungsverfahren gegen die Konzernspitze sei somit nicht ausgeschlossen.
Staatsanwaltschaft Hannover – Christian Wulff: Unter anderem die FAZ berichtet, die Staatsanwaltschaft Hannover werde wohl erst nach den niedersächsischen Landtagswahlen über eine Anklageerhebung entscheiden.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Strafzahlung für die UBS im Libor-Streit: Wie die FAZ (Jürgen Dunsch, Gerald Braunberger) berichtet, soll sich die Schweizer Bank UBS mit Aufsichtsbehörden aus den USA und Großbritannien im so genannten Libor-Streit auf Beilegung des Streits gegen Zahlung von mehr als 450 Millionen Dollar geeinigt haben. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Händler mehrerer Banken, darunter die UBS, Libor-Zinsen seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts manipuliert haben sollen. Nach Information des Handelsblatts (H. Alich, P. Köhler, M. Maisch) rechneten Analysten mit einer ähnlich hohen Strafzahlung für die ebenso beteiligte Deutsche Bank. Die FTD prognostiziert, dass für die Banken drohende Schadensersatzforderungen noch teurer als die Strafen der Regulierungsbehörden ausfallen dürften.
Österreich – Korruptionsbekämpfung: Die SZ (Cathrin Kahlweit) befasst sich in ihrem Tagesthema mit der Bekämpfung von Korruption in der Politik in Österreich. Dabei beschreibt sie die komplexen Korruptionsverfahren der vergangenen Jahre, die aber zumeist im Sande verlaufen seien und geht auf ein neues Gesetz ein, das illegale Parteienfinanzierung unter Strafe stelle und Vorteilnahme aus Amtsgeschäften verbiete. Separat wird auf den Skandal um mutmaßliche Schmiergelder für den Kauf von Eurofighter-Jets vom Konzern EADS eingegangen.
Italien – Dolce und Gabbana: In Mailand hat gestern der Prozess gegen die beiden Modedesigner Domenico Dolce und Stefano Gabbana wegen Steuerhinterziehung begonnen. Die SZ (Hannah Wilhelm) berichtet.
Ägypten – Präsident gegen Justiz: Nach Berichten der FTD (Max Borowski) ist Ägyptens Justiz hinsichtlich des Verfassungsreferendums gespalten. Nachdem der Vorsitzende des Richterrats einen Boykott ausgerufen hatte, widersprachen ihm zahlreiche andere Richter. Die Durchführung des Referendums ohne Beteiligung der Richterschaft erscheine praktisch unmöglich.
ICTY zu Gotovina: Norbert Mappes-Niedeck (FR) kritisiert die Freisprüche gegen zwei kroatische Generäle vor dem Jugoslawien-Tribunal (ICTY) als ungerecht und in ihrer Wirkung verheerend: Mit den neuen, bescheideneren Kriterien der Berufungskammer wären auch von den Nazi-Angeklagten in Nürnberg die meisten freigesprochen worden.
Sonstiges
Bücher für Juristen: Rechtzeitig bevor der große Weihnachtsrummel einsetzt präsentiert die FTD (Elke Spanner, Andreas Kurz, Katharina Peuke und Johannes Wendt) acht Buchtipps von, für und über Juristen.
Das Letzte zum Schluss
Anschaulicher Unterricht: Eine Peruanerin, die als Gast in einer Mittelschule in Bayern ihr Land vorstellte und dabei auch Kokablätter zum Probieren verteilte, sieht sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesetzt. Nach Berichten der SZ gab es aber nach bisherigem Ermittlungsstand keine größeren Gesundheitsbeschwerden durch den Konsum.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/js
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2012: Credit Suisse und Steuerhinterziehung – Geld für Blutspende – Koka-Blätter in der Mittelschule . In: Legal Tribune Online, 04.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7697/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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