Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2012: Credit Suisse und Steuerhinterziehung – Geld für Blutspende – Koka-Blätter in der Mittelschule

04.12.2012

Ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf offenbart brisante Details, wie die Credit Suisse deutsche Steuerhinterzieher vor Verfolgung schützte. Mit der UBS gerät eine zweite Schweizer Bank wegen Steuerhinterziehung in die Schlagzeilen. Außerdem in der Presseschau: Meinungen zum NPD-Verbot, Schadensersatzklage gegen Thyssen-Krupp und Strafzahlungen gegen die UBS im Libor-Streit.

Steuerhinterziehung - Credit Suisse: spiegel.de (Jörg Diehl) thematisiert einen kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, in dem der Credit Suisse eine Strafzahlung von 149 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auferlegt wurde. Darin beschrieben die Richter, wie weitreichend und systematisch die Mithilfe der Bank gewesen sei; etwa sei Schwarzgeld von Mitarbeitern der Bank aus Deutschland in die Schweiz verbracht und deponiert worden. Wie das Handelsblatt (Tobias Döring) berichtet, kritisiert die Credit Suisse neben der Begründung des Beschlusses auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung mehr als ein Jahr nach der Einigung im September 2011 und während der derzeitigen Diskussion um das Steuerabkommen mit der Schweiz.

Steuerhinterziehung – UBS: Bezüglich einer in den vergangenen Monaten angekauften Steuer-CD mit Daten deutscher Kunden bei der Schweizer Bank UBS liegt nach einem Bericht der SZ (Hans Leyendecker und Claus Hulverscheidt) nunmehr eine erste Bilanz der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Danach enthalte die CD Angaben zu Vermögen von insgesamt 2,9 Milliarden Euro, wobei allein Stiftungen 204 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben sollen. Claus Hulverscheidt (SZ) meint, angesichts solch dramatischer Zahlen falle es schwer, sich vorzustellen, dass der deutsche Staat künftig komplett auf den Kauf von Datenträgern verzichten und sich allein auf die Kooperationsbereitschaft der Schweizer Banken verlassen werde.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Steuerabkommen Schweiz: Rechtsanwalt Karsten Randt befasst sich in der FAZ mit den Handlungsoptionen, die Steuerhinterziehern neben der strafbefreienden Selbstanzeige verbleiben. Wer noch auf einen Erfolg des Steuerabkommens mit der Schweiz hoffe, müsse sich klar darüber sein, dass das Abkommen nicht unbedingt fortwährende Anonymität ermögliche. Die Auflösung des Kontos und das Verstecken des Vermögens seien weitere, kaum erfolgversprechende Alternativen.

NPD-Verbot: Zeit.de (Tilman Steffen) gibt einen Überblick über den Inhalt des Dossiers von Polizei und Verfassungsschutz, das die Verfassungsfeindlichkeit der NPD beweisen soll, und zitiert einige der gesammelten Textstellen.

Hans Eschbach (Handelsblatt) bewertet das Risiko, dass die NPD erneut einen Verbotsantrag übersteht, als zu hoch, und plädiert dafür, abzuwarten, bis wirklich alle V-Leute aus der Partei abgezogen seien. Susanne Höll (SZ) meint, dass Bundesinnenminister Friedrich deutlich sagen müsse, wenn er ein neues Verbotsverfahren tatsächlich für zu gefährlich halte - und daraus ernsthaft  Konsequenzen ziehen müsse.

Regulierung des Finanzmarkts: Die FAZ (Markus Frühauf) befasst sich mit einer Studie der Kanzlei Allen & Overy, die die gegenwärtig diskutierten Regulierungsvorschläge des Finanzsystems kritisiert. Es bestehe eine Unmenge an Regulierungsvorschriften, die kein klares Konzept erkennen ließen, so dass ein reibungsloser Kreditfluss gefährdet sei.

Leistungsschutzrecht: Auf der Medienseite der FAZ übt Frank Rieger harsche Kritik am Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht und an dessen Befürwortern. Den Verlagen gehe es letztlich darum, etwas von den Einnahmen von Google abzubekommen. Der Gesetzentwurf wiederum sei "derart lieblos, unbestimmt und wurstig, dass selbst beteiligte Abgeordnete davon sprechen, dass die Details im Zweifel die Gerichte klären". Es sei an der Zeit, den Knoten zu zerschlagen, das verkorkste Gesetzesvorhaben zu beerdigen und die Einzelprobleme kreativ und zukunftsgewandt anzugehen.

Unisex-Tarife im Versicherungsrecht: Die taz (Heide Oestreich) thematisiert die ab dem 21. Dezember geltenden Unisex-Tarife für Versicherungen, die auf der EU-Diskriminierungsrichtlinie beruhen. Bisher geltende Ausnahmeregelungen durften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht über das Jahr 2012 verlängert werden. Zu dem Thema führt die taz zudem ein Interview mit der Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein.

Reform Unterhaltsrecht: Auch das Handelsblatt (Heike Anger) befasst sich nun mit der Reform des Unterhaltsrechts, bei der die Ehedauer ein eigenständiges Kriterium zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts werden soll, unabhängig von erlittenen ehebedingten beruflichen Nachteilen. Wie das Handelsblatt berichtet auch die taz (Barbara Dribbusch) von positiven Reaktionen auf die Pläne.

HIV-Zwangstest: Auf lto.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Thomas Traub mit den geplanten HIV-Zwangstest im Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt auseinander. Mit dem Schutz von Polizisten und Sanitätern bei Unfällen verfolge das Gesetz ein legitimes Ziel. Überdies biete das Gesetz keinen Anhaltspunkt für eine Diskriminierung von vermeintlichen Risikogruppen wie Homosexuellen oder Ausländern. Oliver Garcia hingegen kritisiert auf dem Blog De legibus die fehlende Normenklarheit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2012: Credit Suisse und Steuerhinterziehung – Geld für Blutspende – Koka-Blätter in der Mittelschule . In: Legal Tribune Online, 04.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7697/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen