Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2019: Inte­g­ra­tion auf baye­risch / Neuer Künast-Beschluss des LG Berlin / Anwälte und Cum-Ex

04.12.2019

Teile des bayerischen Integrationsgesetzes sind verfassungswidrig. Außerdem in der heutigen Presseschau: neuer Beschluss in Sachen Beleidigungen von Renate Künast und anwaltliche Verantwortung für Cum-Ex-Tricksereien?

Thema des Tages

BayVerfGH zu Integrationsgesetz: Mehrere Bestimmungen des Ende 2016 verabschiedeten Bayerischen Integrationsgesetzes verstoßen gegen die Landesverfassung. Zwar besitze die Landesregierung nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs durchaus die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen zur Integration von Ausländern im Freistaat, so lto.de (Tanja Podolski) über die Entscheidung. Diese Kompetenz erstrecke sich allerdings nicht auf Normen mit strafrechtlichem Sanktionscharakter. Zudem verletze es auch die Meinungsfreiheit von Migranten, wenn sie nach Verstößen gegen die bayerische Leitkultur zu Grundkursen "über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung" verdonnert würden. Dass Rundfunk- und Medienanstalten dazu angehalten werden, diese Leitkultur zu vermitteln, greife verfassungswidrig in deren Rundfunk- und Meinungsfreiheit ein. Berichte, auch zu den politischen Reaktionen auf die Entscheidung, bringen SZ (Dietrich Mittler/Wolfgang Wittl) und taz (Dominik Baur).

Katja Auer (SZ) erinnert in einem Kommentar an die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und meint, dass die jetzige Entscheidung "die Quittung für die Arroganz der absoluten Mehrheit" sei, auf die sich die regierende CSU damals noch stützen konnte. Nach Christian Rath (taz) besteht "das Problem am bayerischen Gesetz" im Ansatz, Migranten erst durch "Pflichten und Gebote" in die Lage zu versetzen, hierzulande zu leben. Es sei dieser Paternalismus, der einer Integration "tatsächlich im Weg" stehe.

Rechtspolitik

Befürwortung von Straftaten: In seinem Kampf gegen Hetze im Internet prüft das Bundesjustizministerium derzeit auch die Wiedereinführung des Straftatbestandes "Befürwortung von Straftaten". lto.de (Pia Lorenz) stellt die kurze Geschichte des zwischen 1976 und 1981 geltenden § 88a Strafgesetzbuch vor, auf dessen Grundlage nur eine einzige Verurteilung registriert werden konnte.

Cybergrooming: Die von der Regierungskoalition geschmiedeten Pläne einer Pönalisierung sogenannten Cybergroomings erfahren in einem Gastbeitrag von Rechtsanwältin Jenny Lederer auf lto.de eine dogmatisch begründete Kritik. Auch "im Kontext der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs" dürften Rechtsgrundsätze zur bestenfalls ausnahmsweisen Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen nicht außer Acht gelassen werden. Dies sei jedoch beim neuesten Entwurf, der die Strafbarkeit "sozusagen in das Vorfeld des Vorfeldes" verschoben habe, geschehen. Dabei bestünden durchaus Erfolg versprechende alternative Einwirkungsmöglichkeiten auf potentielle Täter.

e-Privacy-Verordnung: Der neue EU-Digitalkommissar Thierry Breton hat nach dem Bericht von SZ (Karoline Meta Beisel) zu verstehen gegeben, dass die geplante e-Privacy-Verordnung weiterer Überarbeitung bedürfe. Im Rat habe man sich nicht auf eine Position einigen können. netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet ebenfalls.

Gemeinnützigkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Melina Kammerer (juwiss.de) blickt vertieft auf die aktuell diskutierte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.

Medienstaatsvertrag: Nach fünfjährigen Verhandlungen soll die am morgigen Donnerstag stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz den neuen Medienstaatsvertrag beschließen. In einem ausführlichen Beitrag stellt die FAZ (Helmut Hartung) im Medien-Teil die wesentlichen Punkte des Abkommens, das "Grundregeln für die digitale Welt formuliert", vor. Die SZ (Benedikt Frank) bringt eine Übersicht.

Justiz

BVerfG zum Recht auf Vergessenwerden: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch widmet sich Rechtsprofessor Frank Schorkopf den beiden in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur Konkretisierung des sogenannten "Rechts auf Vergessenwerden". Neben dem "ikonischen Satz, zur Zeitlichkeit der Freiheit gehöre die Möglichkeit des Vergessens" seien die Entscheidungen vor allem wegen der Aussagen zum Verhältnis des deutschen und europäischen Grundrechtsschutzes bemerkenswert. Die vorgestellte Dogmatik der "Grundrechtsvielfalt" könne als "Dialogangebot des Bundesverfassungsgerichts, auch stellvertretend für die Verfassungsgerichte der weiteren Mitgliedstaaten" an den Europäischen Gerichtshof verstanden werden.

BVerfG – BND-Gesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, über die Verfassungsbeschwerde zu Befugnissen des BND in der Auslandsüberwachung im kommenden Januar mündlich zu verhandeln. netzpolitik.org (Christopher Hamich) berichtet.

LG Leipzig zu rechtsradikalem Referendar: Das Landgericht Leipzig hat die erstinstanzliche Verurteilung eines Rechtsreferendars wegen der Beteiligung an rechtsradikalen Ausschreitungen im Stadtteil Connewitz bestätigt. Die noch nicht rechtskräftige Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen schweren Landfriedensbruches könne sich auch negativ auf die Ausbildungssituation des Mannes auswirken, schreibt lto.de (Markus Sehl). spiegel.de (Peter Maxwill) berichtet ebenfalls über die Verhandlung.

LG Berlin zu Hass auf Künast: Das Landgericht Berlin hat einen weiteren Beschluss in Sachen Beschimpfungen der Politikerin Renate Künast (Grüne) in sozialen Netzwerken erlassen. Nach diesem müsse Twitter Kontaktdaten des Urhebers eines Tweets herausgeben, durch den ein wörtliches Zitat von Künast suggeriert werde, schreibt spiegel.de (Marcel Rosenbach/Wolf Wiedmann-Schmidt). Weitere von ihr beanstandete Tweets habe das Gericht jedoch als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Der vom September stammende Beschluss des Gerichts zu Beschimpfungen von Künast auf Facebook habe derweil korrigiert werden müssen. Offenbar sei eine Passage zu Darlegungen des Netzwerks "versehentlich aus einer Parallelsache übertragen worden", ohne dass dies Einfluss auf die Entscheidung gehabt hätte.

VG Frankfurt/M. zu Rüstungsexporten: Am Verwaltungsgericht Frankfurt/M. hat ein Rüstungsunternehmen die Aufhebung eines Ausfuhrverbots von Lastwagen nach Saudi-Arabien erstritten. lto.de schreibt, dass die Außerkraftsetzung einer vorherigen Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Ansicht des Gerichts Begründungsdefizite aufgewiesen habe. Zudem handele es sich bei dem Bescheid tatsächlich um einen Teilwiderruf, der Entschädigungsansprüche nach sich ziehe.

GBA – Auftragsmord: Nach Informationen der FAZ (Marlene Grunert) könnte der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren zur Tötung eines georgischen Staatsbürgers im Berliner Kleinen Tiergarten im vergangenen August bereits am heutigen Mittwoch an sich ziehen. Grund seien "starke Indizien", die für eine Verwicklung staatlicher russischer Stellen sprächen. Auch zeit.de (Holger Stark) und SZ (Ronen Steinke u.a.) berichten und beschreiben mögliche diplomatische Konsequenzen. Georg Mascolo (SZ) erinnert in einem Kommentar daran, dass aktuell nur Verdachtsmomente im Raum stünden. Sollten diese sich aber verdichten, sei "eine harte Reaktion" gegen den mutmaßlichen Urheber notwendig.

Recht in der Welt

Großbritannien – VW: In der kommenden Woche verhandelt der britische High Court zu den Ansprüchen von rund 90.000 VW-Kunden wegen des Diesel-Skandals. Nach Aussage der Klägeranwälte handelt es sich hierbei um die größte jemals erhobene Sammelklage in Großbritannien. Dies schreibt die FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens) in einem Beitrag, der im Übrigen eine neuerliche, von der Staatsanwaltschaft Braunschweig veranlasste Durchsuchung von Wolfsburger Geschäftsräumen des Automobilherstellers behandelt.

Ungarn – Justizministerin: Die Welt (Silke Mülherr/Alan Posener) bringt ein ganzseitiges Interview mit der seit Juli amtierenden ungarischen Justizministerin Judit Varga. Die auch für die EU-Politik des Landes verantwortliche Politikerin spricht über das Verhältnis Ungarns zur EU und die an ihrem Heimatland geäußerte Kritik.

USA – Donald Trump: Im Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Donald Trump hat der Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses seinen Abschlussbericht erstellt und dem Justizausschuss des Parlaments übermittelt. Dort folgen bereits heute die ersten Anhörungen, schreibt die SZ (Alan Cassidy).

Juristische Ausbildung

Studieren mit Behinderung: Am Beispiel einer medizinisch tauben Volljuristin beschreibt lto.de (Sabine Olschner) die Situation von Studenten der Rechtswissenschaft mit einer Behinderung. Oftmals wüssten Betroffene gar nicht um vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten wie den sogenannten Nachteilsausgleich. Die vor wenigen Wochen im Zweiten Staatsexamen erfolgreiche Frau hatte sich dagegen eine Fristverlängerung für einen Freischuss vor Gericht erstritten.

Sonstiges

Ex-Freshfields-Partner: Im Fall des jüngst wegen mutmaßlicher Verwicklung in Cum-Ex-Steuermanipulationen in Untersuchungshaft genommenen Ex-Partners der renommierten Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berichtet das Hbl (Rene Bender/Volker Votsmeier), dass sich die Kanzlei entschlossen habe, ihre "externe anwaltliche Beratung in andere Hände zu geben". Der Wechsel von einer Berliner zu einer Münchner Kanzlei dürfte auch mit einem Strategiewechsel im Umgang mit den Ermittlungen stehen. In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ schreibt Rechtsanwalt Jens-Uwe Hinder über "das Bedürfnis des Steuerpflichtigen und seiner Berater nach unzweideutiger Steuergesetzgebung". Wenn der Gesetzgeber es unterlasse, "von ihm für strafwürdig gehaltene Strukturen" als solche zu erkennen und dementsprechend zu verbieten, dürfe auch von Beratern "keine höhere Erkenntnis über das gesetzlich Gewollte" erwartet werden.

Volker Votsmeier (Hbl) hält die Angelegenheit im Leitartikel für "ein besonders krasses Beispiel" der "Pervertierung der Rechtsberatung". Gerade Wirtschaftsanwälte triebe vor allem das Prinzip "höher, schneller, weiter" an. Dass bei der "Jagd nach immer mehr Gewinn" ein moralischer Kompass abhanden komme und  "das Recht selbst seinen Charme" verliere, überrasche kaum. Dabei bewiesen Beispiele anderer Großkanzleien, "die sich ganz bewusst dagegen entschieden hatten", bei Cum-Ex-Tricksereien mitzumachen, dass es auch anders gehe.

Gerichts-Begleitung: Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über ein baden-württembergisches Pilotprojekt, bei dem die psychosoziale Prozessbegleitung, auf die Missbrauchsopfer einen Anspruch haben, von einem Hund wahrgenommen wird.

Strafvollzug: Die von den Juristen Thomas Galli und Bernd Maelicke formulierte Kritik an Sinn, Zweck und Ausgestaltung des deutschen Strafvollzugs ist Thema des SWR RadioReportRecht (Bernd Wolf) dieser Woche.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Das Hbl (Thomas Luther) stellt Instrumente zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Mediation, Schlichtung oder private Schiedsgerichte böten sich vor allem für gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen in Familienbetrieben an.

Das Letzte zum Schluss

Kundendienst: Kundenzufriedenheit nimmt offenbar keinen besonderen Platz auf der Prioritätenliste der japanischen Telefongesellschaft KDDI ein. bild.de berichtet, dass bereits schlappe 24.000 Anrufe eines Rentners beim Kundendienst der Gesellschaft in den vergangenen zwei Jahren, darunter 411 Anrufe innerhalb der letzten Novemberwoche, zur Ingewahrsamnahme wegen "betrügerischer Geschäftsbehinderung" geführt hätten.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2019: Integration auf bayerisch / Neuer Künast-Beschluss des LG Berlin / Anwälte und Cum-Ex . In: Legal Tribune Online, 04.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39047/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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