Die juristische Presseschau vom 3. bis 4. Oktober 2018: EGMR-Urteil zu Pech­stein / Eck­punkte gegen Die­sel­ver­bote / IGH unter­sagt Iran-Sank­tionen

04.10.2018

Claudia Pechstein ist vor dem EGMR größtenteils gescheitert. Außerdem in der Presseschau: Die Koalition einigt sich auf Eckpunkte zur Vermeidung von Dieselfahrverboten. Der IGH erklärt die Sanktionen der USA gegen Iran für rechtswidrig.

Thema des Tages

EGMR – Pechstein/CAS: Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur einen Teilerfolg erzielt. Zwar erhält sie Schadensersatz in Höhe von 8.000 Euro, weil der Sportgerichtshof CAS über ihren Fall in nichtöffentlicher Verhandlung entschied und damit ihr Recht auf ein faires Verfahren missachtet wurde. Allerdings wies der EGMR am Dienstag ihren grundsätzlichen Einwand zurück, dass der CAS kein unabhängiges Gericht sei, weil die Sportverbände bei der Benennung der CAS-Schiedsrichter ein Übergewicht hätten. Pechstein und der Verband konnten sich – wie üblich – je einen Schiedsrichter von einer entsprechenden Liste aussuchen. Dieses System habe sich für Schiedsgerichte bewährt. Es berichten taz.de (Christian Rath) und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). SZ (Wolfgang Janisch) weist auch auf die Sondervoten der Schweizer Richterin Helen Keller und ihres zyprischen Kollegen Georgios Serghides hin, die argumentierten, die Zusammenstellung der Richterliste sei derart stark von den Verbänden dominiert, dass von Unabhängigkeit keine Rede sein könne.

In einem Gastbeitrag auf lto.de bezeichnet Rechtsanwalt Paul Lambertz das Urteil als Pyrrhussieg für Pechstein und schätzt die Aussichten der vor dem vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerde infolge des Urteils als gering ein. Wichtiger als die Neutralität des CAS sei außerdem die Qualität der Richter. "Ein Schiedsrichter des höchsten Sportgerichts der Welt muss mehr mitbringen, als von einem Verband vorgeschlagen zu werden."

Rechtspolitik

Dieselstreit: Die Bundesregierung hat sich in der Nacht zum Dienstag auf ein Eckpunktepapier geeinigt, um Fahrverbote gegen Diesel-Fahrzeuge in stickoxidbelasteten Städten zu vermeiden. Teil der Maßnahmen sind Pkw-Umtauschaktionen und Hardware-Nachrüstungen in besonders belasteten Städten, es berichten lto.de (Hasso Suliak), FAZ (Julian Staib) und die SZ (Michael Bauchmüller). Die FAZ geht dabei auf ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts ein, nach dem Fahrverbote in Frankfurt/M. zwingend erforderlich seien. Um solche Verbote zu verhindern, sieht das Eckpunktepapier zusätzlich eine Änderung des Immisionsschutzgesetzes vor: Auch Autos mit leicht erhöhtem Ausstoß dürften in belastete Städte einfahren.

Pakt für den Rechtsstaat: FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) analysiert die bisherige Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaats und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion lasse keine Fortschritte erkennen. Schwierigkeiten bereiteten vor allem die Verhandlungen mit den Ländern, die für Einstellung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sind.

Strafzumessungsrichtlinien: In einem Gastbeitrag in FAZ-Einspruch führt Rechtsprofessorin Elisa Hoven die Debatte um die Angleichung der Strafzumessung mithilfe von Richtlinien fort. Sie verweist darauf, dass gesetzliche Strafzumessungsrichtlinien, die klare Kriterien für die Festlegung der Strafhöhe bereithielten, das gerichtliche Urteil besser nachvollziehbar machten. Dies erhöhe die Akzeptanz strafgerichtlicher Urteile und stärke das Vertrauen der Menschen in Staat und Politik. Fehlentwicklungen in den USA, wo "Sentencing Guidelines" drakonische Strafen vorsehen, könnten in Deutschland vermieden werden.

Rundfunkfinanzierung: Die SZ (Claudia Tieschky) beschreibt die umfangreichen Pläne des Leiters der Stabstelle Medien in der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, Matthias Knothe, zur Reform der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Knothe schlage ein Indexmodell vor, wodurch der Rundfunkbeitrag fest an die Preissteigerung gekoppelt werde und den Anstalten mehr Gestaltungsfreiheit gegeben würde. Inzwischen seien acht Länder für den Index gewonnen, bei einem Treffen Ende Oktober könnten die Ministerpräsidenten beschließen, das Modell als Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Wechselmodell: Im Bundestag wird derzeit ein Antrag der FDP-Fraktion diskutiert, das Wechselmodell als Regelfall bei Trennungen festzuschreiben, da immer mehr Väter nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter die Kinder versorgen wollten. swr.de (Gigi Deppe/Peggy Fiebig) diskutiert den Vorschlag und betont, dass eine Anordnung des Modells durch das Gericht nur erfolgen würde, wenn das Kindeswohl dem nicht widerspreche.

Justiz

EuGH zu Telekommunikationsdaten: Die Erhebung persönlicher Daten zum Zwecke der Aufklärung von Straftaten kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Schwere der aufzuklärenden Tat vergleichsweise gering ist. Dies hat der EuGH entschieden, wie lto.de, spiegel.de und community.beck.de (Axel Splies) berichten. Hintergrund waren Ermittlungen in Spanien zum Raub einer Brieftasche und eines Handys. Der Gerichtshof sollte klären, wie die Schwelle der Schwere der Straftat bestimmt werden muss, ab der ein Grundrechtseingriff durch Erhebung von Telekommunikationsdaten gerechtfertigt ist. Das Gericht stellte hierzu fest, dass die europäische Datenschutzrichtlinie nicht nur die Bekämpfung schwerer Kriminalität zulasse. Auch ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten bei geringeren Vergehen sei im Sinne der Richtlinie, solange die Datensammlung nicht umfassend in die Privatsphäre des Betroffenen eingreife.

EuGH zum Tagungsort des EU-Parlaments: Das EU-Parlament kann über Haushaltsfragen in Teilen auch in Brüssel statt in Straßburg entscheiden, wenn dies für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens notwendig ist, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof. Frankreich hatte beanstandet, dass Haushaltsbeschlüsse nur in Straßburg getroffen werden dürften, was sich aus dem Protokoll über die Sitze der europäischen Organe ergebe. Der EuGH stimmte dem prinzipiell zu, jedoch habe das Parlament auch einen Ermessensspielraum, wenn es darum gehe, wichtige Fristen und Termine einzuhalten, so lto.de.

BGH zu Täter-Opfer-Ausgleich: Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht ist nicht möglich, wenn das Opfer verstorben ist. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden, so lto.de (Maximilian Amos). Eine Ausgleichszahlung an die Angehörigen kann daher keine Strafmilderung für den Täter eines vollendeten Tötungsdelikts begründen. In dem Verfahren hatte der Täter als Ausgleich der Tochter sowie der Frau des Verstorbenen zusammen 25.000 Euro gezahlt. Der Senat verwarf die Revision gegen das Urteil, da ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei einem vollendeten Tötungsdelikt nicht in Betracht komme. Schon begrifflich setze die Vorschrift voraus, dass Verletzter und Opfer ein und dieselbe Person seien, da die Begriffe synonym verwendet würden.

OLG Frankfurt zu "wrongful life": Eltern, die wegen eines Arztfehlers ein behindertes Kind bekommen, können als Schadensersatz auch Kosten für den Bau eines behindertengerechten Hauses verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte einen entsprechenden Fall entschieden, in dem die Ärzte unzureichend auf Wachstumsverzögerungen im Mutterleib reagiert hatten. Die Vorinstanz hatte die Schadensersatzpflicht bereits bejaht, umstritten war jedoch, ob die Ärzte auch für die Finanzierungskosten eines behindertengerechten Hausbaus in mittlerer fünfstelliger Höhe aufkommen müssen. Das OLG bejahte dies, wie nun auch taz.de (Christian Rath) berichtet.

Deutsche Ehrenmorde: Die Zeit (Elisabeth Raether) beschäftigt sich in einem ausführlichen Beitrag mit sogenannten Trennungstötungen und vergleicht diese mit der Rechtsprechungspraxis der Gerichte zu Ehrenmorden. Sie zitiert dabei eine Studie der Juristinnen Ulrike Lembke und Lena Foljanty. Richter hätten bei Trennungstötungen viel Spielraum, sich in den Täter hineinzufühlen. Eine untreue Frau aus Eifersucht zu töten, erscheine in den Urteilen als unerfreulich, aber emotional rekonstruierbar, was sich häufig strafmildernd auswirke. Ehrenmorde würden von Gerichten dagegen inzwischen als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, wie eine Untersuchung der Kriminologin Julia Kasselt zeige. Spätestens seit 2002 gehe der Trend bei Ehrenmorden zu härteren Strafen im Vergleich zu Männern, die ohne entsprechenden kulturellen Hintergrund ihre Partnerin töteten. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass weibliche Unversehrtheit weniger wert sei, wenn der Täter Deutscher ist.

GBA zu Jeziden-Genozid: Die Zeit (Yassin Musharbash) fasst zusammen, wie es dazu kam, dass Ermittler des Generalbundesanwalts im September 2018 und Dezember 2016 zwei internationale Haftbefehle veranlassten, um zwei IS-Kämpfer wegen des dringenden Tatverdachts festnehmen zu lassen, bei dem Völkermord an Jeziden im August 2014 mitgewirkt zu haben. Das GBA-Referat für Völkerstrafrecht sammelte in beachtlicher Detailarbeit Aussagen von Opfern, die im Rahmen eines "Sonderkontingents für besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak" nach Deutschland kamen. Zwar sei völlig offen, ob jemals einer der mutmaßlichen Täter verhaftet werde. Aber sollte es in der Zukunft einmal ein internationales Tribunal gegen IS-Verbrecher geben, könnten die Informationen des GBA wertvoll sein.

Recht in der Welt

IGH  Iran-Sanktionen: Der Internationale Gerichtshof hat die Vereinigten Staaten verpflichtet, einige der Sanktionen gegen Iran aufzuheben, berichten die SZ (Paul-Anton Krüger), die FAZ und spiegel.de. Anfang Mai hatte US-Präsident Donald Trump das internationale Atomabkommen mit Iran aufgekündigt und abermalige Sanktionen angeordnet. Die Richter entschieden nun, dass Strafmaßnahmen humanitäre Hilfen, insbesondere die Versorgung mit Medikamenten und Nahrungsmitteln, nicht beschränken dürften. Das ergebe sich schon aus dem zwischen Iran und den USA 1955 geschlossenen Freundschaftsabkommen. In einem separaten Kommentar beschreibt Paul-Anton Krüger (SZ) den beschränkten Nutzen des Urteils: Die USA haben in Reaktion auf das Urteil angekündigt, das Freundschaftsabkommen aufzukündigen. Außerdem sähen sich Trump und sein Sicherheitsberater in ihrem vernichtenden Urteil über die Vereinten Nationen bestätigt.

USA  Richterwahl: Josef Joffe (Zeit) fasst noch einmal die Entwicklung um die Missbrauchsvorwürfe gegen den Supreme-Court-Kandidaten Brett Kavanaugh zusammen. Abseits der konkreten Tatsachen gehe es vor allem um das politische Ziel, einen konservativen Richter zu verhindern. Joffe betont jedoch den Wert der Unschuldsvermutung. Die Verurteilung durch das "Standgericht der sozialen Medien" wäre zwar Genugtuung für ungezählte Frauen, die Belästigung oder Vergewaltigung am eigenen Leibe erfahren haben. Jedoch müsse der Rechtsstaat gerade für Schurken gelten; sonst diene er keinem. Das sei zwar empörend, aber jeder könne "in die Mühle des Verdachts geraten".

Ungarn – Mangelnde Rechtsanwendung: Auf verfassungsblog.de analysiert Dániel G. Szabó von der Nichtregierungsorganisation Átlátszó.hu (in englischer Sprache) die fehlende Bereitschaft ungarischer Behörden, Urteile ungarischer Gerichte im Bereich der Informationsfreiheit anzuwenden. Zwar sei bekannt, dass Ungarn häufig Urteile internationaler Gerichte, etwa des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, missachte. Neu sei jedoch, dass auch Urteile ungarischer Gerichte keine Anwendung finden. Dies sei umso erstaunlicher, weil es gemäß Sektion 220 des ungarischen Strafgesetzbuches eine Straftat sei, öffentliche Informationen zurückzuhalten, wenn eine Veröffentlichung durch ein Gericht angeordnet wurde.

Sonstiges

Werbekennzeichnung "Influencer": FAZ-Einspruch (Viktoria Kraetzig) stellt die Rechtslage zur Kennzeichnungspflicht von Werbung sogenannter Influencer in den sozialen Medien dar. Nachdem der "Verband sozialer Wettbewerb" vor einiger Zeit eine Abmahnwelle startete, sei die Rechtsunsicherheit unter Influencern mittlerweile so groß, dass es zu einer Überkennzeichnung von Werbung komme. Ob das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Anwendung finde, entscheide sich im Einzelfall danach, ob eine geschäftliche Handlung vorliege. Wichtig sei, ob ein Posting objektiv mit der Förderung des Absatzes Dritter zusammenhänge. Außerdem erklärt die Autorin, auf welche Art die Beiträge zu kennzeichnen sind. Wichtig seien die Vermeidung englischsprachiger Bezeichnungen sowie der Standort der Bezeichnung im Posting.

Missbrauch in katholischer Kirche: Anlässlich der Studie der Deutschen Bischofskonferenz zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche spricht sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für eine Verbesserung des Opferschutzes im Strafverfahren sowie für eine rechtliche Stärkung von Whistleblowern aus. Im Interview mit der Zeit (Marc Widmann/Heinrich Wefing – zeit.de-Zusammenfassung) stellt Barley klar: "Der Rechtsstaat akzeptiert keine Geheimarchive. Alle Unterlagen in den kirchlichen Archiven können von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt und ausgewertet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen." Nötig sei jedoch stets ein konkreter Anfangsverdacht.

Todestag Strauß: Anlässlich des 30. Todestags des umstrittenen CSU-Politikers Franz Josef Strauß beschäftigt sich lto.de (Martin Rath) mit dem Werdegang von Strauß und einigen juristischen Prozessen, die um seine Person kreisten. Hierzu gehören das Verfahren um die von dem Maler Hans-Jürgen Diehl angefertigte Radierung, die zeigt, wie Strauß ein Hakenkreuz-Ei legt, oder der juristische Streit um einen von Rudolf Augstein verfassten Artikel, der Strauß Korruption vorwarf. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass sich die öffentliche Wahrnehmung an keinem Politiker der Gegenwart derart scheidet und dass die Verehrer von Strauß ihn beinahe als "eine wesenhafte Heilsgestalt, an der selbst erwiesene Rechtsbrüche als nebensächlich abperlten", ansahen.

Audi-Chef: Der anlässlich des VW-Skandals in Untersuchungshaft sitzende Rupert Stadler scheidet als Vorstandschef bei Audi aus. Durch die Vertragsauflösung bekommt Stadler deutlich weniger als zehn Millionen Euro, jedoch unter Vorbehalt, sz.de (Max Hägler/Klaus Ott) und spiegel.de. Das Geld erhält er nur, falls das Ermittlungsverfahren gut für ihn endet. Die Staatsanwaltschaft München II verdächtigt Stadler des Betrugs und wirft ihm zudem vor, er habe die Ermittlungen behindern wollen.

Di Fabio und Weimar: FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) rezensiert das neue Buch des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio "Die Weimarer Verfassung". Eine Hauptthese des Buches sei, dass Weimar nicht an seiner Verfassung, sondern am Versagen der Eliten gescheitert sei. Insofern wolle Di Fabio einige verbreitete Legenden widerlegen: Gesetzt den Fall, im Jahr 1919 wäre als Verfassung das Grundgesetz von 1949 in Kraft getreten, sei zu fragen, ob die Republik bis zum Jahr 1924 gekommen wäre, ohne mit Friedrich Ebert im starken Amt des Reichspräsidenten einen Verteidiger mit Notverordnungsrecht und Verfügungsmacht über die Reichswehr zu haben.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/rr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 4. Oktober 2018: EGMR-Urteil zu Pechstein / Eckpunkte gegen Dieselverbote / IGH untersagt Iran-Sanktionen . In: Legal Tribune Online, 04.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31293/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen