Weitere Themen - Justiz
BVerfG zu Rundfunkgebühren: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auf internetfähige PCs Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen, so internet-law (Thomas Stadler).
BGH zu Waldgefahren: Wer beim Spaziergang im Wald von einem herabfallenden Ast getroffen wird, kann nicht vom Waldeigentümer Schadensersatz verlangen. Das hat nach einer Meldung von spiegel.de der Bundesgerichtshof entschieden.
BVerfG zu ESM-Umsetzung: Der Völkerrechtler Georg Nolte beschreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ, wie die Bundesregierung völkerrechtlich sichergestellt hat, dass die deutsche Haftung beim ESM-Rettungsfonds nicht ohne die Zustimmung des Bundestags erhöht werden kann. Damit seien die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September umgesetzt, was das Gericht inzwischen selbst bestätigt habe.
Voßkuhle in Le Monde: Die Mittwochs-SZ-Sonderausgabe (Wolfgang Janisch) greift ein Interview auf, das der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle der französischen Zeitung Le Monde gegeben hatte. Voßkuhle wolle die europäischen Nachbarn mit einer Charmeoffensive beschwichtigen. So sei ein deutsches Referendum über die EU laut Voßkuhle nicht mehr akut.
SS-Mord-Verfahren eingestellt: Nachdem die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Mord-Ermittlungen gegen deutsche SS-Angehörige wegen eines Massakers in Italien eingestellt hat, präsentiert die Mittwochs-SZ-Sonderausgabe (Christiane Kohl) enttäuschte Reaktionen aus Italien.
LG Dortmund – Neonazi aus U-Haft entlassen: In einem Verfahren gegen einen gewalttätigen Neonazi ist dieser aus der U-Haft entlassen worden, weil keine Fluchtgefahr mehr besteht und auch keine relevante Wiederholungsgefahr, berichtet spiegel.de (Jörg Diehl) in einem empörten Artikel.
LG Koblenz – Nürburgring: Mitte Oktober beginnt am Landgericht Koblenz der Prozess gegen die Verantwortlichen des Nürburgring-Desasters. Angeklagt ist u.a. der Ex-Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), wegen Untreue. Die Zeit (Marcus Rohwetter/Dagmar Rosenfeld) schildert in einem ausführlichen Vorbericht, wie Deubel auf dubiose Geschäftemacher hereinfiel und mutmaßlich seine Kompetenzen überschritt.
StA Hamburg gegen Ergo: In der heutigen Titelgeschichte schildert das Handelsblatt (Sönke Iwersen), wie die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Führungskräfte der Versicherung Ergo wegen Betrugs ermittelt. Aufgrund eines Rechenfehlers waren die Kosten von 12.000 Riester-Kunden zu hoch angesetzt worden, was aber zunächst auch dann nicht korrigiert wurde, als der Fehler auffiel.
Die juristische Presseschau vom 3. und 4. Oktober: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7233 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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