Die juristische Presseschau vom 4. September 2019: Cum-Ex-Geschäfts­männer auf der Ankla­ge­bank / Genug Opfer­rechte? / Zwangs­haft für Minister?

04.09.2019

Am LG Bonn beginnt der Strafprozess zu Cum-Ex-Geschäften. Weitere dürften folgen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Berücksichtigung von Opferbelangen im Strafrecht sowie Berichte und Analysen zur Zwangshaft-Verhandlung am EuGH.

Thema des Tages

LG Bonn – Cum-Ex: War der Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende und die dabei veranlasste zweimalige Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer eine besonders kreative Steueroptimierung oder strafbar? Über diese Frage wird ab dem heutigen Mittwoch das Landgericht Bonn in einem auf 32 Verhandlungstage angesetzten Verfahren befinden. Die Anklage geht von einer kriminellen Absicht und einem durch die beiden angeklagten britischen Händler verursachten Schaden von fast einer halben Milliarde Euro aus. Die Berichte von SZ (Jan Willmroth) und taz (Christian Rath) verweisen auf die Nebenbeteiligung mehrerer Banken an dem Prozess, denen Vermögensabschöpfungen drohten. Der vertiefende Bericht von lto.de (Anja Hall) weist zudem auf die Verwicklung der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hin, die die nun angeklagte Praxis durch Rechtsgutachten unterstützt haben soll und im Zuge von Ermittlungen auch durchsucht worden ist.

Klaus Ott (SZ) schlägt im Leitartikel die Schaffung eines neuen Wirtschaftsdelikts "Steuerdiebstahl" vor. Die im Verfahren angeklagte Steuerhinterziehung klinge "angesichts der Umstände beinahe harmlos". Dementsprechend "befremdend, ja grotesk" wirke die Notwendigkeit der juristischen Klärung einer Strafbarkeit der Steuer-Deals. Dass Banken und Anwaltskanzleien begüterten Kunden dabei halfen, "jede vermeintliche Lücke im Steuerrecht auszunutzen, um noch schneller noch reicher zu werden" und dabei die Ansicht vertraten, "es könnte irgendwie legal sein, den Staat auszunehmen", verrate ein gehöriges Maß an "Dreistigkeit".

Rechtspolitik

Geschädigten-/Opferrechte: Dem Schutz der durch Straftaten Geschädigten widmet die SZ (Wolfgang Janisch) ihr Thema des Tages. Trotz Instrumenten wie dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), der Aufwertung der Rolle der Nebenklage oder erleichterten Aussagemöglichkeiten durch technische Hilfsmittel sei die Vorstellung der Geringschätzung der Anliegen der durch Straftaten Geschädigten immer noch weit verbreitet. Kritiker erweiterter Befugnisse machten dagegen auf Gefahren einer an Genugtuungs- oder Vergeltungszielen orientierten Strafjustiz aufmerksam. Problematisch seien schließlich komplizierte Verfahren zu Ansprüchen nach dem OEG und oftmals fehlende Expertise auf Seiten von Anwälten. Im vergangenen Jahr scheiterte die Einführung des Fachanwaltstitels für Opferrechte. Ein weiterer Beitrag der SZ (Ulrike Heidenreich) berichtet von den beruflichen Erlebnissen einer Psychologin und den von ihr erlebten verschiedenen Bedürfnissen von Verbrechensopfern.

Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat gegenüber dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) eine vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, vorgebrachte Forderung zurückgewiesen, beim Kampf gegen sogenannte Hassreden im Internet auch die Vorratsdatenspeicherung anzuwenden. Vor einer Diskussion über neue Einsatzgebiete seien, so die Ministerin, der Ausgang der anhängigen Verfahren zur Zulässigkeit der Maßnahme abzuwarten.

Dauer von Strafprozessen: Am Berliner Landgericht läuft bereits seit knapp fünf Jahren ein Strafprozess gegen vermeintliche Rocker, bislang mit 290 Verhandlungstagen. Verfahren wie diese haben die Bundesjustizministerin zu einem vor kurzem vorgelegten Gesetzentwurf motiviert, der dem Missbrauch strafprozessualer Verschleppungsmöglichkeiten durch die Verteidigung Einhalt gebieten soll, schreibt deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) in einer vertieften Darstellung der Problematik. Dieses Ziel solle vor allem durch erleichterte Möglichkeiten, Befangenheits- und Beweisanträge ablehnen zu können, erreicht werden. Naturgemäß ruft dies den Widerstand von ihm Beitrag befragten Anwälten hervor.

Polizeirecht Bayern: Über den am vergangenen Freitag vorgestellten Abschlussbericht der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) berichtet nun auch netzpolitik.org (Marie Bröckling). Besonderes Augenmerk wird den mitgeteilten Zahlen zum umstrittenen Präventivgewahrsam gewidmet. Hierzu habe die Kommission eine zeitliche Begrenzung von höchstens drei Monaten vorgeschlagen und daneben auch eine gesetzliche Verankerung des Rechts Betroffener, während des Gewahrsams anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Waffenbesitz: In einem Kommentar äußert Ronen Steinke (SZ) Unverständnis über die "verantwortungslose" Weigerung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins zu ändern. "Wer als Mitglied einer extremistischen Gruppe bekannt ist, darf nie eine Waffe bekommen", dies müsse vor der Besitzerlangung geprüft werden.

Justiz

EuGH – Zwangshaft: Können Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung auch durch eine Zwangshaft dazu bewegt werden, zur Durchführung des Luftreinhalteplans auch Fahrverbote auszusprechen? Die bejahende Ansicht vertrat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in dem auf Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Rechtsstreit. Anderenfalls stünde es dem Freistaat frei, europäische Grenzwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zu ignorieren, geben lto.de (Felix W. Zimmermann) und FAZ (Constantin van Lijnden) das Plädoyer Remo Klingers, des Anwalts der DUH, wieder. Der Vertreter des Freistaats habe dagegen an die "hohen gesetzlichen Anforderungen an freiheitsentziehende Maßnahmen" erinnert, er sei hierin vom ebenfalls gehörten Vertreter der Europäischen Kommission unterstützt worden. Eine mögliche Lösung bestehe in einer Änderung der bisher ohne gesetzliche Grundlage gepflegten Praxis deutscher Gerichte, für jedes einzelne Zwangsgeld ein eigenes Verfahren anstrengen zu müssen. Auch ließe sich der Empfänger einer solchen Zahlung verändern, Anwalt Klinger habe die DUH vorgeschlagen.

Der vertiefte Hintergrundbeitrag von lto.de (Tanja Podolski) gibt die rechtlichen Probleme und die hierzu von Experten vertretenen Ansichten wieder und weist darauf hin, dass die DUH – auch Klägerin in dem nun beim EuGH anhängigen Verfahren – in einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren ebenfalls eine Zwangshaftanordnung gegen die dortige Landesregierung beantragte. Einen gleichfalls ausführlichen Überblick bringt swr.de (Kolja Schwartz). Der Beitrag enthält ein Video-Interview mit Remo Klinger, dem Prozessbevollmächtigten der DUH.

In einem Kommentar vermutet Jost Müller-Neuhof (Tsp), dass eine tatsächliche Haft "auch mit Blick auf Grundrechte Betroffener" eher unwahrscheinlich sei, hält dies aber für "schade", "denn Schonung verdienen sie keine".

BVerfG – BKA-Gesetz: Im Namen von fünf Beschwerdeführern, unter ihnen eine Anwältin, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen die vor einem Jahr eingeführten erweiterten Speicherbefugnisse des Bundeskriminalamtes eingelegt. Die Beschwerdeführer machten unter anderem die Verletzung des datenschutzrechtlichen Zweckbindungsprinzips geltend, erläutert die SZ (Ronen Steinke).

VerfGH NRW – AfD-Abgeordnete: In einem am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen anhängigen Organstreitverfahren zu Frage- und Informationsrechten von Landtagsabgeordneten haben die aus der AfD stammenden Kläger Verfassungsrichter Joachim Wieland erfolgreich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der hauptamtliche Hochschulprofessor habe sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gegenüber der Partei und ihrer Programmatik geäußert. Dies genüge für die Annahme eines bösen Scheins fehlender Unabhängigkeit und Distanz schreibt lto.de über den aus der vergangenen Woche stammenden Beschluss.

VerfGH Berlin zu AfD-Politiker: Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat einen Organstreitantrag des aus der AfD-Landesfraktion ausgeschlossenen Abgeordneten Andreas Wild zurückgewiesen. Nach dem Bericht von lto.de war der Antrag Wilds sowohl unzulässig als auch unbegründet. Der Präsident des Abgeordnetenhauses durfte dem Politiker Ordnungsrufe wegen des Tragens einer blauen Kornblume erteilen, die als Erkennungssymbol der vor dem sogenannten Anschluss in Österreich verbotenen NSDAP gilt.

VG Gießen zu NPD in Wetzlar: Die Nichtüberlassung der Wetzlarer Stadthalle an die NPD im März 2018 ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtswidrig. Die Kommune habe vollkommen überzogene Mietauflagen erteilt, gibt lto.de die Entscheidung wieder. Die Angelegenheit hatte im vergangenen Jahr wegen der offenbaren Missachtung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch Wetzlar Aufsehen erregt.

AG München – Jerome Boateng: Das Amtsgericht München prüft seit bereits geraumer Zeit die Zulassung einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den FC-Bayern-Fußballer Jerome Boateng. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft München I führt zudem noch ein weiteres Verfahren, auch hier steht eine Körperverletzung zu Lasten der ehemaligen Lebensgefährtin des Sportlers im Raum, hat die SZ (Florian Flade/Benedikt Warmbrunn) erfahren.

DSGVO-Schmerzensgeld: In einem Gastbeitrag für die FAZ referiert Rechtsanwältin Franziska Ladiges Entscheidungen des Amtsgerichts Diez, des Oberlandesgerichts Dresden und des Landgerichts Karlsruhe, die in den vergangenen Monaten jeweils Schmerzensgeldforderungen auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung abgewiesen hatten. Die Autorin begrüßt, dass die Gerichte ihre Anspruchsprüfungen nach den gleichen Maßstäben wie beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht durchführten und einen Ausgleich für Bagatellschäden verneinten.

Recht in der Welt

Polen – Reparationen: Auch die FAZ (Gerhard Gnauck) befasst sich nun anlässlich des 80. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen mit der im Nachbarland diskutierten Forderung nach Reparationsleistungen wegen der im 2. Weltkrieg erlittenen Opfer. Der Beitrag stellt das Thema Restitutionsforderungen jüdischer Organisationen gegenüber, die von den USA aus Entschädigungen für verstaatlichtes Eigentum von Holocaust-Opfern forderten. Mit einer bezifferten Forderung Polens gegenüber Deutschland sei allerdings vor den Parlamentswahlen Mitte Oktober kaum zu rechnen.

Türkei – Oppositionspolitiker: Ein Strafgericht in Ankara hat die Entlassung des Oppositionspolitikers Selahattin Demirtaş aus dessen bereits mehrjähriger Untersuchungshaft angeordnet. Es kam dabei einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem vergangenen November nach, schreiben taz (Jürgen Gottschlich) und SZ (Christiane Schlötzer). Wann Demirtaş tatsächlich in Freiheit gesetzt werde, bleibe aber offen. Während der in Vorbereitung einer Verhandlung wegen "Leitung einer terroristischen Vereinigung" verhängten U-Haft war Demirtaş in einem anderen Verfahren wegen "Terrorpropaganda" zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Sonstiges

Rule of Law: Für verfassungsblog.de bespricht Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz "Trials of the State. Law and the Decline of Politics" von Jonathan Sumption, einem britischen Anwalt und Mediävisten. Der Autor, "einer der schillerndsten britischen Intellektuellen", beschreibe "mit einem Bauchgefühl des Unbehagens" eine zunehmende Verrechtlichung aller möglichen Lebensbereiche, verfolge dabei aber argumentativ "reichlich ausgetretene Pfade". Das Buch eigne sich mit seiner "nostalgischen Trotzhaltung" daher zum Verständnis des Brexits.

Künstliche Intelligenz: Im SWR RadioReportRecht (Jan Henrich) werden die vielfältigen rechtlichen Probleme um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz besprochen.

Das Letzte zum Schluss

Schlechter Einfluss: Heranwachsende US-Amerikaner haben sich wohl mehr noch als Gleichaltrige aus anderen Ländern mit gefährlichen Umgebungen und ebensolchen Einflüssen auseinanderzusetzen. Schülern einer katholischen Privatschulen bleibt ab sofort zumindest die Beeinflussung durch böse Geister erspart. Unter anderem spiegel.de und bild.de berichten, dass der zuständige Pastor die mehrteilige "Harry Potter"-Reihe aus der Schulbücherei verbannte und dies in einer E-Mail unter anderem damit begründete, dass "die Flüche und Zaubersprüche in diesen Büchern echt sind".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2019: Cum-Ex-Geschäftsmänner auf der Anklagebank / Genug Opferrechte? / Zwangshaft für Minister? . In: Legal Tribune Online, 04.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37419/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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