Die juristische Presseschau vom 4. September 2013: Spätes Vorgehen gegen KZ-Wachleute – BVerfG zu serbischen Kriegsopfern – Assange zeigt Spionage an

04.09.2013

Fast siebzig Jahre ließ die Justiz sie in Ruhe. Jetzt wird doch noch gegen KZ-Wachleute des Lagers Auschwitz-Birkenau ermittelt. Außerdem in der Presseschau: BVerfG zum Nato-Bombardement der Brücke von Varvarin, Strafanzeige von Julian Assange und warum ein Amtsgericht in Mittelhessen über eine gefährliche Kuh verhandelt.

Thema des Tages

KZ-Wachleute: Die Ludwigsburger Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen hat Vorermittlungsverfahren gegen 30 KZ-Wachleute aus dem Lager Auschwitz-Birkenau abgeschlossen und die Informationen an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Den ehemaligen Wachleuten drohen nun Anklagen wegen Beihilfe zum Mord. Das berichten u.a. die FAZ (Rüdiger Soldt), die FR (Ursula Knapp) und die taz (Christian Rath). Die Artikel setzen sich auch mit der bisherigen Rechtsprechung zu KZ-Wachleuten auseinander.

Die Welt (Sven Felix Kellerhoff) erläutert in ihrer Berichterstattung, dass ein vierter großer Auschwitz-Prozess rechtlich nicht möglich gewesen wäre. Es wäre den alten Männern wohl nicht zumutbar gewesen, regelmäßig zu einem zentralen Prozessort anzureisen.

Oradour: An diesem Mittwoch besucht Bundespräsident Gauck die französische Ortschaft Oradour, in der 1944 die Waffen-SS ein Massaker mit 642 Toten verübte. Die FAZ (Lena Bopp) berichtet im Feuilleton lobend von Ermittlungen der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Dortmund.

Rechtspolitik

Anti-Doping-Gesetz: In zwei Beiträgen lässt lto.de die Argumente für und wider ein Anti-Doping-Gesetz zusammenfassen. Für ein Gesetz spricht sich Rechtsprofessor Jens Adolphsen aus. Rechtsgut sei der wirtschaftliche Wettbewerb, sowie Fairness und Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb. Der Sportler sei nicht Opfer, sondern als "Zentralgestalt des Geschehens" selber Täter. Gegen ein Gesetz argumentiert Anwalt Rico Kauerhof: "Nicht alles, was gesellschaftlich oder moralisch unerwünscht ist, sollte strafbar sein".

Residenzpflicht für Flüchtlinge: Heribert Prantl (SZ) kritisiert, dass in Bayern und Sachsen noch immer die Freizügigkeit von Flüchtlingen durch eine so genannte Residenzpflicht beschränkt ist. Diese verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, sei eine Schikane und der Begriff "Residenz" sei eine Verhöhnung armer Menschen.

Großprozesse: Karl Huber, der Präsident des Oberlandesgerichts München plädiert als Reaktion auf den NSU-Prozess für drei Gesetzesänderungen, berichtet die SZ (Tanjev Schultz). Erstens soll die Übertragung des Prozesses in einen Nebenraum zugelassen werden. Zweitens solle es kein Revisionsgrund mehr sein, wenn zum Beispiel einem Botschafter ein fester Sitzplatz garantiert wird. Drittens soll die Zahl der Nebenkläger und ihrer Anwälte in solchen Verfahren begrenzt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2013: Spätes Vorgehen gegen KZ-Wachleute – BVerfG zu serbischen Kriegsopfern – Assange zeigt Spionage an . In: Legal Tribune Online, 04.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9485/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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