Justiz
BVerfG zu Meinungsfreiheit: Ein neuer Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht die Meinungsfreiheit verletzt, wenn die Justiz ein Werturteil fälschlich als Tatsachenbehauptung einstuft. Denn nur für ein Werturteil gelte die Vermutung der freien Rede. Die Bezeichnung eines Polizisten als "Spanner" sei keine Tatsachenbehauptung. Statt einer Verurteilung wegen übler Nachrede komme nur die Verurteilung wegen Beleidigung in Betracht, berichten lto.de und die FAZ (Reinhard Müller), wobei letztere auch auf den BVerfG-Beschluss zur Schmähkritik eingeht, der einen Tag zuvor veröffentlicht worden war.
BFH zu Pressefreiheit und Anzeigen: Das Finanzamt kann von einer Tageszeitung die Namen aller Anzeigenkunden aus dem Sexgewerbe verlangen, um entsprechende Betriebe und Personen besser besteuern zu können. Der Bundesfinanzhof sah hierdurch die Pressefreiheit nicht verletzt, meldet lto.de.
OLG München zu Mord an kroatischem Dissident: Das Oberlandesgericht München verurteilte zwei ehemalige hochrangige jugoslawische Geheimdienstler wegen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Sie sollen 1983 den Mord an einem kroatischen Exil-Dissidenten in Wolfratshausen angeordnet haben. Es berichtet die SZ (Ronen Steinke).
Videobotschaft Erdogans: Juniorprofessor Nils Schaks analysiert auf verfassungsblog.de die Entscheidungen von VG Köln, OVG Münster und BVerfG zum Verbot, bei der Kölner Pro-Erdogan-Demonstration eine Videobotschaft des türkischen Präsidenten Erdogan zuzuschalten. Er findet die Entscheidungen zwar begründbar, aber dogmatisch "nicht konsistent".
OLG München - NSU/Zwischenbilanz: Zu Beginn der rund einmonatigen Sommerpause im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht zeit.de (Tom Sundermann) eine Zwischenbilanz: "Die Anklage hat der Prüfung vor Gericht weitgehend standgehalten. Schuldsprüche sind zu erwarten." Es folgt eine differenzierte Einschätzung zu den einzelnen Angeklagten.
LG München - Messerstiche auf dem Oktoberfest: Vor dem Landgericht München wurden im Prozess gegen eine Frau, die auf dem Oktoberfest einen rechten Pöbler niedergestochen hatte, die Plädoyers gehalten, meldet spiegel.de. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchtem Totschlag. Die Verteidigung forderte Freispruch, da die Frau nur sich und einen dunkelhäutigen Begleiter verteidigen wollte.
LG Dortmund - Brand in Pakistan: Die Zeit (Caterina Lobenstein/Petra Pinzler) berichtet über einen Prozess, der im Herbst am Landgericht Dortmund beginnt. Vier Pakistaner, die 2012 bei einem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik verletzt wurden oder Angehörige verloren, fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Textildiscounter KiK, der Hauptkunde der Fabrik war. Der Prozess gilt als Präzedenzfall für die Verantwortung von Unternehemen für Fehlverhalten ihrer Zuliefer. Die Klage wird von deutschen NGOs unterstützt.
BVerfG - Ceta: Eine der Verfassungsbeschwerden gegen die Unterzeichnung des Handelsvertrags Ceta hat jetzt über 100.000 Unterstützer, teilte laut spiegel.de der Verein "Mehr Demokratie" mit. Derzeit liegen vier Verfassungsklagen in Karlsruhe vor.
StA Dessau - Oury Jalloh: Am 18. August will die Staatsanwaltschaft Dessau in einem Brandversuch das Geschehen in einer Gewahrsamszelle der Dessauer Polizei nachstellen, bei dem 2005 der gefesselte Asylbewerber Oury Jalloh starb. Die taz (Christian Jakob) schildert die Beharrlichkeit einer Dessauer Initiative, die davon ausgeht, dass sich Jalloh nicht selbst angezündet hat, und so doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt erreichte.
StA Erfurt - Polizeitelefonate: Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt schon seit dem Frühjahr gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Landesinnenministeriums wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Er könnte dafür verantwortlich sein, dass bei bestimmten Telefonapparaten der Thüringer Polizei, die auch für die Annahme von Notrufen dienten, alle Gespräche mitgeschnitten wurden, auch solche von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern. lto.de berichtet.
Fluxus und Sachbeschädigung: spiegel.de (Benjamin Maack) sprach mit dem Anwalt Heinz-Harro Salloch, der eine Seniorin vertritt, die in einem Nürnberger Museum ein Fluxus-Kunstwerk beschädigte, indem sei ein dazu gehöriges Kreuzworträtsel ausfüllte. Die Frau habe sich möglicherweise in einem "nicht-vermeidbaren Verbotsirrtum" befunden. Dass die Frau auch ein eigenes Urheberrecht an dem Kunstwerk erwirkt habe, habe er nur zur eigenen Belustigung behauptet.
Die juristische Presseschau vom 4. August 2016: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20198 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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