Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2017: Polizei gegen campen / Zu Gast bei der Kanz­lerin / Zwi­schen­be­richt zu Amri

04.07.2017

Justiz

BVerfG – Ehe für alle: Die begrenzten Chancen, auf verfassungsgerichtlichem Wege die in der letzten Woche beschlossene gesetzliche Öffnung der Ehe anzugreifen, werden nun auch von spiegel.de (Dietmar Hipp) dargestellt. Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf (community.beck.de) kommt in einer verfassungsrechtlichen Analyse zu dem Ergebnis, dass die neu geregelte Ehe einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten werde.

BGH zu Ikea-Bett: In der vergangenen Woche musste sich der Ikea-Konzern vor dem Bundesgerichtshof in Auseinandersetzung über Design-Rechte an dem von ihm vertriebenen Bettmodell "Malm" geschlagen geben. Rechtsanwalt Max Wächter erläutert auf lto.de die Hintergründe des Falls.

OLG Brandenburg – Spaghettimonster: Am kommenden Freitag befasst sich das Oberlandesgericht Brandenburg in einer Berufungsverhandlung mit dem Anliegen des Vereins "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters", Hinweise auf die von ihm veranstaltete "Nudelmesse" an Ortseingangsschildern anzubringen. Die taz-Berlin berichtet.

LG Stuttgart – Schlecker: Im Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder hat ein Zeuge beschrieben, dass ein zwei Jahre vor der schließlichen Insolvenz implementiertes Konzept einen "Turnaround" ermöglicht hätte. Auf halbem Wege und aus unerfindlichen Gründen habe die Familie das Projekt jedoch abgeblasen, schreibt die SZ (Stefan Mayr) über die Vernehmung des Unternehmensberaters.

LG Berlin  "U-Bahn-Treter": Das vor dem Landgericht Berlin geführte Strafverfahren gegen den sogenannten U-Bahn-Treter wird nach Bericht der taz-Berlin erst am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Bis dahin entscheide das Gericht zu einem Antrag der Verteidigung, die Vernehmung des psychiatrischen Gutachters unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzunehmen.

VG Berlin zu Gästeliste der Kanzlerin: Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem gegen das Bundeskanzleramt gerichteten Eilantrag der Transparenzinitiative abgeordnetenwatch.de stattgegeben. Hiernach muss preisgegeben werden, wann und aus welchem Anlass nicht-private Abendessen im Kanzleramt stattfinden. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, dass nach Einschätzung des Gerichts die beantragten Informationen keine laufenden Vorgänge beträfen und auch keine Rückschlüsse auf die Willensbildung der Kanzlerin zuließen. Nach dem Bericht der FAZ (Eckart Lohse) hat das Kanzleramt bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2017: Polizei gegen campen / Zu Gast bei der Kanzlerin / Zwischenbericht zu Amri . In: Legal Tribune Online, 04.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22794/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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