Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2017: Polizei gegen campen / Zu Gast bei der Kanz­lerin / Zwi­schen­be­richt zu Amri

04.07.2017

Protestieren, aber nicht campen. Verstößt die Hamburger Polizei mit dieser Lageeinschätzung gegen die Auffassung der Gerichte? Außerdem in der Presseschau: Kanzlerin muss Gästeliste offenlegen und Sonderermittler berichtet zum Fall Amri.

 

 

Thema des Tages

VG Hamburg zu G-20-Protestcamp: In der Nacht zum Montag hat die Hamburger Polizei den Aufbau von Übernachtungszelten auf dem G-20-Protestcamp gewaltsam verhindert. Zuvor hatte das Hamburger Verwaltungsgericht polizeiliche Auflagen zum Camp auf der Halbinsel Entenwerder aufgehoben, schreibt die FAZ (Frank Pergande). Im Anschluss durchgeführte Kooperationsgespräche zwischen Polizei und Veranstaltern seien jedoch ergebnislos geblieben, woraufhin der Versuch, Wohnzelte zu errichten, unterbunden wurde. Die hierzu ergangene Verfügung der Versammlungsbehörde erklärte das Verwaltungsgericht in einer weiteren Entscheidung für rechtens, fasst spiegel.de die Entwicklungen zusammen. Die in der Anzahl begrenzt zugelassenen Zelte müssten der Öffentlichkeit permanent zugänglich sein und dürften darüber hinaus auch auch als Ruherückzugszone genutzt werden. Duschen oder Küchen dürften allerdings nicht eingerichtet werden. Weitere Berichte bringen etwa taz (Malte Kreutzfeldt u.a.) und spiegel.de (Jörg Diehl/Vanessa Steinmetz).

Die taz (Christian Rath) beschreibt die Entwicklung der Protestcamp-Rechtsprechung der letzten Tage. "Gehört das Übernachten in Zelten zu einem Protestcamp, oder genügt es, wenn es Workshop-Zelte gibt?", das sei inzwischen die entscheidende juristische Frage.

Frank Drieschner (zeit.de) zeigt Verständnis für die polizeiliche Argumentation, nach der Übernachtungscamps vorwiegend von der "extremistischen gewaltorientierten Szene" genutzt würden. Umso befremdlicher sei es, wenn vor Gericht mit zu befürchtenden Schäden der Grünanlagen und deren eingeschränkter Nutzung für die Öffentlichkeit argumentiert werde. Hierdurch bestätige man dem autonomen Milieu und dessen Nachwuchs, sich "im gemeinsamen Kampf gegen einen Polizeistaat" zu befinden. Für Reinhard Müller (FAZ) gehört auch "Berufsprotestlertum" zu den zu ertragenden Begleiterscheinungen eines Gipfeltreffens. Zu bedauern sei aber, dass über diese Demonstranten hinaus vor allem "prügelsüchtige Gruppen, denen eigentlich sonst nichts fehlt", das Bild derartiger Veranstaltungen prägten. Im Leitartikel erinnert Matthias Drobinski (SZ) schließlich daran, dass es hierzulande keine "Demonstrationsgnade", vielmehr ein Demonstrationsrecht gebe. Auch wenn argumentative Zuspitzungen von Protestierern bisweilen "nerven", bewiesen genügend historische Vorbilder, dass auch Minderheiten am Ende Recht behalten könnten. Dieses Erbe gefährdeten Organisatoren, "wenn sie sich nicht von Gewalttätern trennen".

G-20-Vorbereitungen: Über die vom Amtsgericht Hamburg bei der Gefangenensammelstelle eingerichtete Nebenstelle berichtet lto.de. Die taz-Nord (Andre Zuschlag) stellt den von "freiwilligen Juristen" eingerichteten anwaltlichen Notdienst vor.

Rechtspolitik

Abstammung: Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet nun zu dem am heutigen Dienstag vorgestellten Abschlussbericht des vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitskreises Abstammungsrecht. In einem separaten Kommentar bezeichnet Wolfgang Janisch (SZ) den Bericht einerseits als "grundvernünftig", andererseits aber auch als "ärgerlich". Zwar sei es einzusehen, wenn familienrechtliche Reformen behutsam vollzogen würden, die "wirklich brisanten Themen" wie Leihmutterschaft und Eizellenspende habe der Bericht aber auftragsgemäß ausgespart. Aktuelle Entwicklungen bewiesen Regelungsbedarf in diesen Bereichen.

Digitales Antidiskriminierungsgesetz: Mithilfe eines sogenannten digitalen Antidiskriminierungsgesetzes will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verhindern, dass Softwareentscheidungen Teile der Bevölkerung benachteiligten. Zu diesem Zweck müssten auch ein Transparenzgebot für Algorithmen durchgesetzt sowie die Gründung einer Digitalagentur als Aufsichtsbehörde erwogen werden, schreibt zeit.de (Patrick Beuth). Diesen Aufgaben sollte sich die nächste Bundesregierung stellen. Der Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt) referiert die Kritik von Experten, die unter anderem die Schaffung eines "weiteren technikbezogenen Fachrechts" mit unklarem Anwendungsbereich bemängelten. In einem separaten Kommentar bezeichnet Hendrik Wieduwilt (FAZ) die Vorschläge als "digitalen Populismus", der das fehlende Verständnis der meisten Menschen für die technischen Hintergründe von Internetdiensten ausnutze.

NetzDG: Nach Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beabsichtigen die Regierungsparteien für die kommende Legislaturperiode die Schaffung eines Rechtsanspruchs zur Wiederherstellung unrechtmäßig gelöschter Einträge. Im Interview mit der taz (Christian Rath) erläutert Johannes Fechner (SPD), rechtspolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion, die Inhalte dieses Plans und den Grund für die Nichtaufnahme in das NetzDG.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2017: Polizei gegen campen / Zu Gast bei der Kanzlerin / Zwischenbericht zu Amri . In: Legal Tribune Online, 04.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22794/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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