Kann Innenminister Dobrindt die Zurückweisung von Asylsuchenden trotz der VG-Eilentscheidungen fortführen? Das BVerfG lehnte zwei BSW-Organklagen zum Wahlrecht ab. Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck erhielt nur eine Bewährungsstrafe.
Thema des Tages
VG Berlin zu Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Nach den Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin beharrt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf deren Einzelfallcharakter und will Zurückweisungen Asylsuchender fortsetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schloss sich dieser Haltung an. Zahlreiche Artikel und Analysen zum Thema, etwa SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert/Mona Jaeger), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp), zeit.de (Tilman Steffen u.a.), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und von Rechtsprofessor Maximilian Pichl auf dem Verfassungsblog weisen darauf hin, dass die Entscheidungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Argumentation folgerichtig und erwartbar gewesen seien. Laut VG könne sich die Regierung für die Annahme eines Ausnahmefalls gem. Art.72 AEUV nicht lediglich auf Fallzahlen berufen, müsse vielmehr darlegen, dass und wie Flüchtlinge die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährden. Es handele sich zwar um Einzelfallentscheidungen, die jenseits der drei entschiedenen Fälle keine rechtliche Wirkung haben, die Begründung des VG sei jedoch grundsätzlich. Ob die nun entschiedenen Fälle zu Hauptsacheverfahren führen, sei offen.
Reinhard Müller (FAZ) fordert die Regierung im Leitartikel auf, "weiter Kurs" zu halten, nachdem sie für ihre Migrationspolitik schließlich auch gewählt worden sei. "Zur Not ... auch durch nationales Voranschreiten" müsse "auf der Grundlage von Sinn und Zweck des deutschen wie europäischen Asylrechts" erreicht werden, "dass Flüchtlinge ihren Antrag nicht erst in Deutschland stellen." Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist der Innenminister "zwar verantwortlich, aber er muss sich nicht vorführen lassen." Den eigenen Regelbruch mit Regelbrüchen anderer EU-Mitgliedstaaten zu rechtfertigen, nehme aber dem Versuch einer grundsätzlichen Neuordnung des europäischen Asylsystems die Überzeugungskraft. Christian Rath (taz) verweist auf die extrem geringe Anzahl tatsächlicher Zurückweisungen von Asylsuchenden und empfiehlt dem Minister, die VG-Beschlüsse zur gesichtswahrenden Beendigung der auf ganzer Linie gescheiterten Zurückweisungspolitik zu nutzen. Felix W. Zimmermann (LTO) glaubt, dass nach der "zweiten oder dritten Niederlage vor einem deutschen VG" sowohl Dobrindt als auch den "Polizeibeamten" strafrechtliche Konsequenzen drohten. Eine an Recht und Gesetz orientierte Politik dürfe nicht "sehenden Auges juristische Niederlagen" riskieren, wolle sie nicht zur "Erosion des Rechtsstaats auch in Deutschland" beitragen. Ronen Steinke (SZ) argumentiert, die Auswirkungen eines "exekutiven Ungehorsams" und seine Beschädigungen der Rechtsstaatlichkeit ließen sich in Ungarn studieren.
Rechtspolitik
DAT – Anwaltschaft: Vor Beginn des Deutschen Anwaltstags macht Rechtsanwalt Markus Hartung auf beck-aktuell in einer Kolumne auf das "seltsame Verhältnis zur Freiheit" innerhalb der Anwaltschaft aufmerksam. Berufsrechtlich seien dort erhebliche "Beharrungskräfte" wirksam. Dabei bewiesen die "systematischen und rücksichtslosen Angriffe" der US-Regierung auch auf Justiz und Anwaltschaft die Notwendigkeit aktiver Widerrede, so das Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.
Jumiko – TKÜ-Berichtspflichten: netzpolitik.org (Constanze Kurz) weist auf eine hessische Beschlussvorlage für die am heutigen Mittwoch beginnende Justizministerkonferenz hin, durch die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert wird, eine Reduktion der gesetzlichen Berichtspflichten bei der Telekommunikationsüberwachung zu prüfen. Die jährlichen Berichte besäßen nur wenig Aussagekraft und bänden gleichzeitig erhebliche personelle Ressourcen, so der Antrag.
Jumiko – erweiterte DNA-Analyse: Nun berichtet auch die BadZ (Christian Rath) über den Antrag von Baden-Württemberg und Bayern, die erweiterte DNA-Analyse von Tatortspuren um das Merkmal der bio-geographischen Herkunft zu erweitern. Die seit 2020 zugelassene erweiterte DNA-Analyse sei nach Angaben des BKA binnen vier Jahren bundesweit nur 27 Mal angewandt worden. In einem separaten Artikel weist die BadZ (Christian Rath) darauf hin, dass nur die klassische DNA-Analyse (genetischer Fingerabdruck) "hypergenau" ist, während die Feststellung von möglichen Täter-Eigenschaften nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit angebe.
Verfassungsfeindliche Parlamentsmitarbeiter:innen: Die rheinland-pfälzische Ampelregierung will gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen jetzt vorgestellten Gesetzentwurf beschließen, wonach verfassungsfeindliche Fraktions-Mitarbeiter:innen keine Staatsgelder erhalten sollen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zuwendungen unter dem Vorbehalt einer Zuverlässigkeitsprüfung durch Verfassungsschutz und Landeskriminalamt stehen, so FAZ (Timo Steppat) und SZ (Christoph Koopmann/Kathrin Müller-Lancé). Eine vergleichbare Regelung existiert seit dem vergangenen Sommer für die Ausgabe von Hausausweisen für den Mainzer Landtag.
Art. 146 GG: Rechtsreferendar Marko Khrapko befasst sich auf dem JuWissBlog mit Herkunft und Inhalt von Art. 146 Grundgesetz, der in Reichsbürger- und AfD-Kreisen als Handlungsauftrag für eine neue Verfassung gelte. Angesichts des nicht zu unterschätzenden Missbrauchspotentials der Bestimmung plädiert der Autor für die Abschaffung.
Justiz
BVerfG zu Wahlanfechtung/BSW: Mit nun veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 12. Mai zwei Organklagen des Bündnis Sarah Wagenknecht als unzulässig verworfen. Der Klage, dass im Bundeswahlgesetz ein Rechtsbehelf fehle, mithilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und Zweifeln an der Richtigkeit dieses Ergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen verlangt werden kann, fehle es bereits an der Antragsbefugnis. Die Partei hätte aufzeigen müssen, dass der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum aus Verfassungsgründen auf die begehrte Änderung verengt sei, was nicht gelungen sei. Insofern das BSW darüber hinaus auch gerügt hatte, dass die konkrete Gestaltung der Wahlzettel die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit verletzt habe, sei der Vortrag unsubstantiiert geblieben. Weitergehende Rügen zu vermeintlichen Fehlern bei der Stimmauszählung müssten im Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsverfahren verfolgt werden. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), LTO (Joschka Buchholz) und beck-aktuell.
LG Bonn zu Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in mehreren Fällen hat das Landgericht Bonn den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Aufgrund der Verfahrenslänge gelten sechs Monate bereits als vollstreckt. Steck muss zudem 23,5 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen. Das Gericht würdigte mit der angesichts eines von Steck verursachten Steuerschadens von rund einer halben Milliarde Euro milden Strafe Stecks Beitrag als Kronzeuge bei der Aufklärung der Cum-Ex-Steuerhinterziehung. Seine zuletzt von Gerhard Strate geleitete Verteidigung hatte die Verfahrenseinstellung gefordert. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft eingewandt, dass konkrete Zusagen in dieser Richtung niemals getätigt wurden. Über die Entscheidung und Stecks Rolle bei der Entwicklung der Cum-Ex-Steuer-Manipulationen schreiben FAZ (Marcus Jung), SZ (Nils Heck), Hbl (Volker Votsmeier u.a.), beck-aktuell und LTO (Stefan Schmidbauer).
Für Volker Votsmeier (Hbl) ist das Urteil angesichts des entstandenen Steuerschadens und Stecks zentraler Rolle bei der Entwicklung von Cum-Ex "erschreckend milde." Für pünktlich ihre Steuern zahlende "Bürger und Unternehmen" wirke die Entscheidung "wie Hohn" und symbolisiere "eine Gerechtigkeit, die in Deutschland nicht immer gleich verteilt ist." Marcus Jung (FAZ) erinnert an Stecks prozessuales Taktieren. Dem im Urteil zum Ausdruck gekommenen "Vertrauensvorschuss" sei der Angeklagte "schon einmal nicht gerecht" geworden.
BGH zu Kontoführungsgebühren: Der Anspruch auf Rückzahlung unzulässig eingeführter oder erhöhter Kontoführungsgebühren verjährt nach drei Jahren. Dies entschied der Bundesgerichtshof und klärte damit eine wichtige Detailfrage zu seiner seit 2021 geltenden AGB-Rechtsprechung, wonach Kontoführungsgebühren nicht per Zustimmungsfiktion eingeführt oder erhöht werden dürfen. Die Gebühren können von Bankkund:innen auch nach längerer widerspruchsloser Zahlung noch zurückgefordert werden. Es berichten beck-aktuell und LTO.
BGH zu Fingerauflegen als Zwangsmaßnahme: Die vor zwei Wochen verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der Ermittlungsbehörden das Smartphone Tatverdächtiger durch zwangsweises Fingerauflegen entsperren dürfen, ist nun auch Thema im ARD-Radioreport Recht (Philip Raillon).
BVerwG zu BND-Informationen: Der Bundesnachrichtendienst muss nicht offenlegen, ob er seine Einschätzungen zum Ursprung des Coronavirus in Hintergrundrunden an Journalist:innen weitergegeben hat. Laut einer Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei es "nachvollziehbar", dass die Erteilung der vom Tsp (Jost Müller-Neuhof) begehrten Auskunft "die intensiven bilateralen Beziehungen zur Volksrepublik China" beeinträchtigen könnte, wie vom Geheimdienst behauptet. Die vom Blatt beantragte einstweilige Anordnung wurde damit zurückgewiesen.
BAG zu Führungskräften bei Betriebsratswahlen: Nun analysieren auch die Rechtsanwält:innen Guido Matthey und Terese Heiter auf LTO den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, wonach Führungskräfte in sogenannten Matrix-Strukturen mehreren Betrieben angehören und damit bei Betriebsratswahlen mehrfach abstimmen können. Der Beschluss weise "Kuriositäten" auf, hinterlasse "ungelöste Rechtsfragen" und führe vor Augen, wie schwer sich das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 mit "modernen Unternehmensstrukturen in einer dezentralisierten und digitalisierten Arbeitswelt" tue.
BAG zu Urlaubsansprüchen: Auch durch gerichtlichen Vergleich können Arbeitnehmende nicht wirksam auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Konnte dieser wie im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wegen Krankheit nicht angetreten werden, ist eine Urlaubsabgeltung zu gewähren. Über das Urteil berichtet LTO (Panos Athanasiadis).
KG Berlin zu Cannabis in Haftraum: Ein Haftraum kann ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne von § 3 Konsumcannabisgesetz sein, mit der Folge straffreien Besitzes von bis zu 50 Gramm Rauschgift. Dies urteilte das Berliner Kammergericht und wies eine staatsanwaltschaftliche Sprungrevision ab. Diese hatte sich dagegen gerichtet, dass bei der amtsgerichtlichen Verurteilung eines Strafgefangenen wegen Cannabis-Besitzes die gesetzlich erlaubte Menge ausdrücklich unberücksichtigt blieb. Die Auslegung entspreche jedoch dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, so das KG laut beck-aktuell. Insofern der Besitz Vollzugsziele oder die Sicherheit und Ordnung innerhalb des JVA gefährde, könne hierauf mit Allgemeinverfügungen oder per Hausordnung reagiert werden.
OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Im Strafverfahren über den Anschlag von Solingen schilderten Geschädigte dem Oberlandesgericht Düsseldorf ihre Eindrücke von dem Messerangriff während eines Musikkonzerts. Die Einlassungen gibt die Welt (Kristian Frigelj) wieder. bild.de (Sebastian Prengel) berichtet, dass der Angeklagte Issa al Hasan nach Verhandlungsende dem Gericht Angaben über den Verbleib eines zweiten Mobiltelefons machte. Dieses wurde schließlich in der Nähe seiner damaligen Unterkunft gefunden.
OLG Stuttgart zu Kriegsverbrechen in Syrien: Nach mehr als 40 Verhandlungstagen hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Syrer Ammar A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Feststellungen des Gerichts hatte A. als Anführer einer den früheren Machthaber Assad unterstützenden Miliz in den Jahren 2012 und 2013 mehrere Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen sowie einen Mord verübt. tagesschau.de (Philip Raillon) berichtet.
LG Frankfurt/M. - Werbung mit Klimaneutralität/Apple: Im Streit über die Zulässigkeit der Behauptung einer "CO2-Neutralität" von Apple-Smartwatches hat das Landgericht Frankfurt/M. Zweifel an der Berechnung von Kompensationsmaßnahmen des Unternehmens geäußert. Gleichzeitig könne die klagende Deutsche Umwelthilfe nicht davon ausgehen, dass Waldprojekte erst nach mehreren hundert Jahren effektiven Klimaschutz bewirken. Angemessen seien vielmehr einige wenige Jahrzehnte, so das Gericht laut LTO. Eine Entscheidung soll Ende August verkündet werden.
LG Berlin II – Ruhegeld von Patricia Schlesinger: Im Streit über das Ruhegehalt der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger haben die Klägerin und der Sender nicht vergleichsweise zueinander gefunden. Das Landgericht Berlin II hat daher einen Verkündungstermin auf den 4. Juli bestimmt, schreiben FAZ (Michael Hanfeld) und SZ (Carolin Gasteiger).
ArbG Berlin zu DW-Ruhegeld: Das Arbeitsgericht Berlin hat eine von der Deutschen Welle erhobene Klage abgewiesen, mit der die Rückzahlung des Ruhegelds eines früheren Programmdirektors der Deutschen Welle gefordert wurde. Die arbeitsvertragliche Ruhegeldvereinbarung sei nicht gemeinwohlschädigend, ihre Rückforderung im Umfang von 130.000 Euro angesichts jahrelanger Zahlung ohnehin verwirkt, so die FAZ (Jochen Zenthöfer) über das Urteil.
Präsidentenposten am OVG NRW: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der bisher gescheiterten Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen setzte die Vernehmung der Ministerialbeamtin J., einstige Favoritin von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), fort. In einer diesmal von Ruhe und Sachlichkeit geprägten Atmosphäre beantwortete J. Fragen der SPD-Opposition zum Ablauf des damaligen Bewerbungsverfahrens, wobei ihre Darstellung oft von der Schilderung anderer Beteiligter abwich. J. ließ die Frage unbeantwortet, ob sie sich auch in der inzwischen begonnenen neuen Runde um das Präsidentenamt bewerbe. Der Ausschuss plant in diesem Jahr noch weitere fünf Sitzungen. LTO (Tanja Podolski) berichtet.
Recht in der Welt
EuGH/Italien – Beihilfe zur illegalen Einreise: Wer mit eigenen Kindern illegal in die EU einreist, ist nicht automatisch wegen Beihilfe zur illegalen Einreise zu bestrafen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Falle einer kongolesischen Frau, die mit gefälschten Papieren für sich, ihre Tochter und eine Nichte nach Italien einzureisen versuchte. In solchen Konstellationen stelle die Mitnahme von Familienangehörigen keine strafbare Beihilfe dar, sei vielmehr Ausdruck elterlicher Sorge, die ihrerseits in der Grundrechts-Charta der EU geschützt ist und berücksichtigt werden muss. LTO berichtet.
Israel – Benjamin Netanjahu: Bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft zeigte sich der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unbeeindruckt von den gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfen. Die Anklagebehörde habe dagegen versucht, mit detailreichen Fragen über Gefälligkeiten und Geschenke Widersprüche aufzudecken, so die FAZ (Christian Meier).
Sonstiges
Vodafone: Wegen zwei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone Bußgelder in der deutschen Rekordhöhe von 45 Millionen Euro verhängt. U.a. wurden Sicherheitsmängel im Authentifizierungsprozess beanstandet. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
Promotion im Ausland: Über die Herausforderungen bei der Erlangung eines ausländischen Doktortitels klärt LTO-Karriere (Sabine Olschner) auf. Ein solcher Titel lohne sich kaum, um die Einstellungschancen in Großkanzleien zu erhöhen; sinnvoll sei er eher, um eine wissenschaftliche Karriere voranzutreiben.
Das Letzte zum Schluss
Wandlungsfähig: Ein justizerfahrener 50-Jähriger ist vom Amtsgericht Bautzen wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach früheren Verurteilungen wegen des Verkaufs angeblich krebsheilender Wundermittel als Heilpraktiker oder kostenpflichtiger Rechtsberatung als "ehemaliger Strafrichter" war diesmal seine Tätigkeit als Brand-Sachverständiger der Auslöser, so bild.de (Bernhard Schilz). Nachdem er auch dem nun erkennenden Gericht seine angebliche Expertise zur Verfügung gestellt hatte, zeigte er einen Kollegen – im Hauptberuf Polizist – an, dieser habe angeblich keine Ausbildung und über seine Expertise gelogen. So flog auch der erneute Schwindel des 50-Jährigen auf.
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LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57340 (abgerufen am: 18.06.2025 )
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