Recht in der Welt
EGMR zu Malta: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einer jungen Somalierin ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro gegen Malta zugesprochen, weil der Staat gegen das Verbot menschenunwürdigender Behandlung verstoßen habe, indem er die Frau mehr als 16 Monate unter untragbaren Umständen in einem Flüchtlingslager verbringen ließ. Dies meldet die taz.
Sonstiges
Mitwirkung bei Telefon-Entsperrung? Angesichts einer Entscheidung in den USA, nach der eine Beschuldigte im Ermittlungsverfahren zur Entsperrung ihres Smartphones mit ihrem Fingerabdruck gezwungen wurde, stellt lawblog.de (Udo Vetter) seine rechtliche Einschätzung eines solchen Vorgehens in Deutschland dar.
VW-Skandal: In einem Gastbeitrag in der FAZ schreibt Rechtsprofessor Marcus Lutter, der Volkswagen-Konzern habe hohe Schadensersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder, in deren Verantwortung der Abgasskandal falle. Denn wie auch immer die jahrelangen Rechtsverstöße zustande kamen, die Verhinderung wäre ihre Aufgabe gewesen, und nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes werde ihr individuelles Verschulden vermutet. Der Aufsichtsrat müsse eine Haftungsklage vorbereiten und Schritte zur Forderungssicherung unternehmen, etwa Boni kürzen.
Das Letzte zum Schluss
Trügerisches Eis? Eine Frau aus Chicago verklagt die Café-Kette Starbucks, weil der Eiskaffee zu viel Eis enthalte und zu wenig Kaffee. Diesen Konsumentenbetrug, dass im 0,7-Liter-Becher wegen des vielen Eises nur 0,4 Liter Kaffee seien, möchte sie mit mehr als fünf Millionen Dollar Schadensersatz geahndet sehen, meldet die SZ.
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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lil
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 04. Mai 2016: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19291 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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