Die juristische Presseschau vom 04. Mai 2016: Oppo­si­tion geschwächt? / Whist­le­b­lower schützen? / VW-Vor­stand haftbar?

04.05.2016

Justiz

OLG Düsseldorf zur "Scharia-Polizei": Gegen acht im September 2014 als "Scharia-Polizei" patrouillierende Islamisten wird nun doch ein Strafprozess durchgeführt, meldet lto.de. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält die Verurteilung der Angeklagten wegen eines Versammlungsgesetzverstoßes für hinreichend wahrscheinlich und hat daher auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, nachdem das Landgericht Wuppertal dies abgelehnt hatte.

GenStA Dresden – Frauke Petry: Auch vor dem Wahlprüfungsausschuss ist ein strafbarer Meineid möglich, befand die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und hob die Verfügung auf, mit der die Staatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren gegen AfD-Chefin Frauke Petry eingestellt hatte. Damit sind weitere Ermittlungen zu den im November 2015 getätigten Aussagen Petrys im Wahlprüfungsausschuss, bei denen es um Wahlkampfspenden im sächsischen Landtagswahlkampf geht, möglich, so zeit.de.

AG Dresden – Lutz Bachmann: Wegen Volksverhetzung durch Kommentare auf Facebook, in denen er Migranten als "Viehzeug" und "Gelumpe" bezeichnete, ist Pegida-Gründer Lutz Bachmann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro verurteilt worden. Er hatte sich darauf berufen, die Kommentare nicht selbst verfasst zu haben, berichtet zeit.de (Tilman Steffen).

OLG Düsseldorf – Kriegsverbrechen in Syrien: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen einen Deutschen begonnen, der wegen Kriegsverbrechen im bewaffneten Kampf in Syrien angeklagt ist. Unter anderem soll er mit abgetrennten Köpfen auf Fotos posiert haben, meldet spiegel.de.

LG Bochum – Thyssen-Krupp: Das Hbl (Martin Murphy) berichtet über das Strafverfahren gegen zwei frühere Thyssen-Krupp-Manager wegen Kartellverstößen und Bestechlichkeit, in dem nun auch die internen Ermittlungen des Unternehmens im Fokus stehen und insbesondere der als Zeuge vernommene Ex-Compliance-Chef in die Kritik gerät.

BGH zu Gesellschafterabberufung: Dem Geschäftsführer einer GmbH, der sich mit den Gesellschaftern überworfen hat, ist das Erscheinen bei einem Treffen in der Privatwohnung eines Gesellschafters nicht zuzumuten. Er muss jedoch, wenn dort in seiner Abwesenheit seine Abberufung beschlossen wird, dies rechtzeitig anfechten – sonst ist die Entscheidung wirksam, so der BGH nach einer Meldung der FAZ (Joachim Jahn).

BGH zur Wahl von BGH-Anwälten: In einem Audio-Bericht befasst sich lto.de (Michael Reissenberger) mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem das Wahlverfahren für BGH-Anwälte rechtmäßig sei. Der Kläger Volker Röhmermann, der sich zu Unrecht abgelehnt wähnt, kritisiert, die Maßstäbe der Zulassung seien nicht nachvollziehbar.

BGH zu Insolvenzverwalterliste: In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof Kriterien für die Insolvenzgerichte aufgestellt, die sie bei der Aufnahme von Insolvenzverwaltern in die Vorauswahllisten beachten müssen, etwa zur Ortsnähe und fachlichen Eignung. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn).

VG Gera zu Wurstverkauf an Raststättenzaun: In einem Streit zwischen dem Freistaat Thüringen und einem Imbissbetreiberpaar, das über den Zaun zu einem Raststättenparkplatz an der A9 Würste verkauft, hat das Verwaltungsgericht Gera diese Verkaufspraxis als rechtswidrig eingestuft. Da die Verkäufer keine Konzession oder Sondernutzungserlaubnis für ihren Wursthandel haben, wies das Gericht die Klage gegen ein Zwangsgeld ab, das sich gegen die Praxis richtete, so die SZ (Christoph Dorner).

OLG Köln zu Urheberrechtsschutz bei Twitter: Auch sehr kurze Texte, etwa 140 Zeichen bei Twitter, können urheberrechtlich geschützt sein – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Dem Buchtitel "Wenn das Haus nasse Füße hat" erkannte das Oberlandesgericht Köln diesen Schutz nicht zu und entschied, dass er als Werbespruch getwittert werden darf, schreibt die SZ (Hendrik Wieduwilt).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 04. Mai 2016: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19291 (abgerufen am: 03.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen