Die juristische Presseschau vom 04. April 2012: Mandatsgeheimnis in der Cloud – Meinungsfreiheit für Forscher – Inkasso-Anwalt vor Gericht

04.04.2012

Auch Anwälte setzten auf externe Dienstleister. Aber was passiert dann mit dem Mandatsgeheimnis? Der Deutsche Anwaltsverein fordert nun klare Regeln. Außerdem in der Presseschau: der EGMR zur Meinungsfreiheit, der BGH zum Unterhaltsrecht, ein Inkasso-Anwalt vor Gericht, Lebenspartner im Strafprozess – und ein Mädchen namens Bock.

Datenverwaltung in Kanzleien: Verstößt es gegen die anwaltliche Schweigepflicht, wenn Kanzleien die Verwaltung ihrer Daten auslagern – etwa weil Call-Center den Telefondienst übernehmen oder Daten auf Internetservern gesichert werden? Das diskutierte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) auf einem Symposium in Berlin. Die FAZ (Joachim Jahn) gibt die Debatte wieder und erläutert die Lösungsvorschläge. Der Präsident des DAV, Wolfgang Ewer, hat sich demnach für zügige Gesetzesänderungen ausgesprochen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Rederecht im Bundestag: Im Streit um das Rederecht von Bundestagsabgeordneten hat der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), den Vorschlag verteidigt, die Möglichkeit zur persönlichen Erklärung von Abgeordneten einzuschränken. Die FAZ (Günther Bannas) gibt Strobls Auffassung wieder. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt in seinem Kommentar den Widerstand des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert gegen das Vorhaben und meint "spätestens in Karlsruhe würde eine solche Gängelung scheitern".

Insolvenzrecht: Die FTD (Patrick Hagen) erklärt die Neuerungen im Insolvenzrecht, die seit dem 1. März gelten. Gestärkt wurde insbesondere die Möglichkeit der Eigenverwaltung von Unternehmen.

Weitere Themen - Justiz

EGMR zur Meinungsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich zur negativen Meinungsfreiheit geäußert. In dem Fall ging es um einen schwedischen Professor, der Forschungsergebnisse nicht an andere Wissenschaftler herausgeben wollte, um Probanden einer Studie zu schützen. Dazu internet-law.de (Thomas Stadler).

BVerwG zum Nachtflugverbot: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute über das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. David Böcking (spiegel.de) hält es für wahrscheinlich, dass das Gericht Nachtflüge untersagt.

Suizidbeihilfe: Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth kritisiert auf lto.de das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe durch einen Arzt. Die Entscheidung missachte die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

BGH zu Unterhalt: Der Bundesgerichtshof hatte im Februar entschieden, dass der nacheheliche Unterhalt gekürzt oder gestrichen werden kann, wenn die Frau ihren früheren Ehemann über seine Vaterschaft belogen hat. spiegel.de berichtet über das am Montag veröffentlichte Urteil.

EGMR zu Zeugnisverweigerung: Nichtehelichen Lebenspartnern muss kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess zugestanden werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte die Beschwerde einer Niederländerin ab. Das meldet lto.de.

Inkasso-Anwalt: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet von dem Fall eines Osnabrücker Anwalts, der für Internetdienste mit sogenannten Abofallen tätig war und sich nun wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss. Das Landgericht Landshut hat sein Vermögen beschlagnahmt, insgesamt soll der Anwalt 4,6 Millionen Euro eingenommen haben.

Schweiz gegen Steuerfahnder: Nach dem Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder seziert die SZ (Hans Leyendecker) das Berner Rechtshilfeersuchen und die deutschen Akten, auf die das Ersuchen Bezug nimmt und kommt zu dem Schluss, "nur eine sehr forsche Staatsanwaltschaft" könne auf Grund dieser Unterlagen von einem Anfangsverdacht ausgehen.

Berliner Brandstifter: André H., der im vergangenen Sommer mehr als 100 Autos in Berlin anzündete, wurde vor dem Berliner Landgericht wegen Brandstiftung zu sieben Jahren Haft verurteilt. zeit.de (Hauke Friederichs) berichtet ausführlich von dem Prozess.

Ottfried Fischer: Das Oberlandesgericht München hat den Freispruch für einen früheren Reporter der Bild-Zeitung aufgehoben. Er soll den Kabarettisten Ottfried Fischer zu einem Interview gedrängt hatte, indem er mit der Veröffentlichung eines Sex-Videos drohte. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. spiegel.de schildert die Gründe.

Missstände im Gefängnis: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat Missstände in deutschen Gefängnissen angeprangert. Die taz (Aaron Wiener) fasst den Jahresbericht der Behörde zusammen.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Putschisten vor Gericht: In der Türkei beginnt heute ein Prozess gegen zwei Führer eines Militärputsches von 1980, Kenan Evren und Tahsin Sahinkaya. Die Hintergründe schildert die taz (Jürgen Gottschlich). Kai Strittmatter (SZ) kommentiert, dies sei ein "starker Schritt der türkischen Justiz".

Hund erschießt Mensch: In Russland ist ein Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem sein Hund auf ein Gewehr getreten ist und einen Schuss ausgelöst hat, der den Begleiter des Mannes tödlich getroffen hat. Eine Kurzmeldung zu diesem Fall findet sich auf welt.de.

Das Letzte zum Schluss

Mein Name ist Bock: Von fantasievollen Eltern, die ihre jeweiligen Nachnamen an die nächste Generation weitergeben wollten und einem schnöden Oberlandesgericht, das "Bock" nicht gerade für einen Mädchennamen hält, weiß Hans-Otto Burschel (blog.beck.de) zu berichten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 04. April 2012: Mandatsgeheimnis in der Cloud – Meinungsfreiheit für Forscher – Inkasso-Anwalt vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 04.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5941/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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