Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2013: Voßkuhle in der Kritik – Rätseln beim Leistungschutzrecht – Zahlungsunwillige Väter

04.03.2013

Die Union hat sich mit Andreas Voßkuhle verkracht. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts solle sich mit Äußerungen zu laufenden Verfahren zurück halten. Außerdem in der Presseschau: Das Leistungsschutzrecht ist da, sorgt aber für Rätselraten, Familienrechtler beraten über zahlungsunwillige Väter und ein gesuchter Ex-Finanzhai taucht mal kurz im Fernsehen auf.

Kritik an Voßkuhle: Politiker von CDU und CSU kritisieren den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, nachdem er vergangene Woche auf der Bundespressekonferenz ein Hintergrundgespräch mit Journalisten abhielt und sich dabei auch zur umstrittenen Homo-Ehe und zum NPD-Verbot äußerte. Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte im Interview mit dem Spiegel (Konstantin von Hammerstein/Peter Müller), das sei "jedenfalls ein Vorgang, den es so noch nicht gab". Auch Innenminister Hans-Peter Friedrich und Bundestagspräsident Norbert Lammert äußerten sich kritisch. Der Spiegel (Hubert Gude/Christiane Hoffmann/Peter Müller) zeichnet den Streit zwischen Union und Gericht nach, eine Vorabmeldung dazu findet sich auf spiegel.de. Auch zeit.de gibt einen Überblick. Voßkuhle weist die Kritik zurück.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Leistungsschutzrecht: Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Demnach müssen Internet-Suchmaschinen Lizenzgebühren zahlen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikel anzeigen – nur einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte bleiben kostenfrei. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) gibt einen Überblick, die Samstags-taz (Christian Rath) geht insbesondere der Frage nach, was "kleinste Textausschnitte" sind. Für Johannes Boie (Samstags-SZ) ist es klar, dass dies nun die Gerichte klären müssen. Er kritisiert: "Aus einem Gesetzesvorhaben, dessen Inhalt schlecht war, wurde ein Gesetz, das handwerklich schlecht gemacht ist." Thomas Stadler (internet-law.de) vermutet, dass sich die Rechtsprechung an der Perlentaucher-Entscheidung des Bundesgerichtshofes orientieren wird, wonach "knappe Wortfolgen" nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Lebensmittel-Skandale: Der Bundestag hat eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen, wonach die Behörden auch dann öffentlich vor Täuschungen warnen können, wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. Rechtsanwalt Daniel Schneider kritisiert das auf lto.de als "Aktionismus". Die "neue" Regelung habe so schon bis September 2012 bestanden – und sei damals zu Recht geändert worden. Das Landgericht München habe schon 2011 Zweifel an der Vereinbarkeit mit höherrangigem Europarecht gehabt, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes stehe noch aus.

Steuerrecht: Sechs Unionspolitiker haben einen Vorschlag vorgelegt, um das Steuersystem deutlich zu vereinfachen. Die Montags-Welt (Thomas Vitzhum) stellt die Pläne vor.

Verjährung: Reinhard Müller (Montags-FAZ) befasst sich in einem Kommentar mit der Frage der Verjährung. Er geht dabei auf sexuellen Missbrauch, auf Unrecht im Nationalsozialismus und in der DDR und auf die Plagiatsaffären um Doktortitel ein. Grundsätzlich sei "Maßhalten" gefragt, vor allem für die Entziehung von Doktortiteln müsse der Zeitablauf eine Rolle spielen.

Europe 2023: Der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis) setzt seine Reihe "Europe 2023 – An Educated Guess" mit einem Interview mit der Europawissenschaftlerin Beate Kohler-Koch fort. Sie rechnet mit einer "differenzierten Integration", wobei die Mitgliedstaaten in einzelnen Bereichen unterschiedlich stark zusammen arbeiten würden – etwa in der Währungsunion, beim Binnenmarkt oder in der Außenpolitik.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2013: Voßkuhle in der Kritik – Rätseln beim Leistungschutzrecht – Zahlungsunwillige Väter . In: Legal Tribune Online, 04.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8257/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen