Ein Gutachten der Antidiskriminierungsbeauftragten fordert mehr AGG-Schutz. Die Staatsanwaltschaft hält Marine Le Pen für schuldig. In Oslo begann der Strafprozess gegen den Stiefsohn des Kronprinzen.
Thema des Tages
Sexuelle Belästigung: Eine Rechtsanalyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ergeben, dass das deutsche Antidiskriminierungsrecht beim Schutz gegen sexuelle Belästigungen in Europa Schlusslicht ist. So untersage das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sexuelle Belästigung nur dann, wenn sie im beruflichen Kontext erfolgte. In anderen Staaten gelte das Verbot auch in anderen Vertragsverhältnissen. Die Bundesbeauftragte Ferda Ataman hält das AGG-Recht beim Schutz gegen verbale sexuelle Belästigungen für geeigneter als das Strafrecht mit seinen hohen Beweisanforderungen. SZ (Valerie Höhne) und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
Verwaltungsgerichte: Der Deutsche Richterbund hat die Pläne des Justizministeriums zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Grundsatz begrüßt, sie aber als nicht weitreichend genug kritisiert. Auch angesichts einer bevorstehenden "neuen Asylklagewelle" sei es unabdingbar, Verwaltungsgerichte personell zu verstärken, so DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn laut LTO.
KI: Philosophieprofessor Rainer Mühlhoff und Rechtsprofessorin Hannah Ruschemeier beschreiben auf dem Verfassungsblog, wie die US-amerikanische Einwanderungsbehörde ICE bei ihrer Jagd nach illegalen Migrant:innen zunehmend erfolgreich auf die datengestützte Vorhersagemacht großer Technologieunternehmen zugreift. Dies zeige ein Risiko, das sich bei veränderten politischen Verhältnissen auch in Europa verwirklichen kann. Notwendig sei daher, den Zweckbindungsgrundsatz des Datenschutzrechts auf KI-Modelle auszuweiten und die Sekundärnutzung der von "Big Tech" für Werbezwecke erhobenen und genutzten Daten zu untersagen bzw. eine zivile Nutzung festzuschreiben.
Justiz
EuGH zu Geldwäsche-Sanktion: Unternehmen können wegen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften zur Verantwortung gezogen werden, ohne dass im fraglichen Bußgeldbescheid eine natürliche Person benannt werden muss. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche in einem in Österreich angesiedelten Fall, den Rechtsanwalt Oliver Werner auf beck-aktuell vorstellt. Die Geldwäsche-Richtlinie der EU fordere Sanktionen gegen Verpflichtete, wozu auch Unternehmen zu zählen sind. Ob darüber hinaus auch die jeweils vertretungsbefugten natürlichen Personen sanktioniert werden müssen, sei einzelfallabhängig.
BGH zu Diskriminierung bei Wohnungssuche: Nun schildert auch der ARD-RadioReportRecht (Fabian Töpel) das Urteil des Bundesgerichtshofs von voriger Woche, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch auf Makler anwendbar ist. Dabei kommt auch die erfolgreiche Klägerin zu Wort.
BayObLG zu veganem Essen in Haft: Mareile Ritter kritisiert auf dem JuWissBlog einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem letzten Herbst. Das BayObLG hatte entschieden, dass ein Inhaftierter keinen Anspruch darauf hat, in Haft vegan ernährt zu werden. Die Autorin hält die Entscheidung für grundrechtswidrig. Weil vegane Lebensweisen auch Umweltschutz und Nachhaltigkeit förderten, verstoße der Beschluss zudem auch gegen die Staatszielbestimmung des Art. 20a Grundgesetz.
LAG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über die von Chefarzt Joachim Volz eingelegte Berufung in der Auseinandersetzung über die Zulässigkeit einer Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt, nach der Schwangerschaftsabbrüche nur bei drohender Lebensgefahr für die Schwangere durchgeführt werden dürfen. LTO (Tanja Podolski) führt in Fall und Rechtsproblematik ein. Das Arbeitsgericht hatte die Anweisung als Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts für zulässig gehalten. Nach Ansicht des klagenden Mediziners habe es aber seinen Hinweis auf Vereinbarungen im Rahmen seines Einstellungsgesprächs nicht hinreichend berücksichtigt.
OLG Stuttgart – Dieselskandal/Mercedes: Als Zeuge im Kapitalanleger-Musterverfahren bestritt der frühere Mercedes-Vorstandschef Dieter Zetsche am Oberlandesgericht Stuttgart, dass es eine strategische Entscheidung gegeben habe, EU-Abgasnormen durch den Einbau von Abschalteinrichtungen zu umgehen. Auch der frühere Forschungsvorstand Thomas Weber stellte die Existenz einer solchen Absprache in Abrede. Über die Aussagen und das Verfahren schreiben FAZ (Oliver Schmale) und SZ (Tobias Bug/Christina Kunkel).
OVG S-A zu Führerscheinentzug wegen Drogen: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich in einem Mitte Januar ergangenen Beschluss mit Substantiierungsanforderungen im Falle eines Führerscheinentzugs befasst. Die Erklärung des Betroffenen, die in seinem Blut festgestellten harten Drogen müssten eingenommen worden sein, nachdem er auf einem Musikfestival seinen Getränkebecher zeitweise unbeaufsichtigt gelassen hatte, reiche nicht aus. Laut OVG müsse in einem solchen Fall ein schlüssiger, glaubhafter Sachverhalt geschildert werden, der den behaupteten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lasse und zumindest teilweise nachprüfbar sei. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 35. Verhandlungstag der Strafsache Block vernahm das Landgericht Hamburg zum wiederholten Male David Barkay, den Geschäftsführer der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupula. Der Zeuge, dem die Staatsanwaltschaft freies Geleit zugesichert hatte, drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass die Hauptangeklagte nicht zu ihrer Verantwortung stehe. Ihm sei seitens des mitangeklagten Familienanwalts immer wieder versichert worden, mit einer Rückholung der Kinder werde "das Richtige" getan. Berichte bringen FAZ (Kim Maurus), LTO (Johannes Frese) und beck-aktuell.
LG Berlin II zu vietnamesischen Exiljournalisten: Mitte Januar gab das Landgericht Berlin II einer Unterlassungsklage teilweise statt, die der größte vietnamesische Privatkonzern gegen einen in Deutschland lebenden vietnamesischen Exiljournalisten erhoben hatte. Dem Regimekritiker wurden bestimmte, auf Gerüchten beruhende Aussagen über den Zustand des Konzerns und dort herrschende Arbeitsverhältnisse untersagt, weil sie nicht journalistischen Sorgfaltspflichten genügten. beck-aktuell berichtet.
LG Stuttgart - Raser: Die taz (Gereon Asmuth) thematisiert die Anklage gegen zwei Brüder, die beim Rasen mit einem Mercedes AMG durch Ludwigsburg den Tod von zwei jungen Frauen verursachten. Dabei wird auch die Verantwortung des Herstellers Mercedes angesprochen, weil der Mercedes AMG eher ein Rennauto als ein Alltags-Fahrzeug sei.
VG Berlin zu Vorverurteilung durch Polizei: Das Verwaltungsgericht Berlin hat es der Polizei der Hauptstadt untersagt, weiterhin zu behaupten, der Bundestagsabgeordnete Cem Ince (Linke) hätte bei einer Auseinandersetzung auf einer Kundgebung einen Polizeibeamten geschlagen. Die Aussage stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar, so das VG. spiegel.de (Marc Röhlig) betont, dass mit der Entscheidung keine Aussage über die tatsächlichen Vorgänge bei der Veranstaltung im vergangenen Oktober getroffen sei. Über den Fortgang der Ermittlungen zu den gegenseitig erstatteten Anzeigen erteilte die Staatsanwaltschaft keine Auskunft.
AG Potsdam – Arafat Abou-Chaker/Volksverhetzung: Am Amtsgericht Potsdam wird demnächst eine Hauptverhandlung gegen Arafat Abou-Chaker anberaumt. Dem früheren Manager des Musikers Bushido werden Äußerungen im Rahmen eines Social Media-Livestreams vorgeworfen, u.a. habe er gesagt, Adolf Hitler sei "besser als Netanjahu". Bereits vor einem Jahr war gegen Abou-Chaker ein Strafbefehl über 90 Tagessätze à 50 Euro beantragt worden. Das AG habe die Tagessatzhöhe aber nicht akzeptiert und zwecks Klärung zunächst eine in anderer Sache eingelegte Revision abwarten wollen, erklärt die Welt (Frederik Schindler).
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Im Berufungsprozess gegen Marine Le Pen plädierte die Staatsanwaltschaft. Sie hält den erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder für hinreichend bewiesen und beantragte vier Jahre Freiheitsstrafe, davon drei Jahre auf Bewährung und ein Jahr im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel sowie 100 000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Unwählbarkeit. Allerdings solle der Verlust des passiven Wahlrechts bis zur Rechtskraft des Urteils suspendiert werden. Das Urteil wird für den Sommer erwartet. Es berichten SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Michaela Wiegel).
Norwegen – Marius Borg Hoiby: Unter erheblichem Medieninteresse begann in Oslo das Strafverfahren gegen Marius Borg Hoiby, den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Neben Drogen- und Gewaltdelikten werden Hoiby vor allem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. In einer ersten Stellungnahme bekannte sich der Angeklagte zu einer Reihe der Anklagepunkte, bestritt jedoch die ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Es berichten FAZ (Julian Staib), spiegel.de (Charlotte Lüder) und beck-aktuell.
EGMR/Russland – Alexei Nawalny: Die 2021 erfolgte erneute Festnahme und anschließende Verbringung des russischen Regimekritikers Alexei Nawalny in ein Straflager "spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider", urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu einer von Nawalnys Witwe weiterbetriebenen Individualbeschwerde gegen die Russische Föderation. Diese habe zahlreiche Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, u.a. das Recht auf Leben und das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Dass die zugrundeliegende Verurteilung Nawalnys aus dem Jahr 2014 willkürlich war, hatte der EGMR bereits 2017 festgestellt, erinnert LTO (Franziska Kring).
ICC-Schiedsgericht – René Benko: Das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) hat einem Staatsfonds aus den Vereinigten Arabischen Emiraten rund 700 Millionen Euro zugesprochen. Die Summe muss von verschiedenen Firmen des Unternehmers René Benko sowie von den von ihm gegründeten Stiftungen aufgebracht werden. Die Auswirkungen auf laufende Insolvenzverfahren der verschiedenen Gesellschaften seien zunächst unklar, so die Einschätzungen von FAZ (Michaela Seiser) und beck-aktuell.
Juristische Ausbildung
Zweites Staatsexamen SH: Der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags wird sich voraussichtlich am 11. Februar mit den im Land überdurchschnittlich hohen Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen befassen. In Presseberichten hatte das Justizministerium die Quote mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Prüflingen erklärt, die nach einem schwachen Examen in Hamburg ihren Vorbereitungsdienst im angrenzenden Flächenland ableisteten. Diese Aussage wiederholte das hierzu befragte Ministerium gegenüber LTO-Karriere (Pauline Dietrich) ausdrücklich nicht, bestand aber auf unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen und geografischen Gegebenheiten.
Sonstiges
Selbstgefährdung: In einem Interview mit der SZ (Jakob Biazza) spricht Rechtsanwalt Oliver Tolmein über das Spannungsfeld zwischen dem Recht, sich selbst zu gefährden, und der staatlichen Fürsorgepflicht. Freiheitseinschränkende Maßnahmen folgten oft ökonomischen Erwägungen.
Generation Deutschland: Die neue Jugendorganisation der AfD, Generation Deutschland, lässt gegenüber ihrer Vorgängerin, der "Jungen Alternative" keine Mäßigung erkennen. Dies erklärte das Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage. Die Zusammensetzung des Bundesvorstandes weise eine hohe Kontinuität auf. Inhaltlich ließen die auf dem Gründungsparteitag gehaltenen Reden "tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" erkennen, so das BMI laut LTO. Die politischen Biografien der Vorstandsmitglieder beschreibt die FAZ (Theresa Weiß) in einer Seite 3-Reportage.
Reinhard Müller (FAZ) findet die Einschätzung "nicht überraschend", gibt aber zu bedenken, dass "Etikettierungen des Verfassungsschutzes" oder deren gebetsmühlenartige Wiederholungen "keine inhaltliche Auseinandersetzung" darstellten.
Rechtsschutzversicherungen: Innerhalb eines Rankings der Sachversicherungen schreibt das Hbl (Dirk Wohleb) auch über Trends bei Rechtsschutzversicherungen. Diese böten zunehmend auch "präventiven Rechtsschutz" an, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, und wandelten sich so "vom reinen Kostenerstatter hin zum kundenorientierten Rechtsschutz-Dienstleister".
Das Letzte zum Schluss
Vorbild: Während sein Vater staatliche Organe eher zur Durchsetzung eigener Interessen wahrnimmt, kann sich der jüngste Sohn des US-Präsidenten, Barron Trump, als Lebensretter bezeichnen. Er verständigte schließlich die britische Polizei, als er vor einem Jahr während eines Videotelefonats mit einem dortigen Bekannten mitbekam, wie dieser gegenüber seiner Freundin handgreiflich wurde. Der Schläger wurde nun verurteilt, schreibt die FAZ (Christiane Heil).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59223 (abgerufen am: 13.02.2026 )
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