Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2018: Kri­mi­na­lität und Flücht­linge / Aus­bruch aus JVA / Aus­schluss von Afd-Wäh­lern

04.01.2018

Justiz

JVA Plötzensee  Ausbruch: Nach dem Gefangenenausbruch aus der Justizvollzugsanstalt Plötzensee hat Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Forderung nach seinem Rücktritt abgelehnt und stattdessen die Einsetzung einer externen Kommission zur Aufklärung der Vorgänge angekündigt, berichten die SZ (Hannah Beitzer), spiegel.de (Anna Reimann) und die taz (Andreas Hergeth/Bert Schulz). focus.de (Kim Schibilla) gibt die Kritik des Bundes der Strafvollzugsbediensteten am gravierenden Personalmangel wieder.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert anlässlich des Ausbruchs aus dem offenen Vollzug, dass es sich um Gefangene gehandelt hat, die bloß ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten. Die Vollstreckung durch Haft sei "schädlich und primitiv". 

LG Köln  Deutsche Bank/Postbank: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet von einer neuen Klage gegen die Deutsche Bank wegen möglicher Absprachen mit der Deutschen Post bei der Übernahme der Postbank im Jahr 2008. Die Altaktionäre fordern eine Nachzahlung von 740 Millionen Euro, weil die Deutsche Bank zu wenig geboten habe.

LG Berlin – Datenklau aus Ministerium: Die SZ (Markus Grill/Katrin Langhans) schildert den beginnenden Prozess gegen den Lobbyisten Thomas Ballartz und einen Computerspezialisten aus dem Gesundheitsministerium wegen Ausspähens von Daten. Ballartz soll von dem IT-Mitarbeiter über mehrere Jahre interne Papiere des Gesundheitsministeriums für insgesamt 26.000 Euro abgekauft haben, um diese für seine Pharmalobbytätigkeit zu nutzen.

LG Duisburg  Loveparade: Der Vorsitzende Richter im Loveparade-Prozess Mario Plein lehnte am Mittwoch zahlreiche Anträge der Verteidigung ab, meldet lto.de. Die Beiziehung weiterer 33 Ordner des Innenministeriums trügen nicht zur Aufklärung bei, außerdem komme eine Aussetzung des Verfahrens nicht in Betracht, da genügend Zeit zur Einarbeitung in die Akten verbleibe.

Arbeitsgericht Frankfurt – Kopftuch: Die Zeit (Elisabeth Raether) schildert den Fall einer Muslima aus Frankfurt, die vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gegen den Bezirksverband Hessen-Süd der Arbeiterwohlfahrt klagte, weil dieser sie wegen ihres Kopftuchs nicht in der Kinderbetreuung beschäftigen wollte. Nun habe die Frankfurter AWO ihr eine andere Arbeitsstelle angeboten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2018: Kriminalität und Flüchtlinge / Ausbruch aus JVA / Ausschluss von Afd-Wählern . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26265/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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