Der EuGH entschied, dass das Haftungsprivileg der Provider bei Datenschutzverstößen nicht gilt. Justizministerin Hubig will auch für E-Scooter eine Halterhaftung einführen. Die EuStA ließ Federica Mogherini festnehmen.
Thema des Tages
EuGH zu Plattform-Haftung und DSGVO: Der Betreiber einer Online-Plattform ist für die auf der Plattform begangene Verletzung von Datenschutzrechten mitverantwortlich. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Rumänien. Dort hatte ein unbekannt Gebliebener auf einer Plattform eine Anzeige für sexuelle Dienstleistungen einer – real existierenden – Frau und deren Telefonnummer ohne deren Kenntnis veröffentlicht. Der EuGH erkannte im Angebot eine besonders sensible Information, die nach der Datenschutzgrundverordnung besonders stark geschützt ist und damit auch die Pflichten zu Maßnahmen für die Datensicherheit erhöht. Der Plattformbetreiber kann sich nicht auf das übliche Haftungsprivileg ("notice and takedown") berufen. Der Bericht von Rechtsanwalt Niko Härting macht auf beck-aktuell auf Parallelen zum Anliegen der Ex-Abgeordneten Renate Künast (Grüne) aufmerksam. Mittlerweile am Bundesgerichtshof verlangt Künast vom Meta-Konzern wegen der Verbreitung eines geschmacklosen Memes die Zahlung von Schadensersatz und die Zusicherung, solche Memes künftig selbstständig zu entfernen. Das BGH-Verfahren war mit Blick auf die nun erfolgte EuGH-Entscheidung ausgesetzt worden und dürfte nun erfolgreich für Künast enden, so die Prognose des Autors. netzpolitik.org (Timur Vorkul) lässt in seinem Bericht auch Datenschutzbeauftragte zu Wort kommen, die das Urteil vorbehaltlos begrüßen.
Rechtspolitik
E-Scooter: Die Haftungsregeln für E-Scooter sollen weitgehend an jene für Kraftfahrzeuge angeglichen werden. Die bislang noch geltende Ausnahme solle nach dem Willen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgehoben werden und auch für E-Scooter künftig eine Gefährdungshaftung gelten, nach der bei Unfällen grundsätzlich die das Gerät haltende Person haftet. Über die Ankündigung der Ministerin berichten LTO und Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer).
Philip Eppelsheim (FAZ) begrüßt die Haftungspläne, die nach seiner Meinung bereits mit der Einführung der E-Scooter 2019 hätten beschlossen werden sollen. Stetig wachsende Unfall- und Verletztenzahlen bewiesen die Notwendigkeit, die "Scooter-Anarchie" zu beenden.
Resilienz der Justiz: Über das "Justiz-Projekt" des Verfassungsblogs schreiben nun auch taz (Christian Rath), Hbl (Heike Anger), Rheinpfalz (Ursula Knapp), beck-aktuell (Maximilian Amos), LTO (Joschka Buchholz) und tagesschau.de (Kolja Schwartz). Neben der Forderung nach gesetzlich geregelten Ersatzwahlmechanismen für Landesverfassungsgerichte appelliere die Analyse vor allem auch an die persönliche Verantwortung der in der Justiz Tätigen. Über die im Projekt erarbeiteten Inhalte spricht zeit.de (Christian Bangel) mit der Co-Leiterin Anna-Mira Brandau.
Justiz
BGH zu Aust vs. Böhmermann: Mit nun veröffentlichtem Beschluss wies der Bundesgerichtshof vor einem Monat eine Nichtzulassungsbeschwerde des ZDF gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ab, nach dem der Publizist Stefan Aus nicht hinnehmen muss, in einem satirischen Fahndungsaufruf mit dem Foto einer anderen Person dargestellt zu werden. In einer Persiflage der Gleichsetzung von Klimaaktivisten mit RAF-Mitgliedern hatte das "ZDF Magazin Royale" des Comedian Jan Böhmermann Ende 2023 einen RAF-Fahndungsaufruf aus den 1970ern nachgeahmt und FDP-Anhänger zur Fahndung ausgeschrieben. Gefahndet wurde dabei auch nach Aust, wobei aber kein Foto Austs gezeigt wurde, sondern ein Foto des Schauspielers Volker Bruch, der Aust im Film "Stammheim" dargestellt hatte. Nach Einschätzung der Hamburger Zivilgerichte stellte diese Fehlzuordnung keine Satire dar. Dass dies auch vom Bundesverfassungsgericht so gesehen wird, bezweifelt Felix W. Zimmermann (LTO). Vielmehr spreche einiges "dafür, dass das BVerfG das Erkennbarkeitsgebot von Satire neu justieren und insbesondere der hier zugunsten Böhmermanns zu berücksichtigenden Kunstfreiheit mehr Geltung verschaffen wird." Der Autor schlägt vor, dass Satire nur bei relevanten ehrabträglichen Inhalten als Satire erkennbar sein muss, während es bei Nebensächlichkeiten für den Betrachter offen bleiben könne, ob die Darstellung korrekt ist.
BGH zu Verwandtschaft und Steuerhinterziehung: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hob der Bundesgerichtshof Anfang August den (teilweisen) Freispruch eines Spielhallen-Geschäftsführers vom Vorwurf der Steuerhinterziehung auf. Der Angeklagte war freigesprochen worden, weil er als Analphabet auf die Richtigkeit der ihm von seinem Schwager (einem Gesellschafter der Spielhalle) vorgelegten falschen Steuererklärung vertraut hatte. Ob die Verwandten wirklich und konkret in einem Näheverhältnis standen, das das Vertrauen rechtfertigte, muss das Landgericht nun erneut prüfen. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Aus Anlass der am Oberlandesgericht Dresden bevorstehenden Zeugenaussage Beate Zschäpes im Strafverfahren gegen ihre vormalige Vertraute Susann Eminger befragt die taz (Konrad Litschko) Rechtsanwältin Antonia von der Behrens. Die Nebenklagevertreterin der Angehörigen des vom NSU ermordeten Mehmet Kubasik hält Zschäpes angebliche Läuterung für taktisch motiviert, um eine frühere Entlassung zu erreichen. Die Bundesanwaltschaft habe kein Interesse, das Unterstützer- und Mittäter-Netzwerk des NSU zu ermitteln, weil dann auch die Frage nach mitwissenden V-Leuten wieder aufkommen könnte. Im Prozess gegen Eminger gibt es keine Nebenkläger, weshalb die Anwältin auch keine Akteneinsicht erhält.
OLG Hamm – Vodafone-Preiserhöhungen: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, den Rechtsstreit über Preiserhöhungen bei Vodafone auszusetzen und EU-rechtliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. beck-aktuell berichtet.
LG Stendal – Tod in Liebeszelle: Wegen Totschlags muss sich Stephan A. am Landgericht Stendal verantworten. A. wird vorgeworfen, Anfang April seine Ehefrau, die ihn in der JVA Burg besuchte, in einem Langzeitbesuchsraum ("Liebeszelle") erwürgt zu haben. Zum Prozessauftakt beschrieben Vollzugsbeamtinnen die Entdeckung der Getöteten. Die SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet.
LG Berlin I – Palliativarzt: Im seit Juli laufenden Strafprozess gegen einen als 15-fachen Mörder angeklagten Palliativarzt berief sich der Vater des Angeklagten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, obgleich er keinen regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn pflegt. Die FAZ (Kim Maurus) macht darauf aufmerksam, dass der Vater in den vergangenen Monaten zahlreiche Interviews gegeben hatte und nun offenbar eine Exklusiv-Vereinbarung mit RTL geschlossen hat.
AG Reutlingen zu Pflichtverteidigung: Stützt sich der Tatverdacht gegen einen Angeklagten im Wesentlichen auf ein mit automatisierter Gesichtserkennungssoftware analysiertes Überwachungsvideo, ist die Sache "schwierig" im Sinne von § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung. Dem Angeklagten ist daher eine Pflichtverteidigung beizuordnen, wie das Amtsgericht Reutlingen laut beck-aktuell bereits Ende Mai entschied.
VG Darmstadt zu Richterin mit Kopftuch: Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, die Ablehnung der Bewerbung einer kopftuchtragenden Juristin für ein Richteramt durch das hessische Justizministerium nicht zu beanstanden, schreibt nun auch LTO (Joschka Buchholz). Die verfassungsrechtliche Lage zur Zulässigkeit pauschaler Kopftuchverbote sei keineswegs eindeutig und eine Fortsetzung des nun entschiedenen Falls in höheren Instanzen eher wahrscheinlich.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) stellt in einem Kommentar in Frage, ob die – auch vom VG verwendete – Argumentation, ein "objektiver Betrachter" könne das von einer Richterin getragene Kopftuch dem Staat zurechnen, noch zeitgemäß ist. "Der Mensch mit seiner persönlichen Geschichte" und der "religionsneutrale Staat" würden auch dann nicht zusammenwachsen, "wenn Gläubige öffentlich ein staatliches Amt versehen". Mitnichten sei der Staat verpflichtet, das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten, dies könne auch dem "objektiven Betrachter" vermittelt werden.
VG Düsseldorf – anwaltliche Kommunikation: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf wird über die Rechtmäßigkeit einer einem Anwalt erteilten Warnung des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten gestritten. Grund sei die vom Kläger gepflegte Mandantenkommunikation per transportverschlüsselter E-Mail. Die Datenschutzbehörde meint, dass angesichts des hochsensiblen Inhalt solcher Mails eine Zustimmung des Mandanten nicht genügt. Vielmehr verpflichte die Datenschutzgrundverordnung zur Nutzung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Anwalt Martin W. Huff berichtet im Recht und Steuern-Teil der FAZ.
VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat Georgien: Die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat durch den Bundestag steht im Widerspruch zu EU-Recht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe Mitte November. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlaube die Einstufung nur dann, wenn der gesamte Staat für alle Personen sicher ist, so das VG. Diese Rechtslage ändere sich allerdings mit dem Inkrafttreten des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im kommenden Juni. LTO berichtet.
Schiedsgericht NS-Raubkunst: Auch beck-aktuell stellt nun das neu eingeführte Schiedsgericht zur NS-Raubkunst vor. Nachdem die vormalige Beratende Kommission in 22 Jahren lediglich 26 Fälle abgeschlossen hat, werde nun gehofft, mehr streitige Fälle einer verbindlichen Lösung zuzuführen.
Recht in der Welt
EuStA – Europäischer Auswärtiger Dienst: Im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft durchsuchte die belgische Polizei Räumlichkeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und des Europakollegs Brügge. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch öffentlicher Mittel. Offenbar seien Uni-Vertreter vorab über Auswahlkriterien der EU-Behörde für Projekte informiert worden. Die EuStA ließ auch drei Beschuldigte festnehmen, unter ihnen die frühere EAD-Leiterin und jetzige Rektorin des Kollegs, Federica Mogherini. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.
Nach der Analyse von spiegel.de (Timo Lehmann) demonstriert der Fall, ähnlich wie der vor drei Jahren aufgedeckte Skandal um Schmiergeldzahlungen aus Katar, "dass die Untersuchungsmechanismen in der EU funktionieren und Straftaten aufgeklärt werden". Gleichwohl existiere offenbar "ein kulturelles Problem", aufgrund dessen die Annahme herrsche, das Fehlverhalten unentdeckt bleibe.
IStGH – Folter in Libyen: Die Bundesrepublik hat den libyschen Milizenführer Khaled Ali El Hishri nach Den Haag überstellt, wo ihm am Internationalen Strafgerichtshof Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. El Hishri soll als Leiter eines Frauengefängnisses schwerste Misshandlungen verantwortet und auch selbst begangen haben. Im vergangenen Juli war er bei dem Versuch, auf dem Luftweg nach Tunesien auszureisen, am Berliner Flughafen BER festgenommen worden. LTO und spiegel.de berichten.
USA – Luigi Mangione: Wegen Mordes am Krankenversicherungs-Chef Brian Thompson ist Luigi Mangione in New York angeklagt. Bei einer Anhörung über die Zulässigkeit von Beweismitteln bestätigte sich Mangiones Ruf als gut aussehender "Internet-Star", dem die Herzen seiner vorwiegend weiblichen Anhänger auch weiterhin zufliegen, wie die SZ (Ann-Kathrin Nezik) schreibt.
USA – Bayer: Der Bayer-Konzern könnte in den USA vor dem Ende seiner juristischen Auseinandersetzungen über die Gesundheitsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels RoundUp stehen. U.a. das Hbl (Bert Fröndhoff) berichtet, dass ein Vertreter der US-Regierung den Supreme Courts aufgefordert hat, sich des Falls anzunehmen. Konkret geht um die Frage, ob Gerichte in den US-Staaten eigenständige Gefährdungseinschätzungen vornehmen dürfen, die von denjenigen der US-Behörden auf Bundesebene abweichen. Falls der Supreme Court dies verneint, wären weitere Klagen in den US-Staaten nicht mehr möglich.
Sonstiges
BSW-Wahlprüfung: Die Juristin und frühere Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak (Linke) macht auf dem Verfassungsblog auf verschiedene Probleme der nun offenbar bevorstehenden Abweisung der Einsprüche des BSW gegen das Ergebnis der vergangenen Bundestagswahl aufmerksam. So könne sich der auf Nachzählung aller abgegebenen Stimmen gerichtete Antrag bereits auf keine gesetzliche Grundlage stützen. Die Partei hätte vielmehr die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl und damit die Fehlerhaftigkeit der Zusammensetzung des Parlaments rügen müssen. Darüber hinaus hätte es dem BSW oblegen, behauptete Unregelmäßigkeiten zunächst bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen anzuzeigen. Der geleakte Entwurf der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses gehe allerdings von weit überzogenen Substantiierungsanforderungen für einen Wahleinspruch aus..
E-Government: Das Bundeskabinett steht vor einem Beschluss, nach dem das von Karsten Wildberger (CDU) geleitete Digitalministerium einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten soll. Durch das bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Vetorecht sollen Doppel- oder Parallelentwicklungen vermieden werden. In bestimmten Bereichen, etwa Militär und Sicherheit, gelte der Vorbehalt allerdings nicht,. beck-aktuell berichtet.
Cum-Ex-Kronzeuge: Die FAZ (Tillmann Neuscheler/Marcus Jung) bringt ein großes Interview mit dem zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck. Der nun in der Schweiz lebende Anwalt beschreibt seinen beruflichen Werdegang, wie in ihm Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Cum-Ex-Manipulationen wuchsen sowie seine Erfahrungen als Kronzeuge. Ende November veröffentlichte Steck sein Buch "Der Cum-Ex-Kronzeuge". Dessen Erlöse sollen nach Stecks Aussage an den Fiskus fließen.
Freies Mandat: Aus Anlass der für Freitag geplanten Bundestagsabstimmung über die Rentenreform räsoniert die FAZ (Reinhard Müller) über Inhalt, Gehalt und Grenzen des grundgesetzlich geschützten Prinzips des freien Mandats von Bundestagsabgeordneten.
Rückkehr nach Syrien: In einem Essay für die Welt stellt Rechtsprofessor Daniel Thym seinen "Rückkehrplan Syrien" vor. Neben einer raschen Bescheidung der aktuell 50.000 Asylanträge syrischer Flüchtlinge sieht der Plan eine Widerrufsprüfung jener vor, die ab 2021 eingereist sind und einen Schutzstatus besitzen. In jener Gruppe dominierten zahlenmäßig junge, alleinreisende und arbeitsfähige Männer. Solange sie keiner verfolgungsbedrohten Minderheit angehörten, sollten sich Abschiebungen auf diese Gruppe konzentrieren.
Das Letzte zum Schluss
Körpereinsatz: Auf den Brettern, die die Welt bedeuten, geht es nicht selten heiß her. Die als ZDF-Krimidarstellerin bekannte Anna Werner Friedmann bewies dies bei einer Aufführung in ihrer österreichischen Heimat, als sie vor zwei Jahren einem Kollegen herzhaft und doch wohl zu fest in den Allerwertesten biss. Einem Strafverfahren ging sie nun aus dem Weg. LTO berichtet, dass das gegen sie angestrengte Verfahren an einem Bezirksgericht im Wege der Diversion und gegen Zahlung einer Geldbuße von 2.100 Euro beigelegt wurde.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58769 (abgerufen am: 07.12.2025 )
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