Muss Google bei der Auslistung gestohlener Intimfotos kerngleiche Bilder berücksichtigen? Die schwarz-rote Koalition will die Geschäftsordnung des Bundestags reformieren. Das BVerfG hob ein Kölner Rockermord-Urteil auf.
Thema des Tages
LG München I – Nacktbilder bei Google: Über eine am Landgericht München I anhängig gemachte Klage will eine Frau erreichen, dass Google Nacktbilder von ihr und ihrem Ehemann sowie "kerngleiche" Aufnahmen aus seiner Suchmaschine auslistet. Die zum Teil auch Geschlechtsverkehr zeigenden Aufnahmen wurden dem Ehepaar aus einer Cloud entwendet und seitdem, häufig auch mit Klarnamen und zum Teil auch geringfügig verändert, auf einschlägigen Webseiten gezeigt. Nachdem die Betroffenen sich an die Organisation HateAid wandten, kam der Suchmaschinenbetreiber Löschungsaufforderungen nach, wenn auch nicht immer zeitnah. Durch die jetzt eingereichte Klage soll erreicht werden, dass Google auch geringfügig veränderte Aufnahmen nicht mehr in der Suchliste anzeigt; das Anliegen wird dabei auf die Datenschutzgrundverordnung gestützt. HateAid hofft auf ein Grundsatzurteil, befürchtet jedoch langwierige Auseinandersetzungen. Über Fall und Klage berichten spiegel.de (Max Hoppenstedt/Juliane Löffler), LTO und tagesschau.de (Marcel Kolvenbach).
Rechtspolitik
GO-BT: Die schwarz-rote Koalition plant eine grundlegende Reform der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Über erweiterte Fragerechte bei Aktuellen Stunden solle eine lebendigere Parlamentsarbeit begünstigt werden, daneben sollen die Beträge von Ordnungsgeldern bei Fehlverhalten auf bis zu 2.000 Euro verdoppelt werden. Schließlich solle auch die Möglichkeit der Abwahl von Vizepräsident:innen und Ausschussvorsitzenden explizit geregelt werden. Der Antrag soll am 12. September im Bundestag beraten werden, schreibt die FAZ (Jonas Wagner).
Reinhard Müller (FAZ) begrüßt im Leitartikel die Idee, den respekt- und würdevollen Umgang miteinander zu sichern. Gleichzeitig sei das Parlament keine "Kadettenanstalt" und "kleinliches Rüffeln" von Abgeordneten mit freiem Mandat nicht angezeigt.
Zivilgerichtliche Streitwerte / Einschüchterungsklagen: BRAK-Hauptgeschäftsführer Stephan Göcken äußert sich auf beck-aktuell kritisch über aktuelle Pläne des Bundesjustizministeriums für die Anhebung der Streitwertgrenzen für Berufungen, Nichtzulassungsbeschwerden und Kostenbeschwerden. Hier werde der Zugang zum Recht erschwert. Dies irritiere umso mehr, als die geplante nationale Umsetzung der Anti-SLAPP-Initiative der EU über europäische Vorgaben hinausgehe, obwohl "strategische und missbräuchliche Klagen gegen den öffentlichen Meinungsbildungsprozess bisher kaum relevant sind."
Künstliche Intelligenz: Seit einem Monat ist die KI-Verordnung der EU in Kraft. Rechtsanwalt Jan Winterhalter beschreibt auf LTO Unsicherheiten über den Anwendungsbereich, institutionelle Risikoscheu und mangelnde Expertise vor allem in der öffentlichen Verwaltung. Auch im Bereich der Datenschutzgrundverordnung seien – wegen "einer tief verankerten Kultur der Risikoaversion" – Aspekte wie Datenschutz häufig als "Totschlagargument" zur Verhinderung neuer Projekte in den Mittelpunkt gestellt worden. Der Autor befürchtet ähnliches auch bei der KI-VO, die so zur "Digitalbremse" werde. Um dies zu verhindern, seien "sachlich fundierte Steuerung und Organisation" erforderlich, um hinreichend regulierte moderne Technologien sinnvoll einsetzen zu können.
BVerfG-Richterwahl: Rechtsprofessor Oliver Lepsius spricht sich auf beck-aktuell dafür aus, die Wahl von BVerfG-Richter:innen im Bundestag wieder abschließend im Wahlausschuss (und nicht im Plenum) durchzuführen. Auch sonst arbeite ein Parlament arbeitsteilig. Im Plenum hätten die Abgeordneten eh kein Auswahlrecht; ihnen bleibe nur die Wahl zwischen Zustimmung zum Vorschlag des Wahlausschusses oder eben Ablehnung. Dabei gehörten die für die Richterwahl maßgeblichen Aspekte auch nicht in das öffentliche Forum einer Parlamentsaussprache. Die Richterwahl könne auch keine "Gewissensentscheidung" sein.
Justiz
BVerfG zu Rockermord: Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Landgerichts Köln auf, das den Rocker Hami S. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Hami S. galt als Auftraggeber eines Mordes an einem anderen Rocker. Die beiden unmittelbaren Täter waren in die Türkei geflüchtet. Einer von ihnen war bereit, per Videoschalte im Beisein eines Anwalts aus der Türkei als Zeuge im Prozess auszusagen, was das LG Köln jedoch ablehnte. Damit habe das LG aber das Recht von Hami S. auf einen fairen Prozess verletzt, entschied nun das BVerfG laut bild.de (Georgios Xanthopoulos). Das Angebot von freiem Geleit für eine Aussage in Köln habe nicht ausgereicht.
BVerfG – Erbschaftsteuer: Bayern strebt eine "Regionalisierung" der Erbschaftsteuer an. Neben politischem Druck ist seit Juni 2023 zu diesem Zweck auch eine abstrakte Normenkontrolle am Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht worden. Der Freistaat behauptet, dass der Bund keine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz habe, weil ein Bundesgesetz nicht erforderlich sei. In einem von der Grünen-Bundestagsfraktion beauftragten, der taz (Christian Rath) vorliegenden Stellungnahme von Rechtsprofessor Florian Meinel wird dies unter Verweis auf einen drohenden ruinösen Steuerwettbewerb zurückgewiesen. Das BVerfG hat bereits 2014 die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Erbschaftsteuergesetz akzeptiert. Bessere Erfolgsaussichten bestünden hinsichtlich der Beanstandung von Freibeträgen, die seit 2009 nicht mehr erhöht wurden.
BVerwG – Pension für Mörder: Über die am morgigen Donnerstag am Bundesverwaltungsgericht anstehende Revisionsverhandlung über die Aberkennung eines Ruhegehalts eines in Spanien verurteilten Doppelmörders berichtet nun auch beck-aktuell vertieft.
OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Die FAZ (Reiner Burger) rekapituliert in einer Reportage das Strafverfahren gegen Issa al Hasan, gegen den am Oberlandesgericht Düsseldorf wegen des Anschlags von Solingen verhandelt wird. In der vergangenen Woche hatte der Angeklagte seine Attacke auf das Stadtfest im August 2024 mit deutschen Waffenlieferungen nach Israel gerechtfertigt. Nun legte ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten vor, das al Hasan Schulfähigkeit und eine hohe Rückfallgefahr attestiert. Hierzu berichtet auch LTO. Ein Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.
OLG München zu E-Mail-Nutzerdaten: In einer Auseinandersetzung über das auf Namen und Anschrift gerichtete Herausgabeverlangen eines Unternehmens stellt das Oberlandesgericht München in der vergangenen Woche per Beschluss fest, dass der beklagte E-Mail-Anbieter kein Anbieter digitaler Dienste im Sinne des Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes ist. Als Folge bestehe kein Anspruch des klagenden Unternehmens, das sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen auf einer Bewertungsplattform zu wehren suchte. beck-aktuell berichtet.
OVG Koblenz zu IHK-Beiträgen und Photovoltaik: Landwirte, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, müssen nicht Mitglied der IHK werden, weil sie schon Mitglied der Landwirtschaftskammer sind und die Landwirtschaft der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und wies in der vergangenen Woche die gegen einen Landwirt wegen ausstehender IHK-Mitgliedsbeiträge erhobene Klage ab. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren über die Entführung der Kinder von Christina Block nahmen auch die übrigen Angeklagten Stellung zu den ihnen am Landgericht Hamburg vorgeworfenen Taten. Sowohl Gerhard Delling als Lebensgefährte der Hauptangeklagten als auch der Sicherheitsunternehmer Andreas P. sowie Uta B., eine Cousine von Christina Block, wiesen die von der Anklage erhobenen Vorwürfe zurück. Im Zentrum der Berichte von SZ (Jana Stegemann), FAZ (Julian Staib) und LTO (Peyman Khaljani) steht die Stellungnahme des Sportjournalisten Delling, der von der Welt (Lars Petersen) interviewt wird. In diesem Gespräch geht es auch um den Vorwurf, er habe den Nebenkläger Stephan Hensel mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht, um ihm zu schaden. Die prozessuale Stellungnahme Hensels, in der er sein Erleben des Überfalls beschreibt, ist Thema bei spiegel.de (Christopher Piltz) und zeit.de (Anne Kunze).
LG Mönchengladbach zu Steuerhinterziehung durch FDP-Politiker: Zum Prozessauftakt wegen Steuerhinterziehung zeigte sich der angeklagte FDP-Kommunalpolitiker am Landgericht Mönchengladbach reuig und geständig. Er soll durch Scheingeschäfte knapp 40 Millionen Euro hinterzogen haben, so spiegel.de.
VG Aachen zu Bundeswehr-Erschwerniszulagen: Das Verwaltungsgericht Aachen hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr Erschwerniszulagen nicht zurückzahlen müssen. Die Zulagen waren für Fahrzeugkontrollen bei Einsätzen in Mali und Afghanistan gezahlt worden. Für die jetzige Entscheidung seien nicht der – vom beklagten Bundesverwaltungsamt bestrittene – konkrete Gefahrenverdacht maßgeblich, vielmehr Billigkeitserwägungen. Dass die Überzahlungen durch ein überwiegendes Mitverschulden der Behörde zustande kamen, hätte im Rahmen der Ermessensprüfungen der Rückforderungsbescheide Berücksichtigung finden müssen. Laut LTO wurden Beträge zwischen 3.700 und 77.000 Euro zurückgefordert.
VG München – NS-Raubkunst: Die Erben einer früheren Münchner Kunsthandlung werden demnächst am Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern auf Herausgabe eines Gemäldes von Friedrich von Amerling verklagen. Die Erben machen geltend, dass das Kunstwerk als NS-Raubkunst einzustufen ist. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen behaupten dagegen, dass das Werk im Rahmen eines Tauschgeschäfts übereignet wurde und will daher das neue Schiedsgericht für NS-Raubkunst anrufen. LTO geht auch auf die jüngste Kritik an der schleppenden Rückgabepraxis im Freistaat ein.
VG Düsseldorf zu Uniformmissbrauch: Das Tragen von Teilen einer – echten – Polizeiuniform auf einer privaten Mottoparty kann Zweifel an der charakterlichen Eignung einer Kommissaranwärterin begründen. Nach einem von LTO berichteten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist die Entlassung der Antragstellerin aus dem Vorbereitungsdienst damit rechtmäßig. Über die bloße Anwesenheit hinaus hatte sich die Anwärterin in ihrem Outfit bei einer fingierten Festnahme filmen lassen.
Aufnahme von Afghan:innen: LTO (Max Kolter) gibt einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen deutschen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghan:innen und die Rechtsprechung zur jeweiligen Verbindlichkeit der Zusagen.
CAS – Geschlechtstests: Über die von der algerischen Box-Olympiasiegerin Imane Khelif beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegte Berufung gegen eine Entscheidung des Weltboxverbandes, die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen von der Durchführung eines genetischen Geschlechtstests abhängig zu machen, berichtet nun auch LTO.
StA Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Die Staatsanwaltschaft Halle/S. hat gegenüber der FAZ (Reinhard Bingener/Markus Wehner) Vorwürfe zurückgewiesen, sie hätte den Haftantritt der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich anderweitig sichern müssen. Tatsächlich seien schon vor dem Ladungstermin polizeiliche Maßnahmen eingeleitet worden, die das Untertauchen aber nicht verhinderten.
Commercial Courts: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ erläutert Rechtsanwalt Peter Rädler Zugangsvoraussetzungen und Verfahrensbesonderheiten der seit dem 1. April an einigen Oberlandesgerichten eingerichteten Commercial Courts.
Recht in der Welt
USA – Briefwahl: US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, "eine Bewegung" zur Abschaffung der Briefwahl anführen zu wollen. spiegel.de (Claus Hecking) legt dar, das ein angedachtes Dekret des Präsidenten die Gesetzgebungskompetenz des Kongresses verletzen würde. Jost Müller-Neuhof (Tsp) warnt davor, den Plan "als Schnapsidee auszusortieren". Auch wenn es offensichtlich sei, dass das Vorhaben lediglich auf persönlichen Motiven beruht, sei die auch hierzulande steigende Briefwahl-Quote "ein Problem". Der Gang an die Urne habe integrativen Charakter und verdeutliche auch, dass Demokratie "ohne Anstrengung" nicht zu haben sei.
Tunesien – Aussetzung von Flüchtlingen: Eine ARD-Doku berichtete Ende 2024 über die Praxis tunesischer Grenzschützer, aufgegriffene Flüchtlinge aus südlicheren afrikanischen Staaten in der lebensfeindlichen Wüste auszusetzen. Der ARD-RadioReportRecht (Max Bauer) vertieft die Thematik und spricht über die Kritik von Menschenrechtsorganisationen, die derartige Vorkommnisse als Konsequenz der EU-Flüchtlingspolitik beschreiben.
Sonstiges
Minister-Karenzzeit: Die aus SPD und BSW gebildete brandenburgische Landesregierung hat dem ehemaligen Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) die von ihm angestrebte Beratertätigkeit für die Kanzlei CMS bis zum Dezember 2026 untersagt, berichtet LTO. Als Minister hatte Steinbach maßgeblich die Ansiedlung des Autobauers Tesla vorangetrieben, CMS das Land in diesem Zusammenhang beraten. Nach dem Ausscheiden aus seinem Amt im vergangenen Jahr war Steinbach zunächst die Auflage erteilt worden, Abstand zu Themen des Landes zu halten. Eine erneute Prüfung habe ergeben, dass sein Aufgabengebiet gegen geltende Karenzregelungen verstößt.
KI und anwaltliche Abrechnung: Die Rechtsanwält:innen Dirk Eilers, Ori Wiener und Pia Kleiber thematisieren auf beck-aktuell Fragen der anwaltlichen Abrechnungspraxis beim Einsatz von KI-Tools. Stundenbasierte Vergütungsmodelle dürften angesichts des entstehenden Prüfungsaufwandes weiterhin ihre Berechtigung haben. Beim Einsatz von KI-Tools sollten auch berufsrechtliche Fragen, namentlich datenschutzrechtlicher Art, beachtet werden. Gleichzeitig eröffne KI auch völlig neue Geschäftsfelder und könne so auch Mandate mit vormals niedrigen Margen interessant machen.
Das Letzte zum Schluss
Mandatsakquise: Berufsrechtliche Grenzen anwaltlicher Tätigkeiten sind in den USA weiter als hierzulande, bestehen aber. beck-aktuell berichtet, dass ein Anwalt nun zu einer Zahlung von mehr als 11 Millionen Dollar verurteilt wurde, weil er sich an einer Verschwörung in Gestalt eines Netzwerks beteiligt hatte, bei dem sogenannte "case runner" systematisch Mandate akquirierten. Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem sich die bereits vertretenen Angehörigen eines bei einem Verkehrsunfall Verstorbenen in der Bestattungshalle zum Wechsel hatten überreden lassen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58062 (abgerufen am: 13.03.2026 )
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