Die juristische Presseschau vom 3. September 2019: Fuß­ball­profi Jatta ent­lastet / Rich­ter­besol­dung rech­tens / beA-Betrieb ver­geben

03.09.2019

Die zuständige Hamburger Behörde hat keine Zweifel an der Identität von Bakery Jatta. Außerdem in der heutigen Presseschau: Richterbesoldung nach Berufserfahrung ist laut BVerwG rechtmäßig und die BRAK hat den Betrieb des beA neu vergeben.

Thema des Tages

Bakery Jatta: Das Hamburger Bezirksamt Mitte hat seine Nachforschungen zu der angezweifelten Identität des aus Gambia stammenden und für den HSV spielenden Fußballprofis Bakery Jatta eingestellt. Es gebe keine belastbaren Anhaltspunkte für ausländerrechtliche Maßnahmen, zitiert die SZ (Peter Burghardt) den Behördenleiter. Der Protest mehrerer sportlicher Konkurrenten des HSV werde am 9. September vor dem DFB-Sportgericht verhandelt. Der Bericht von zeit.de (Kilian Trotier) zeigt sich angetan von der Art und Weise, wie sich der in den vergangenen Jahren oftmals zerstrittene Verein in den vergangenen Wochen hinter den Spieler gestellt hat.

Für Matthias Brügelmann (bild.de) lautet "die plausibelste Erklärung" gleichwohl, dass es sich bei Jatta und dessen vermeintlichen Doppelgänger Bakary Daffeh "um ein und dieselbe Person" handele. Letzterer habe sich schließlich seit der nunmehr einen Monat zurückliegenden Berichterstattung "nirgendwo zu Wort gemeldet".

Rechtspolitik

Abtretungsklauseln: Auf einen in der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbemerkten Bestandteil des geplanten "Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes" macht lto.de (Christian Rath) aufmerksam. Der Entwurf enthält ein Klauselverbot, das es Unternehmen unmöglich machen soll, Kunden die Abtretung von Geldansprüchen zu untersagen. Solche vor allem bei Fluggastentschädigungen verwendeten und gegen Dienstleister wie Flightright gerichteten Klauseln waren in vereinzelten Entscheidungen bereits für unwirksam erklärt worden. Ob die im Vorfeld auch "Lex Ryanair" genannte Regelung hier tatsächlich Abhilfe schaffe, bleibe im Ungewissen. Die Fluglinie erklärt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen irisches Recht für anwendbar.

Anwaltliches Berufsrecht: Das zur Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung in der vergangenen Woche vom Bundesjustizministerium vorgestellte Eckpunktepapier ist nun auch Thema eines ausführlichen Gastbeitrags von Christian Deckenbrock im FAZ-Einspruch. Der Akademische Rat hält insbesondere die in den Thesen vertretene Aufrechterhaltung des sogenannten Fremdkapitalverbots für Kanzleien bei gleichzeitiger Absicht, "gewisse Lockerungen" für eng begrenzte Fälle prüfen zu wollen, für bemerkenswert. Ebenfalls beachtlich sei die "deutlich über das geltende Recht hinausgehende" Öffnung der anwaltlichen Tätigkeit für eine Zusammenarbeit mit gleichsam jedem "vereinbaren" Beruf. Den beteiligten Verbänden sei eine Stellungnahmefrist bis zum 9. Oktober 2019 eingeräumt worden.

Abschaffung Solidaritätszuschlag: Über das Gutachten zum "hohen Risiko" einer Verfassungswidrigkeit der vor zwei Wochen beschlossenen weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlages berichtet nun auch lto.de (Pia Lorenz) vertieft.

"Mietendeckel": Einzelheiten zu dem nun vorgelegten Referentenentwurf zum sogenannten Mietendeckel in Berlin beschreibt die Welt (Michael Fabricius) ausführlich. Wegen verschiedenster Antragserfordernisse, Ausnahmebestimmungen und umständlicher Berechnungen seien die Regelungen "richtig kompliziert".

Vermögensteuer: In einem Gastkommentar für das Hbl beschreibt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof "Fallstricke der Vermögensteuer". Eine solche müsste die "Ursachen der Vermögensunterschiede tatbestandlich" aufnehmen, weil der Staat die Folgen der sich auch in unterschiedlicher Erwerbsneigung ausdrückenden Freiheitswahrnehmung "grundsätzlich nicht umverteilen" dürfe. Auch habe eine allgemeine Vermögensteuer bislang "keine freiheitsgerechte und sozial ausgewogene Bemessungsgrundlage gefunden".

Beschlussfähigkeit des Bundestags: In ihrer Kolumne für das Hbl weist die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff auf die anhaltenden parlamentarischen Scharmützel über die Beschlussfähigkeit des Bundestags hin. Bereits mehrfach habe die AfD-Fraktion geltend gemacht, dass das erforderliche Quorum der Hälfte der Mitglieder nicht gegeben sei. Bei einer Sitzung Ende Juni habe der zuständige Sitzungsvorstand auf eine derartige Vorhaltung trotz "höchstens hundert" anwesenden Abgeordneten mit "der Meinung" reagiert, "dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist" und die Sitzung fortgesetzt. Derartige Manöver "bekommen den Rechtsstaat so wenig wie der politischen Verständigung", schreibt Lübbe-Wolff, ein "deutlich weniger anspruchsvolles Quorum" sei besser.

Justiz

EuGH – Zwangshaft: Über die am heutigen Dienstag geplante Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs, der auf Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Zulässigkeit einer Zwangshaftanordnung gegen politische Amtsträger zu entscheiden hat, berichtet nun auch die FAZ ausführlich.

BGH – wenigermiete.de: Im nächsten Monat entscheidet der Bundesgerichtshof, ob das Portal wenigermiete.de eine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstellt. Nach Bericht des Hbl (Heike Anger) sieht der Gründer der Betreiberfirma Lexfox auch einer Entscheidung im Sinne des "Anwaltsmonopols" gelassen entgegen. Hierbei dürfte das ebenfalls berichtete Engagement zweier großer Investoren helfen.

BVerwG zu Richterbesoldung: Die nach Erfahrungsstufen gestaffelte Besoldung von Richtern stößt weder auf verfassungs- noch auf unionsrechtliche Bedenken. Dies stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem von Ende Juni stammenden Beschluss klar, den Richter Frank Engellandt auf lto.de ausführlich darstellt. Die Regelung war eingeführt worden, nachdem der Europäische Gerichtshof 2011 geurteilt hatte, dass eine nach dem Alter gestaffelte Besoldung unzulässig ist. Gegen die Neuregelung hatte ein baden-württembergischer Richter geklagt. Er musste sich vom 2. Senat des BVerwG erläutern lassen, dass dem deutschen Recht der "Grundsatz einer festen Richterbesoldung" nicht bekannt sei. Auch die Differenzierung nach Erfahrungsstufen sei nicht evident sachwidrig, weil die Berücksichtigung von Berufserfahrung einem allgemein anerkannten Prinzip der Entlohnung entspreche.

VerfGH Sachsen zu AfD-Wahllisten: Ende Juli entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, dass die AfD zur Landtagswahl nur mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Nachdem nun gewählt worden ist, ist klar, dass die Partei einen Kandidaten weniger in den Landtag schicken darf, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte. Hierauf macht lto.de aufmerksam.

KG Berlin – Maier/Becker: In dem am Kammergericht Berlin anhängigen Streit über eine Schadensersatzpflicht des Bundestagsabgeordneten Jens Maier (AfD) gegenüber Noah Becker haben sich die Parteien bereits Ende Juli vergleichsweise geeinigt. Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) schreibt, zahlte Maier wegen eines auf seinem Twitter-Account veröffentlichten Tweets an den Sohn der Tennis-Legende Boris Becker einen Betrag von 7.500 Euro.

LG Bonn – Cum-Ex: Am morgigen Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Bonn ein Strafprozess gegen zwei Briten, denen vorgeworfen wird, sich als Finanzhändler durch sogenannte Cum-Ex-Deals wegen schwerer Steuerhinterziehung strafbar gemacht zu haben. Das Hbl (Sönke Iwersen u.a.) bringt einen großen Überblick zu den wichtigsten Fragen des auch international Beachtung findenden Prozesses. In der FAZ (Marcus Jung/Hanno Mußler) findet sich ebenfalls ein größerer Vorbericht.

LG Bonn zu Polizistentötung: Wegen fahrlässiger Tötung eines Kollegen hat das Landgericht Bonn einen früheren Polizisten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der konkrete Tathergang habe im Prozess nicht restlos aufgeklärt werden können, schreiben FAZ (Reiner Burger, ausführlicher auf faz.net) und bild.de (Dimitri Soibel/Petra Braun) über die mündliche Urteilsbegründung.

LG Stralsund – Usedom-Mord: Das Verfahren zur Tötung der 18 Jahre alten schwangeren Maria K. in Zinnowitz auf Usedom steht vor dem Abschluss. Über die Plädoyers am Landgericht Stralsund berichtet die SZ (Peter Burghardt), die Urteilsverkündung ist für den nächsten Freitag geplant.

Neuer BGH-Senat: Mit Beginn des neuen Monats hat der Bundesgerichtshof einen neuen Senat für Zivilsachen eingerichtet. Der XIII. Zivilsenat wird sich in Karlsruhe vorwiegend mit energiewirtschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Sachen sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz befassen, schreiben FAZ (Marcus Jung) und lto.de. Für einen gleichfalls geplanten neuen 6. Strafsenat werde derweil in Leipzig noch nach passenden Räumlichkeiten gesucht.

Recht in der Welt

Polen – Rechtsstaat: Die SZ (Florian Hassel) interviewt den Juristen Adam Bodnar, als polnischer Bürgerrechtskommissar Chef einer bislang regierungsunabhängigen Institution, zum Zustand des Rechtsstaats in seiner Heimat, den Auswirkungen des autoritären Staatsumbaus und seiner Hoffnung, dass hierzu bereits ergangene und zukünftige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs "vielleicht sogar die EU stärken" könnten.

Russland – Demonstranten: Zwei russische Elternpaare, denen wegen ihrer Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen der Entzug des Sorgerechts ihrer Kinder gedroht hatte, wurden von Moskauer Bezirksgerichten lediglich verwarnt. Über die Fälle und die jetzigen Entscheidungen berichtet die taz (Inna Hartwich).

Sonstiges

beA-Betrieb: Betrieb und Wartung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs werden ab dem nächsten Jahr von der Bietergemeinschaft Westernacher/Rockenstein übernommen. Die aus zwei Unternehmen bestehende Gemeinschaft sei aus einem Vergabeverfahren erfolgreich hervorgegangen, meldet lto.de. Sie löst damit den bisherigen Betreiber, das französische Unternehmen Atos ab. Der jetzige Vertrag mit Dienstleister Atos läuft mit Ende des Jahres aus.*

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: Die für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Anwälten und Mandanten zuständige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat mit Rechtsprofessor Reinhard Gaier einen neuen Schlichter. Dies meldet lto.de und stellt die berufliche Vita des früheren Verfassungsrichters vor.

Pkw-Maut-Verträge: Die Betreiberfirmen der gescheiterten Pkw-Maut haben unmittelbar nach dem Ende des Projekts noch Aufträge im Wert von mehr als einer halben Milliarde Euro vergeben. In einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten, der SZ (Markus Balser/Martin Kaul) vorliegenden Anwaltsschreiben ist diese Vergabe als "vorsätzlicher Versuch einer treuwidrigen Schädigung" mit dem Ziel der Erlangung von Entschädigungsansprüchen bezeichnet worden. Ein weiterer Beitrag der SZ (Markus Balser/Martin Kaul) im Wirtschaftsteil beschreibt die Erkenntnisse vertieft.

10 Jahre Verfassungsblog: Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des verfassungsblogs veröffentlicht Franz C. Mayer, Rechtsprofessor, zehn Thesen zu dessen Wirkungsgeschichte und Einfluss auf den rechtspolitischen Diskurs.

Das Letzte zum Schluss

Umweg: Noch nicht einmal getrübte Urlaubsfreuden erlebte ein jüngst am Düsseldorfer Flughafen Festgenommener. Statt wie geplant in Ibiza landete der Mann wegen einer noch nicht beglichenen Geldstrafe in der Gewahrsamszelle des Flughafen, wie Rechtsanwältin Jennifer Leopold auf lawblog.de zu berichten weiß. Die Freundin des Mannes trat derweil die Reise an.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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* Anm. d. Red. Klarstellung am 03.09.2019, 09.47 Uhr, zunächst hieß es hier unzutreffend, die BRAK habe die Geschäftsbeziehungen mit Atos durch einen Vergleich beendet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. September 2019: Fußballprofi Jatta entlastet / Richterbesoldung rechtens / beA-Betrieb vergeben . In: Legal Tribune Online, 03.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37399/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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