Die juristische Presseschau vom 3. August 2012: Unsach­li­ches zur Selbst­tö­tung – Dun­kel­grauer Tro­janer-Ein­satz – Ein­äu­giger Lkw-Fahrer

03.08.2012

Die Debatte um den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Förderung der Selbsttötung reißt nicht ab, wird dadurch aber nicht sachlicher. Außerdem in der Presseschau: Bischof fordert Strafbarkeit der Gotteslästerung, bayerischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Trojaner-Einsatz, Sehbehinderter klagt auf Lkw-Führerschein – und warum es keine Kohle für's Verfahren gibt.

Förderung der Selbsttötung: Die FAZ (Joachim Jahn) stellt die Kritik insbesondere der Unionsparteien an dem von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerblichen Förderung der Selbsttötung dar. Juristen teilten deren Bedenken allerdings nicht, so auch das CSU-geführte bayerische Justizministerium. Christian Rath (taz) kritisiert denn auch die "unsachliche Debatte". Die Diskussion kranke an der oft fehlenden Differenzierung zwischen aktiver Sterbehilfe und Hilfe zum Selbstmord. Auch Daniel Deckers (FAZ) beklagt das "schrille Durcheinander von zum Teil hanebüchenen Einlassungen".

Sachlich und umfassend behandelt hingegen Oliver Tolmein im FAZ-Feuilleton die Thematik – und hält die Kritik der Ärzteschaft, nicht als "Quasi-Angehörige" behandelt werden zu wollen, für berechtigt. Gleichzeitig kritisiert er die mit einem liberalen Strafrecht "nur schwer vereinbare" Vorverlagerung der Strafbarkeit. Auch zeit.de (Katharina Schuler) gibt einen klärenden Überblick über Rechtslage und Gesetzentwurf.

In einem gesonderten Kommentar sieht Christian Rath (taz) in der "unmäßigen Kritik" auch etwas Gutes: Vielleicht werde ein Gesetzentwurf zu Fall gebracht, der durch seine tatsächlich strafschärfende Wirkung in die falsche Richtung gehe.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Gotteslästerung: Udo Vetter (lawblog.de) weist die Forderung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick nach einer Wiedereinführung der Strafbarkeit der Gotteslästerung entschieden zurück und wirft dem Bischof vor, kein Gespür für die Meinungsfreiheit zu haben, die "nicht nur bei Schönwetter" gelte.

Auch Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert das Vorhaben und stellt einen Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte her, in der es auf Seiten der Befürworter auch um "religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz" gehe.

Klagen gegen EZB: Nun fordert auch der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) zur Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) auf – allerdings nicht die Bürger, sondern die Bundesregierung. Diese solle durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof den neuerlichen Ankauf von Staatsanleihen überschuldeter Mitgliedstaaten durch die Bank verhindern, berichtet spiegel.de.

Weitere Themen – Justiz

Kritik an Trojaner-Einsatz: Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat in seinem Bericht den Einsatz von Spähsoftware durch bayerische Ermittlungsbehörden kritisiert. Wie die taz (Jannis Hagmann) berichtet, bemängelte er die unzureichende rechtliche Regelung der Grenzen des Trojaner-Einsatzes. Nach einem Bericht der SZ (Oliver Hollenstein) spricht der Datenschutzbeauftragte von einem "tiefdunklen Graubereich", in dem sich die Behörden bewegt hätten.

netzpolitik.org (Andre Meister) zitiert umfassend aus dem Bericht; ebenso zeit.de (Patrick Beuth).

Thomas Stadler (internet-law.de) erwartet nicht, dass der Bericht Konsequenzen haben wird – man werde wohl "in altbekannter Manier darauf setzen, sämtliche rechtlichen Bedenken zu ignorieren."

Organspende-Skandal: Nun wird auch in Regensburg wegen Manipulationen im Zusammenhang mit Organtransplantationen ermittelt. Wie die FAZ (Albert Schäffer) berichtet, ist der Direktor der Klinik für Chirurgie an der Universitätsklinik Regensburg beurlaubt worden. Ihm werde eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht vorgeworfen. Konkret verdächtig sei der auch in den Göttinger Skandal verwickelte Oberarzt, der zur Zeit der Manipulationen noch in Regensburg arbeitete, weiß auch spiegel.de.

Thomas Schmid (Die Welt) fordert als Konsequenz aus dem Skandal eine staatliche Regelung des Organverteilungsverfahrens.

BVerfG – Antiterrordatei: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 6. November über die Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz verhandeln. Das meldet internet-law.de (Thomas Stadler).

LG Regensburg – Sicherungsverwahrung: Die SZ (Annette Ramelsberger/Wolfgang Wittl) widmet ihre "Seite Drei" mit einer ausführlichen Reportage dem Verfahren eines seit vier Jahren sicherungsverwahrten Mörders vor dem Regensburger Landgericht (LG) – das nun zu entscheiden hat, ob der Mann trotz der Verfassungswidrigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung als so gefährlich einzustufen ist, dass er in Verwahrung bleiben muss.

LG Schwerin – Pastörs-Prozess: Die FR (Jonas Nonnenmann) berichtet über den Prozess gegen den NPD-Vize Udo Pastörs vor dem Schweriner Landgericht (LG). Dieser ist wegen verleumderischer Beleidigung angeklagt, weil er in einer Rede als Abgeordneter das Andenken Verstorbener, hier der Opfer des Nazi-Regimes, verunglimpft haben soll. Dagegen schütze ihn auch nicht seine Indemnität als Abgeordneter des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern.

BayVGH – Einäugiger Kraftfahrer: lto.de (Adolf Rebler) schildert die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) anhängige Klage eines auf einem Auge stark sehbehinderten Mannes auf Erteilung eines Lkw-Führerscheins. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg noch erfolglos, scheine der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung des Klägers nun eher zugeneigt – und habe den Fall aufgrund einer möglichen Verletzung der europäischen Grundrechtecharta wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot sowie das Gebot der Integration behinderter Menschen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

VGH Mannheim zu Nutzungszwang: Der Betreiber eines privaten Rückholsystems für Papier, Pappe und Karton kann verpflichtet werden, eine öffentliche Entsorgungseinrichtung gegen eine angemessene Gebühr zu benutzen. Über die Entscheidung berichtet knapp lto.de.

Neuer BGH-Richter: Der 50-jährige Richter am Oberlandesgericht München Harald Reiter wurde am Mittwoch zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, meldet lto.de.

BFH – Medikamentenabgabe: Wie lto.de knapp berichtet, hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Abgabe von Chemotherapie-Medikamenten durch Krankenhausapotheken für die ambulante Behandlung umsatzsteuerfrei ist. Es werde eine Entscheidung von allgemeiner Bedeutung für die Besteuerung von Krankenhausapotheken erwartet.

BGH zu Gründungsgesellschafterhaftung: Auf dem Handelsblatt Rechtsboard stellt Rechtsanwalt Holger Weiß eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mai zur Haftung von Gründungsgesellschaftern für von ihnen eingeschaltete Anlagevermittler vor. Diese stellten Erfüllungsgehilfen der Gründungsgesellschafter hinsichtlich deren Aufklärungspflichten dar; auch schließe ein korrekt gestalteter Prospekt bei fehlerhafter mündlicher Information eine Haftung nicht aus.

BGH zu fristloser Kündigung: Laut blog.beck.de (Klaus Lützenkirchen) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einer fristlosen Kündigung wegen der Nichtzahlung erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen keine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung vorausgehen muss. Damit korrigiere der BGH die bisherige Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Nacktheit vor Gericht: Mit rechtlichen Regelungen zum Nacktbaden, Bekleidungsvorschriften und der Frage, ob Voyeurismus bei öffentlich ausgetauschten Zärtlichkeiten eine Beleidigung darstellt, beschäftigt sich anlässlich der warmen Jahreszeit Herbert Grziwotz auf lto.de.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Rumänien – Referendumsprozess: Das rumänische Verfassungsgericht wird erst am 12. September über die Gültigkeit des Referendums über die Absetzung des Präsidenten Basescu entscheiden. Nach Angaben der Wahlbehörde war das Beteiligungsquorum verfehlt worden; diese Entscheidung hat die regierende Partei USL angefochten. Wie die FAZ (Karl-Peter Schwarz) berichtet kam es bei der Beratung des Gerichts zu einem Eklat. Vier unterlegene Richter verließen die Sitzung.

Italien – Genua-Geständnis: Das späte Geständnis des italienischen Polizeioffiziers Vincenzo Canterini über den Überfall von Polizeieinheiten auf die Scuola Diaz beim G-8-Gipfel 2001 in Genua dokumentiert die taz (Michael Braun). Der wegen Fälschung von Polizeiprotokollen zu fünf Jahren Haft verurteilte ehemalige Chef der römischen Bereitschaftspolizei sehe sich freilich als "Bauernopfer" seiner Vorgesetzten – und beschuldige nie identifizierte Zivilpolizisten der Prügelorgie.

USA – Apple vs. Samsung: Einen ausführlichen Bericht über den Patentrechtsstreit zwischen Apple und Samsung in Kalifornien sowie ein Porträt der Richterin Lucy Koh bringt nun die taz (Johannes Gernet). Auch das Handelsblatt (Axel Postinett) begleitet den Prozess.

In einem weiteren Artikel beschäftigt sich die taz (Tarik Ahmia) mit der bremsenden Wirkung, die immer häufigere Patentrechtsstreitigkeiten auf neue Entwicklungen hätten.

Brasilien – Korruptionsprozess: In Brasilien hat am Donnerstag der "Prozess des Jahrhunderts" begonnen – es geht um den Korruptionsskandal "Mensalão", im Zuge dessen unter der Regierung Lula massenweise Parlamentsabgeordnete bestochen worden sein sollen. Die SZ (Peter Burghardt) und das Handelsblatt (Alexander Busch) berichten.

Das Letzte zum Schluss

Kein Geld für's Verfahren: Wer zu einem Bewerbungsgespräch nicht erscheint, weil er den Arbeitgeber nicht rechtzeitig findet, bekommt keine Anfahrtskosten erstattet. Noch nicht mal dann, wenn selbst das Navigationssystem versagt. Über die Klage eines glücklosen Autofahrers vor dem Landesarbeitsgericht Mainz berichtet süffisant lawblog.de (Udo Vetter).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2012: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6763 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

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