Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2026: EU einigt sich auf externe Rück­kehr­zen­tren / Pro­b­leme bei der Anwalt­schafts-Kon­ven­tion / Kauf­hold im Inter­view

03.06.2026

EU-Organe haben sich auf schnelles Inkrafttreten der EU-Rückführungs-VO geeinigt. Die Ratifizierung der Konvention zum Schutz der Anwaltschaft verzögert sich wegen Bedenken der EU. BVerfG-Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold äußert sich.

 

Thema des Tages

Abschiebungen: Vertreter:innen von EU-Parlament und EU-Ministerrat einigten sich nach langen Verhandlungen nun auf die letzten Details für eine EU-Rückführungs-Verordnung, mit der Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer:innen einfacher werden sollen. Die noch ausstehende Zustimmung von Parlament und Rat zur neuen Verordnung gilt als sicher. Die Rückführungs-VO erlaubt die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländer:innen, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, in Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der EU. Welche Drittstaaten dies sein werden, ist noch unklar. Sie müssen jedenfalls internationale Menschenrechtsstandards einhalten. Ausländer:innen, die bei der Abschiebung nicht mit den Behörden kooperieren, müssen mit der Kürzung von Unterhaltsleistungen auf das Lebensnotwendige rechnen. Wenn Fluchtgefahr besteht, können ausreisepflichtige Ausländer:innen bis zu zweieinhalb Jahre inhaftiert werden. Zuletzt wurde in den Verhandlungen noch um das Inkrafttreten gerungen. Das EP mit seiner rechten Mehrheit forderte ein sofortiges Inkrafttreten, die EU-Staaten eine zweijährige Übergangsfrist. Die Einigung sieht nun vor, dass rund ein Drittel der Vorschriften sofort in Kraft tritt, die übrigen nach einem Jahr. Die Rückführungs-VO komplettiert das in der nächsten Woche in Kraft tretende reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). FAZ (Thomas Gutschker), SZ (Josef Kelnberger), taz (Eric Bonse) und LTO berichten.

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Einigung als "gutes Zeichen", da schließlich auch das Asylrecht "keinen umfassenden Anspruch vorsieht, in ein Land eigener Wahl einzureisen, sich dort versorgen zu lassen und dauerhaft zu bleiben." Christian Jakob (taz) macht dagegen im Leitartikel geltend, dass ungeklärt sei, welche Standards und rechtlichen Zuständigkeiten in den Zentren herrschen werden. Einer Rückführung ins Herkunftsland von dort aus stünden zudem die gleichen Probleme entgegen, wie bei der Rückführung aus den EU-Staaten. Für Ulrich Ladurner (zeit.de) ist das Vorhaben "jenseits der Praxistauglichkeit" vor allem als Signal an die Wählerschaft in der EU gedacht, könne aber gleichzeitig nicht als bloße Symbolpolitik abgetan werden. Denn eine bessere Antwort auf die Frage, "was mit den vielen Menschen geschehen soll, die in Europa kein Bleiberecht haben ", stehe immer noch aus.

Rechtspolitik

Jumiko – Anwaltschaft: Eine Hamburger Beschlussvorlage für die in der nächsten Woche stattfindende Justizministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, sich für eine schnelle Ratifizierung der Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft einzusetzen. Bisher haben zwar rund 30 Staaten, inklusive Deutschland, die Konvention unterzeichnet, aber noch kein Staat hat sie ratifiziert. Hintergrund ist eine Aufforderung der EU-Kommission, mit der Ratifizierung zu warten, bis Überschneidungen des Konventionsinhalts mit bestehenden Kompetenzen der EU geklärt sind. Das Bundesjustizministerium wollte diese Problematik nicht kommentieren, teilte aber mit, dass die Ratifizierung weiter vorbereitet werde. LTO (Hasso Suliak) berichtet. 

Jumiko – geschlechtliche Selbstbestimmung: Über die von drei ostdeutschen Justizministerien für die kommende Justizministerkonferenz erarbeitete Beschlussvorlage zur Missbrauchskontrolle bei der Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes schreibt nun auch LTO (Max Kolter) vertieft. Der "umfangreich begründete, aber im Kern recht vage Vorstoß" greife öffentlichkeitswirksame Fälle wie jenen von Marla-Svenja Liebich oder einer Düsseldorfer Polizeibeamtin auf, löse aber den selbst erwähnten Widerspruch zwischen begründungsfreier Geschlechtsänderung und der Prüfung vermeintlich objektiver Anhaltspunkte für einen Missbrauch nicht auf. Vielmehr würde letztere Aufgabe schlicht an die Standesämter verschoben. Auf diese Problematik macht auch zeit.de (Anna Mayr) aufmerksam. Das SBGG habe in "kulturell radikaler" Weise "Geschlecht zur subjektiven Kategorie" gemacht, die ähnlich wie eine Religionszugehörigkeit beliebig änderbar ist, nun aber unter objektiven Maßstäben bemessen werden solle. Die vorgebrachte Ähnlichkeit mit behördlichen Prüfungen sogenannter Scheinehen helfe nicht weiter, da Ehen nach gesetzlichem Leitbild auf Lebenszeit geschlossen werden. Der Bericht der SZ (Robert Roßmann) schließlich erinnert an den Koalitionsvertrag, der eine wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes bis spätestens Ende Juli vorsah. Obgleich beauftragt, lägen die Untersuchungsergebnisse recht sicher nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause vor.

Steuerhinterziehung: Die Finanzwende-Expertinnen Anne Brorhilker und Marie von Mendelssohn begrüßen auf njw.de die Idee, im Steuerstrafrecht die Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd und nicht mehr strafbefreiend zu behandeln. Mitnichten würde hierdurch der nemo-tenetur-Grundsatz verletzt, sondern vielmehr eine ungerechtfertigte Privilegierung der oftmals "beschwerdemächtigen" Steuerpflichtigen beseitigt. Zu diesem Zweck sei es auch erforderlich, besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung als Verbrechen einzustufen.

Ehegattensplitting: Ein offener Brief einer Gruppe ökonomischer Expert:innen sowie der Ex-Verfassungsrichterinnen Susanne Baer und Gabriele Bitz entwirft einen Reformvorschlag für das Ehegattensplitting. Statt des bisherigen Vollsplittings solle ein begrenztes Realsplitting die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft weiterhin steuerlich anerkennen, Familien mit Kindern gezielter fördern sowie Erwerbsanreize für Zweitverdienende schaffen. Einzelheiten finden sich bei FAZ (Johannes Pennekamp) und beck-aktuell.

Bürgerräte: Rechtsprofessor Rudolf Steinberg beschreibt im FAZ-Einspruch, dass und wie Bürgerräte die "tiefe Legitimationskrise" der repräsentativen Demokratie überwinden könnten. Nicht umsonst habe die schwarz-rote Koalition in ihrem Koalitionsvertrag, Vorschläge der Initiative für einen handlungsfähigen Staat aufgreifend, solche "dialogischen Beteiligungsformen" als Ergänzung vorgesehen. Umso verwunderlicher sei es, dass die entsprechende Stabsstelle des Bundestages im vergangenen August durch Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) aufgelöst wurde.

Presseauskünfte: Rechtsanwalt Christoph Partsch weist auf beck-aktuell auf den deutschen Abstieg im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen hin und macht hierfür auch ein mangelndes Verständnis der Presse als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit bei Behörden und Gerichten verantwortlich. Ohne ein Bundespressegesetz agierten Bundes-, aber auch Landesministerien immer restriktiver bei der Herausgabe angefragter Informationen und scheuten auch nicht vor erheblichen Kosten zurück, um dieses "Powerplay" vor Gerichten zu verteidigen.

Ausländerwahlrecht: Ein Vorschlag der Linksfraktion, allen mindestens fünf Jahre in Deutschland lebenden Erwachsenen das allgemeine Wahlrecht einzuräumen, wird in einem Gastbeitrag des Doktoranden Jonas von Zons in der Welt als "nicht nur verfassungswidrig, sondern auch gefährlich" beschrieben. Die "Staatsfundamentalnorm" des Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz weise das deutsche Volk als "einziges Legitimationssubjekt der Staatsgewalt" aus, die "Bevölkerung" sei hiervon zu unterscheiden, die Chimäre einer "Weltbevölkerung" erst recht. Schon Carl Schmitt habe erkannt: "wer Menschheit sagt, will betrügen".

Antidiskriminierung: Bei der Vorstellung des Jahresberichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderten sowohl die Beauftragte Ferda Ataman als auch Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband eine umfassendere Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes als von der Bundesregierung geplant. So müssten Betroffene mehr Zeit für die Geltendmachung von Ansprüchen bekommen. beck-aktuell berichtet.

Entgelttransparenz: Am nächsten Sonntag endet die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie ohne ein Gesetz. Nach Darstellung der FAZ (Dietrich Creutzburg) ist ein im Familienministerium erarbeiteter Gesetzentwurf zwar fertig, aber regierungsintern umstritten. Innerhalb wirtschaftsfreundlicher Kreise hoffe man auf eine Revision der Richtlinie. zeit.de (Lisa Röther) bringt einen Überblick zu den unmittelbaren Folgen des Fristversäumnisses und der daraus folgenden Rechtslage. 

Justiz

BVerfG-Richterin Kaufhold im Interview: In einem ganzseitigen Interview mit der SZ (Wolfgang Janisch/Nicolas Richter) spricht die im vergangenen Herbst neu an das Bundesverfassungsgericht berufene BVerfG-Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold über ihre Schwierigkeiten bei der Robenauswahl, die Umstände ihrer Wahl, Meinungsfreiheit, die gesetzliche Stärkung der Resilienz des BVerfG, den Vorwurf der Kompetenzanmaßung gegen BVerfG und EuGH sowie die Vorteile einer auf Kompromissen beruhenden Beratungskultur.

BayObLG zu Trunkenheit im Parkhaus: Mit nun veröffentlichtem Beschluss bestätigte das Bayerische Oberlandesgericht bereits Mitte Februar die Verurteilung eines Mannes wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Laut LTO entschied es dabei, dass "jedenfalls während der Betriebszeiten" ein Parkhaus als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen ist.

LG Köln zu Gebrauchtwagenkauf: Ein in einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen enthaltener Hinweis, er werde "als nicht nachlackierungsfrei und auch nicht als unfallfrei verkauft", genügt den verkäuferischen Hinweispflichten nicht. Der Hinweis stelle auch keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, so das Landgericht Köln in einem Urteil aus der vergangenen Woche. Das fragliche Auto wies tatsächlich einen nicht fachgerecht behobenen Totalschaden auf, über den die Erwerberin hätte informiert werden müssen. Weil dies unterblieb, erhält sie nun den Kaufpreis zurück, so LTO.

LG Köln zu Kinderfotograf: Der ehemals renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth wurde wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vom Landgericht Köln zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Eine erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof wegen ungenügender Würdigung von Zeugenaussagen aufgehoben, erinnert spiegel.de. 

LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Strafverfahren um den Tod des achtjährigen Fabian verschaffte sich das Landgericht Rostock mithilfe einer digitalen Tatortrekonstruktion einen Eindruck vom Auffindeort der Leiche. Ein Sachverständiger erklärte, dass dort gefundene Schuhabdrücke mit jenen der Angeklagten übereinstimmten. Ihr Verteidiger erklärte, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu den Vorwürfen äußern könnte. Dies schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Koblenz zu Mord an Luise: Nun erläutert auch LTO (Shayan Julien Mirmoayedi) die Hintergründe zur Entscheidung des Landgerichts Koblenz von voriger Woche, das zwei zur Tatzeit 12- und 13-jährige Mädchen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in erheblicher Höhe an Eltern und Schwester der vor drei Jahren von ihnen ermordeten 12-jährigen Luise verurteilte. Erläutert wird, weshalb ein Zivilgericht über einen Mord urteilte, warum die beklagten Mädchen gleichwohl straffrei blieben, und wie sich zivilrechtliche Delikts- und strafrechtliche Schuldfähigkeit unterscheiden.

LG Braunschweig zu Pastor Klaus Geyer: In der retrospektiven Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Antje Potthoff) an Pastor Klaus Geyer, der 1998 wegen Totschlags seiner Ehefrau zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Auch nach seiner vorzeitigen Entlassung bestritt der vormalige Vorsitzende der "Aktion Sühnezeichen" die Tat, er starb 2003.

LG Frankenthal zu Kauf einer Einbauküche: Nun berichtet auch LTO über einen Hinweisbeschluss des Landgerichts Frankenthal von Anfang Mai. Die Beklagte hatte bei einer Verkaufsveranstaltung eines Möbelhauses zwar ein Schriftstück mit der Überschrift "Kaufvertrag über den Erwerb einer Einbauküche" unterzeichnet, in dem Dokument fehlten aber maßgebliche Angaben über Bestandteile der Küche und den Kaufpreis – die sogenannten essentialia negotii. Deshalb sei die Beklagte nicht zur Kaufpreiszahlung und Abnahme der Küche verpflichtet. 

LG Essen – Assauer-Vermögen: Die Staatsanwaltschaft Essen hat am örtlichen Landgericht Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zum Nachteil des 2019 verstorbenen Ex-Fußball-Managers Rudi Assauer erhoben. Im Verbund mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Arzt sollen sich die Tochter Assauers Bettina Michel und und seine frühere Sekretärin Sabine Söldner Zugang zum Vermögen des an Alzheimer erkrankten Assauer verschafft und dieses zu ihren Gunsten verwendet haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden, so spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Regensburg – Angriff in ICE: Vor elf Monaten griff ein mit Axt und Hammer bewaffneter Syrer in einem ICE-Zug Fahrgäste an. In einem Sicherungsverfahren wird ihm am Landgericht Regensburg versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft fordert seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Über die nun erfolgte Zeugenaussage einer 52-jährigen Landsfrau, die bei dem Angriff schwer verletzt wurde, schreibt die FAZ (Karin Truscheit).

VG Karlsruhe zu Corona-Hilfen: In zwei Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe Klagen gegen den Widerruf von Corona-Soforthilfen abgewiesen. Die Klageparteien hätten es versäumt, den zweckentsprechenden Einsatz der Leistungen nachzuweisen. Bedenken gegen die Wirksamkeit der diesbezüglichen Auflagen bestünden nicht , so das VG. beck-aktuell berichtet.

VG Düsseldorf zu vertuschter Polizeigewalt: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Mitte Mai zwei Dienstgruppenleiter der Polizei aus ihrem Beamtenverhältnis entfernt. Die Polizisten waren 2023 wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, nachdem sie die Körperverletzung durch einen Kollegen gedeckt hatten und in Kauf nahmen, dass das Opfer zu Unrecht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verfolgt wurde. Das Verhalten der beiden Dienstgruppenleiter stelle ein schweres Dienstvergehen dar, das die disziplinarrechtliche Höchststrafe rechtfertige, so das VG laut beck-aktuell.

AG Öhringen zu Politikerbeleidigung/Merz: In einem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen ist die Bezeichnung des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) als "Lügenfritz" mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen geahndet worden. Die Äußerung erfolgte im Zusammenhang mit einem Auftritt des Kanzlers in Heilbronn, der zahlreiche abwertende Kommentare und entsprechende Ermittlungen nach sich zog, auch jene wegen der Bezeichnung "Pinocchio". Dies berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und nennt weitere Beispiele.

Für Frederic Schwilden (Welt) ist der behördliche Ermittlungseifer in diesen Fällen ein Beleg für die Einschränkung der Meinungsfreiheit und "die Verengung der Sprechräume".

Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen: Die flächendeckende Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen kann einen wichtigen Beitrag für die Transparenz der Justiz und deren Akzeptanz in der Bevölkerung leisten, argumentiert die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte, auf anwaltsblatt.de. Moderne KI-Tools seien in einem wachsenden Maße in der Lage, die vor einer Veröffentlichung zwingend notwendige Anonymisierung automatisch vorzunehmen. Damit die menschliche Prüfung der Ergebnisse und ggf. händische Nacharbeit auf ein Minimum begrenzt werden kann, hat das von Otte geleitete Gericht ein KI-Tool erprobt und vielversprechende Ergebnisse erzielt.

Recht in der Welt

USA – Justizminister Blanche: spiegel.de (Marc Pitzke) portraitiert Todd Blanche, den amtierenden US-Justizminister. Er war zunächst Vize-Minister, rückte nach dem Rücktritt von Ministerin Pam Bondi im April aber auf und hofft auf eine dauerhafte Ernennung. Früher war Blanche Demokrat und galt als fairer Anwalt, nachdem er jedoch Donald Trumps Vertretung als Anwalt übernahm, trat er in die Republikanische Partei ein und vertritt Trumps Weltsicht. Als Justizminister hat er die Verfolgung von Trump-Gegner:innen intensiviert.

Dänemark – Cum-Ex: In einem Kopenhagener Vorort muss sich eine Gruppe britischer und US-amerikanischer Angeklagter wegen unrechtmäßiger Steuererstattungen in Höhe von knapp 150 Millionen Euro verantworten. Die angeklagten Taten seien mit den Cum-Ex-Tricksereien in Deutschland vergleichbar, so die FAZ (Marcus Jung). 

In einem separaten Kommentar erinnert Marcus Jung (FAZ) daran, dass die deutschen Ermittlungsbehörden "viel Ausdauer" für die strafrechtliche Aufarbeitung benötigten. So sei es verständlich, dass dem jetzt begonnenen Prozess auch ein Jahrzehnt Ermittlungsarbeit vorausging.

Sonstiges

Grenzkontrollen: In einer Stellungnahme hat die EU-Kommission die Verlängerungen deutscher Grenzkontrollen beanstandet und deren Begründungen durch die Bundesregierung als nicht hinreichend bezeichnet. Es sei schon nicht ersichtlich, dass die angegebene Bedrohungslage an jedem einzelnen Grenzabschnitt vorliege, darüber hinaus ließe sich auch nicht nachvollziehen, inwiefern die Kontrollen Gewaltverbrechen von Menschen verhinderten, die sich bereits in Deutschland befänden. beck-aktuell berichtet.

Wissenschaftliches Fehlverhalten: Im Bildungswelten-Teil der FAZ umreißt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz den Begriff des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dies stelle einen "spezifischen Angriff auf die Redlichkeit, inhaltliche Richtigkeit oder Verlässlichkeit wissenschaftlicher Forschung und Lehre" dar und gehe über allgemeine Rechtsverstöße, "die nur anlässlich wissenschaftlicher Tätigkeit entstehen" hinaus.

Völkerrecht: Von der 66. Jungen Tagung Öffentliches Recht berichten die im veranstaltenden Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen aktiven Fine Prill und Patrick Marquardt auf dem JuWissBlog. Die Teilnehmenden diskutierten unter dem Leitthema "Recht und Gericht" über völkerrechtliche Gerichtsbarkeit und die als mangelhaft empfundene Berücksichtigung des Völkerrechts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60121 (abgerufen am: 17.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen