Die juristische Presseschau vom 3. April 2019: Lebens­er­hal­tung ist kein Scha­dens­fall / Böh­m­er­mann versus Merkel / beA neu aus­ge­schrieben

03.04.2019

Der BGH lehnt eine Schadensersatzpflicht wegen einer medizinisch sinnlosen Lebensverlängerung ab. Außerdem in der Presseschau: Jan Böhmermann geht im Zusammenhang mit seinem Schmähgedicht nun gegen die Kanzlerin vor und Neuigkeiten vom beA.

Thema des Tages

BGH zu Lebenserhaltung: Der Bundesgerichtshof hat eine im Namen des Verstorbenen erhobene Schadensersatzklage seines Sohnes wegen der medizinisch unnötigen Verlängerung des Lebens des Vaters abgewiesen. Die Begründung fiel dabei sehr grundsätzlich aus, so lto.de (Maximilian Amos) über das Urteil. Als höchstrangiges Rechtsgut sei Leben "absolut erhaltungswürdig" und einem Werturteil nicht zugänglich. Selbst wenn Patienten ihre Situation als unwert empfänden, dürfe die staatliche Gewalt niemals zu einer derartigen Einschätzung gelangen. Insofern sei die Anerkennung von Leben als ersatzfähiger Schaden unmöglich. Darüber hinaus seien auch die Behandlungskosten nicht ersatzfähig, weil dieser Schadensposten nicht vom Schutzzweck der ärztlichen Behandlungspflichten umfasst sei. Diese verfolgten nicht den Zweck, mit dem Weiterleben verbundene wirtschaftliche Belastungen zu verhindern. Speziell der letzte Punkt habe das Unverständnis des Klägeranwalts Wolfgang Putz erregt. Zur Durchsetzung von Patientenrechten bliebe so nur eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Ärzte. Berichte zur Entscheidung finden sich auch in SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Constantin van Lijnden), bei taz (Christian Rath) und swr.de (Bernd Wolf) in Form von Überblicken sowie im letzten Fall auch einem Video zur Urteilsverkündung. Analysen des Urteils, einschließlich seiner Konsequenzen bringen zeit.de (Jakob Simmank) und spiegel.de (Dietmar Hipp).

In den Augen von Christian Gottschalk (StZ) ist das Urteil "konsequent, denn jede andere Entscheidung hätte dramatische Folgen gehabt". Es sei eine Erinnerung, beizeiten, solange man "noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" sei, "für all das zu sorgen, was später nicht mehr erklärt werden kann". Nach Christian Rath (taz) könne es nicht sein, dass die Versäumung einer entsprechenden Patientenverfügung dazu führe, "am Lebensende weitgehend rechtlos … Ärzten und Betreuern ausgeliefert" zu sein. Es sei befremdlich, dass die bekanntgegebene Urteilsbegründung die Menschenwürde, "den eigentlich 'absoluten' Wert unserer Verfassungsordnung" nicht einmal erwähne. Das Leben unter bestimmten, außergewöhnlichen Umständen nicht als Schaden betrachtet werden könne, wird auch von Constantin van Lijnden (FAZ) kritisch eingeschätzt. Die Argumentation stelle "womöglich ein hehres Prinzip über eine mehrdeutige Realität".

Rechtspolitik

Organspende: Einen Überblick zur Reichweite und möglichen Konsequenzen der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betriebenen Widerspruchslösung bei Organspenden bringt spiegel.de. Die FAZ (Christian Geyer) setzt sich im Feuilleton kritisch mit der von Minister in einer Fernsehsendung vorgetragenen Begründung der "Sozialpflichtigkeit des menschlichen Körpers" auseinander, die nicht anders verstanden werden könne, "als vorab die subjektiven Rechte einem angenommenen gesellschaftlichen Gesamtinteresse unterzuordnen". Johanna Roth (taz) hält dem Vorschlag zugute, dass er dazu beitragen könne, eine erforderliche Debatte über Sterben und Organspenden zu befördern. Eine Verpflichtung, sich mit der Thematik zu beschäftigen, könne und dürfe die Politik "im gesellschaftlichen Interesse" etablieren.

Enteignungen: Thomas Sigmund (Hbl) spricht sich Leitartikel gegen die vom Berliner Senat "losgetretene" Enteignungsdebatte aus. Der Schutz des Privateigentums sei eine "Grundfeste der Demokratie", wer daran rüttele, gefährde "das Vertrauen in diese Gesellschaftsordnung".

Grundsteuer: Vor dem für den 10. April geplanten Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsteuer zeichnet sich eine Öffnungsklausel ab. Nach dieser könnten einzelne Bundesländer bei der Berechnung der Steuer allein mit Grund- und Bodenflächen arbeiten, berichtet die FAZ (Manfred Schäfers).

Urheberrecht: Das Hbl (Heike Anger) gibt einen großen Überblick darüber, was Verbrauchern auch im neuen EU-Urheberrecht "im Internet noch erlaubt" ist.

Katarina Barley: faces-of-democracy.org (Sven Lilienström) interviewt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) anlässlich der bevorstehenden Europawahl zu ihrem Verständnis von Europa und Demokratie sowie ihrer Position zu einem geschlechtergerechten Wahlrecht.

Justiz

BVerfG – Wahlrechtsausschlüsse: Auf Antrag von FDP, Linken und Grünen verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 15. April, ob bestimmte Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz schon für die bevorstehende Europawahl per einstweiliger Anordnung außer Kraft gesetzt werden sollen. Der Gesetzgeber hatte im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts zur Verfassungswidrigkeit des pauschalen Ausschlusses von Betreuten Bestimmungen geändert. Diese greifen jedoch nur für Bundestagswahlen, berichtet lto.de.

BVerwG zu Polizeikosten: In seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch kritisiert der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostentragungspflicht bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußballbundesliga. Wenn "ein Gebührentatbestand des Polizeirechts den Gewaltbetroffenen für die Gebührenschuld des Störers heranzieht, wird ein Fundamentalprinzip des modernen Rechtsstaates verletzt". Bürger dürften "als Steuerzahler Sicherheit voraussetzungslos vom Staat erwarten". Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) widmet der Entscheidung seine neue Ausgabe.

LG Köln zu Glyphosat-Gutachten: Nach einem lto.de vorliegenden Beschluss des Landgerichts Köln ist es der Plattform "Frag-den-Staat" untersagt, ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu verbreiten. Das fragliche Gutachten des dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstehenden BfR hatte Stellung zu einer Einschätzung der Gefährlichkeit von Glyphosat durch die Internationale Agentur für Krebsforschung genommen. Es war der Internetseite auf Anfrage "zum persönlichen Gebrauch" zur Verfügung gestellt worden. Mit dem dabei geltend gemachten Urheberrechtsschutz habe nun auch das Landgericht seine Entscheidung begründet. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet ebenfalls, auch zur Reaktion der Plattform.

LG Frankfurt/M. – Neckermann-Insolvenz: Zum Auftakt im Schadensersatzprozess gegen frühere Manager des insolventen Neckermann-Konzerns hat das Landgericht Frankfurt/M. der Klage in einer vorläufigen Einschätzung keine großen Chancen eingeräumt. Umfangreiche Verhandlungen mit der Gewerkschaft und andere Bemühungen der Beklagten unmittelbar vor der Insolvenz könnten als Indizien für eine positive Fortführungsprognose gewertet werden, schreiben lto.de und FAZ (Marcus Jung) über die Verhandlung. Einige der vom Insolvenzverwalter beanstandeten Zahlungen könnten zudem der Verjährung unterliegen. In einem separaten Kommentar meint Marcus Jung (FAZ), dass es "unter Prozessanwälten kein Geheimnis" sei, mit welcher Zielrichtung Insolvenzverwalter Verfahren wie das vorliegende betrieben. Für Gläubiger und Insolvenzmasse spiele die "lukrative Deckungssumme einer Police" der Manager-Haftpflichtversicherung oft mehr ein als ein einzelner Manager zu leisten in der Lage sei.

LG Frankfurt/M. – Freshfields: Der Insolvenzverwalter der Maple Bank fordert vor dem Landgericht Frankfurt/M. 95 Millionen Euro von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Begründet werde die Forderung mit Beratungsfehlern der Kanzlei. Diese hatte gegenüber der Bank immer wieder die "prinzipiell rechtliche" Tragbarkeit sogenannter Cum-Ex-Deals bestätigt, schreibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier).

LG Dresden zu Frauke Petry: Wegen fahrlässigem Falscheid ist die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry (Blaue) vom Landgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Das Gericht sei zu Gunsten der Verurteilten davon ausgegangen, dass Petrys Aussage im sächsischen Wahlprüfungsausschuss "auf der Grundlage weniger Informationen ungenügend" vorbereitet gewesen sei, so spiegel.de (Wiebke Ramm) über die Urteilsbegründung.

LG Berlin zu "Ku'damm-Rasern": Für den FAZ-Einspruch wirft Rechtsprofessor Michael Kubiciel einen Blick auf die Mord-Verurteilung der beiden sogenannten Ku'damm-Raser. Dass das Landgericht Berlin den Einlassungen der Angeklagten, sie hätten auf einen guten Ausgang des Rennens vertraut, nicht gefolgt sei, könne keinen grundsätzlichen Bedenken begegnen, die Bestimmung eines Vorsatzes aufgrund "einer objektiven Beurteilung äußerer Indizien" sei etwa bei den subjektiven Tatmerkmalen des Betrugs gang und gäbe und die Würdigung erhobener Beweise ureigenste Aufgabe eines Gerichts.

LG Marburg – Kinderkrankenschwester: Noch bis zum kommenden Frühjahr muss sich eine Kinderkrankenschwester vor dem Landgericht Marburg wegen versuchten Mordes verantworten. Die Angeklagte habe ihr anvertrauten Frühchen Narkosemittel verabreicht, schreibt die SZ (Regina Steffens) über die Vorwürfe, die nun in einem Indizienprozess zu klären seien.

AG Düsseldorf zu Harald Naegeli: Einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung durch das Amtsgericht Düsseldorf kam der aus der Schweiz stammende "Urvater der Graffiti-Kunst" Harald Naegeli durch Übernahme der Kosten der Entfernung von Graffitis zuvor. Der Künstler hatte u.a. die Fassade der Akademie der Wissenschaften und Künste in seiner Wahlheimat mit seinen Flamingo-Strichfiguren geschmückt, schreibt die FAZ (Reiner Burger).

VG Berlin – Schmähgedicht: Vom Verwaltungsgericht Berlin will es der Satiriker Jan Böhmermann mit einer gegen das Bundeskanzleramt gerichteten Klage der Bundeskanzlerin untersagen lassen, ihre Einschätzung seines Erdoğan-Schmähgedichts zu wiederholen. Angela Merkel (CDU) hatte über ihren Regierungssprecher behauptet, dass das Gedicht "bewusst ehrverletzend" sei. Hilfsweise solle festgestellt werden, dass die Einschätzung rechtswidrig war, berichtet lto.de. Mit einer Entscheidung könne bereits am 16. April, dem Tag der mündlichen Verhandlung, gerechnet werden. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet ebenfalls. Nach Ansicht von Reinhard Müller (faz.net) hat das Gedicht bereits einiges erreicht: Es habe die Rechtsprechung zur Kunstfreiheit fortentwickelt, einen Straftatbestand abgeschafft und nicht zuletzt auch Ruhm, Vermögen und Anhängerschaft des "öffentlich-rechtlichen Komikers" gemehrt. Die jetzige Klage sei "Böhmermanns Recht", sein "Gejammer über die Regierung" stehe jedoch "in deutlichem Gegensatz zu seinem sonstigen Auftreten". Als "Staatsmimose" sei er eben "auch Teil des Apparats".

Recht in der Welt

Großbritannien – Verfassung: Im FAZ-Einspruch bespricht der frühere Diplomat Rudolf G. Adam "Beyond Brexit. Towards a British Constitution" von Vernon Bogdanor, in dem der Autor ein "faszinierendes, leicht zu lesendes" Plädoyer für eine geschriebene Verfassung im Vereinigten Königreich vorlegte.

Rumänien – Staatsanwältin: zeit.de (Traian Danciu) schreibt über Laura Codruța Kövesi, die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde. Bis vor kurzem wurden der Juristin gute Chancen eingeräumt, Chefin der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft zu werden. Mittlerweile hintertrieben aber die Regierung ihres Heimatlandes und "hochkorrupte rumänische Machteliten" ihre Berufung.

USA – Verfassungsrecht: Der FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky) interviewt Leonard Leo, Executive Vice President der US-amerikanischen Juristenvereinigung "Federalist Society", zu seinem Einfluss auf die Ernennung als konservativ geltender Bundesrichter, zum Verhältnis des aktuellen Präsidenten zur Justiz und zu der von seinem Verein propagierten Methode des "Originalismus", nach dem die Verfassung möglichst historisch textgetreu auszulegen ist.

USA – Todesstrafe: Das verfassungsmäßige Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafungen beinhaltet nicht die Garantie, die Vollstreckung einer Todesstrafe schmerzfrei zu erleben. Dies entschied der Oberste Gerichtshof der USA nach Bericht der FAZ (Christiane Heil). Zur Begründung sei auf den historischen Hintergrund des entsprechenden Zusatzartikels von 1791 verwiesen worden. Damals seien "auch eventuell schmerzhafte Hinrichtungsmethoden wie Hängen ausdrücklich erlaubt worden".

Juristische Ausbildung

Examensstatistik: Bereits im vierten Jahr in Folge ist die Anzahl derjenigen, die ihr juristisches Studium erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen haben, gestiegen. Dies meldet lto.de und stellt auch weitere Zahlen, etwa zur Geschlechterverteilung, aus der vom Bundesamt für Justiz erhobenen Ausbildungsstatistik vor.

Sonstiges

Polizeiliche Kriminalstatistik: In einem ausführlichen Beitrag stellt lto.de (Markus Sehl) Ergebnisse der soeben veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik vor und hält dabei auch fest, dass deren Interpretation "stark vom Betrachtungsstandpunkt" abhänge. Dies dürfe wohl auch für den "Deutschen Viktimisierungssurvey" gelten. In der zusätzlich veröffentlichten, vom Bundeskriminalamt und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erarbeiteten Untersuchung sollte herausgefunden werden, wie sicher bzw. unsicher sich in Deutschland lebende Menschen fühlen.

Den letzteren Aspekt behandelt der Kommentar von Reinhard Müller (FAZ). Nach Müllers Auffassung leidet das Sicherheitsgefühl "auch, wenn die Bürger meinen, ihnen werde nicht reiner Wein eingeschenkt", etwa indem in den Medien "die Herkunft von Tätern und Hintergründen verschwiegen werden". Für Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) sind "Wahrheit und Klarheit" nötig, aber auch möglich. Schließlich seien die Nachrichten "wirklich gut".

beA: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs neu ausgeschrieben, berichtet lto.de (Pia Lorenz). Unmittelbar relevant für Nutzer sei jedoch der Umstand, dass mit dem laufenden Monat Nachrichten aus dem System unter bestimmten Voraussetzungen und unter unterschiedlichen Fristen gelöscht würden.

Völkerrechtliches Gewaltverbot: Rechtsprofessor Claus Kreß setzt im FAZ-Einspruch seinen ausführlichen Überblick zu aktuellen und historischen Entwicklungen des völkerrechtlichen Gewaltverbots fort.

Anwaltliche Akquise: Die auf die Beratung von Anwälten und Kanzleien spezialisierte Juristin Charlotte von der Planitz stellt auf lto.de erfolgversprechende Strategien für die Mandats-Akquise vor.

Antidiskriminierungsstelle: Der erstmals vorgestellte Jahresbericht der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Beratungsfragen. Der Behördenleiter habe dieses Ergebnis auf "eine Radikalisierung des Ressentiments" in der Gesellschaft zurückgeführt, aber auch eine erhöhte Anzeigenbereitschaft, so lto.de über die Vorstellung.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. April 2019: Lebenserhaltung ist kein Schadensfall / Böhmermann versus Merkel / beA neu ausgeschrieben . In: Legal Tribune Online, 03.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34679/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen