Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2021: Parität nicht zwin­gend / Nächster Sui­zid­hilfe-Ent­wurf / Nawalny ver­ur­teilt

03.02.2021

Das BVerfG verwirft eine wegen fehlender Geschlechterparität erhobene Wahlprüfungsbeschwerde. Ein neuer Gesetzentwurf zur Suizidhilfe, diesmal von der Rechtswissenschaft. In Moskau wird Alexej Nawalny zu einer Haftstrafe verurteilt.

Thema des Tages

BVerfG zu Geschlechterparität: Eine Gruppe von zehn Beschwerdeführerinnen ist mit dem Versuch gescheitert, über eine mit fehlenden Geschlechterparitätsregeln begründete Wahlprüfungsbeschwerde die Gültigkeit der vergangenen Bundestagswahl anzugreifen. In einem nun veröffentlichten Beschluss von Mitte Dezember wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als unzulässig zurück, berichten FAZ (Marlene Grunert), SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), LTO, und tagesschau.de (Gigi Deppe). "Nur in seltenen Ausnahmefällen" sei der Gesetzgeber zum Erlass einer Regelung wie der von den Beschwerdeführerinnen begehrten verpflichtet. Warum der gesetzgeberische Spielraum hier auf ein Paritätsgebot bei der Aufstellung von Kandidatenlisten verengt gewesen sei, hätte nicht dargelegt werden können. Zudem sei auch nicht ausreichend begründet worden, warum Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes ein verkleinertes Abbild des Wahlvolks sein müssten. 

Für Reinhard Müller (FAZ) geht durch die Forderung nach Geschlechterparität bei der Zusammensetzung des Parlaments "die Freiheit der Bürger und der Parteien … flöten". Wer sie fordere, sei "eigentlich kein Demokrat" und degradiere "freie Menschen zu Trägern von Merkmalen". Gigi Deppe (swr.de) hält dagegen das Prinzip des freien Mandats für einen "wohlklingenden theoretischen Ansatz", der im Ergebnis auch ein Parlament mit exakt einem Abgeordneten rechtfertige. Die Zusammensetzung der Volksvertretung solle dagegen "die Vielfalt in der Bevölkerung spiegeln", wenn auch nicht passgenau abbilden. Wolfgang Janisch (SZ) schließlich bezeichnet den Beschluss und seine Begründung als "ärgerlich". Sämtliche der vom BVerfG vorgebrachten Bedenken seien erheblich, das Gericht habe es aber versäumt, "zur entscheidenden Frage" Stellung zu nehmen – der offenbaren Diskrepanz zwischen staatlicher Pflicht, auf Gleichberechtigung hinzuwirken und einem Wahlrecht, das diesbezüglich Neutralität vortäuscht, "durch den geringen Frauenanteil in den Parlamenten" aber längst "widerlegt ist".

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Nach zwei parlamentarischen Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidhilfe haben nun auch Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen ein "Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention" vorgelegt, auch als "Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf" bezeichnet. Das knapp 100 Seiten starke Werk wolle nicht nur den verfassungsgerichtlich kassierten § 217 Strafgesetzbuch reparieren, gibt LTO (Pia Lorenz) einen der Autoren wieder, sondern "das gesamte System der Sterbehilfe neu regeln". So solle zunächst ein umfassendes Netz an Beratungsangeboten für Betroffene geschaffen werden. Darüber hinaus solle neben medizinischem Personal auch eine unabhängige Kommission das Recht besitzen, todbringende Medikamente zu verschreiben. Neben weiteren Regelungen zu Behandlungsverzicht und Behandlungsbegrenzung sehe der Entwurf auch in wenigen Ausnahmefällen die aktive Sterbehilfe und damit die Streichung von § 216 StGB ("Tötung auf Verlangen") vor.

EU-Rechtsstaatlichkeit: In einem Interview mit dem Hbl (Till Hoppe/Hans-Peter Siebenhaar) spricht Vera Jourova, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, über Sinn und Zweck des EU-Rechtsstaatsmechanismus und die diesbezügliche Arbeit der Kommission bis zur anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Corona – epidemische Lage: Am 31. März endet die Befristung der vom Bundestag im vergangenen März festgestellten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Innerhalb der Regierungsfraktion bestehe Einvernehmen darüber, den Beschluss zeitnah bis zum 30. Juni zu verlängern, schreibt die Welt (Ricarda Breyton). Mit Ausnahme der AfD-Fraktion könnten die Regierungsfraktionen hierbei wohl auch mit Unterstützung der Opposition rechnen, Detailfragen seien aber umstritten.

Corona – Impfpriorität/Anwaltschaft: Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Edith Kindermann, spricht mit LTO (Hasso Suliak) über eine mögliche Priorisierung der Anwaltschaft bei der Impfung gegen Corona und darüber hinaus die Notwendigkeit der im neuen Jahr in Kraft getretenen Erhöhung von Gerichts- und Anwaltsgebühren und die Unterschiede zwischen DAV und Bundesrechtsanwaltskammer.

Corona – Impfverordnung: Der vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Corona-Impfverordnung fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage, sie ist daher rechtswidrig. Diese Auffassung legen die Akademische Rätin Andrea Kießling und die Rechtsprofessoren Thorsten Kingreen und Anna Leisner-Egensperger im Verfassungsblog dar und berufen sich dabei u.a. auf das Numerus clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972. Die Autoren bemängeln zudem, dass ihre auch in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags vertretene Ansicht von den dort anwesenden Parlamentariern offensichtlich nur unzureichend wahrgenommen und wiedergegeben worden sei.

Corona – Selbsttests: Mit dem Erlass einer entsprechenden Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium ist die Abgabe von Antigen-Selbsttests vorbehaltlich einer behördlichen Zulassung künftig möglich. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Henning Lorenz stellt auf LTO die bisherige Rechtslage dar, schildert die Diskussion, die zur jetzigen Entscheidung geführt hat und beschreibt die Selbsttests als "wichtigen Baustein" im Kampf gegen die Pandemie.

Justiz

EuGH zu Auskunftsverweigerungsrecht: Das durch die EU-Grundrechtecharta geschützte Auskunftsverweigerungsrecht gehört zum Kern eines fairen Verfahrens. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in einem von Hbl (Laura de la Motte) und FAZ (Marcus Jung) berichteten Fall fest. Dem dort obsiegenden Italiener hatte die zuständige Behörde wegen Insiderhandels ein Bußgeld auferlegt, ihn aber zusätzlich zu strafrechtlichen Ermittlungen herangezogen. Weil er hier die Aussage verweigerte, verhängte die Behörde ein zusätzliches Bußgeld.

BVerfG zu Streckenradar: Das Bundesverfassungsgericht hat eine wegen datenschutzrechtlicher Bedenken erhobene Verfassungsbeschwerde gegen ein sogenanntes Streckenradar in Niedersachsen nicht zur Entscheidung angenommen. Dies meldet LTO.

BGH zu Maut-U-Ausschuss: Die letztwöchige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe der sogenannten Logfiles der parlamentarischen E-Mail-Konten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an den Untersuchungsausschuss zur gescheiterten PKW-Maut könne die Arbeit des Ausschusses über den für den vergangenen Donnerstag geplanten Abschluss hinaus verlängern, schreibt die FAZ (Kerstin Schwenn). Zunächst müsse jedoch abgewartet werden, ob Union und SPD Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegten.

BAG zu Entgelttransparenz: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar, dass bei einer unterschiedlichen Vergütung von Frauen und Männern von einer widerlegbaren Vermutung für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung auszugehen ist, wird nun auch von den Rechtsanwälten Katja Häfner und Benedict Seiwerth im Recht und Steuern-Teil der FAZ besprochen.

OLG Frankfurt/M. zum Mord an Walter Lübcke: Nach Markus H. haben nun auch Stephan E. sowie die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. zur Ermordung Walter Lübckes eingelegt. Dies melden FAZ (Marlene Grunert) und LTO.

VG Köln – Julia Klöckner: Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch will durch eine beim Verwaltungsgericht Köln erhobene Klage die Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) dazu bringen, Treffen mit Lobbyorganisationen der Lebensmittel- und Agrarbranche offenzulegen. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte entsprechende Anfragen u.a. wegen Sicherheitsbedenken verweigert, meldet zeit.de.

AG Köln – Karl-Erivan Haub: Die Ehefrau und zwei Kinder des im April 2018 bei einer Bergtour in der Schweiz verschwundenen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub haben sich einem vom Bruder Christian Haub beim Amtsgericht Köln betriebenen Verfahren, den Manager für tot erklären zu lassen, angeschlossen. Nach dem Bericht des Hbl (Sönke Iwersen u.a.) dürfte dieser Schritt auf eine bevorstehende Einigung der zerstrittenen Familienzweige schließen lassen. Mit der angestrebten Erklärung seien erhebliche erbrechtliche Konsequenzen verbunden.

Recht in der Welt

Russland – Alexej Nawalny: Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny ist von einem Moskauer Gericht wegen Verletzung seiner Bewährungsauflagen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nawalny habe es während seines in Deutschland verbrachten Rehabilitationsaufenthalts versäumt, sich entsprechend den Bestimmungen seiner 2014 erfolgten Betrugs-Verurteilung bei den zuständigen Behörden zu melden, schreiben FAZ (Reinhard Veser, ausführlicher auf faz.net) und spiegel.de (Christian Esch). Die damals auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von dreieinhalb Jahren würde damit unter Anrechnung eines damaligen Hausarrests in eine nun zu verbüßende Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten umgewandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2017 entschieden, dass diese ursprüngliche Verurteilung Nawalnys und seines Bruders Oleg willkürlich erfolgte, so die FAZ (Friedrich Schmidt) in einem Hintergrund-Bericht. In seinem Plädoyer habe der Politiker "Hass und Angst" von Präsident Wladimir Putin als das wahre Motiv des jetzigen Verfahrens bezeichnet. Über das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und die enormen Sicherheitsmaßnahmen im weiteren Umfeld des Gerichts schreiben auch LTO und Hbl (Andre Ballin).

Reinhard Veser (FAZ) meint im Leitartikel, dass die Umstände des Verfahrens die "große Nervosität der Machthaber in Moskau" belegten. Putin selbst habe in der DDR erlebt, "wie rasch eine scheinbar stabile Diktatur auseinanderbrechen kann". Insofern berge das harte Vorgehen gegen Sympathisanten des nun Verurteilten auch eine Gefahr für Putin selbst.

Dänemark – Amtsvergehen: Das dänische Parlament hat ein sogenanntes Amtsvergehen-Verfahren gegen die Politikerin Inger Stojberg beschlossen. Als Grund für das in den vergangenen 110 Jahren nur einmal durchgeführte Verfahren, bei dem Richter und Parlamentarier über einen Rechtsverstoß des Staatsoberhaupts oder von Ministern befinden, benennt die taz (Reinhard Wolff) den von Stojberg 2016 als Ausländer-Ministerin verantworteten "Kinderbräute"-Erlass, durch den verheiratete Flüchtlinge von ihren minderjährigen Partnerinnen getrennt wurden.

USA – Impeachment: Vor dem für die nächste Woche geplanten Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump haben die Verfahrensparteien in schriftlichen Stellungnahmen ihre Positionen dargelegt. Während die Demokratische Partei Trump für die Ereignisse des 6. Januar verantwortlich macht und eine Sperrung Trumps für künftige Ämter anstrebt, bestreiten Trumps Anwälte die Zuständigkeit des Senats für die Privatperson Trump, so spiegel.de.

Juristische Ausbildung

Verwaltungsstation EU-Kommission: Rechtsreferendar Christian Bischoff gibt auf LTO-Karriere einen Erfahrungsbericht über eine – coronabedingt im Home Office absolvierte – Verwaltungsstation bei der EU-Kommission.

Sonstiges

Corona – Home Office/Impfpflicht: Der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel) befasst sich mit dem coronabedingten Anspruch von Arbeitnehmenden, im Home Office zu arbeiten und diskutiert zudem die Erfolgsaussichten einer betrieblichen Impfpflicht.

Gamestop: Die Vorgänge um den sprunghaften Anstieg der Aktie des US-amerikanischen Spieleanbieters Gamestop werden nun auch in einem Gastbeitrag des Bundestagsabgeordneten und Rechtsprofessors Heribert Hirte (CDU) im Recht und Steuern-Teil der FAZ behandelt. Der Fall werfe "ein Schlaglicht auf das Zusammenspiel von Kapitalmarktinformation und Preisbildung". Deutschland hinke bei der effektiven Kapitalmarktinformationshaftung "im internationalen Vergleich noch weit hinterher".

Das Letzte

Masken schützen: Bei der nächsten Beschwerde über die Umständlichkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum sollte diese Meldung der Welt nicht vergessen werden. Ein Fahrgast wollte sich der Bitte einer Fahrkartenkontrolleurin, sein Ticket doch bitteschön auszuhändigen, durch einen Biß in den Arm der Frau erwehren. Hierbei vergaß er aber, dass er – vorschriftsgemäß – eine Maske trug. Die Kontrolleurin blieb unverletzt.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2021: Parität nicht zwingend / Nächster Suizidhilfe-Entwurf / Nawalny verurteilt . In: Legal Tribune Online, 03.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44168/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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