Die juristische Presseschau vom 30. November bis 2. Dezember 2024: Jus­tiz­kom­missar McG­rath / ÖDP klagt gegen Wahl­an­for­de­rungen / BSG zu Bür­ger­geld und Solar­an­lage

02.12.2024

Der Ire Michael McGrath ist neuer EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit. Die ÖDP verlangt am BVerfG Erleichterungen bei der vorgezogenen Wahl. Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage reduzieren laut BSG das Bürgergeld.

Thema des Tages

EU-Justizkommissar McGrath: FAZ-Einspruch (Johannes Leithäuser) porträtiert den Iren Michael McGrath, der am Mittwoch vom EU-Parlament als neuer EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit bestätigt wurde. McGrath ist kein Jurist, sondern Kaufmann und Wirtschaftsprüfer. Er stammt aus einfachen Verhältnissen und gilt als konservativ. Er gehört der konservativ-liberalen Partei Fianna Fáil an und war zuletzt Finanzminister der irischen Regierung. Mit McGrath habe die irische Regierung ein Schwergewicht der irischen Politik nach Brüssel geschickt. Er gilt als dem neuen Amt gewachsen, auch da er wie viele irische Menschen einen grundlegenden Sinn für Freiheit habe.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Die Mo-SZ (Constanze von Bullion/Roland Preuß) beschreibt Versuche der SPD, die sogenannte Mietpreisbremse noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode mithilfe der CDU/CSU zu verlängern. Deren Bundestagsfraktion lehne dies ab, wurde nun aber durch die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft zu einem "Kurswechsel" aufgefordert. Fraktionsvize Thorsten Frei sieht jedoch keinen Zeitdruck.

Überwachung und Datenschutz: Zum Abschluss seines Online-Symposiums über datenschutzrechtliche Herausforderungen in der digitalisierten Welt interviewt der Verfassungsblog (Isabella Risini/Erik Tuchtfeld) die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über biometrische Gesichtserkennung, Vorratsdatenspeicherung, Überwachungsgesamtrechnung und Anonymität im Internet.

Justiz

BVerfG – Bundestagswahl/ÖDP: Innerhalb einer Reportage über den Umgang sogenannter Kleinparteien mit dem vorgezogenen Termin der nächsten Bundestagswahl schreibt die Sa-taz (Stella Lueneberg/Amelie Sittenauer), dass die ÖDP durch einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht eine Absenkung der für die Teilnahme erforderlichen Unterschriftenanzahl erreichen will. Mit einer zeitnahen Entscheidung des Gerichts sei zu rechnen.

BSG zu Bürgergeld und Solaranlage: Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage erzielte Einkünfte sind auf das Bürgergeld anzurechnen. Dies entschied nach Bericht der Sa-FAZ (Katja Gelinsky) das Bundessozialgericht in der vergangenen Woche. Die Anlage sei insofern vergleichbar mit Kapitalvermögen, dessen Zinsen ebenfalls anspruchsmindernd angerechnet würden. Nach einem parallel entschiedenen Fall muss die beklagte Behörde die Kosten eines sogenannten Wärme-Plus-Vertrages übernehmen. Über diesen war der Klägerin eine Gasheizung eingebaut und dann an sie vermietet worden. Hierdurch habe die Klägerin aber kein Eigentum erworben.

IGH – Klimaschutz: Ab dem heutigen Montag hört der Internationale Gerichtshof Staaten und Organisationen mit ihren Stellungnahmen über völkerrechtliche Pflichten zum Klimaschutz an. Die jeweils halbstündigen Vorträge dienen der Erarbeitung eines Rechtsgutachtens, in dem auch Rechtsfolgen für umweltschädigende Staaten bis hin zu einer möglichen Schadensersatzpflicht beschrieben werden sollen. Für die Bundesrepublik wird bereits am ersten Verhandlungstag der Rechtsprofessor Andreas Zimmermann plädieren, schreibt LTO (Franziska Kring) in einer ausführlichen Darstellung der Ursprünge und des Ablaufs des Verfahrens. Der ausführliche Vorbericht der Mo-SZ (Wolfgang Janisch) hebt hervor, dass gerade angesichts "der neuen Laxheit beim Klimaschutz" durch die Politik eine eindeutige Stellungnahme des Gerichts dem Anliegen neuen Schub verleihen könnte.

BVerfG zu Rückübertragung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die Rückübertragungsansprüche nach NS-bedingten Enteignungen zum Thema hatte. Dem Großvater des Beschwerdeführers waren infolge seiner Verstrickung in das Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 Grundstücke weggenommen worden, die nun beantragte Rückübertragung wurde jedoch abgelehnt. Verwaltungsgerichte hatten dies bestätigt. Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde als nicht ausreichend substantiiert abgelehnt. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu von Erffa/D&O-Versicherung: Der ehemalige Chefbuchhalter von Wirecard, Stephan von Erffa, kann für die Kosten seiner Verteidigung im Strafverfahren am Landgericht München I keine weiteren Zahlungen seiner D&O-Versicherung beanspruchen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Tatsächlich sei der Versicherungsfall der Managerhaftpflicht erst im Jahr 2020 eingetreten, über die hiernach verauslagten 15 Millionen Euro hinaus könne der Manager keine weiteren Zahlungen erwarten. Es berichten LTO, beck-aktuell und Hbl (René Bender/Volker Votsmeier).

OLG Schleswig zu Schufa und DSGVO: Eine nicht zwischen Haupt- und Nebenforderungen differenzierende Meldung eines Inkassounternehmens an die Schufa kann gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Nach dem vom Oberlandesgericht Schleswig in der vorvergangenen Woche entschiedenen Fall könnte sich das Unternehmen insofern nicht auf berechtigte Interessen berufen. Dies berichtet beck-aktuell.

LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) porträtiert den als Verteidiger des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck tätigen "Grand Seigneur der deutschen Strafverteidiger" Gerhard Strate. Der durch "spektakuläre Verteidigung in Mord- und Gewaltverbrechen" tätige Hamburger sei einer der wenigen Spezialisten für Wiederaufnahmeverfahren und hatte in diesem Zusammenhang auch Gustl Mollath zur Freiheit verholfen. Öffentlichkeitswirksam positioniere er sich als Verteidiger des liberalen Rechtsstaats.

LG Düsseldorf zu polizeilicher Personenverwechslung: Die WamS (Tim Röhn) schreibt über eine am Landgericht Düsseldorf erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des örtlichen Amtsgerichts. Auf dessen Grundlage wurde die Wohnung des 26-jährigen Beschwerdeführers durch ein Sondereinsatzkommando gestürmt und er schwer verletzt. Der ursprüngliche Verdacht, er habe Gewalttaten im Rocker-Milieu begangen, beruhte auf einer Personenverwechslung. Nunmehr fordert der Mann auch eine Schmerzensgeld-Vorauszahlung von mindestens 20.000 Euro.

LG Saarbrücken – sexuelle Belästigung durch Chefarzt: In der Berufungsinstanz verhandelt das Landgericht Saarbrücken gegen einen früheren Chefarzt, der erstinstanzlich wegen sexueller Belästigung einer damaligen Assistenzärztin zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die WamS (Per Hinrichs) beschreibt den Fall als beispielhaft für Übergriffe und Grenzüberschreitungen im hierarchisierten ärztlichen Milieu. Ein Urteil ist für den 15. Januar geplant.

LG Marburg – Werbung mit Manuel Neuer: Am Landgericht Marburg fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Kosmetikfirma auf, irreführende Werbeaussagen über Inhaltsstoffe und Klimaneutralität einer vom Fußball-Torhüter Manuel Neuer beworbenen Sonnencreme zu unterlassen. Von der WamS (Philipp Vetter) hierzu kontaktiert, verwies das Management des Fußballers an die Firma, diese wiederum antwortete mit einem anwaltlichen "presserechtlichen Informationsschreiben", in dem juristische Konsequenzen im Falle einer Berichterstattung angedroht wurden. Neuer selbst ist Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens, seine gleichzeitige Werbetätigkeit sei deshalb bei der letzten Hauptversammlung kritisiert worden.

AGH Berlin zu Berufungseinlegung per Fax: beck-aktuell berichtet über ein nun veröffentlichtes Urteil des Anwaltsgerichtshofs Berlin von Mitte September, nach dem die Berufungseinlegung auch im anwaltsgerichtlichen Verfahren zwingend elektronisch zu erfolgen hat. Einer anderslautenden Entscheidung des nordrhein-westfälischen AGH aus dem Vorjahr sei nicht zu folgen.

AG Sonthofen/AG Fürstenfeldbruck zu "From the River...": Der WamS (Frederik Schindler) liegen rechtskräftige Strafbefehle der Amtsgerichte Sonthofen und Fürstenfeldbruck vor, die Social Media-Posts mit dem "From the River..."-Slogan wegen Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen sanktionieren. Die Verfasser:innen wurden zu 70 bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Höchstgerichtliche Entscheidungen zur Strafbarkeit lägen bislang ebenso wenig vor wie solche über präventive Verbote im Rahmen von Auflagen gegenüber Versammlungen.

OVG NRW: Jörg Sander ist neuer Vizepräsident am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und folgt auf den aus Altersgründen ausgeschiedenen Sebastian Beimesche. Der Präsidentenposten des Gerichts bleibt dagegen weiterhin unbesetzt. Erst jüngst hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) angekündigt, das diesbezügliche Besetzungsverfahren erneut zu starten. LTO berichtet.

GBA Rommel im Interview: Generalbundesanwalt Jens Rommel spricht in seinem ersten Interview nach Amtsantritt mit dem Spiegel (Jörg Diehl/Fidelius Schmid) über das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, politisch motivierte Kriminalität, den Gefangenenaustausch mit Russland, die Nord-Stream-Sabotage, Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine, chinesische Spionage, Vorratsdatenspeicherung, islamistischen Terrorismus und Migration. 

Recht in der Welt

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Bezüglich des vom Internationalen Strafgerichtshof u.a. gegen den israelischen Ministerpräsidenten ausgestellten Haftbefehls hält Thomas Fischer (spiegel.de) in seiner Kolumne fest, dass an der völkerrechtlichen Vollstreckungspflicht Deutschlands kein Zweifel besteht. Das Völkerstrafrecht stelle "nicht auf ein machtgestütztes oder politisches Rechthaben" ab und postuliere durch das Römische Statut den Grundsatz, "dass niemand über dem Recht steht". Aus der vielbemühten "israelbezogenen deutschen Staatsräson" lasse sich durchaus die Pflicht ableiten, eben diesem Grundsatz Folge zu leisten. 

In einem Interview mit der FAS (Jochen Buchsteiner) beschreibt der Politikwissenschaftler Herfried Münkler Staatsräson als Befugnis, sich von eingegangenen Verpflichtungen dispensieren zu können. Gemäß dieser Prämisse müsse sich Deutschland von den Obligationen des Multilateralismus lösen, weil es "natürlich überhaupt nicht" gehe, einen israelischen Premierminister auf deutschem Boden zu verhaften.

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: In seiner Kolumne über den nun vor dem Abschluss stehenden Strafprozess Pelicot gibt Jost Müller-Neuhof (Tsp) zu bedenken, dass das Internet eine zuvor nicht denkbare "Addition menschlicher Abgründe" ermöglicht, gegen die der freiheitliche Rechtsstaat hilflos zu sein scheint. Würden Plattformen, wie jene, über die die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot organisiert wurden, geschlossen, "öffnet die nächste".

Nach der von Oliver Meiler (Sa-SZ) im Leitartikel vertretenen Ansicht markiert der Prozess "ein Vorher und ein Nachher." Über die zu erwartenden Urteile hinaus müsse das Verfahren ein "viel breiteres Bewusstsein" für die "Kultur der Vergewaltigung" und das hiermit einher gehende "Phänomen der Unterwerfung mit chemischen Mitteln" schaffen.

Großbritannien – Spionage für Russland: Die Sa-SZ (Nils Heck u.a.) berichtet vertieft über die im Londoner Spionage-Prozess gegen fünf Bulgaren zutage getretenen Erkenntnisse. Die geständigen Angeklagten hätten eng mit dem weiterhin flüchtigen Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zusammengearbeitet und in dessen Auftrag quer durch Europa Informationen für den russischen Geheimdienst gesammelt. Die bislang lediglich vermutete Geheimdiensttätigkeit Marsaleks sei damit quasi bestätigt.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Tjerk Brühwiller (FAS) meint, dass aus dem Untersuchungsbericht der brasilianischen Bundespolizei über Putschpläne des abgewählten Präsidenten Jair Bolsonaro eine Anklage folgen müsse. Über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft würde dann der Oberste Gerichtshof entscheiden, dessen Glaubwürdigkeit und Ansehen Bolsonaro während seiner Amtszeit nach besten Kräften beschädigte.

Australien – Social Media: Sebastian Meineck (netzpolitik.org) kritisiert das soeben in Australien verabschiedete Gesetz, nach dem Unter-16-Jährige von bestimmten Social Media-Plattformen ausgeschlossen werden. Abgesehen von inhaltlichen Widersprüchen und einer fragwürdigen Umsetzung verfolge die Regelung "das Prinzip Ohrfeige", statt – wie notwendig – die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Sonstiges

Bundestagswahlrecht: Der nächste Bundestag wird entsprechend der im Juli vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigten Regeln lediglich 630 Sitze haben. Auf mögliche Konsequenzen weist die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) hin. So dürfte sicher sein, dass nicht jeder Wahlkreissieg zu einem Mandat führt. Größere Bedeutung dürfte die vom BVerfG wieder installierte Grundmandateklausel haben, nach der die Linke, die Freien Wähler und vielleicht auch BSW mit drei gewonnenen Wahlkreisen unabhängig vom Erreichen der Fünf-Prozent-Sperrklausel den Einzug in den Bundestag sichern könnten. Die Fünf-Prozent-Klausel wurde zuletzt zwar als verfassungskonform bestätigt, dürfte das BVerfG in der Zukunft aber erneut beschäftigen, wenn etwa bei der kommenden Wahl bis zu 20 Prozent der Wähler:innen nicht im Bundestag vertreten sein sollten. 

Mutterschutz und Revisionsrecht: Rechtsprofessor Markus Wagner führt auf LTO in die Problematik der im strafprozessualen Revisionsrecht "enorm" bedeutsamen Frage dienstrechtlicher Mutterschutzbestimmungen ein. Es geht um die Frage, ob ein Revisionsgrund vorliegt, wenn schwangere Richterinnen oder Urkundsbeamtinnnen trotz Mutterschutz an einer Verhandlung mitwirken. Während sich die Rechtsprechung wohl immer noch mehrheitlich mit der sogenannten Rechtskreistheorie behelfe, nach der Revisionsführende ihr Rechtsmittel nur auf die Verletzung von Bestimmungen stützen können, die unmittelbar ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind, plädiert der Autor dafür, dass grundsätzlich alle Rechtsverstöße revisibel sein sollen, schlägt dann aber eine teleologische Auslegung vor.

Klaasohm-Brauch auf Borkum: Die SZ (Jana Stegemann) prüft die Strafbarkeit des rund 200 Jahre alten Klaasohm-Brauchs auf der Insel Borkum. Dort jagen sieben maskierte Gestalten am 5. Dezember Frauen auf der Straße und schlagen ihnen mit einem Kuhhorn auf den Po. Dies sei eine gefährliche Körperverletzung und sexuelle Belästigung, es sei denn die Frauen seien damit einverstanden. Da die Polizei nicht eingeschritten sei, komme Strafvereitelung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in Betracht.

Düsseldorfer Tabelle: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die für das nächste Jahr geltende Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts veröffentlicht. Im Gespräch mit der FAS (Dyrk Scherff) erklärt der Vorsitzende Richter Ulrich Rake die moderaten Steigerungen der Beträge, deren Ermittlung und warum sein Gericht die Tabelle herausgibt.

Juristin Martina Rehman: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der "Most Wanted"-Reihe Martina Rehman vor. Die Verwaltungsjuristin ist derzeit als Referatsleiterin des bayerischen Innenministeriums nach Brüssel abgeordnet. Als Spiritual Life Coach und Firmengründerin ist sie auch unternehmerisch tätig.

Majestätsbeleidigung: Martin Rath unternimmt auf LTO einen rechtshistorischen Ausflug zur sogenannten Majestätsbeleidigung, die zwar während der Regierungszeit Wilhelms II. zu mehr als 9.000 Verurteilungen führte, sich aber historisch bis auf das antike römische Recht zurückführen lässt.

Weihnachten: Mit dem 1. Advent ist es amtlich: Weihnachten steht vor der Tür. Wer Anregungen für Geschenke mit juristischem Zusammenhang sucht, wird auf LTO fündig.

Das Letzte zum Schluss

Dicke Kartoffeln: Kreative Einlassungen gegenüber verkehrsrechtswidrigen Verhaltensweisen dürften gerichtsbekannt sein, neu ist dagegen womöglich, wie am Oberlandesgericht Oldenburg die mehrere Tonnen schwere Überladung eines landwirtschaftlichen Zugs mit Kartoffeln erklärt wurde. Weil er kein Landwirt sei, habe der Fahrer des Fahrzeugs die Überladung nicht erkennen können, so die von beck-aktuell (Monika Spiekermann) berichtete Verteidigung. Bei mehr als 30 Tonnen – statt der erlaubten 24 – habe es jedoch keiner "landwirtschaftlichen Grundkenntnisse" bedurft, um den Verstoß zu erkennen, so das OLG.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. November bis 2. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56004 (abgerufen am: 20.01.2025 )

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