Die juristische Presseschau vom 2. September 2026: Russ­land wird ver­ant­wort­lich gemacht / Mörder von Tupac Shakur ver­ur­teilt / Gemein­nüt­zig­keit und Anti-AfD-For­de­rungen

02.09.2026

Die Bundesregierung hält Russland verantwortlich für den Leipziger Drohnen-Angriff. 30 Jahre nach dem Tod von HipHopper Tupac Shakur gibt es eine Verurteilung. Die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA wird geprüft, weil sie ein AfD-Verbot fordert. 

 

Thema des Tages

GBA – Drohne am Flughafen Leipzig: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) haben erklärt, dass nach Einschätzung der Bundesregierung "Russland den hybriden Angriff in Leipzig am 4. August zu verantworten hat". Grundlage dieser Einschätzung seien polizeiliche Ermittlungen, nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Tatmuster. Obgleich die Organisation des missglückten Anschlags "professionell" anmute, seien für die Ausführung offenbar sogenannte Wegwerf-Agenten engagiert worden. Als unmittelbare Gegenreaktion sei die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn angeordnet worden, außerdem soll der Vertrag des "Russischen Hauses" in Berlin gekündigt werden. Darüber hinaus sollen Sanktionsmaßnahmen intensiviert werden, hierzu sei aber noch eine weitere Abstimmung innerhalb der EU erforderlich. Die gegen zwei Verdächtige aufgenommenen Ermittlungen des Generalbundesanwalts liefen derweil weiter. Berichte bringen SZ (Markus Balser/Daniel Brössler), faz.net (Mona Jaeger u.a.), spiegel.de (Paul-Anton Krüger), zeit.de (Christian Fuchs u.a.), Hbl (Dietmar Neuerer u.a.) und taz (Frederik Eikmanns/Tanja Tricarico).

Roland Nelles (spiegel.de) bezeichnet die deutsche Reaktion als "klug und ausbalanciert". "Deutsches Säbelrasseln", wie vom Bundeskanzler in der vergangenen Woche angedeutet, helfe nicht. Notwendig seien vielmehr Geduld, der "Aufbau ausreichender Fähigkeiten zur Selbstverteidigung" und "jede denkbare Unterstützung" für die Ukraine. Nach Nicolas Richter (SZ) ist im Umgang mit Russland und speziell dessen Präsidenten Vladimir Putin "Klarheit notwendig".

DJT – hybride Bedrohungen: Im Gespräch mit der SZ (Wolfgang Janisch) erklärt Rechtsprofessor Tristan Barzcak, der Mitte September beim Deutschen Juristentag sein Gutachten zur Resilienz der Rechtsordnung vorstellt, welche gesetzlichen Änderungen er zum Schutz gegen hybride Bedrohungen für erforderlich hält. Die Sicherstellungsgesetze sollten auch die Requirierung von Daten, digitalen Diensten, Arzneimitteln und Medizinprodukten ermöglichen. Die Notstandsgesetze sollen bereits vor dem Spannungsfall anwendbar sein. Das BSI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollen per GG-Änderung zu Zentralstellen aufgewertet werden. Der nationale Sicherheitsrat soll politisch unabhängiger und sachverständiger werden. Die Bundeswehr soll im Innern im Wege der Amtspflicht und unter Führung der Polizei leichter eingesetzt werden können, wenn sie bessere Fähigkeiten hat als die Polizei.

Rechtspolitik

DJT – Wohnungsmiete: Auf dem Deutschen Juristentag wird auch das Mietrecht einen Schwerpunkt bilden. LTO (Hasso Suliak) spricht mit Rechtsprofessor Markus Artz als Mitautor eines für den DJT erstellten Gutachtens über das dort vorgestellte Konzept einer Sozialvermietungspflicht sowie seine Meinung zu den aktuell diskutierten Maßnahmen im Mietrecht-II-Gesetzentwurf und dem von der Linken vorgeschlagenen bundesweiten Mietendeckel. Die Defizite der 2015 eingeführten Mietpreisbremse seien "vielfältig", so Artz.

Gefährder: Der Berliner Senat hat in Reaktion auf den Anschlag auf den CSD eine Bundesrats-Initiative angekündigt. Die Vorschläge umfassen die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf alle Volljährigen, die Zuständigkeit von landgerichtlichen Staatsschutzkammern bei schweren politisch motivierten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden sowie eine gesetzgeberische Klarstellung in § 86 StGB, nach der dann auch die Verbreitung von Propaganda des Islamischen Staates stets strafbar wäre. LTO berichtet.

Kanzleipflicht: Der Deutsche Anwaltverein schlägt eine zeitgemäße Reform der anwaltlichen Kanzleipflicht vor. In einer von beck-aktuell (Pia Lorenz) berichteten Stellungnahme wird die Kanzlei in einer neu zu fassenden Norm der Bundesrechtsanwaltsordnung als Ort definiert, an dem v.a. "Zustellungen bewirkt werden können", der aber nicht zwingend dauerhaft vorgehaltene Räumlichkeiten voraussetzt. Eben dies hatte der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs in einem vielkritisierten Urteil vom Ende des vergangenen Jahres noch gefordert.

Fernunterricht: Ein Referentenentwurf des Bundes-Bildungsministeriums sieht die ersatzlose Streichung des 1977 in Kraft getretenen Fernunterrichtsschutzgesetzes vor. Die Verbraucherschutzbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, so auch das Widerrufsrecht bei Finanzabsatzverträgen, böten hinreichenden Schutz, so das Ministerium laut beck-aktuell. Der BGH hatte zuvor den Anwendungsbereich des Gesetzes in mehreren Entscheidungen ausgeweitet, u.a. auf Online-Coachings.

Justiz

BGH zu Koks-Taxi-Fahrten: Über den Beschluss des Bundesgerichtshofs, der eine Verurteilung von Fahrern sogenannter Koks-Taxis wegen rechtsfehlerhafter Annahme einer "nicht geringen Menge" aufhob und zurückverwies, schreibt nun auch LTO.

OLG Frankfurt/M. zu Leasing-AGB: Eine Mithaftungsklausel eines Leasing-Übernahmevertrages, nach der die bis dato leasende Person für Zahlungsrückstände des neuen Leasingnehmers haftet, ist unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. und entband damit die vormalige Leasingnehmerin eines Mercedes CLA von einer Forderung von knapp 20.000 Euro. Die im Übernahmevertrag enthaltene Klausel sei so überraschend, das mit ihr vernünftigerweise nicht gerechnet werden müsse, so das OLG laut LTO.

OLG Jena – Letzte Verteidigungswelle: Der Generalbundesanwalt hat im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Terrorvereinigung "Letzte Verteidigungswelle" Anklage gegen zwei weitere jugendliche Rechtsextremisten erhoben. Ihnen wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen. Sie sollen einen Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft unterstützt haben. Die Haupttäter wurden jüngst vom Hanseatischen Oberlandesgericht zu Haftstrafen verurteilt. LTO und taz (Gareth Joswig) berichten.

LAG BaWü zu zweiter Kündigung: Eine zweite Kündigung eines Arbeitsvertrages kann auch ohne nochmalige Anhörung des Betriebsrates wirksam sein. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Dem klagenden Arbeitnehmer konnte die erste Kündigung – vor deren Ausspruch eine Betriebsratsanhörung stattfand, aber ohne Äußerung blieb – nicht zugestellt werden. Die daraufhin erneut versandte Kündigung stelle die erstmalige Umsetzung des ursprünglichen Kündigungsentschlusses dar, so das LAG. Auch wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs wirke die erforderliche Betriebsratsbeteiligung fort. beck-aktuell berichtet.

VG Schleswig zu Abschiebestopp: welt.de (Benjamin Stibi) berichtet über einen Ende Juli ergangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig, mit dem der Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg die sofortige Vollziehung eines Ausweisungsbescheides untersagt wurde. Obwohl ein sogenannter Hängebeschluss des Gerichts telefonisch bei der Behörde angekündigt und schließlich mitgeteilt worden sei, habe diese die Abschiebung in die Türkei weiterbetrieben. Im Nachgang habe sie diese mit einer fehlerhaften Zustellung des Beschlusses sowie einer "Scheinehe" des Abgeschobenen zu begründen versucht. 

BGH-Präsidentin Angerer: Zum 1. September übernahm Karin Angerer die Präsidentschaft des Bundesgerichtshofs in Nachfolge der in den Ruhestand gegangenen Bettina Limperg. LTO und tagesschau.de (Antonetta Stephany) stellen die berufliche Vita der vormaligen Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg vor.

Recht in der Welt

USA – Mord an Tupac Shakur: Fast 30 Jahre nach der Ermordung des HipHop-Musikers Tupac Shakur ist in Las Vegas ein früherer Gang-Anführer als Drahtzieher verurteilt worden. Duane Davis sei für den Tod verantwortlich, befand eine Geschworenen-Jury, sein Strafmaß werde in anderthalb Monaten verkündet. Die Tötung solle im Rahmen von Gang-Auseinandersetzungen erfolgt sein. Es berichten LTO und zeit.de (Sinem Kilic). Die taz (Luca Steindorfer) porträtiert den Verurteilten.

USA – Bayerische Versorgungskammer: Die US-Tochter der Deutschen Finance Group verklagt die Bayerische Versorgungskammer, die größte öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung Deutschlands, am Superior Court im US-Bundesstaat Delaware. Die Klägerin behauptet "falsche und rufschädigende Darstellungen" der Kammer über fehlgeschlagene Investitionen, die tatsächlich "durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK mitverursacht" wurden, schreibt das Hbl (Rene Bender/Lars-Marten Nagel). Der BVK drohen Verluste von bis zu 800 Millionen Euro.

USA – Ballsaal: Die Umbauarbeiten am US-amerikanischen Weißen Haus können fortgesetzt werden. Der US-Supreme Court hob nun einstweilige Anordnungen unterinstanzlicher Gerichte auf, u.a. weil dem klagenden National Trust for Historic Preservation voraussichtlich keine Klagebefugnis zukomme. FAZ (Majid Sattar) und beck-aktuell berichten.

USA – Generalstaatsanwalt Bonta: Die FAZ (Nina Rehfeld) schreibt über Rob Bonta, Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Kalifornien. Nachdem er gemeinsam mit anderen Bundesstaaten den Facebook-Konzern Meta zu einem außergerichtlichen Vergleich von mehr als 16 Milliarden Dollar bewegte, stehe nun die Verhinderung der von Präsident Donald Trump unterstützten Übernahme des Warner Brothers-Studios durch den Paramount-Konzern auf seiner Agenda. Im Verbund mit Kollegen anderer Bundesstaaten hatte er hiergegen im Juli eine Kartellklage erhoben.

Nepal – Sturzflut: Die nepalesische Regierung hat mitgeteilt, "formale Schadensersatzforderungen" an Industriestaaten versendet zu haben. Die Sturzflut am 26. August sei die offenkundige Konsequenz des fortschreitenden Klimawandels. Für diesen trügen die klimaschädliche Abgase produzierenden Länder die Hauptverantwortung. Nepal könne gegen Staaten klagen, die sich der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs unterworfen haben, hierzu gehöre auch Deutschland, erklärte die Anwältin Roda Verheyen gegenüber der SZ (Wolfgang Janisch u.a.).

Thomas Hahn (SZ) bewundert den Mut des kleinen Landes, eingezwängt zwischen den zwei CO₂‑Großemittenten Indien und China. Diese sollten, wie überhaupt alle "Wohlstandsländer" ihre auch rechtliche Verantwortung für Wetterkatastrophen anerkennen.

China – Haftungsrisiken für Unternehmen: Anwalt Nils Krause und Anwältin Dan Li machen im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf chinesische Verordnungen aufmerksam, die Behörden seit dem Frühjahr die Möglichkeit einräumen, gegen Unternehmen oder deren Führungskräfte vorzugehen, sollten diese sich "diskriminierender Maßnahmen" gegenüber chinesischen Geschäftspartnern schuldig gemacht haben. Angesichts europäischer Vorgaben zu Lieferketten oder dem Umgang mit Daten auf chinesischen Servern könnten Unternehmen somit "gleichzeitig rechtlich verpflichtet und rechtlich gehindert sein, ein und dieselbe Handlung vorzunehmen".

Sonstiges

Gemeinnützigkeit der VVN-BdA: Die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen" ist vom zuständigen Berliner Finanzamt für Körperschaften I aufgefordert worden, ihre Steuererklärungen für die Jahre 2024 und 2025 vorzeitig einzureichen. Grund seien durchzuführende Prüfungen in Bezug auf eine "politische Betätigung" des Vereins; gemeint sein dürfte dessen Eintreten für ein Verbot der AfD. LTO (Joschka Buchholz) erinnert in diesem Zusammenhang an die Auseinandersetzungen über die Gemeinnützigkeit von Attac, die der Bundesfinanzhof 2019 verneint hatte. Eine Verfassungsbeschwerde in jener Sache ist noch anhängig.

Timm Kühn (taz) hält die Entwicklung für einen "Skandal mit vielen Facetten". Zu diesen zähle, dass es der "ältesten antifaschistischen Organisation der Bundesrepublik" zum steuerlichen Nachteil gereiche, "sich gegen eine rechtsextremistische Partei zu engagieren".

KI in der juristischen Praxis: Das Dauerthema KI in der juristischen Praxis greift nun auch der ARD-RadioReportRecht (Antonetta Stephany) auf. Die LSG-Richter Bernd Mutschler und Frank Seeberger berichten über den gerichtlichen Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen, Rechtsprofessor Michael Beurskens beschreibt den Rechtsrahmen für KI-Tools, die von Gerichten genutzt werden. 

Im Interview mit njw.de (Monika Spiekermann) erinnert Rechtsanwalt Jörn Claßen an die seit einem Monat geltende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und beschreibt, wie er in seiner beruflichen Praxis gegen fehlerhafte oder rufschädigende KI-Ergebnisse vorgeht.

KI-Vorstand: Für den Recht und Steuern-Teil der FAZ schreibt der MPI-Referent Karl Döding über die Möglichkeit, KI-Agenten als Unternehmensleitungen einzusetzen. Während in Argentinien und dem US-Bundesstaat Delaware bereits gesetzliche Vorarbeiten für solche Gesellschaftsformen erarbeitet wurden, ließe sich ein Vorstand hierzulande bislang noch nicht durch ein KI-Tool besetzen.

AfD-Landesregierung: Eine AfD-Landesregierung senkt die Bereitschaft, im Staatsdienst juristisch tätig zu werden, deutlich ab. Dies ist das Ergebnis einer auf der Lernplattform "Jurafuchs" durchgeführten Umfrage. Knapp 60 Prozent der rund 1.700 Teilnehmenden könnten sich vorstellen, eine Arbeit im Staatsdienst aufzunehmen. Bei einer Alleinregierung der AfD sinkt dieser Wert auf gut 17 Prozent. LTO-Karriere berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Wiederholungstäter: Oberbürgermeister Roland Tralmer (CDU) wurde innerhalb weniger Monate gleich zwei Mal in seiner eigenen Kommune, im baden-württembergischen Albstadt, geblitzt. Im Gespräch mit der SZ (Marcel Laskus) gibt er den Verkehrsverstoß zu, nimmt sich vor, keine weiteren Knöllchen zu veranlassen, und verspricht die unmittelbare Begleichung der zu erwartenden Bußgelder. Der Beitrag zu den Gemeindefinanzen war allerdings gering, da OB Tralmer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur um 8 km/h bzw. 4 km/h überschritten hatte.
  

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60777 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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