Die juristische Presseschau vom 2. August 2012: Selbst­mord mit Kom­merz - Part­ner­schaft mit Zuschlägen - Potenz mit Cha­rakter

02.08.2012

Die Justizministerin will die Straflosigkeit der Beihilfe zum Selbstmord einschränken. Ärzte-Funktionäre protestierten. Jetzt wird ihnen erklärt, um was es eigentlich geht. Außerdem in der Presseschau: Der Karlsruher Beschluss zur Homo-Ehe von Beamten, die Rechtslage bei Online-Demonstrationen und warum italienische Männer gerne Eier in der Hose haben.

Förderung der Selbsttötung: Ein Referentenentwurf des Justizministeriums will die Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung einführen. Angehörige und Ärzte sollen sich dabei aber nicht strafbar machen, wenn sie aus nicht-kommerziellen Gründen z.B. den Kontakt zu einer so genannten Sterbehilfe-Organisation herstellen. Die SZ (Nina von Hardenberg/Wolfgang Janisch) und Die Welt (Matthias Kamann) räumen Missverständnisse von Ärztefunktionären über den Gesetzentwurf aus. So werde dabei die Strafbarkeit ausgeweitet und nicht etwa eingeschränkt.

In einem Kommentar geht Werner Bartens (SZ) davon aus, dass Todkranke sich vor allem dann umbringen wollen, wenn sie schlecht gepflegt werden und man ihre Schmerzen nicht lindert. "Daher sollte an der Qualität der Betreuung etwas geändert werden - und nicht das Strafgesetzbuch."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Einwanderung: Rechtsprofessor Winfried Kluth stellt für lto.de die deutsche Umsetzung der EU-Blue-Card-Richtlinie vor. Dabei sei der Bundestag bei der Beschlussfassung im Juni noch über die EU-Vorgaben hinausgegangen, indem qualifizierten Zuwanderern schon nach zwei (statt fünf) Jahren ein fester Aufenthaltstitel in Deutschland zugesichert wird.

E-Commerce: Anwalt Michael Kamps beschreibt auf lto.de die seit August geltende Button-Lösung für Internet-Bestellungen. Er prognostiziert, dass über die konkrete Auslegung der neuen Informations- und Gestaltungspflichten noch vor Gericht gestritten werden würde.

EZB: Der Anwalt und Ökonom Hans-Walter Forkel fordert in der Welt zu Klagen gegen die Europäische Zentralbank auf. Niedrigzinsen und Inflation (als Folge des Ankaufs von Staatsanleihen) führten de facto zu ungleicher Besteuerung und verstießen gegen deutsche und europäische Gleichheitsgrundrechte.

Weitere Themen - Justiz

BVerfG zu Homo-Partnerschaft: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die gleichen Zuschläge wie verheiratete Beamte bekommen müssen, und zwar schon seit 2001. Über das Urteil informieren u.a. die SZ (Wolfgang Janisch) und Die Welt.

Die Badische Zeitung (Christian Rath) analysiert, dass Karlsruhe für diesen Beschluss drei Anläufe benötigte, dass der Zweite Senat jetzt der gleichstellungsfreundlichen Linie des Ersten Senats folgte und dass bald wohl auch das Ehegattensplitting auf Homo-Partner ausgeweitet werde.

BAG zu Betriebsübergang: Anwältin Cornelia Schmidt analysiert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten November. Darin erläuterte das BAG die Anforderungen an die Unterrichtung der Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang.

AG Bonn zu Bonhoeffer: Das Amtsgericht Bonn hat gegen den Burschenschafts-Funktionär Norbert Weidner einen Strafbefehl über 2.400 Euro erlassen. Indem Weidner den Theologen und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer als "Landesverräter" bezeichnete, habe er das Andenken Verstorbener verunglimpft, berichtet spiegel.de. Weidner hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Jetzt kommt es zur mündlichen Verhandlung am selben Gericht.

BFH – Prostitution: Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hält Prostitution für eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit. Er will damit von einem Urteil des Großen BFH-Senats aus dem Jahr 1964 abweichen, der entschieden hatte, dass Prostituierte nur Einnahmen "anderer Art" erzielen. Der III. BFH-Senat hat daher erneut den Großen Senat des BFH angerufen, meldet lto.de.

Rechtslage - Cyberkrieg: Im Interview mit dem Feuilleton der SZ (Ronen Steinke) schildert der Völkerrechtler Robin Geiß die derzeit geltenden Regeln eines staatlichen Einsatzes von Trojanern und Schadsoftware gegen einen anderen Staat.

Rechtslage – Online-Demonstrationen: Als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt die Bundesregierung, dass das Lahmlegen von Webseiten durch massenhaftes Aufrufen der Seite keine grundgesetzlich geschützte Demonstration sein könne. Dagegen seien massenhafte E-Mail-Proteste von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange deren Ziel sei, die eigene Position mitzuteilen und nicht nur eine Webseite lahmzulegen, referiert netzpolitik.org (Andre Meister).

Weitere Themen – Recht in der Welt

Russland – Pussy-Riot-Prozess: spiegel.de schildert die Prozessbedingungen im Verfahren gegen die Mitglieder der Punkband Pussy Riot. Am zweiten Verhandlungstag sei eine der drei Angeklagten wegen schlechter Ernährung im Gerichtssaal kollabiert.

USA – Apple vs. Samsung: Die FTD (Helene Laube) schildert anschaulich einen Prozesstag im Patentstreit zwischen Apple und Samsung um den Vorwurf, dass Samsung das iPhone-Design von Apple kopiert habe.

USA – Prozess um Libor-Manipulationen: Die FTD (Kim Bode) portraitiert den Anwalt Michael Hausfeld, der die Klägerseite im Prozess um die Manipulation von Leitzinsen durch Großbanken vertritt.

Sonstiges

Rechtspolitischer Küchenjournalismus:  Die FR (Harry Nutt) stellt Reaktionen auf Heribert Prantls vermeintliche Reportage aus der Küche von BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle zusammen.

Das Letzte zum Schluss

Eier in der Hose: Der oberste Gerichtshof Italiens hat nach einer Meldung von spiegel.de entschieden, dass der Zuruf, jemand habe "keine Eier in der Hose" eine Beleidigung darstelle. Es gehe hier nicht nur um sexuelle Potenz, sondern auch um Charakter, Entschlossenheit, Kompetenz und Kohärenz.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2012: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6756 (abgerufen am: 08.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

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