LG Köln verneinte Amtshaftung des Erzbistums wegen Missbrauchs eines Pflegekindes. LG Braunschweig stellte Strafverfahren gegen Martin Winterkorn ein. Frauen sind in Großkanzleien auf Partnerebene deutlich unterrepräsentiert.
Thema des Tages
LG Köln zu Missbrauch durch Priester: Das Landgericht Köln hat die gegen das Erzbistum gerichtete Schadensersatzklage einer Frau abgewiesen, die als Pflegekind im Haushalt eines Priesters jahrelang missbraucht und vergewaltigt wurde. Die heute 58-jährige Frau hatte 830.000 Euro Schadensersatz gefordert. Die Taten – wegen derer der Mann eine zwölfjährige Haftstrafe absitzt – stünden nicht im Zusammenhang mit seiner Amtsausübung, so das LG. Die pflegschaftliche Sorge sei durch einen staatlichen Akt etabliert worden. Eine kirchliche Tätigkeit sei auch nicht dadurch begründet worden, dass das Erzbistum seine Zustimmung zu der Annahme des Pflegekindes erteilt hat. Somit bestehe kein Haftungsanspruch gegen die Kirche. Über die Entscheidung und kritische Stellungnahmen schreiben FAZ (Daniel Deckers), beck-aktuell und LTO.
In einem separaten Kommentar thematisiert Daniel Deckers (FAZ) die Trennung zwischen dienstlichem Tun und privater Lebensführung durch das Landgericht. Diese möge für das Urteil eines staatlichen Gerichts vertretbar sein, widerspreche jedoch dem kirchlichen Verständnis einer "Ganzhingabe". Dass sich das beklagte Erzbistum in seiner Argumentation kaltschnäuzig in krassen Widerspruch zum eigenen Selbstverständnis stellte, sei dem Landgericht "offenbar entgangen". Annette Zoch (SZ) argumentiert, dass "einem alleinstehenden 28-Jährigen zwei Minderjährige anvertraut wurden", sei nicht zuletzt dem "hohen Ansehen der Institution Kirche" zu verdanken, das sie in den 1970er Jahren noch genossen habe.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Über die anhaltende Diskussion über die in der nächsten Woche anstehende Wahl für drei offene Verfassungsrichterposten berichtet nun auch spiegel.de. Die Linke, deren Stimmen für die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sind, protestiere dagegen, dass nun zwar die Namen der drei Kandidat:innen bekannt seien, die CDU/CSU aber nach wie vor nicht mit der Linken sprechen wolle. Die SZ (Wolfgang Janisch/Robert Roßmann) legt in ihrem Bericht nahe, die Union spekuliere darauf, dass bei einem Scheitern im Bundestag nach neuem Recht der Bundesrat als Ersatzwahlgremium einspringen kann.
Anwält:innen: Die im März vom Europarat verabschiedete Konvention zum Schutz anwaltlicher Berufsausübung steht vor ihrer Unterzeichnung durch die Bundesrepublik. Gegenüber LTO erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums, dass entsprechende Schritte vorbereitet würden.
E-Scooter: Das von Patrick Schnieder (CDU) geleitete Bundesverkehrsministerium will die Nutzung von E-Scootern regeln. Ein der Welt (Klemens Handke) vorliegender Referentenentwurf hat Kritik von sowohl kommerziellen Anbietern als auch der Fußgängerlobby auf sich gezogen. Erstere monieren, dass Fahrzeuge gewerblicher Anbieter nur auf eigens ausgewiesenen Flächen geparkt werden dürfen. Dass somit private Fahrzeuge überall abgestellt werden dürften, bezeichnet der Verband "Fuss e.V." als "legalisierte Gehweg-Vermüllung."
Justiz
LG Braunschweig zu Ex-VW-Chef Winterkorn: Der im vergangenen September am Landgericht Braunschweig begonnene Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wird vorläufig eingestellt. Der 78-Jährige sei derzeit aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig. Verletzungen infolge eines Sturzes hatten bereits unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung zu Unterbrechungen geführt. Winterkorns Verhandlungsfähigkeit solle nun weiterhin geprüft werden. FAZ (Christian Müßgens), SZ (Paulina Würminghausen/Christina Kunkel) und LTO berichten.
BGH zu Cum-Ex/Duet Group: Mit nun veröffentlichtem Beschluss von Ende Mai hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Duet-Group-Fondsmanager Henry Gabay und Osman S. gegen ihre Verurteilungen wegen Cum-Ex-Manipulationen durch das Landgericht Bonn verworfen. Die Londoner Manager sind damit rechtskräftig zu Haftstrafen von knapp fünf bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt. Der BGH hatte auch keine Bedenken gegen die Einziehung von jeweils 1,9 Millionen Euro. FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten.
OLG Dresden – Spionage für China: Der Strafprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des damaligen Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beginnt am Oberlandesgericht Dresden am 5. August. Der Deutsche Jian G. ist gemeinsam mit der Chinesin Jaqi X. angeklagt, für den chinesischen Geheimdienst teils geheime Informationen gesammelt zu haben. Das Gericht hat 14 Verhandlungstage bis Ende September terminiert, berichtet beck-aktuell.
VGH Bayern zu antisemitischem Polizisten-Chat: Ronen Steinke (SZ) bekommt bei der Lektüre des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Aufhebung der Dienstentfernung eines Polizisten "vor lauter Kopfschütteln Nackenschmerzen." Dass jahrelange antisemitische Chatnachrichten keine Zweifel an der Verfassungstreue des Urhebers begründen, hält der Autor für ein "ungeheuerliches" Urteil, das geeignet sei, Zweifel am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu wecken. Es gehe an der Realität von Menschen vorbei, "die darauf angewiesen sind, auf die Polizei vertrauen zu können."
OVG Lüneburg zu Belästigung durch Professor: Einem Göttinger Professor, der jahrelang Studentinnen und Mitarbeiterinnen belästigt haben soll, wird fünf Jahre lang das Gehalt um je 2.000 Euro gekürzt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Die Universität Göttingen hatte die Entlassung des Dozenten erreichen wollen. spiegel.de berichtet.
LG München I – Sympatex: Über den Prozessauftakt im Strafverfahren um Betrug beim Textilhersteller Sympatex berichtet das Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel). Die Verlesung der ausführlich wiedergegebenen Anklageschrift habe volle zwei Stunden in Anspruch genommen. Anschließen bat das Landgericht München I die Verteidigung der Angeklagten um ein nicht-öffentliches Rechtsgespräch.
VG Greifswald zu Gefährderansprache in Schule: Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Dürchführung der Gefährderansprache gegenüber einer 16-jährigen Schülerin in einer Schule in Ribnitz-Damgarten für unverhältnismäßig erklärt. Die Schülerin hatte in sozialen Netzwerken Schriftzüge benutzt, "die dem rechtsextremistischen Spektrum" zuzurechnen, aber nicht strafbar sind. "Es hätte mildere Maßnahmen gegeben," entschied das VG, "als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen".
GBA – Spionage für Iran: Wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit ist in der vergangenen Woche auf Veranlassung des Generalbundesanwalts in Dänemark ein dänischer Staatsangehöriger festgenommen worden. Der Mann soll im Auftrag einer Spezialeinheit der iranischen Revolutionsgarden im vergangenen Monat in Berlin jüdische Einrichtungen und jüdische Personen ausgespäht haben. Seine Überstellung nach Karlsruhe stehe nun bevor, berichten u.a. LTO und Welt (Lennart Pfahler u.a.). Laut Hbl (Dietmar Neuerer) befürchten deutsche Sicherheitskreise verstärkte iranische Aktivitäten in Deutschland als Teil von Vergeltungsaktionen gegen westliche Länder nach dem israelischen Angriff.
StA Magdeburg – Landtags-Fraktionen: Im sachsen-anhaltinischen Landtag hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Räumlichkeiten der Fraktionen von CDU, SPD und AfD durchsucht bzw. sich Unterlagen aushändigen lassen. Anlass war der Verdacht der Untreue durch die Zweckentfremdung von Fraktionskostenzuschüssen. So soll die CDU auf Fraktions-Veranstaltungen hochpreisige alkoholische Getränke in großen Mengen ausgeschenkt und später Bewirtungskosten "mit eindeutig privatem Charakter" abgerechnet haben. spiegel.de (Peter Maxwill) berichtet.
Presseauskunft über Verteidiger: Rechtsanwalt Martin W. Huff schreibt auf beck-aktuell über das Problem der Namhaftmachung von Prozessbevollmächtigten. Während das Oberverwaltungsgericht Hamburg im vergangenen April einem entsprechenden Antrag des Springer-Verlags stattgab, wies das Verwaltungsgericht München Mitte Juni einen vergleichbaren Antrag ab und begründete dies mit dem Schutz des Mandatsgeheimnisses, hinter dem ein presserechtlicher Auskunftsanspruch zurückstehen müsse. Nach Ansicht des Autors sprechen "die besseren Argumente" für letztere Meinung. Öffentlichen Informationsinteressen werde hinreichend entsprochen, wenn Anfragen an Kanzleien weitergeleitet werden. Dort sei zu entscheiden, ob eine Kontaktaufnahme erwünscht ist.
Streitwertkatalog an Verwaltungsgerichten: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen neuen Streitwertkatalog veröffentlicht, der unteren Instanzen zur Orientierung dienen soll. Die erste Änderung seit 2013 wurde von einer Kommission erarbeitet, in der Präsidentinnen und Präsidenten der OVGs und VGHs der Länder sowie der Präsident des BVerwG angehörten, schreibt beck-aktuell.
Commercial Court in Frankfurt/M.: In dieser Woche nehmen am Oberlandesgericht Frankfurt/M. ein Commercial Court mit zwei Senaten bzw. sechs Commercial Chambers am Landgericht ihre Arbeit auf. Die dort in englischer Sprache geführten Verhandlungen beruhen auf dem Justizstandort-Stärkungsgesetz. Der Mindeststreitwert beläuft sich auf 500.000 Euro, erklärt die FAZ (Anna Pfister) im Recht und Steuern-Teil.
Recht in der Welt
Polen – Grenzkontrollen: Reinhard Müller (FAZ) widerspricht in einem Kommentar dem Eindruck, die nun in Polen angeordneten Kontrollen an der deutschen Grenze brächten Europa zum Einsturz. Ziel der Kontrollen sei "nicht die Reisefreiheit, sondern die illegale Einwanderung zu bekämpfen." Verzögerungen, aber auch Lücken bei Kontrollen, seien in Kauf zu nehmen, damit "der Geist von Schengen wieder ungestört walten" könne.
Österreich – Rundfunkbeitrag: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des dortigen Rundfunkbeitrags bestätigt. Ähnlich wie in Deutschland war die gerätebezogene Gebühr in eine Haushaltsabgabe umgewandelt worden. Eine Musterbeschwerde hiergegen wurde nun verworfen. Die Wahrnehmung besonderer demokratischer und kultureller Aufgaben durch den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sei im gesamtgesellschaftlichen Interesse, so das Gericht laut FAZ (Stephan Löwenstein).
Ungarn – Maja T.: Wie angekündigt, ist die hungerstreikende Maja T. innerhalb Ungarns in ein Haftkrankenhaus in einer Grenzregion zu Rumänien verlegt worden. Die FAZ (Alexander Haneke) erinnert an T.s Überstellung nach Ungarn. Die taz (Konrad Litschko) schreibt über die Bemühungen des Vaters von T., durch einen Fußmarsch von Jena nach Berlin und die Übergabe einer Petition Außenminister Johann Wadephul (CDU) zur Zusage "substanzieller Unterstützung" für sein Kind zu animieren.
USA – Begnadigungen: In einer Seite Drei-Reportage beschreibt die FAZ (Oliver Kühn) die historischen Ursprünge des verfassungsmäßigen Begnadigungsrechts von US-Präsidenten und die heute geltenden Regelungen. Als Begnadigungsbeauftragter des Justizministeriums fungiert mittlerweile Ed Martin, der Kapitolstürmer verteidigt hat. Begnadigungsbeauftragte des Weißen Hauses ist Alice Marie Johnson, die selbst während Trumps erster Amtszeit begnadigt wurde.
USA – Bayer/Glyphosat: Der Bayer-Konzern muss auf die von ihm erhoffte höchstgerichtliche Klärung über Schadensersatzansprüche wegen des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels RoundUp noch ein wenig warten. Der Supreme Court entschied nun, die beantragte Beschwerdeannahme zunächst durch den sogenannten Solicitor General klären zu lassen, so die FAZ (Roland Lindner). 2022 hatte dieser sich in einem anderen Fall gegen die Annahme entschieden, das Gericht war dem gefolgt. Seine Chance schätze der Konzern nun aber besser als damals ein, weil mittlerweile divergierende Rechtsprechung unterer Instanzen existiere.
Thailand – Premierministerin: Das Verfassungsgericht Thailands hat Premierministerin Paetongtarn Shinawatra von der Amtsausübung suspendiert. Grund ist der Verdacht der Untergrabung der Souveränität des Landes. Dies belege ein mitgeschnittenen Telefonat der Politikerin mit ihrem kambodschanischen Amtskollegen, bei dem sie sich anbiedernd und unterwürfig verhalten haben soll. Die taz (Robert Lenz) beschreibt die Vorgänge als Teil eines andauernden "lawfares" der "royalistisch-nationalistisch-militärischen Elite" gegen demokratische Kräfte wie auch den Vater der Politikerin, den Milliardär und vormaligen Premier Taksin Shinawatra. Dieser muss sich aktuell einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung stellen.
Sven Hansen (taz) kommentiert, das Urteil habe ein "Geschmäckle" des Missbrauchs juristischer Mittel für politische Ziele. Ein Urteil des Verfassungsgerichts sei aber immer noch besser als ein erneuter gewaltsamer Militärputsch.
Juristische Ausbildung
Examens-Panne: beck-aktuell berichtet, dass 124 Prüflinge aus Würzburg vergeblich auf ihre Ladung zur mündlichen Prüfung warteten. Das bayerische Justizprüfungsamt hatte die Absendung der Briefe aufgrund eines "bedauerlichen Versehens" schlicht vergessen.
Sonstiges
Frauenanteil in Großkanzleien: Lediglich 16 Prozent der Partner:innen der umsatzstärksten Großkanzleien sind Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung der AllBright Stiftung. Der geringe Anteil weiblicher Partner:innen stehe im Gegensatz zu größeren Frauenanteilen auf anderen Ebenen. So waren 2022 fast 58 Prozent aller Absolvent:innen des zweiten Examens weiblich. Laut der nun erstellten Studie betrug der Frauenanteil auf Associate-Ebene 47 Prozent, jener von Counsels und Salary Partner:innen 37 Prozent. Als möglichen Grund für diese Entwicklung diskutiert der Beitrag die übliche Karriereentwicklung in Großkanzleien: wer aufsteigen möchte, tut dies gewöhnlich in den 30er-Jahren des Lebens. Alternativ könnten bei Beförderungen statt der bloßen Menge erreichter "billable hours" auch Arbeitsqualität oder gutes Teamwork Berücksichtigung finden. FAZ (Marcus Jung/Tillmann Neuscheler), Hbl (Tanja Kewes), beck-aktuell und LTO-Karriere (Franziska Kring) berichten.
Gescheiterte Dublin-Überstellung eines Attentäters: Seit Beginn diesen Jahres versucht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen die Hintergründe der gescheiterten Dublin-Überstellung des Attentäters von Solingen, Issa al Hasan, zu ergründen. In der jüngsten Sitzung beschrieb ein im Mai 2023 in der sogenannten Transportkoordination der Zentralen Ausländerbehörde mit dem Fall befasster Mitarbeiter die üblichen Abläufe bei Überstellungsversuchen. Von diesen sei bei al Hasan nicht abgewichen worden. Über die Sitzung schreibt LTO (Tanja Podolski).
Vodafone: Anfang Juni verhängte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone Bußgelder in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro. Rechtsprofessor Gregor Thüsing erklärt auf beck-aktuell, dass und wie diese bisherige Rekordsumme den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung entspricht.
Hitze: Auch Extremtemperaturen sollten Arbeitnehmende nicht zum Anlass nehmen, sich eigenmächtig hitzefrei zu gewähren. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers rege zwar zu Maßnahmen an, diese seien aber nicht konkret rechtlich definiert, wie die Rechtsanwält:innen Judith Römer und Moritz Röser auf LTO ausführen. In jedem Fall ist das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen, um Lösungen zu finden. Zu diesem Schluss kommt auch tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Jasper Nebel).
Tattoos: Rechtsfragen rund ums Tätowieren behandelt der ARD-RadioReportRecht (Fabian Töpel). Der Eingriff gilt nach wie vor als Körperverletzung, in die Geschädigte eingewilligt haben.
Geldwäsche: Eine neue EU-Behörde namens Anti-Money Laundering Authority – Amla – soll von Frankfurt/M. aus den EU-weiten Kampf gegen Geldwäsche koordinieren und kontrollieren. Gerade Deutschland gelte wegen der hiesigen Neigung zu Barzahlungen "als Paradies für Geldwäsche", so LTO.
Marcus Jung (FAZ) plädiert in einem Kommentar dafür, der Amla eine gewisse Einarbeitungszeit zuzugestehen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57556 (abgerufen am: 15.03.2026 )
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