Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Mai 2013: Keine Übertragung im NSU-Prozess – Keine Geborgenheit für Heribert Prantl – Grundlagen-Kitsch im Jurastudium

02.05.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

EGMR – Timoschenko vs. Ukraine: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine verurteilt, weil die Oppositionsführerin in einem  Gerichtsverfahren "willkürlich" in Untersuchungshaft genommen worden war. Klagen über Misshandlungen und schlechte Haftbedingungen lehnte der EGMR jedoch ab, berichtet taz.de (Christian Rath). Die SZ (Cathrin Kahlweit) bringt ein Interview mit Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko: "Wir haben immer gesagt, dass ihre Verhaftung aus politischen Gründen geschah - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt", behauptet er.

Schweiz – Wirtschaftlicher Nachrichtendienst: Der Informatiker Lutz O. sitzt in Bern in Haft, weil er Kundendaten der Privatbank Julius Bär auf eine CD brannte und für 1,26 Mio Euro an Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen verkaufte. Ende Mai soll die Anklage fertig sein, berichtet die SZ (Hans Leyendecker) und geht dabei auch auf das Schicksal anderer Datenlieferanten ein.

Weitere Themen – Juristische Ausbildung

Wissenschaft im Studium: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Hannah Birkenkötter plädiert auf dem Juwiss-Blog für ein wissenschaftlicheres Jurastudium. Derzeit werde Studierenden vorgegaukelt, "die Falllösung in Form der Hausarbeit stelle wissenschaftliches Arbeiten dar".

Grundlagenfächer: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Florian Meinel kritisiert auf dem Juwiss-Blog die "kitschige" Verwendung des Begriffs "Grundlagenfächer" im Bericht des Wissenschaftsrats zur Perspektive der Rechtswissenschaft. Die Annahme, das einfache Recht basiere auf wissenschaftlichen Grundlagen, diene nur dazu, den Einfluss der Rechtswissenschaft auf die Rechtsprechung zu steigern. Tatsächlich sei Grundlagenforschung auch dazu da, das einfache Recht zu kritisieren.

Sonstiges

DSL-Drosselung der Telekom: Die Anwälte Thomas Weimann, Daniel Nagel und Martin Beutelmann setzen sich auf lto.de mit den Plänen der Deutschen Telekom auseinander, die Internetverbindung bei Überschreiten eines gewissen Datenvolumens zu drosseln. Sie müssten datenschutzrechtlich und kartellrechtlich genau geprüft werden. Geschildert wird die Situation in anderen Staaten, insbesondere in Schottland, Finnland, Spanien, der Türkei und Irland.

Das Letzte zum Schluss

VG Magdeburg zu gefährlichem Zahnarzt: Ein Zahnarzt, der einem Patienten ohne medizinischen Grund und ohne dessen Zustimmung während einer Vollnarkose zwanzig Zähne zieht, wird den Anforderungen an eine Arztpersönlichkeit nicht gerecht. Das entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg und billigte, dass dem Zahnarzt die Approbation entzogen wurde, berichtet mdr.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Mai 2013: Keine Übertragung im NSU-Prozess – Keine Geborgenheit für Heribert Prantl – Grundlagen-Kitsch im Jurastudium . In: Legal Tribune Online, 02.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8648/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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