Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2016 bis 2. Januar 2017: Ver­fas­sungs­richter über Demo­k­ratie / Schei­tert NPD-Verbot? / Ver­fas­sungs­schutz und Rechts­po­pu­lismus

02.01.2017

Justiz

BVerfG – NPD-Verbot: Die Bundesregierung geht in einer internen Einschätzung laut bild.de davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Urteilsverkündung am 17. Januar den Antrag des Bundesrats auf ein NPD-Verbot ablehnen werde, weil die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge "nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten" habe.

BVerfG – Abschiebungen: Das Bundesverfassungsgericht werde Abschiebungen nach Afghanistan wohl nicht generell verbieten, sondern nur ausreichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz  einfordern. Davon geht die Montags-taz (Christian Rath) aus. Das BVerfG hatte am 14. Dezember die Abschiebung von zwei Afghanen per einstweiliger Anordnung gestoppt.

BVerfG – digitale Pressearchive: Das Bundesverfassungsgericht will im Jahr 2017 entscheiden, ob Straftäter – nach einigen Jahren – verlangen können, dass digitale Pressearchive ihren Namen aus den Original-Artikeln beseitigen müssen. Konkret geht es um Spiegel-Berichte über den Mord auf der Hochsee-Yacht "Apollonia" im Jahr 1981, berichtet die Montags-taz (Christian Rath).

VG Wiesbaden – CDU-Wahl: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage eines Anwaltsehepaars, das auch in Bayern die CDU wählen will, als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Klage gegen den Bundeswahlleiter fehle es an einer Rechtsgrundlage, so lto.de und spiegel.de. Der Bundeswahlleiter führe das Bundeswahlgesetz nur aus und entscheide nicht über dessen Inhalt.

VG Cottbus – Alkoholverbot: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat eine Verordnung der Stadt Forst (Lausitz), mit der der öffentliche Alkoholkonsum in bestimmten Straßen verboten wurde, im Eilverfahren trotz gesetzlicher Grundlage als rechtswidrig eingestuft. Den Richtern fehlte laut lto.de der Nachweis einer abstrakten Gefahr.

VG Berlin – Böhmermann-Auskunft: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren das Auswärtige Amt verpflichtet, der Zeitung "Tagesspiegel" mitzuteilen, warum es das Erdogan-Schmähgedicht von Jan Böhmermann zunächst als strafbar einschätzte. Böhmermann hatte die Klage unterstützt, berichtet in eigener Sache der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Die Bundesregierung hat inzwischen allerdings Rechtsmittel eingelegt.

LG Berlin – Balkonanbau: Ein Mieter muss es dulden, wenn der Vermieter im Rahmen einer  Modernisierungsmaßnahme einen Balkon anbaut. Dies hat das Landgericht Berlin laut Montags-Welt bereits im August beschlossen. Es sei dem Mieter auch zuzumuten, dass hierfür die Handwerker drei Wochen lang seine Wohnung betreten.

AG München – Tabledancebar: Eine Tabledancebar, die einem Besucher 1.790 Euro von seiner Kreditkarte abgebucht hatte, muss 1.575 Euro zurückzahlen, berichtet die Samstags-FAZ. Das Amtsgericht München glaubte einem Besucher, der zum ersten Mal in einer derartigen Einrichtung war und sich deshalb genau an die genossenen Getränke und Dienstleistungen erinnerte.

Legal-Tech: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) stellt Legal-Tech-Angebote wie geblitzt.de vor, die online kostenlose Rechtsauskünfte in einfachen Fällen geben. Die Rechtsberatung werde künftig ortsunabhängiger. Auch werde Rechtsberatung im Abo zu einer Option. Bei Wirtschaftskanzleien werde zukünftig erwartet, dass sie für einfachere Arbeiten technische Lösungen nutzten – und dafür keine dreistelligen Stundensätze mehr abrechneten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2016 bis 2. Januar 2017: Verfassungsrichter über Demokratie / Scheitert NPD-Verbot? / Verfassungsschutz und Rechtspopulismus . In: Legal Tribune Online, 02.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21679/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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