Die juristische Presseschau vom 1. November 2017: Anklage gegen Puig­de­mont / Straf­the­orie für Senioren / Jus­tiz­re­form in Polen

01.11.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: lto.de (Annelie Kaufmann) gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Justizreform in Polen. Die Alternativvorschläge des Präsidenten Andrzej Duda beinhalteten gegenüber den ursprünglichen Plänen der Regierungspartei bestenfalls punktuelle Änderungen. Sie beseitigten ebenso wie letztere die Unabhängigkeit der Richterschaft vor politischer Einflussnahme.

Frankreich – Ausnahmezustand: In einer Rede vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat der französische Präsident Emmanuel Macron dafür geworben, bei anhaltender Terrorismusbedrohung ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Der Auftritt habe auch der Inszenierung des Inkrafttretens des neuen Anti-Terror-Gesetzes, verbunden mit der Aufhebung des seit zwei Jahren geltenden Ausnahmezustandes gedient, erläutert die FAZ (Michaela Wiegel). Dessen weitreichende Befugnisse, etwa bei der Verhängung von Hausarrest gegenüber Gefährdern, seien zuletzt immer weniger häufig angewendet worden.

Türkei – Cumhuriyet/Deniz Yücel: Im Verfahren gegen Mitarbeiter der türkischen Zeitung Cumhuriyet bleiben die bislang inhaftierten Angeklagten weiterhin in Haft. Das Verfahren werde voraussichtlich am 25. Dezember fortgesetzt, schreibt die Welt (Veronika Hartmann), die zudem über eine parlamentarische Anfrage eines Oppositionspolitikers in Sachen Deniz Yücel berichtet. Der Justizminister solle hiernach erklären, warum gegen den Journalisten nach wie vor keine Anklage vorliege und er in Isolationshaft gehalten werde.

USA – Sonderermittler: Nach einem halben Jahr Arbeit hat Robert Mueller, US-Sonderermittler zur Aufklärung möglicher russischer Einflussnahme auf den Präsidentschaftswahlkampf 2016, drei Haftbefehle bekannt gemacht. Die Betroffenen waren Mitarbeiter des jetzigen Präsidenten Donald Trump, die Vorwürfe bezögen sich jedoch größtenteils auf vorherige Tätigkeiten, schreibt die taz (Bernd Pickert). Einen Überblick zu den jüngsten Entwicklungen gibt auch lto.de. Nach dem Kommentar von Moritz Koch (Hbl) offenbarten die jetzigen Erkenntnisse nicht nur eine weitere Lüge des US-amerikanischen Präsidenten, die Ermittlungen seien darüber hinaus auch "ein Zeichen für die Stärke der rechtsstaatlichen Immunabwehr der amerikanischen Demokratie".

USA – Bosch: Ein US-amerikanisches Gericht in San Francisco hat die vom deutschen Autozulieferer Bosch beantragte Abweisung einer Sammelklage von VW-Händlern verworfen. Die Kläger werfen Bosch eine Verschwörung zum Abgas-Betrug durch Lieferung entsprechender Software vor, schreibt die FAZ.

Sonstiges

Auschwitz-Prozess: Akten und Tonbandaufnahmen des zwischen 1963 und 1965 am Landgericht Frankfurt/M. geführten ersten Auschwitz-Prozesses werden nun von der UNESCO als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet, meldet zeit.de.

Das Letzte zum Schluss

Gleichberechtigung: Nachdem Frauen in Saudi-Arabien ab dem kommenden Juni auch selbst am Steuer eines Autos sitzen dürfen, meldet zeit.de einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung im arabischen Königreich. Ab Beginn des kommenden Jahres ist ihnen der Besuch dreier bestimmter Sportstadien in Begleitung ihrer Familien erlaubt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. November 2017: Anklage gegen Puigdemont / Straftheorie für Senioren / Justizreform in Polen . In: Legal Tribune Online, 01.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25321/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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