Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2026: Sup­reme Court gegen Trump / Tele­fo­nate des Bür­ger­meis­ters / Öst­er­reich plant unab­hän­gige Bun­de­an­walt­schaft

01.07.2026

Der US-Supreme Court kassierte mehrere Entscheidungen des US-Präsidenten. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner muss seine Telefonliste offenbaren. In Österreich soll die Bundesstaatsanwaltschaft weisungsunabhängig werden. 

Thema des Tages

USA – Staatsbürgerschaft: Ein von US-Präsident Donald Trump zu Beginn seiner zweiten Amtszeit unterzeichnetes Dekret über die Einschränkung der Staatsbürgerschaft ist vom Supreme Court aufgehoben worden. Die Anordnung verstoße gegen den 14. Verfassungszusatz, der 1868 das sogenannte Jus Soli kodifizierte. Wer in den USA zur Welt kommt, wird deshalb weiterhin automatisch Bürger des Landes – egal, ob die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis haben. Der Verhandlung des Supreme Courts im vergangenen April hatte Trump persönlich beigewohnt. FAZ (Oliver Kühn/Andreas Ross) und SZ (Charlotte Walser) berichten, zeit.de (Anna Sauerbrey) bringt eine ausführliche Analyse.

USA – Donald Trump/E. Jean Carroll: Einem Antrag Donald Trumps, mit dem er das zu Gunsten der Autorin E. Jean Carroll ergangene Zivilurteil anfechten wollte, wies der Supreme Court ohne Begründung ab. Damit muss der Präsident Caroll fünf Millionen Dollar Schadensersatz zahlen. Trump hatte Carroll 1996 sexuell missbraucht und nach ihrer Öffentlichmachung des Vorfalls verleumdet. beck-aktuell berichtet.

USA – Kartellbehörde / Federal Reserve Bank / Briefwahl: LTO gibt einen Überblick über drei weitere aktuelle Entscheidungen des US-Supreme Court. So durfte US-Präsident Donald Trump ein Mitglied der bundesstaatlichen Kartellrechtsbehörde FTC ohne Begründung entlassen. Dagegen wurde die Entlassung von Lisa Cook, Vorständin der Federal Reserve-Bank, vom Gericht gestoppt. Sie habe vor ihrer Entlassung nicht ausreichend Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Außerdem durfte der Staat Mississippi eine Wahlrechts-Regel einführen, wonach Briefwahlstimmen auch dann mitgezählt werden, wenn sie nach dem Wahltag eintreffen, aber spätestens am Wahltag abgestempelt wurden.

Rechtspolitik

Zuckersteuer: Die Bundesregierung ist zu der Einsicht gelangt, die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke im weiteren Gesetzgebungsverfahren als Zuckersteuer zu behandeln. Grund seien verfassungsrechtliche Bedenken, nach denen die aus Sonderabgaben erzielten Einnahmen zweckgebunden seien und denen zugute kommen müssten, von denen sie erhoben werden. Es berichtet beck-aktuell.

Kündigungsschutz: Über die Ideen für eine Lockerung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes schreiben nun auch die FAZ (Julia Löhr/Johannes Pennekamp) und spiegel.de (Florian Diekmann). Die Frage ist eines der Themen, die der am heutigen Mittwoch tagende Koalitionsausschuss für das ins Auge gefasste Wachstumspaket beraten will.

Planungsbeschleunigung / Naturschutz: Die FAZ (Katja Gelinsky) schreibt erneut über das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete "Infrastruktur-Zukunftsgesetz" und geht in diesem Zusammenhang auf Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ein. Dessen Entgegenkommen bei der Planungsbeschleunigung sei entscheidend gewesen für ein Vorankommen seiner Pläne für neue Naturschutzregeln. Hierzu solle nun "Anfang Juli" ein Kabinettsbeschluss folgen.

Antidiskriminierung: Die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) hat klargestellt, dass nach den im Land geplanten Antidiskriminierungsgesetz Betroffene ihre Beschwerden mit Tatsachen begründen müssten. Darüber hinaus solle eine Ombudsstelle zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen geschaffen werden, dies habe sich in Berlin bewährt. Dies schreibt die FAZ (Reiner Burger) in einer kritischen Analyse des Entwurfs.

Kindesmissbrauch/Verjährung: Die Bundestagsabgeordnete Anne König (CDU) spricht sich im FAZ-Einspruch dafür aus, Verjährungsregeln in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs völlig zu streichen. Angesichts oft lebenslanger Einschränkungen, denen Geschädigte solcher Taten unterworfen seien, sei dies gerechtfertigt, geboten und in ausländischen Rechtsordnungen auch durchaus verbreitet. "Rechtsstaatliche Sicherungen" in Strafverfahren bestünden ohnehin. Bisher beginnt die Verjährung bei Sexualstraftaten erst mit dem 30. Geburtstag. 

E-Zigaretten: Über die Notwendigkeit eines Verbots elektronischer Einweg-Zigaretten dürfte ein breiter politischer Konsens bestehen. Problematischer scheint dagegen die Frage, "an welcher Stelle das Verbot normativ zu verankern wäre", schreiben die Rechtsanwälte Carsten Bringmann und Salomo Ortega Sawal auf LTO. Die Autoren legen dar, warum das Tabakerzeugnisgesetz der richtige Ort wäre. Hierfür spreche die Rechtssystematik und dass der Vertrieb der Produkte bis dato ohnehin in diesem Gesetz geregelt ist. Der Bundesrat hatte dagegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ("ElektroG") als Ort der Regelung vorgeschlagen.

IMK-Ergebnisse: Nachdem die Innenministerkonferenz inzwischen ihre Beschlüsse veröffentlicht hat, berichtet auch anwaltsblatt.de (Christian Rath) über die IMK-Ergebnisse zu ziviler Verteidigung, hybriden Gefahren, Linksextremismus, Cannabis, Stadionsicherheit und ukrainischen Flüchtlingen.

Justiz

VG Berlin zu Telefonaten Kai Wegners: In teilweiser Stattgabe eines Antrags des Tsp (Jost Müller-Neuhof) hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, dass die Senatskanzlei Auskunft darüber erteilen muss, wie oft und wie lange der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Vormittag des 3. Januars zum Zwecke der Krisenbewältigung telefoniert hat. Wegners Umgang mit dem großen Stromausfall an jenem Tag und seine diesbezügliche Informationspolitik stehen seit geraumer Zeit in Kritik. Nicht zuletzt deshalb bestehe ein öffentliches Informationsinteresse, so das VG. Der von ihm behauptete Austausch mit "zuständigen Stellen" zum Zwecke der Krisenbewältigung verdiene daher eine journalistische Prüfung. Diese dürfe wiederum keine Rückschlüsse auf Alarmierungsverfahren und Abläufe im Alarmfall ergeben, diesbezügliche Antragsteile wurden daher abgewiesen.

EuGH zu Basis-Konto trotz US-Sanktionen: Nun erläutert auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Voß auf dem JuWissBlog eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die vor drei Wochen erging. Demnach kann eine Bank die Verweigerung eines sogenannten Basis-Kontos nicht mit einer Sanktionslistung der USA begründen. Die in der EU-Zahlungskonten-Richtlinie von 2014 aufgezählten, in der EU-Geldwäsche-Richtlinie aus dem Folgejahr ergänzten und in den nationalen Umsetzungsgesetzen enthaltenen Verweigerungsgründe seien insoweit abschließend. 

VerfGH NRW zu Ukraine-Sondervermögen: Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz als Grundlage des vom Landtag im Dezember 2022 aufgesetzten "Sondervermögens Ukraine" ist laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes verfassungsgemäß. So habe sich das Parlament auf einen hinreichenden Sachgrund für die Einrichtung des schuldenfinanzierten Vermögens stützen können und auch die aus ihm bestrittenen Ausgaben in einem ausreichenden Maße gelenkt und kontrolliert. Über die Entscheidung berichtet wdr.de (Philip Raillon).

VerfGH NRW zu U-Ausschuss-Rechten: Nach Meldung der FAZ (Reiner Burger) hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen auch entschieden, dass die schwarz-grüne Landesregierung kein Recht hat, dem Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Solingen benötigte Unterlagen vorzuenthalten. Der Ausschuss hatte sich bislang erfolglos um die Herausgabe von Kommunikationsdaten und -unterlagen von Mitarbeitern des NRW-Fluchtministeriums bemüht.

OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Das Oberlandesgericht Dresden hat im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren gegen Lina E. eine sechsmonatige Beugehaft verhängt. E. war als Zeugin geladen und sollte Auskunft über Taten und Umstände erteilen, wegen denen sie selbst 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Nach Ansicht des Gerichts drohe ihr wegen der rechtskräftigen Aburteilung keine weitere Strafverfolgung, E. sieht dies anders und hat Beschwerde eingelegt. Sie war erst im Mai vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden. taz (Konrad Litschko) und LTO berichten.

OLG Hamburg zu Christian Ulmen vs. Spiegel: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert die Berichterstattung des Spiegel über die in der vergangenen Woche ergangene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das dem Spiegel untersagte, den Verdacht zu erzeugen, der Schauspieler Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner damaligen Ehefrau Collien Fernandes hergestellt und verbreitet. Auch wenn es "kommunikativ durchaus verständlich" sei, errungene Siege "übertrieben" auszuschlachten, Niederlagen zu untertreiben "oder sogar gleich in Siege" umzuinterpretieren, dürfe von "Deutschlands wohl wichtigstem Nachrichtenmagazin" die Einhaltung journalistischer Mindeststandards erwartet werden. Die Leser des Spiegel konnten die Begründung des OLG nur anderen Medien entnehmen. Es dränge sich zudem der Eindruck auf, dass der Spiegel den nicht ausreichend belegten Verdacht gegen Ulmen in seiner ursprünglichen Berichterstattung vor allem deshalb erhob, um in anderen Artikeln der gleichen Ausgabe rechtspolitische Verschärfungen bei Deepfakes fordern zu können. 

KG Berlin zu Nötigung durch Polizist: Mit nun veröffentlichtem Beschluss wies das Berliner Kammergericht im vergangenen April die Revision eines Polizeibeamten zurück, der wegen Nötigung verurteilt worden war. Der Angeklagte hatte andere Verkehrsteilnehmer im Rahmen einer vermeintlichen Verkehrskontrolle mit einer ungesicherten Dienstwaffe bedroht, so beck-aktuell.

OLG Saarbrücken zu Unfall durch Schneeball: Über die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts zur Haftungsverteilung bei einem durch einen Schneeballwurf ausgelösten Auffahrunfall berichtet nun auch LTO. Das OLG teilte die Haftung zwischen dem Werfer und der auffahrenden Klägerin. 

LG München I zu übergriffigem Richter: Das Landgericht München I hat den früheren Präsidenten des Landgerichts Traunstein, Ludwig Kroiß, wegen sexueller Belästigung nach § 184i Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Wie schon die Vorinstanz hielt das LG es für erwiesen, dass Kroiß im September 2021 eine damalige Mitarbeiterin seines Sekretariats gegen deren Willen auf den Mund geküsst hat. Der Angeklagte bestreitet dies weiterhin. Die erstinstanzlich verhängte Bewährungsstrafe reduzierte das LG nun wegen der langen Verfahrensdauer und fehlender Vorstrafen. LTO berichtet.

LG Fulda – übergriffiger Richter: Das am Landgericht Fulda anhängige Strafverfahren gegen den suspendierten Vizepräsidenten des Amtsgerichts Kassel, Philipp Gescher, wird deutlich länger als geplant dauern. Über die ursprünglich geplanten acht Verhandlungstage hinaus hat das Gericht nun elf weitere Verhandlungstage bis in den Dezember terminiert. Dem Angeklagten wird die mehrfache sexuelle Belästigung einer ihm zugeordneten Proberichterin vorgeworfen. Parallel ist ein Disziplinarverfahren beim Hessischen Dienstgericht für Richter am Landgericht Frankfurt/M. anhängig, erläutert LTO (Tanja Podolski). Gegen die dort beschlossene vorläufige Suspendierung und Abordnung in eine nicht näher bekannte Verwaltungsbehörde habe der Richter Beschwerde eingelegt. Zusätzlich werde auf diesem Weg auch die endgültige Entfernung aus dem Dienst betrieben. Dieses Verfahren sei aber bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.

SG Nordhausen zu Menschenrechtsverteidiger: Mit nun veröffentlichtem Beschluss wies das Sozialgericht Nordhausen Anfang des Jahres den Antrag eines Ingenieurs ab, der sich laut beck-aktuell als Menschenrechtsverteidiger bezeichnete. Er wollte als Prozessbevollmächtigter für andere auftreten. Das SG verwies jedoch auf die im Sozialgerichtsgesetz abschließend geregelten Vertretungsmöglichkeiten durch Laien.

AG Hamburg – G20-Polizeigewalt: Am Amtsgericht Hamburg sind drei Polizeibeamte u.a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Hamburger G20-Gipfel 2017 angeklagt. Zum Prozessauftakt räumten zwei der Angeklagten die Vorwürfe ein und entschuldigten sich bei dem damals Verletzten. zeit.de berichtet.

StA Stade – Tötung in Jugendhilfeeinrichtung: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade hat das örtliche Amtsgericht einen Haftbefehl gegen einen 45-Jährigen erlassen, der in dringendem Verdacht steht, am Montag sechs Menschen in einer Jugendhilfeeinrichtung getötet zu haben. Die Tat soll sich im Rahmen eines sogenannten Hilfeplangesprächs ereignet haben, so die StA laut FAZ (Reinhard Bingener). spiegel.de (Hubert Gude/Florian Kister) schreibt, dass der Tatverdächtige Beteiligter eines Sorgerechtsstreits gewesen war, in dem das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge sowohl im April als auch im Mai Entscheidungen getroffen hatte. In einem Interview mit der FAZ (Livia Sarai Lergenmüller) erzählt die im Familienrecht tätige Anwältin Asha Hedayati über ihre beruflichen Erfahrungen mit Sorgerechtsauseinandersetzungen und ihr Verständnis von “Nachtrennungsgewalt."

Justizkritik: beck-aktuell (Maximilian Amos) befragt Laurent Lafleur, Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht München, zum Vorwurf, dass Richter "aktivistisch" seien. Lafleur spricht über die Notwendigkeit sachbezogener Kritik, das oftmalige Fehlen von Kenntnissen über die Komplexität von Strafverfahren und seine diesbezüglichen Aufgaben als Pressesprecher.

Recht in der Welt

Österreich – Bundesstaatsanwaltschaft: Die aus ÖVP, SPÖ und Neos bestehende österreichische Regierungskoalition treibt ihr Vorhaben einer weisungsunabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft voran. Deren Einrichtung folge europarechtlichen Vorgaben, unmittelbarer Anlass sei aber der von Ermittlungsbehörden möglicherweise vorschnell als Suizid eingeordnete Tod des "einst mächtigen Sektionschefs im Justizministerium", Christian Pilnacek, im Oktober 2023, schreibt die FAZ (Alexander Haneke).

EGMR/Estland – Rauchverbot: Die von der estnischen Regierung angerufene Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat das Verfahren über absolute Rauchverbote in Haftanstalten des baltischen Staates beendet. Zwar hatte der EGMR im vergangenen November in der Regelung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt. Eine weitere Prüfung unterbleibe aber, weil die Kläger auf Kontaktversuche des Gerichts nicht reagierten oder zwischenzeitlich entlassen waren. Das Verfahren wurde danach aus dem Verzeichnis der Fälle gestrichen und ist nicht in Rechtskraft erwachsen, schreibt beck-aktuell.

Juristische Ausbildung

BayVGH zu Examensklausuren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies Anfang Juni die Beschwerde eines Referendars ab, der vor der mündlichen Examensprüfung die Einsichtnahme in seine Examensklausuren erzwingen wollte. Nachdem das örtliche Verwaltungsgericht den Antrag wegen fehlendem Anordnungsgrund abwies, hatte der VGH gegenüber dem Landesprüfungsamt zunächst angeordnet, Vorkehrungen für eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Der Referendar ließ daraufhin mitteilen, dass ihm eine Einsichtnahme nicht möglich sei und er weiterhin auf einer Herausgabe digitaler Kopien bestehe. Dieses Verhalten belegte für das Gericht, dass ein Anordnungsgrund nicht besteht. Über Fall und Entscheidung berichtet LTO-Karriere (Shayan Mirmoayedi).

Sonstiges

Verfassungsschutz: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025 zeichnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein besorgniserregendes Bild umfangreicher Gefahren. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar, aber auch Linksextremist:innen fänden zunehmend Zulauf. Um den Herausforderungen gewachsen zu sein, müsse sich der Verfassungsschutz vom Nachrichtendienst zum "aktiven Geheimdienst" wandeln, dies erfordere entsprechende Befugniserweiterungen sowohl des BfV als auch des BND. FAZ (Friederike Haupt) und beck-aktuell berichten.

Unabhängig von den mitgeteilten Zahlen bleibt für Reinhard Müller (FAZ) entscheidend, "was maßgebliche Vertreter von Vereinigungen und Parteien von den Grundlagen unseres Gemeinwesens halten." Wer wie "AfD-Politiker" erst jüngst "Deutsche nach ihrer Hautfarbe sortieren" will, sei weder patriotisch noch national gesinnt, sondern schlicht rassistisch.

Anwaltliche Karrieren: Mit einem Gedankenexperiment ruft Rechtsanwalt Dennis Hillemann auf beck-aktuell Anwälte und Anwältinnen, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, dazu auf, bei Entscheidungen über Tätigkeitsfelder über Verdienst und Prestige hinaus zu denken. Anwaltliche Arbeit mache schlicht “mehr Spaß, wenn man das Rechtsgebiet bearbeitet, das einen wirklich interessiert."

IHK-Schiedsregeln: Die Internationale Handelskammer, "meistgenutzte Schiedsinstitution der Welt", hat zum vergangenen 1. Juni ihre Schiedsregeln reformiert. Dies geschah auch in Reaktion auf die in Deutschland eingeführten, grundsätzlich in englischer Sprache verhandelnden Commercial Courts, schreiben die Anwälte Roland Ziadé und Lars Harzmeier im Recht und Steuern-Teil der FAZ und erläutern Reichweite und Bedeutung der Neuregelungen.

JTÖR: Die FAZ (Victor Loxen) bringt im Geisteswissenschaften-Teil einen ausführlichen Bericht von der im vergangenen Mai in Göttingen stattgefundenen 66. Jungen Tagung Öffentliches Recht zum Thema “Recht und Gericht” und empfiehlt den Teilnehmenden der früheren "Assistententagung", ihre "kritischen Reflexionen nicht mehr vorrangig sich selbst, sondern der Sache" zu widmen.

Das Letzte zum Schluss

Gnade und Glück: Wer für den Versand von 25 g Kokain verantwortlich ist, kann sich im Süden Deutschlands normalerweise auf dauerhafte Unterbringung in einer JVA einrichten. Nicht so ein am Amtsgericht Augsburg mit einer Bewährungsstrafe Davongekommener: bild.de (Andreas Bachner) schreibt, dass der Glückspilz die nicht unerhebliche Menge dem damaligen Liebhaber seiner Ehefrau unterjubeln wollte. Der Plan ging zwar schief, mit der Gattin ist der Mann aber wieder zusammen, beide freuen sich auf ein Kind.
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60317 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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