Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2017: Kein digi­taler Nach­lass / Maut euro­pa­weit? / Urteil zu Hamelner Gewalttat

01.06.2017

Justiz

OLG Düsseldorf zu Kampfdrohnen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde eines US-amerikanischen Anbieters sogenannter Kampfdrohnen gegen die Auftragserteilung der Bundeswehr an eine israelische Firma ab. Nach der Entscheidung, deren Begründung bisher nicht veröffentlicht wurde, kann die Bestellung, die Zustimmung des Bundestags vorausgesetzt, unmittelbar in die Wege geleitet werden, schreibt die taz (Tobias Schulze).

LG Hannover zu Gewalttat von Hameln: Wegen versuchten Mordes zulasten seiner Ex-Ehefrau hat das Landgericht Hannover Nurettin B. zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte hat zudem ein erhebliches Schmerzensgeld an die Geschädigte zu leisten. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haft unterblieb unter anderem wegen des uneingeschränkten Geständnisses des Mannes. Berichte über das Urteil zu der Gewalttat von Hameln im vergangenen November bringen unter anderem SZ (Peter Burghardt), FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de (Peter Maxwill).

LG Frankfurt/M. – "Lasermann": Das Landgericht Frankfurt/M. entscheidet demnächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes gegen einen schwedischen Rechtsextremen. Der in seiner Heimat als Lasermann bekannt gewordene Angeschuldigte soll im Jahr 1992 eine Garderobenfrau erschossen haben. In Schweden hat er bislang wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs eine langjährige Haftstrafe verbüßt. Die Zeit (Daniel Müller) stellt den Angeschuldigten, der dem NSU als Vorbild gedient haben soll, vor.

LG Düsseldorf zu Deutscher Umwelthilfe: Die Deutsche Umwelthilfe darf auch weiterhin nicht behaupten oder den Eindruck erwecken, dass die für den VW Golf gemessenen Abgaswerte im regulären Straßengebrauch gesetzliche Grenzwerte nicht einhielten. Die entsprechende Hauptsacheentscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigte damit eine Ende März erlassene einstweilige Verfügung, schreibt die FAZ (Martin Gropp). Die Umwelthilfe wolle umgehend Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

AnwG Köln zu Unfallflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, begangen von einem Anwalt, kann nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln auch als berufsrechtliche Pflichtverletzung sanktioniert werden. Es entspreche den anwaltlichen Berufspflichten, sich an die allgemeinen Gesetze zu halten. Bei der anzustellenden Einzelfallabwägung seien die Umstände der strafrechtlichen Sanktion so schwerwiegend, dass sie geeignet seien, Achtung und Vertrauen von Rechtssuchenden zu beeinträchtigen. Über Fall und Entscheidung berichtet lto.de.

StA Stuttgart – Daimler: Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Daimler-Konzern werden nach Bericht der SZ (Max Hägler/Stefan Mayr) nun auch wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung geführt. Ermittler hätten bei ihrer Durchsuchung mehrerer Standorte in der vergangenen Woche keinen Zugriff auf bestimmte digitale Daten bekommen, nach Angaben des Unternehmens habe dies aber auf einem kommunikativen Missverständnis beruht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2017: Kein digitaler Nachlass / Maut europaweit? / Urteil zu Hamelner Gewalttat . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22793/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen