Die juristische Presseschau vom 1. März 2012: Streiken ver­boten – Haft­be­schwerde erfolglos – Vogel­ge­zwit­scher paten­tierbar?

01.03.2012

Das Frankfurter Arbeitsgericht hat der GdF das Bestreiken des Frankfurter Flughafens untersagt. Der Konflikt heizt dennoch die Debatte um Spartengewerkschaften an. Außerdem in der Presseschau Zschäpes erfolglose Haftbeschwerde, umgepflügte Gen-Äcker, Piëchs Kardinalfehler, EGRM vor Reform und die Frage, ob Naturaufnahmen wohl Urheberrechtsverstöße darstellen.

Fraport-Streik: Das Frankfurter Arbeitsgericht hat den Vorfeldmitarbeitern des Flughafenbetreibers Fraport wegen Verletzung der Friedenspflicht eine Fortsetzung ihres Streiks untersagt. Teile der erhobenen Forderungen seien von einem noch gültigen Tarifvertrag geregelt. Zuvor war den Fluglotsen ein Solidaritätsstreik untersagt worden; ein solcher sei "unverhältnismäßig". Von den Entscheidungen berichten unter anderem SZ (Detlef Esslinger) und taz (Timo Reuter).

Die FAZ (Kerstin Schwenn/Henrike Roßbach/Ulrich Friese) konzentriert sich hingegen auf das von der Bundesregierung erwogene Gesetz zur Tarifeinheit, mit dem "die Macht von Spartengewerkschaften" begrenzt werden solle. Dazu auch ein Interview mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt (Henrike Roßbach).

Dietrich Creutzburg (Handelsblatt) sieht in den Auseinandersetzungen die "bitteren Früchte" der Bundesarbeitsgericht-Rechtsprechung zu Spartengewerkschaften. Kolja Rudzio (Die Zeit) glaubt die Gerichte im Umgang mit dem Thema überfordert und plädiert ebenfalls für ein Einschreiten des Gesetzgebers. Detlef Esslinger (SZ) bezweifelt hingegen die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Vereinigungsfreiheit. Ebenso wie er hält auch Heike Göbel (FAZ) eine Gesetzesänderung zudem nicht für erforderlich.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Transplantationsgesetz: Der Feuilleton der FAZ (Oliver Tolmein) beschäftigt sich mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf zum Transplantationsgesetz, den die Fraktionsvorsitzenden aller Bundestagsfraktionen heute verabschieden wollen. Das Gesetz soll die sogenannte "Entscheidungslösung" einführen; Konflikt gebe es noch um den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte. Mit den gesellschaftlichen Debatten zur Organtransplantation, zum Beispiel zum Hirntod oder der privaten Organisation der Organverteilung, beschäftigten sich Entwurf und parlamentarische Diskussion hingegen nicht.

Weitere Themen – Justiz

Hartz IV-Finanzierung: Das Bundessozialgericht hat gestern entschieden, dass der Bund Mittel aus der Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik für Hartz IV-Empfänger verwenden darf und die beiden dagegen gerichteten Klagen eines Unternehmers und eines Arbeitnehmers zurückgewiesen. Das berichtet die FAZ (Sven Astheimer). Sowohl Arbeitgeberverbände wie auch Gewerkschaften hätten die Klagen unterstützt und kritisierten die Zweckentfremdung der Mittel sowie die Verwischung der verfassungsrechtlichen Grenzen zwischen Beiträgen und Steuermitteln.

Das Urteil dokumentiert auch Thorsten Blaufelder auf dem kanzleieigenen Blog kanzlei-blaufelder.com.

Zwickauer Terrorzelle: Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Es bestehe "jedenfalls der Haftgrund der Schwerkriminalität", so das Gericht, das damit bereits ihre zweite Haftbeschwerde abgewiesen habe, berichtet die FAZ (Peter Carstens).

Die SZ (Hans Leyendecker) betont in ihrem Bericht, dass der BGH davon ausgehe, dass Zschäpe entgegen den Angaben ihrer Verteidiger innerhalb des Terror-Trios eine "durchaus gleichberechtigte Stellung" gehabt habe.

Den Beschluss verlinkt der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) und setzt sich mit dem Aussageverweigerungsrecht Zschäpes vor Untersuchungsausschüssen auseinander.

US-Haft: Die SZ (Karin Steinberger) widmet heute ihre Seite 3 einer ausführlichen Reportage über den seit 26 Jahren wegen Doppelmordes in US-Haft sitzenden Deutschen Jens Söring. Neben den Haftbedingungen und seinem Beharren auf seiner Unschuld geht es auch um die Rolle des deutschen Staats gegenüber Häftlingen im Ausland.

Selbstgespräche: Anlässlich der nun vorliegenden Urteilsgründe beschäftigt sich die FAZ (Reinhard Müller) mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Nichtverwertbarkeit von Selbstgesprächen. Diese rechnete das Gericht als "lautes Denken" zum "absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung", weswegen eine Verurteilung darauf nicht habe gestützt werden dürfen. Im vorliegenden Fall waren drei Personen aufgrund des Selbstgesprächs eines der drei im abgehörten Auto wegen Mordes verurteilt worden.

Porsche-Urteil: Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat dem VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piëch in einem Urteil zur Nichtigkeit eines Aufsichtsrats-Entlastungsbeschlusses vorgeworfen, in seiner Rolle als Aufsichtsratsmitglied bei Porsche im Übernahmekampf mit VW seine "Kardinalpflichten" verletzt und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens gefährdet zu haben. Darüber berichtet unter anderem das Handelsblatt (M. Buchenau/M. Schneider/D. Fockenbrock).

Susanne Preuß (FAZ) hält das Urteil vor dem Hintergrund anhängender Schadensersatzklagen von Investoren für "starken Tobak", auch wenn es dahingehend keine unmittelbaren Rechtsfolgen habe.

Gentechnik: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bauern ihre gentechnisch verunreinigten Felder auch dann auf eigene Kosten umpflügen müssen, wenn sie von der Verunreinigung bei Aussaat nichts wussten. Über das Urteil und die Rechtslage zum Gentechnik-Anbau in Deutschland informiert die taz (Christian Rath).

Mietrecht: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind "ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen" Grund für eine Mietminderung. Hintergrund des Rechtsstreits, über den lto.de berichtet, war die Minderung eines Mieters, nachdem ein großer Teil der Wohnanlage in Berlin-Mitte als Ferienwohnung vermietet worden war.

E-Mail-Scanning: Die von deutschen Geheimdiensten vorgenommene automatische Durchsuchung von Emails nach bestimmten Schlüsselbegriffen beleuchtet Thomas Stadler auf internet-law.de juristisch. "Sowohl die parlamentarische, als auch die gerichtliche Kontrolle" der Geheimdienste habe sich hier "als gänzlich wirkungslos erwiesen".

Versteckte Parteienfinanzierung: Nach einem Bericht der FAZ (Mechthild Küpper) hat der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Rahmen der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit des Jugendverbands der Linkspartei solid gegen das Bundesfamilienministerium angedeutet, dass das Gericht in der Unterstützung der politischen Nachwuchsorganisationen eine unzulässige verdeckte Parteienfinanzierung sehe.

BASF vs. Shell: Der deutsche Chemiekonzern Shell verklagt den Mineralölriesen Shell auf 490 Millionen Euro Schadensersatz. Hintergrund sei die Übernahme eines Pflanzenschutzstandorts im brasilianischen Paulínia im Jahr 2000, wo Boden und Grundwasser verseucht worden und dadurch Mitarbeiter geschädigt worden seien, berichtet die FTD (Klaus Max Smolka/Melanie Bergermann).

ESM undemokratisch: In einem Gastbeitrag für die SZ kritisiert der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek die fehlende demokratische Legitimation des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Den nationalen Parlamenten käme im Rahmen des ESM keine hinreichende Mitbestimmungsbefugnis mehr zu, weil sie nur im Fall von Kapitalerhöhungen einbezogen würden – und damit nicht bei allen Entscheidungen mit bedeutender Tragweite, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert.

Unisex-Tarife: Mit den sich abzeichnenden Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu einheitlichen Tarifen für Frauen und Männer bei Versicherungen beschäftigt sich Alina Fichter im Geld-Teil der SZ. Das Urteil müsse bis zum 21. Dezember diesen Jahres umgesetzt werden.

EGMR-Reform: Die FAZ (Johannes Leithäuser) berichtet über einen Reformentwurf für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den die britische Regierung als momentane Vorsitzende des Europarats zirkulieren lasse. Nach diesem solle die Zuständigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Arbeitsüberlastung beendet werden. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs solle danach auf die Überprüfung "offenkundiger Fehler" oder auf Fälle von "grundsätzlicher Bedeutung" begrenzt werden. Die FAZ vermutet innenpolitische Gründe hinter der Initiative.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Völkermordleugnung: Günther Nonnenmacher (FAZ) begrüßt das Urteil des französischen Verfassungsrats zur Strafbarkeit der Völkermordleugnung. Die "gesetzliche, strafbewehrte Festlegung einer Geschichtsinterpretation" habe in einem demokratischen Rechtsstaat "nichts zu suchen".

Das Letzte zum Schluss

(Un)patentiertes Gezwitscher: Von einer eher skurrilen – und erfolglosen – urheberrechtlichen Beanstandung des Dienstleisters "rumblefish" berichtet der Kanzleiblog lhr-law.de (Christian Robertz). Der Anbieter hatte das Natur-Video eines Youtube-Benutzers aus dem Netz nehmen lassen, weil er dort eine von ihm "patentierte" Vogelstimme auszumachen meinte. Das Zwitscher-Video ist inzwischen wieder online.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2012: Streiken verboten – Haftbeschwerde erfolglos – Vogelgezwitscher patentierbar? . In: Legal Tribune Online, 01.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5673/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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