Heute beginnt in Deutschland die Volkszählung. In den Medien ist sie (auch) ein rechtspolitisches Thema. Außerdem: Ärzte verbieten sich die Suizidhilfe, ein Richter zeigt die Kanzlerin wegen Billigung von Straftaten an, und vieles andere.
Volkszählung: Heribert Prantl (Montags-SZ) mahnt in seinem Leitartikel zur Vorsicht, obwohl der Zensus diesmal "datenrechtlich ziemlich sauber" sei. Allerdings seien viele staatliche Dateien für die registergestützte Zählung kompatibel gemacht worden, was spätere Rasterfahndungen erleichtern könnte. Die taz (Wolf Schmidt) bringt ein Streitgespräch zwischen der Schriftstellerin Juli Zeh, die durch die Volkszählung ihre Würde verletzt sieht, und dem Chef der staatlichen Zensuskommission Gert G. Wagner, der entgegnet, es gehe nur "um Statistik, nicht um Spitzelei".
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Währungsunion: Angesichts der Diskussion um die griechischen Haushaltsprobleme untersucht die Montags-FAZ (Reinhard Müller) schon mal, ob Griechenland aus der Währungsunion aussteigen kann bzw. ausgeschlossen werden kann. Ergebnis: Wer freiwillig aus dem Euro aussteigen will, muss auch die EU verlassen. Ein Ausschluss gegen den Willen des Staates ist nicht vorgesehen, weder bei der Euro-Zone noch bei der EU
Anti-Terror-Gesetz: Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) und die Montags-taz (Christian Rath) berichten über die Evaluierung des Terrorbekämpfungsgesetzes (TBG) von 2002. Im Interview mit der FAS (Christiane Hoffmann/Markus Wehner) verzichtet Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erneut darauf, zu benennen, welche Vorschriften des TBG sie denn für gefährlich oder verzichtbar hält.
Sterbebegleitung: Die Samstags-FAZ (Oliver Tolmein) berichtete über einen ihr vorliegenden Vorschlag für eine neue ärztliche Musterberufsordnung. Dort heiße es jetzt ausdrücklich: "Ärztinnen und Ärzte (....) dürfen keine Hilfe zum Selbstmord leisten." Damit werde das Verbot der Suizid-Hilfe in der Berufsordnung deutlicher verankert als bisher.
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NS-Aufarbeitung: Vor dem Urteil im Verfahren gegen John Demjanjuk am Landgericht München sprach der Spiegel mit Ulrich Maaß, dem langjährigen Leiter der NRW-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zur NS-Aufarbeitung. Das Demjanjuk-Verfahren werde nicht der letzte NS-Prozess in Deutschland sein, sagte er. Es gebe "allein in Dortmund noch 12 anhängige Verfahren.
Arbeitsrecht: Die Samstags-SZ (Klaus Ott) berichtet über ein Strafverfahren gegen Aldi Nord, das die Staatsanwaltschaft Essen gegen Zahlung einer Geldauflage von 50.000 Euro eingestellt hat. Aldi Nord hatte die arbeitgeberfreundliche Betriebsräte-Organisation AUB jahrelang verdeckt unterstützt. LTO (Klaus U. Eyber) beschreibt einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Oktober 2010. Dort wurde die strafprozessuale Beschlagnahme von Unterlagen aus unternehmensinternen Untersuchungen erlaubt. Gegenüber dem Arbeitgeber hätten die betroffenen Mitarbeiter kein Recht zu schweigen.
Merkels Freude: Spiegel.de (Simone Utler) stellt den Hamburger Richter vor, der Kanzlerin Merkel angezeigt hat. Ihre Freude über den Tod Osama bin Ladens sei eine "öffentliche Billigung von Straftaten" (§ 140 StGB). Allerdings müsste dann, so spiegel.de, die Tötung bin Ladens durch US-Soldaten eindeutig rechtswidrig gewesen sein.
Sicherungsverwahrung: Die FAS (Julia Schaaf) sprach mit dem Gerichtspsychiater Hans-Ludwig Kröber über das BVerfG-Urteil zur Sicherungsverwahrung. Die Verwahrten, die jetzt entlassen werden, seien oft ungefährlicher als jüngere Männer, die nach einer regulären Freiheitsstrafe herauskommen und den Höhepunkt ihrer kriminellen Karriere noch vor sich haben. Allerdings reduziere auch eine Therapie die Rückfallwahrscheinlichkeit nur um zehn Prozent.
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lto/chtr
Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3219 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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