Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist kein besonders bekanntes Gesetz. Die Welt berichtet jetzt aber, dass es unbefristet verlängert und verschärft werden soll - und wird damit sicher den Ärger in der schwarz-gelben Koalition befeuern. Außerdem wird in den Medien heute u.a. über eine gescheiterte Klage gegen Internetsperren und die Überprüfung der Biersteuer berichtet
Terrorismusbekämpfungsgesetz: Wie die Welt (Thorsten Jungholt) berichtet, plant Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Verschärfungen eines umstrittenen Anti-Terror-Gesetzes. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, das vor allem die Befugnisse der Geheimdienste betrifft, soll diesmal unbefristet verlängert werden. Bisher wurde es jeweils nur auf fünf Jahre befristet beschlossen und läuft im kommenden Januar aus. Außerdem solle das Gesetz inhaltlich verschärft werden "unter anderem bei der Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, in der Finanzbranche und bei Telediensten." Laut Welt sollen die geplanten Änderungen den Titel "Rechtschutzstärkungsgesetz" tragen, weil es auch einige Verfahrensverbesserungen gebe. Der Gesetzentwurf beruhe auf einem regierungsinternen Evaluationsbericht.
Alcolocks: Union und FDP regen an, elektronische Alkohol-Wegfahrsperren für Autos, sogenante Alcolocks einzuführen. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung (Hagen Strauß). Das Gerät koste rund 1.000 Euro und sehe aus wie ein Navigationsgerät mit Mundstück. Vor dem Wegfahren müsse der Fahrer pusten, der Alcolock gebe den Wagen dann nur frei, wenn der Fahrer nicht alkoholisiert sei. Das Gerät soll aber nur freiwillig eingebaut werden. Als Anreiz sollen Alkoholsünder einen entzogenen Führerschein schneller zurückerhalten.
Internetsperren: Wie Netzpolitik.org (Jörg-Olaf Schäfers) berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht eine jüngst eingelegte Klage gegen das Zugangserschwerungsgesetz abgelehnt. Vier Kläger hatten im Februar 2011 kurz vor Ablauf der einjährigen Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht bemängelte nun, dass die Kläger erst den normalen Rechtsweg hätten beschreiten sollen, außerdem sei die Grundrechtsbetroffenheit nicht ausreichend dargelegt. Das Gesetz, das Internetsperren gegen Kinderpornoseiten im Ausland vorsah, war sofort vom Innenministerium ausgesetzt worden und soll nach einem Koalitionskompromiss nun auch wieder aufgehoben werden. Stattdessen soll direkt eine Löschung der Seiten im Ausland veranlasst werden.
Steuerrecht: Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt drei Steuergesetze auf den Prüfstand, wie das Handelsblatt (Axel Schrinner) berichtet. Das Bundesverfassungsgericht soll prüfen, ob die Erhöhung der Biersteuer 2003 verfassungsmäßig war. Sie war erst im Vermittlungsausschuss aufgrund der sogenannten Koch/Steinbrück-Sparliste ins Spiel gekommen. Vermutlich wird Karlsruhe dies beanstanden, weil der Vermittlungsausschuss kein Initiativrecht hat. Bei der Grunderwerbssteuer kritisiere der BFH, so das Handelsblatt, dass sie sich teilweise an "willkürlichen und zufälligen" festgestellten Grundbesitzwerten orientiere und nicht am realen Marktwert. Auch hierüber solle Karlsruhe entscheiden. Die Umsatzbesteuerung von Pflegediensten wurde dagegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, weil die Umsatzsteuer nur bei privat bezahlenden Kunden verlangt wird.
Wahlprüfung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Satirikers Martin Sonneborn gegen die jüngste Bundestagswahl aus formalen Gründen abgewiesen. Er hätte erst Beschwerde beim Bundestag einlegen müssen – was er zwar getan hat, aber nicht als Privatperson, sondern als Bundesvorsitzender seiner Satirepartei "die Partei" Die SZ (Wolfgang Janisch) erinnert daran, dass eine vor der Bundestagswahl eingereichte Verfassungsklage gegen die Nichtzulassung der "Partei" ebenfalls in Karlsruhe gescheitert war, weil eine Kontrolle des Wahlverfahrens erst nach den Wahlen möglich sei.
Staatsziel Umweltschutz: Auf einer Themenseite zu Atomausstieg und Demokratie untersucht die SZ (Wolfgang Janisch) kurz, ob sich das 1994 ins Grundgesetz eingeführte Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a) bewährt hat. Die Zeitung kommt zu dem skeptischen Schluss: "Bisher hat die Vorschrift kaum Durchschlagskraft entwickelt."
Volksentscheide: In der baden–württembergischen Landesverfassung ist vorgesehen, dass ein Volksentscheid nur unter zwei Bedingungen gültig ist: der zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf muss mehr Zustimmung als Ablehnung erhalten, und zugleich muss die Zustimmung ein Drittel der Wahlberechtigten umfassen. Im Interview mit taz.de (Christian Rath) kritisiert Ralf-Uwe Beck, der Sprecher von "Mehr Demokratie e.V." dieses Quorum als "unfair". Im Streit um das Bahnprojekt Stuttgart 21 bräuchten die Gegner mehr Stimmen für einen Erfolg als die Befürworter. Der Konflikt könne so nicht befriedet werden.
Staatsbürgerschaft: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche aufenthaltsrechtliche Folgen der Entzug einer Einbürgerung wegen Täuschung hat. Laut FAZ (Peter Carstens) hat der Täuschende keinen Anspruch, dass ein früheres unbefristetes Aufenthaltsrecht nun wieder auflebt. Allerdings könnten die Behörden auch nicht einfach eine Abschiebung androhen. Ex-Deutsche könnten vielmehr nach § 38 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Urheberrecht: zeit.de (Torsten Kleinz) berichtet über die Hintergründe der Durchsuchung eines Attac-Büros in Frankfurt vorige Woche. Die Globalisierungsgegner hatten Ende letzten Jahres ein Gutachten zum bayerischen Bankenskandal, das im Auftrag des Landtags erstellt wurde, auf ihrer Homepage veröffentlicht. Ein CSU-Abgeordneter stellte daraufhin Strafanzeige. Einige Monate später fand die Hausdurchsuchung wegen Verletzung des Urheberrechts statt. Jetzt wolle Attac die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung feststellen lassen, so zeit.de. Der Münsteraner Rechtsprofessor Thomas Hoeren wirft den Ermittlern vor, dass sie den angeblichen Urheberrechtsverstoß nur vorgeschoben haben, um die Quelle des eigentlich geheimen Berichts zu ermitteln.
Busverkehr: Über den Erfolg des Start-up-Unternehmens DeinBus.de beim Landgericht Frankfurt/Main berichtet LTO (Urs Kramer). Das kleine Unternehmen organisiert Busreisen, wenn sich genügend Interessenten für eine bestimmte Tour melden. Der Geschäftsbetrieb ist vom Landratsamt Friedrichshafen als Gelegenheitsverkehr genehmigt. Die Bahn wertet die Fahrten jedoch als Linienverkehr, der nur unter strengeren Bedingungen genehmigt werden könnte. Das Landgericht hat nun einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht abgelehnt, die Studenten seien im Besitz einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Genehmigung. Um die Genehmigung im Detail zu überprüfen, müsse sich die Bahn an ein Verwaltungsgericht wenden.
Am Samstag erscheint eine neue LTO-Pressesschau.
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Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3098 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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