Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: Kronzeuge eingeschränkt – Warnschussarrest umstritten – Kurnaz unschuldig

28.04.2011

Kann ein Vergewaltiger Strafmilderung bekommen, wenn er eine Geldfälschung aufklären hilft? Derzeit ist dies möglich, doch die Bundesjustizministerin will die Kronzeugenregelung insoweit einschränken, wie die FAZ berichtet. Außerdem in der Presseschau die Diskussion um den Warnschusssarrest, erschreckende Hintergründe zum Fall Murat Kurnaz und vieles andere.

Kronzeugen-Regelung: Die FAZ (Reinhard Müller) berichtet exklusiv über einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Danach soll die 2009 eingeführte allgemeine Kronzeugenregelung wieder eingeschränkt werden. Ein Kronzeuge solle künftig nur noch dann einen Strafnachlass erhalten, wenn die Tat, bei deren Aufklärung er hilft, mit seiner eigenen Tat "im Zusammenhang steht". Damit werde eine Vorgabe im Koalitionsvertrag umgesetzt.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Warnschussarrest: Ein anderes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das nach dem U-Bahn-Angriff von Berlin bekannt wurde, beschäftigt weiterhin die Medien. Die taz (Christian Rath) erläutert, warum die Politik neben einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe noch einen Warnschussarrest ermöglichen will und warum Experten dies überwiegend ablehnen. Auf welt.de. (Freia Peters / Martin Lutz) kommen im Kontrast dazu überwiegend Befürworter des Warnschussarrests zu Wort. Focus.de (Marina Fietz)  bringt wiederum ein Interview mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer, der sich gegen den Warnschussarrest auspricht, unter anderem weil "dort Jugendliche zusammentreffen, die keinen positiven Einfluss aufeinander ausüben".

Weitere Themen - Justiz

Richterschelte: Der Richter, der den Berliner Gymnasiasten nach seinem U-Bahn-Überfall aus der Untersuchungshaft entließ, steht am Pranger. "Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause" titelt Bild.de (Maximilian Kiewel / Simone Windhoff). Aber auch Jens Bisky (SZ) kritisiert in einem Feuilletonbeitrag die Haftverschonung. Die U-Haft "hätte dem Täter die Chance zur Einsicht geboten, dass seine Tat ihm eine einfache Rückkehr zur Normalität verstellt."

Sicherungsverwahrung/5-Prozent Hürde: Nächsten Mittwoch (4. Mai) wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden, ob Strafäter zu entlassen sind, wenn die Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert bzw. nachträglich angeordnet wurde. Den Auftakt mit Vorberichten macht die FAZ (Reinhard Müller). Sie legt nahe, dass Karlsruhe dem Gerichtshof für Menschenrechte hier "nicht eins zu eins" folgen werde. Ergänzend weist die FAZ darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag auch über die 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen verhandelt.

Auslandseinsätze: LTO (Manuel Brunner) berichtet über eine von den Grünen angekündigte Organklage. Sie bemängelten, dass die von der Bundeswehr Ende Februar durchgeführte Rückholung von Deutschen und anderen EU-Bürgern aus Libyen nicht anschließend dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt wurde. Dagegen halte die Regierung dies bei einem Evakuierungseinsatz für unnötig.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Kurnaz: Im Zuge der Veröffentlichung von geheimen Guantanamo-Papieren griff spiegel.de (Britta Sandberg / John Goetz) das Schicksal des Bremers Murat Kurnaz auf, der mehrere Jahre in Guantanamo gefangen gehalten wurde. Deutlich werde, von welch falschen Sachverhalten die USA damals ausgingen. So sei unter anderem angenommen worden, Kurnaz sei Teil einer "Bremer Zelle" von al Qaida gewesen, obwohl den deutschen Sicherheitsbehörden eine solche Gruppe unbekannt war und ist.

Morgen erscheint eine neue LTO-Pressesschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

Zitiervorschlag

Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: Kronzeuge eingeschränkt – Warnschussarrest umstritten – Kurnaz unschuldig . In: Legal Tribune Online, 28.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3135/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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