Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Dezember 2015: Ruan­da­-Tri­bunal ­ sch­ließt / Kor­rup­tion im BMI / Win­ter­korns Ruin

14.12.2015

Beim ICTR ergeht heute das letzte Urteil. Außerdem in der Presseschau: Warum es des Burkaverbots nicht bedarf, die StA ermittelt wegen Korruption im BMI und Winterkorn soll für den Dieselgate-Schaden aufkommen.

Thema des Tages

ICTR beendet seine Arbeit: Am heutigen Montag wird das letzte Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda ergehen, zum Jahresende schließt das Tribunal in Arusha (Tansania) nach 20 Jahren seine Türen. Die verbleibenden Fälle sind an Ruandas Justiz abgegeben worden. Die Montags-taz (Dominic Johnson) befasst sich mit der Geschichte des Tribunals und seiner Rechtsprechung. Die "unterschiedlichen Darstellungen des Tatgeschehens, die Anklage und Verteidigung vor Gericht in ihren jeweiligen Rollen entwickeln mussten, bleiben als konkurrierende historische Wahrheiten im Raum stehen." Nur ein kleiner Teil des Geschehens in Ruanda im Jahr 1994 habe das Gericht unter die Lupe nehmen können aber die Tatsache, dass ein Völkermord stattfand sei, wie das Gericht selbst angebe, heute "allgemein bekannt" und müsse so nicht mehr in jedem Prozess neu nachgewiesen werden.

Rechtspolitik

Digitale-Grundrechte-Charta: Eine ausdrückliche Benennung anerkannter Grundrechte die sich aus dem Gesetzestext nicht unmittelbar ergeben, lasse diese Rechte auch für den Laien erkennbar werden und stütze daher den Grundrechtsschutz, meint der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Leuschner auf verfassungsblog.de. Auch Rechte, die die Rechtsprechung noch nicht proklamiert hat, könnten mit einer Charta digitaler Grundrechte kodifiziert werden ebenso wie eine direktere Bindung nichtstaatlicher, den digitalen Raum beherrschender Akteure.

"Burkaverbot": Um eine Identitätskontrolle durchzuführen oder im Dienste der Wahrheitsfindung vor Gericht sei das Abnehmen eines Gesichtsschleiers bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durchsetzbar, schreibt der Focus (Alexander Wendt). Eines Verbotes bedürfe es insofern nicht.

EU Grenzsicherung: Am morgigen Dienstag wird die EU-Kommission einen Plan zur EU-Grenzsicherung präsentieren. Danach sollen die Mitgliedstaaten bis zu 2.000 Polizisten als Reserve für Frontex bereithalten, die binnen kürzester Zeit zur Unterstützung herangezogen werden können, wenn ein Grenzstaat die Sicherung nicht aus eigenen Kräften meistert. Unter bestimmten Umständen soll ein Eingreifen von Frontex auch gegen den Willen des betroffenen Grenzstaates erfolgen können. Das melden unter anderem spiegel.de (Peter Müller) und die Samstags-SZ (Thomas Kirchner).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Dezember 2015: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17844 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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