Die juristische Presseschau vom 15. August 2019: Rück­füh­rung rechts­widrig / Urteils­be­grün­dung ver­spätet / Ham­mel­sprung vor Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

15.08.2019

Das Rücknahmeabkommen für Asylsuchende mit Griechenland ist möglicherweise unionsrechtswidrig. Außerdem in der Presseschau: Die AfD-Bundestagsfraktion bringt den Hammelsprung vor das BVerfG und der BGH äußert sich zur Absetzungsfrist.

Thema des Tages

VG München zu Rücknahmeabkommen: Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Bundesrepublik einem Schutzsuchenden aus Afghanistan, der aufgrund des Rücknahmeabkommens mit Griechenland dorthin zurückgeführt wurde, die sofortige Wiedereinreise ermöglichen muss. Die Zurückweisung durch die Bundespolizei stufte das Gericht nach summarischer Prüfung als rechtswidrig ein. Dabei hat das Gericht auch grundsätzlich Bedenken daran geäußert, dass Asylsuchende an der deutschen Grenze aufgrund des Abkommens zurückgewiesen würden. Zum einen wegen möglicher systemischer Mängel im griechischen Asylsystem, zum anderen wegen Zweifeln an der Kompetenz der Bundespolizei, eine schutzsuchende Person ohne Einschaltung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an der Grenze abzuweisen. Überdies hielt das Gericht es für fraglich, ob der Innenminister die Bundespolizei ohne Zustimmung des Bundesrates mit der direkten Rückführung betrauen konnte. Dies sei möglicherweise europarechtswidrig, denn nach der Dublin-III-Verordnung müsse jeder Mitgliedsstaat grundsätzlich jeden Antrag auf internationalen Schutz prüfen und gegebenenfalls weiterleiten. Es berichten FAZ (Alexander Haneke), taz (Christian Rath), lto.de und spiegel.de.

Rechtspolitik

Antidiskriminierungsgesetz Berlin: Der Berliner Senat plant ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, es wäre das erste dieser Art auf Landesebene. Durch das Gesetz soll es Betroffenen erleichtert werden, eine Diskriminierung durch eine Behörde nachzuweisen. Der Katalog wurde über die europarechtlich verankerten sogenannten Diskriminierungsmerkmale hinaus erweitert: Auch Diskriminierung wegen der Sprache sowie wegen des sozialen Status soll künftig explizit verboten sein. Es berichtet ausführlich, auch zu den Ursprüngen des Gesetzentwurfs, deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig).

Verfassungsschutzgesetz Sachsen-Anhalt: Wie lto.de berichtet, will Sachsen-Anhalt das Verfassungsschutzgesetz des Landes ändern, um es an die technischen Gegebenheiten der Gegenwart anzupassen. So sollen Verfassungsschützer nach der Änderung in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation, etwa von Messenger-Diensten, unter Richtervorbehalt mitzuverfolgen, etwa um radikalisierte Minderjährige zu überwachen. Gleichzeitig soll die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gestärkt werden. Das Gesetz ist noch nicht vom Landtag beschlossen.

Polizeigesetz Hamburg: Hamburg plant eine Änderung des Polizeigesetzes, wonach elektronische Fußfesseln bereits bei drohender Gefahr eingesetzt werden können sowie eine automatisierte Datenanalyse ermöglicht würde. Diese würde beinhalten, bereits präventiv und datenbankübergreifend Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Organisationen und Institutionen zu ermitteln. Kritisch berichten netzpolitik.org (Marie Bröckling) sowie die taz-nord (Sven-Michael Veit).

Mehrwertsteuerbetrug: Das Hbl (J. Hildebrand/T. Hoppe) berichten von einem Kompetenzstreit zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der EU-Staatsanwaltschaft andererseits, der die Verfolgung von Betrugsfällen erschwere. So halte sich auch die Bundesrepublik für zuständig, soweit es nicht um die Verfolgung von Mehrwertsteuerdelikten gehe, bei denen mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen seien und ein Schadensvolumen von mindestens zehn Millionen Euro vorliege.

Wahlrechtsreform: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert die parteipolitischen Streitigkeiten um eine Reform des Wahlrechts. Dabei stünde die Reform stellvertretend für die Frage nach der Fähigkeit von Parteien, sich in fundamentalen Fragen zu einigen.

Justiz

BVerfG – Verweigerter Hammelsprung: Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Bundestag hat angekündigt, möglicherweise im Wege eines Organstreitverfahrens gegen die abgelehnte Rüge der Beschlussfähigkeit des Bundestages durch die Sitzungsleitung während einer nächtlichen Sitzung zum "Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU" vorzugehen, bei der weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend waren. Die Sitzungsleitung hatte den geforderten Hammelsprung, ein Verfahren, bei dem die Abgeordneten den Sitzungssaal verlassen und beim Hereinkommen gezählt werden, abgelehnt und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Der Ältestenrat und das Präsidium des Bundestags bestätigten später die Entscheidung. Die AfD-Fraktion habe bereits Ende Juli einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit dem Ziel, die Ausfertigung der beschlossenen Gesetze durch den Bundespräsidenten zu verhindern. Die Fraktion sei der Ansicht, es läge ein eklatanter Verstoß gegen Grundgesetz und Geschäftsordnung (GO BT) vor. FAZ (Markus Wehner) und lto.de (Markus Sehl) berichten ausführlich. Der Doktorand Roni Deger erläutert auf verfassungsblog.de, warum tatsächlich ein Verstoß gegen die GO BT vorliegen könnte, ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht für die AfD-Fraktion aber dennoch erfolglos bleiben könnte.

BGH zu Absetzungsfrist: Im Verfahren um eine 30-Millionen-Geldbuße wegen Kartellrechtsverstößen der Drogeriemarktkette Rossmann hat der BGH das Urteil aufgehoben und an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, das nun neu verhandeln muss, und zwar aus formalen Gründen. Der 4. Kartellsenat hat das Urteil nach Auffassung zu spät zu den Akten gebracht. Die Absetzungsfrist diene der Verfahrensbeschleunigung und solle absichern, dass die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung übereinstimmen. Über den Verfahrensverlauf als solchen und den Beschluss des BGH berichten lto.de (Anja Hall), spiegel.de (Andreas Albert) und Lawblog.

Flightright-Klagen: Klagen von Legal-Tech-Unternehmen die Fluggastrechte gerichtlich einklagen, überlasten Amtsgerichte an Standorten großer Flughäfen. Die Zunahme von Rechtsstreitigkeiten um Fluggastrechte in den vergangenen zwei Jahren liege nicht nur an zahlreichen Verspätungen und Ausfällen im Jahr 2018, sondern insbesondere an Legal Tech Unternehmen wie Flightright, die Flugpassagieren anbieten, Entschädigungsansprüche unkompliziert geltend zu machen. Über konkrete Zahlen und Möglichkeiten zur Entlastung der Amtsgerichte berichtet ausführlich lto.de (Annelie Kaufmann).

VG Berlin zu Wahlarena: Laut FAZ und lto.de muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) erneut über eine Teilnahme der BVB/Freie Wähler an der programmierten "Wahlarena" zu den anstehenden Landtagswahlen entscheiden. Zur Begründung führte das Gericht aus, der rbb habe kein "nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer" unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Freien Wähler in der Lage seien, ein Direktmandat zu erlangen, vorgelegt. Den Sender zur Teilnahme der Freien Wähler antragsgemäß verpflichten wollte das Gericht allerdings nicht.

LG Stralsund zu "rechtswidrigem" Ferienhaus: Wie lto.de berichtet, hatte der SPD-Kommunalpolitiker Günther Jikeli das Ferienhaus des Mecklenburg-Vorpommerschen Innenministers Lorenz Caffier (CDU) als "rechtswidrig" bezeichnet, weil dieses im Bereich eines naturschutzrechtlich geschützten Schilfgürtels steht. Caffier ging im Wege der Unterlassungsklage dagegen vor, unterlag jedoch vor Gericht. Die Aussage Jikelis sei als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung zu betrachten und unterliege damit der Meinungsfreiheit. Über die Rechtmäßigkeit des Baus als solchem war nicht zu urteilen.

VerfGH Sachsen – AfD-Wahllisten: Rechtsprofessor Heinrich Lang weist auf verfassungsblog.de darauf hin, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag die Hauptsacheentscheidung hinsichtlich der Landeswahlliste der AfD Sachsen treffen wird. In diesem Zusammenhang befasst er sich eingehend mit dem Institut der Wahlprüfung und der landes- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungshistorie. Insoweit stelle die Eilentscheidung von Ende Juli einen Bruch in der Rechtsprechungstradition dar.

LAG Hamm zu Sexarbeit: Im Rechtsstreit zwischen einer Prostituierten und ihrem ehemaligen Arbeitgeber, für den sie vereinbarungsgemäß hauswirtschaftliche, aber auch sexuelle Dienstleistungen erbringen musste, hat das Landesarbeitsgericht Hamm der Frau das Recht auf ein Arbeitszeugnis sowie einen Anspruch auf Urlaubsausgleich zugesprochen, so spiegel.de (Lisa Duhm).

Recht in der Welt

Hongkong – Flughafenbesetzung: Laut zeit.de ist die Flughafengesellschaft des internationalen Flughafens von Hongkong mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Besetzung des Flughafens durch die Demonstranten vorgegangen, woraufhin die Proteste außerhalb von dafür freigegebenen Bereichen auf dem Gelände des Flughafens gerichtlich untersagt wurden.

Italien – Seenotrettung: Das Schiff "Open Arms" einer spanischen Seenotrettungsorganisation mit 147 Migranten an Bord darf nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rom in spanische Hoheitsgewässer einfahren. Das Gericht argumentierte mit der psychologisch und medizinisch ernsten Lage an Bord. Nicht entschieden hat das Gericht darüber, ob das Schiff anlegen und die Menschen von Bord gehen dürfen, so FAZ und spiegel.de.

Sonstiges

Wirtschaftsverfassung: In einem Gastbeitrag für die FAZ befasst sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof damit, ob sich aus dem Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsordnung herauslesen lasse. Der Parlamentarische Rat habe sich bewusst gegen eine solche Festschreibung entschieden. Dabei sei das Wirtschaftswesen des Grundgesetzes nicht neutral, sondern von der Idee der verantwortungsvollen Freiheit des Einzelnen geprägt, das Wirtschaftsrecht sei entwicklungsoffen. Kirchhof wirft auch die Frage auf, ob in der heutigen maschinengeprägten Produktion "Strukturen einer breiteren Gewinnverteilung geboten sind".

BAMF-Außenstelle Bremen: Die Zeit (Martin Klingst) schaut aus heutiger Sicht nochmal zurück auf den Vorwurf, der vor mehr als einem Jahr der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemacht wurde. Dort wären massenhaft und auf Anregung beteiligter Anwälte fehlerhafte Asylbescheide ausgestellt worden. Der Vorwurf sei mittlerweile durch die Verwaltungsgerichte Hannover und Minden weitgehend revidiert worden. Nunmehr sei offen, auf welche Tatsachen die damit befasste Staatsanwaltschaft Bremen ihre Anklage stützen wolle und warum sie dennoch weiter ermittelt.

Solidaritätszuschlag: Im Interview mit der Zeit (Mark Schieritz) äußert der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier seine Zweifel an dem Vorhaben, den Solidaritätszuschlag für Spitzenverdiener beizubehalten. Der Gesetzgeber sei an die im Grundgesetz genannten Steuertypen gebunden, mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Ergänzungsabgaben, für die er gegenwärtig aber keine Grundlage sähe.

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2019: Rückführung rechtswidrig / Urteilsbegründung verspätet / Hammelsprung vor Bundesverfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 15.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37047/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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