Die juristische Presseschau vom 7. November 2019: UFO darf streiken / OLG Wien zu Ibiza-Video / Fach­auf­sätze im Abgasskandal

07.11.2019

Das Hessische LAG hat gegenwärtig keine Zweifel an der Tariffähigkeit der Flugbegleiterorganisation. Außerdem in der heutigen Presseschau: das OLG Wien untersagt Verbreitung des Ibiza-Videos und die Rolle von Fachaufsätzen in VW-Verfahren.

Thema des Tages

HessLAG zu Lufthansa-Streik: Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung auf Untersagung von Arbeitsniederlegungen gegen die Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) gescheitert. Die von der Organisation für heute und Freitag angekündigten Streiks können stattfinden. Es geht im Streit um die Frage, ob UFO noch Tarifverträge für die Flugbegleiter durchsetzen darf. Nach Auffassung des Gerichts seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft konnte nach Ansicht der Richterin nicht angegriffen werden, da es sich hierbei um interne Regelungen der Gewerkschaft ohne Außenwirkung handle. An der Tariffähigkeit bestünden seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2014 keine Zweifel. Wegen des angekündigten 48-Stunden-Streiks der Flugbegleiter der Gewerkschaft UFO mussten 1.300 Flüge gestrichen werden.

Über die erstinstanzliche Entscheidung berichten FAZ (Timo Kotowski), Hbl (Jens Koenen), SZ und taz. spiegel.de konnte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts verfolgen und hat für betroffene, berufstätige Passagiere arbeitsrechtliche Hinweise zusammengestellt.

Rechtspolitik

Emissionshandel: Laut taz (Malte Kreutzfeldt) haben die zwei zur Bundestagsanhörung geladenen Experten, seitens der Linksfraktion der Wirtschaftsjurist Stefan Klinski und seitens der FDP-Fraktion der Leiter der Stiftung Umweltenergierecht Thorsten Müller, den geplanten CO2-Emissionhandel im Bereich Wohnen und Verkehr als möglicherweise verfassungswidrig beurteilt, da dieser aufgrund des bis 2025 vorgesehenen Festpreises in den ersten Jahren faktisch wie eine Steuer wirke und im Übrigen keine maximale Menge an Zertifikaten festgelegt ist. Eine durch Begrenzung bedingte Knappheit hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 allerdings als Zulässigkeitsbedingung des Emissionshandels aufgestellt. Es warnte auch von der Gefahr zur Rückzahlung eingenommener Mittel, sollte das Gesetz beschlossen, später aber vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.

JuMiKo – Strafmündigkeit: focus.de (Göran Schattauer) berichtet im Gerichtsreport über einen Vorschlag des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Martin (FDP), bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten die Strafmündigkeit von Jugendlichen auf unter 14 Jahre zu senken. Dies soll auf der heute beginnenden Justizministerkonferenz diskutiert werden. Anlass war eine Gruppenvergewaltigung in Mühlheim an der Ruhr, an der zwei 14- und zwei 12-jährige Täter beteiligt waren.

Waffenrecht: Laut FAZ (Helene Bubrowski) hat die FDP den Plan der Bundesregierung, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung bereits die Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes begründen soll, kritisiert. Es sei nicht geprüft worden, ob das geltende Recht ausreiche. Die geplante Verschärfung ist Teil des Neun-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität.

Unternehmensstrafrecht: In einem Gastbeitrag für die FAZ erläutern die Rechtsprofessorin Elisa Hoven und der Rechtsprofessor Michael Kubiciel ausführlich den Entwurf und die mit diesem verbundenen Bedenken eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG). Durch dieses will die Bundesjustizministerin eine einheitliche Rechtsanwendung für die Sanktionierung von unternehmensbezogenen Straftaten für Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz in Gestalt einer umsatzbezogenen Geldsanktion herbeiführen. Konkrete Zumessungskriterien für die Sanktionen und Regeln für interne Untersuchungen sind ebenfalls geplant.

Genehmigungsbeschleunigungsgesetz: Auf verfassungsblog.de beleuchtet der Rechtsprofessor Thomas Groß unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Judikatur den gestern beschlossenen Entwurf der Bundesregierung für ein Genehmigungsbeschleunigungsgesetz, den er für verfassungs- und europarechtswidrig hält. Danach sollen in zwölf dort benannten Pilotprojekten Maßnahmengesetze durch den Bundestag, anstatt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden können. Es geht u.a. um den Ausbau von Wasserstraßen und Eisenbahnprojekte. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs sei es, den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und insbesondere die Verbandsklage von Umweltverbänden zu umgehen.

Unerlaubte Einreise: Wie zeit.de (Veronika Völlinger) und FAZ (Helene Bubrowski/Alexander Haneke) berichten, will das Innenministerium nach erneuter Einreise und Asylantragsstellung des kurz zuvor in den Libanon abgeschobenen Intensivtäters Ibrahim Miri nicht nur wieder verstärkte Grenzkontrollen einsetzen, sondern Menschen, die trotz Einreisesperre nach Deutschland wollen, um dort einen Asylantrag zu stellen, künftig sofort an allen deutschen Grenzen abweisen. Derzeit kann, wer dennoch einreist, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Nun plant das Innenministerium, Personen, die trotz bestehender Einreisesperre Asyl beantragen, bis zu einer erneuten Abschiebung oder einer rechtskräftigen Verurteilung in Haft zu nehmen. Zu diesem Zwecke solle ein neuer Haftgrund eingeführt und nun eine Gesetzesänderung vorbereitet werden.

Verbraucherinsolvenz: Wie die FAZ (Henrik Wieduwilt) im Wirtschaftsteil ausführlich berichtet, will die Bundesjustizministerin Lambrecht die Frist zur sogenannten Restschuldbefreiung für private Schuldner von sechs auf drei Jahre senken. Nach der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie sei diese Fristverkürzung vom Jahr 2021 an zwar nur für Unternehmer vorgeschrieben, dies solle nach einer Übergangsphase aber auf Verbraucher ausgeweitet werden.

Adoption: Wie die FAZ (Heike Schmoll) berichtet, hat das Bundeskabinett am Mittwoch sowohl den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Familienministerium als auch den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Ministerium für Justiz beschlossen. Danach sollen Partner, die "eheähnlich" seit vier Jahren mit dem Elternteil des Kindes zusammengelebt haben, das Kind adoptieren können. Gleichzeitig sollen Adoptionen stärker begleitet und überwacht werden.

Justiz

BVerfG zu EUSFTA: lto.de berichtet über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit der dieses eine der beiden anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur (EUSFTA) als unzulässig abgewiesen hat. Laut Gericht seien die Rügen der mehr als 800 Kläger "weitgehend ohne konkreten Bezug zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben". Diese hatten unter anderem argumentiert, dass Abkommen verhindere Klimaschutzmaßnahmen.

BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen: Die SZ (Henrike Roßbach) berichtet erneut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen und stellt die auf dieses folgende Reaktionen der Politik darauf zusammen. Die Zeit (Mark Schieritz) stellt Überlegung dazu an, wie das Urteil im Verhältnis zum Gedanken des Sozialstaats zu sehen ist.

BGH zu Widerrufsrecht: Jetzt berichtet einem Gastbeitrag auf lto.de auch der Anwalt Alexander Knauss über zwei nun veröffentlichte Urteile des Bundesgerichtshofs zu Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen im Rahmen von Kfz-Finanzierungsleasing. Zuletzt hatten viele Verbraucher versucht diese Möglichkeit des sogenannten "Widerrufsjokers" zu nutzen, um sich von Verträgen über von Abgasmanipulation betroffene Dieselautos zu lösen, indem sie die entsprechenden Verbraucherdarlehensverträge, oft bei hauseigenen Banken der Autohersteller, unter Verweisung auf fehlerhafte Widerrufsinformationen widerriefen. Der Autor beleuchtet die Einzelheiten der Urteile und die zu erwartenden Folgen, insbesondere auch für Immobiliardarlehensverträge.

OLG Frankfurt zu Dieselskandal: Wie lto.de berichtet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten, mit dem vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Softwareupdate versehenen Dieselautos sich nicht mehr auf Ansprüche gegenüber dem VW-Konzern berufen kann, wenn der Kaufvertrag ein Jahr nach Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung durch VW über den Dieselskandal und die darauffolgenden zahlreichen Medienberichte erfolgte, womit der Täuschungsvorsatz als Voraussetzung der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung entfalle.

BVerwG zu Bushido: Auf lto.de nimmt der Rechtsanwalt Felix Hilgert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Indizierung eines Musikalbums des Rappers Bushido nochmals aus Sicht eines Praktikers in den Blick. Er weist darauf hin, die Entscheidung schränke den Beurteilungsspielraum der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bedeutend ein, obwohl diese bis dato geradezu als Lehrbuchbeispiel für eine Behörde mit einem eigenen, nicht gerichtlich überprüfbarem Beurteilungsspielraum gegolten habe.

VG Augsburg zu MPU: Der Verkehrsrechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Marotzke setzt sich auf lto.de kritisch mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg auseinander. Dieses hatte entschieden, dass die Weigerung einer wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilten Fahrradfahrerin ohne Fahrerlaubnis, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gemäß § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu unterziehen, Grundlage dafür sein kann, das Führen von zulassungsfreien Fahrzeugen, etwa Fahrrädern, zu untersagen, obwohl die Norm zunächst nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen anwendbar ist. Der Autor sieht darin letztlich eine Ungleichbehandlung von Fahrradfahrern ohne Fahrerlaubnis gegenüber reinen Kraftfahrzeugfahrern.

VG Gelsenkirchen zu Kitaplatz: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat laut spiegel.de entschieden, dass Familien auch dann einen Anspruch auf einen Kitaplatz für ihr Kind haben, wenn sie zum Antragszeitpunkt noch in einer anderen Stadt leben und dort den Antrag gestellt haben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

LG Karlsruhe – Fischer ./. Mayr: lto.de greift aus aktuellem Anlass nochmals den Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof und Herausgeber des gleichnamigen Strafrechtskommentars Fischer und der Journalistin Gaby Mayr auf, der nun außergerichtlich beigelegt worden ist. Gleichwohl wirft der Ex-Bundesrichter der Journalistin vor, sie habe den Vergleich gebrochen. Sie hatten vereinbart, dass Mayr, die in zwei Beiträgen die Kommentierung Fischers zu § 219a Strafgesetzbuch angegriffen hatte, die drei vom Landgericht Karlsruhe ausgesprochenen Äußerungsverbote akzeptiert und Fischer die landgerichtliche Abweisung des von ihm begehrten weiteren Äußerungsverbots hinnimmt. Daraufhin hatte Mayr ihrem eigenen Wortlaut nach "geringfügige Änderungen" an den umstrittenen Beiträgen vorgenommen und zusammen mit einer Mitteilung über den Vergleich veröffentlicht.

LG Mannheim – Kindesmissbrauch: Laut spiegel.de (Julia Jüttner) hat vor dem Landgericht Mannheim das Verfahren gegen den 44 Jahre alten Privatier Johann R. begonnen, der zwischen November 2012 und Mai 2013 zweimal auf die Philippinen geflogen sein soll, um minderjährige Mädchen brutal zu missbrauchen und in diesem Zusammenhang ein dort lebendes Paar beauftragte, um die Taten zu ermöglichen. R. war Anfang Juli 2016 festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen, wurde nach Haftprüfungsantrag jedoch vier Wochen später entlassen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mannheim, da der Angeklagte umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und Aufklärungshilfe geleistet habe.

Recht in der Welt

Österreich – OLG Wien zu Ibiza-Video: Wie FAZ (Michael Hanfeld) ausführlich berichtet, hat das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz dem FPÖ-Politiker Johann Gudenus Recht gegeben, der den Wiener Anwalt Ramin M., der als Drahtzieher des Videodrehs gilt, auf Unterlassung verklagt hatte. Damit wird dem Anwalt untersagt, das gesamte, etwa sieben Stunden lange Video ganz oder in Teilen zu verbreiten. Dabei argumentierte das Gericht mit der Art und Weise der Informationsbeschaffung, die im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig gewesen sei. Überdies sei die Art der Weitergabe im besonderen Maße geeignet, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen. Dabei hatte das Gericht auch die Rechtfertigung der Weitergabe des Videos an deutsche Medienunternehmen durch das Recht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention geprüft und verneint. Die FAZ stellt dabei auch die Bezüge zu den in Deutschland laufenden Verfahren her: so hatte die "Zeit" erneut Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts beantragt, das der Zeitung Veröffentlichungen zu den Hintergründen des Videos untersagt hatte.

Sonstiges

VW-Abgasskandal und wissenschaftliche Unabhängigkeit: Das Hbl (Volker Votsmeier) befasst sich mit dem Phänomen, das mehrere deutschen Rechtsprofessoren Aufsätze für Fachpublikation schreiben, die zugunsten der Autohersteller argumentierten, aber nicht in allen Fällen eine mögliche Beauftragung durch die Privatwirtschaft im Rahmen der Veröffentlichung transparent gemacht würden. Diese Aufsätze kämen in den Gerichtsentsverhandlungen zur Anwendung, wie etwa kürzlich vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Das Hbl stellt dabei insbesondere die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem wissenschaftlichen Berufsethos und der Unabhängigkeit der Wissenschaft.

Abwahl Brandner: spiegel.de befasst sich mit der möglichen Abwahl des Vorsitzenden im Rechtsausschuss, Brandner (AfD). In einer gemeinsamen Erklärung der fünf Fraktionen hatten diese auf die besondere Funktion als Wächter über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Werte des Grundgesetzes hingewiesen, wonach Brandner dem Ansehen des Amtes und des gesamten Parlamentes schade. Der Geschäftsordnungs-Ausschuss des Bundestags befasst sich heute mit der Frage, wie Brandner abgewählt werden kann, wenn er nicht zurücktritt.

Flüchtlingspolitik: Der Rechtswissenschaftler Daniel Thym positioniert sich in der FAZ zur europäischen Flüchtlingspolitik und der Seenotrettung. Eine Verengung des Fokus auf die Seenotrettung greife zu kurz, insbesondere da an den westlichen Mittelmeerküsten viele Menschen ohne asylrechtlichen Schutzbedarf ankämen, wenngleich es das Völkerrecht gebiete, erstmal alle Schiffbrüchigen zu retten. Ein Ausgleich würde hier nur gelingen, "wenn man weder die humanitäre Verantwortung leugnet, noch die Seenotrettung moralisch verklärt". Gleichzeitig seien die Interessen der Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten zu berücksichtigen. Für die europäische Asylpolitik schlägt er "eine solche Kombination von Humanität und Härte" vor.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. November 2019: UFO darf streiken / OLG Wien zu Ibiza-Video / Fachaufsätze im Abgasskandal . In: Legal Tribune Online, 07.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38577/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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