Die juristische Presseschau vom 8. September 2011: Europa-Skeptiker scheitern - Ermittlungen gegen Ex-Chefs der Sachsen LB - Zigaretten in Norwegen Bückware

Das Urteil zur Euro-Rettung wird politisch, aber auch rechtlich umfassend von den Medien analysiert. Das Budgetrecht des Parlaments ist gestärkt, die Politik aber nicht blamiert. Außerdem in der Presseschau: Bilanzfälschungen und Untreue bei der Sachsen LB, die Forderung nach einem Ausländerwahlrecht, der EFTA-Gerichtshof entscheidet über Philip-Morris-Klage und vieles andere.

Euro-Hilfen in Karlsruhe: Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil zu Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm die Rechte des Parlaments gestärkt, ohne die Politik allzu sehr zu blamieren. Die vom Gericht überprüften Gesetze zur Währungsunions-Finanzstabilität sowie zum Euro-Stabilisierungsmechanismus wurden als grundgesetzkonform eingestuft; letzteres jedoch unter der Einschränkung einer "verfassungskonformen Auslegung".

Den damit erfolglosen Verfassungsbeschwerden von fünf Professoren und "CSU-Querkopf" Peter Gauweiler widmet die taz (Christian Rath) ihren Schwerpunkt. Zunächst wird der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt knapp dargestellt und sodann die entscheidenden Kernaussagen des Urteils beleuchtet. So habe das Gericht etwa als "unantastbaren Kern" des Grundgesetzes angesehen, dass der Bundestag "vor jeder Ausweitung der Risiken ausdrücklich zustimmen" muss. Unantastbarkeit sei nach dem Urteil so zu verstehen, dass nicht einmal eine Änderung der Verfassung davon weg möglich ist. Ein Eingreifen des Verfassungsgerichts für die Zukunft sei nur noch denkbar, wenn die Gefahr besteht, die parlamentarischen Gestaltungsrechte könnten in einem "Haftungsfall" völlig leerlaufen. Dies sei bisher nicht geschehen, so das Urteil. Die "verfassungskonforme Auslegung" des Gesetzes über den Rettungsschirm sei eine nicht mögliche "Auslegung gegen den Wortlaut", wird Gauweilers Prozessvertreter, der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek, in der taz zitiert. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes müsse sich die Bundesregierung nicht lediglich um eine Zustimmung des Bundestags-Haushaltsausschusses bei neuen Rettungspakten bemühen, vielmehr sei ein Einverständnis "zwingend" vorab einzuholen, habe das Gericht geurteilt.

Die FAZ (Joachim Jahn) bespricht ebenfalls das Urteil. Das Blatt nennt es "ein Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie" und erklärt, warum die Richter in den bislang getroffenen Hilfsmaßnahmen noch keine unzulässige Entleerung des parlamentarischen Budgetrechts gesehen haben.

Mittels eines umfassenden Frage-Antwort-Kataloges analysiert die SZ (Heribert Prantl) den Richterspruch aus Karlsruhe. So wird etwa erläutert, wann der Bundestag als Ganzes einer Rettungsmaßnahme zustimmen muss und wann "die Zustimmung lediglich des Haushaltsausschusses genügt" oder ob "das Urteil und das Grundgesetz die Bildung einer Wirtschaftsregierung der Europäischen Union" zulassen.

In einem gesonderten Kommentar befindet Heribert Prantl (SZ): Das Gericht "war so europafreundlich, wie es ihm auf der Basis des Grundgesetzes möglich war". Für ein Mehr, etwa eine europäische "Wirtschaftsregierung" sei dann eine neue "Verfassungsgrundlage" nötig.

spiegel.de (Dietmar Hipp) führte ein Interview mit Frank Schorkopf, Europarechtler aus Bonn, unter anderem zur Frage, bei welchen Rettungsmaßnahmen eine Zustimmung des Haushaltsausschusses eben nicht genüge, sondern der Bundestag als Ganze gefragt werden müsse. Schorkopf weist auch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zur Prüfung der Einhaltung von Europäischem Recht zuständig sei.

Für das Handelsblatt interpretiert Max Steinbeis "die wichtigsten Passagen des Urteils" aufgeteilt in das Budgetrecht, den Euro-Rettungsschirm und die Interventionsmöglichkeiten des Gerichts.

Mit der Frage, ob die so genannten Euro-Bonds in Zukunft überhaupt noch eingeführt werden könnten, befasst sich die FTD (Peter Ehrlich/ Thomas Steinmann) unter dem Titel "Karlsruhe killt Eurobonds". Faktisch sei dies nun ausgeschlossen, so die FTD, da eine "Haftung für die Schulden anderer Staaten" nach dem Urteil nicht übernommen werden dürfe.

Eine "klare Absage an umfassende Eurobonds" sieht auch Daniel Thym, Rechtsprofessor aus Konstanz, in einem ausführlichen Gastbeitrag zum Urteil auf lto.de.

Klagebefugnis bei Rettungsfonds: "Da kann jetzt jeder kommen", signalisierten die Ausführungen des Urteils zur Frage der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden, findet die SZ (Helmut Kerscher). Art. 38 des Grundgesetzes sei "Dreh- und Angelpunkt" des Klagerechts: Nicht lediglich der formale Wahlakt werde geschützt, vielmehr eine "wirksame Volksherrschaft", also der Schutz vor einer Entleerung des Wahlrechts. Das Urteil nehme bei der Klagebefugnis auch Bezug auf die Ausführungen in den Urteilen des Gerichts zu Maastricht und Lissabon. Der Prozessbevollmächtigte des Bundestages, Franz Mayer, äußerte sich enttäuscht, so die SZ, da man gehofft habe "die sehr weit reichenden Klagebefugnisse" aus diesen beiden Urteilen "wieder einzufangen".

Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers wird für den Verfassungsblog ausführlich von Max Steinbeis zu dem Karlsruher Urteil, auch zur Frage der Zulässigkeit der Klage, befragt. Dass das Verfassungsgericht die bedeutende Frage nach der Europarechtsmäßigkeit der Eurorettung nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt hat, bedauert Möllers: Dies wäre "eine saubere Lösung gewesen".

Andreas Voßkuhle: Einen "geschickten Moderator" nennt Reinhard Müller (SZ) Gerichtspräsidenten und Vorsitzenden des entscheidenden Senats Andreas Voßkuhle. Er habe Richter Udo Di Fabio, der "maßgeblichen Kraft der europapolitischen Karlsruher Entscheidungen der letzten Dekade", bei der Durchsetzung seiner Rechtsansichten geholfen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Rechtsstaat in Bremen: Die SZ (Ralf Wiegand) informiert über die Sorgen von mehreren Gerichtspräsidenten und der Generalstaatsanwältin aus Bremen, der Rechtsstaat werde durch erhebliche Einsparungen in der Justiz gefährdet.

Asylrecht: Deutsche Flüchtlingsorganisationen fordern in gesetzliches Meldeverbot für Krankenhäuser, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus - so genannte Illegale - behandeln. Das Asylbewerberleistungsgesetz, so ein Bericht der taz (Manuela Heim), verschaffe zwar auch ohne Aufenthaltsstatus ein Recht auf medizinische Behandlung. Trotz einer neueren Verwaltungsvorschrift, die Behandlungen in einigen Fällen auch ohne Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen sol, hätten die "Illegalen" aber keinen ausreichenden Schutz. Über die Auslegung der Vorschrift bestehe an relevanten Stellen Uneinigkeit.

Ausländer-Wahlrecht: Am 18. September finden die Wahlen des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksversammlungen statt. Thomas Hanke (Handelsblatt) bemängelt, dass Deutschland Nicht-EU-Bürgern kein kommunales Wahlrecht zubilligt und berichtet über die erfolglosen entsprechenden Vorstöße in den vergangen Jahrzehnten.*

Weitere Themen – Justiz

Verfassungsgericht im Mehrebenensystem: In einem Gastbeitrag in der FAZ befindet der Tübinger Rechtsprofessor Martin Nettesheim, das Bundesverfassungsgericht müsse eine neue Ausgestaltung der "eigenen Rolle" im europäischen Mehrebenensystem vornehmen. Durch die immer stärkere Integration des Staates in das Europäische System werde die Bedeutung des Gerichts "vor dem Hintergrund des Konkurrenzanspruchs" von Europäischem Gerichtshof und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte abnehmen. Auch der "Wandlungsprozess" der "grundgesetzlichen Ordnung" spiele für die Aufgabenwahrnehmung des Gerichts eine entscheidende Rolle. Nettesheim beleuchtet vor dem Hintergrund der gestrigen Karlsruher Entscheidung, wie das Gericht sich an einigen Stellen "gelungen" in die neue Rolle einfügt und wo es dies bisher nicht schafft.

Sachsen LB: Wegen möglicher Bilanzfälschungen und Untreue ermittle die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Landesbank Sachsen, weiß die FDT (Meike Schreiber) zu berichten. Möglicherweise seien etwa Jahresabschlüsse durch die Vorstände gefälscht worden. Das Blatt erläutert weiter, gegen welche Ex-Chefs noch ermittelt wird und wer sich außer ihnen noch vor Gericht wird wohl verantworten müssen.

Todesermittlungsverfahren: Vor knapp einem Jahr verstarb der so genannte "Bierbaron" Bruno H. Schubert aus Frankfurt. Nun ermittle die Frankfurter Staatsanwaltschaft, so unter anderem die SZ (Marc Widmann), ob Schubert wie ursprünglich angenommen tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben ist. Im so genannten Todesermittlungsverfahren werde Vorwürfen aus dem privaten Umfeld Schuberts nachgegangen, es sei vielleicht "nachgeholfen" worden.

Ein solches Ermittlungsverfahren schriebe die Strafprozessordnung für Fälle vor, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, "dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist", erläutert die FAZ (latz.) und liefert abstrakte Beispielsfälle.

Apple vs. Samsung: lto.de (Witold Pryjda) liefert eine Zusammenfassung der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung um Geschmacksmuster und Patenverletzungen, die unter anderem auch vor dem Landgericht Düsseldorf ausgetragen würden, und erläutert die Hintergründe.

NPD: Die umstrittenen Wahlplakate der NPD in Berlin dürfen hängen bleiben. Dies entschied gestern in einem Eilverfahren das Verwaltungsgericht Berlin, meldet lto.de. Eine strafrechtlich relevante Volksverhetzung oder Verbreitung von Propagandamitteln verbotener Organisationen habe das Gericht nicht erkennen können. Die NDP plakatiere unter dem Motto "Guten Heimflug" und "GAS geben", dies sei vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagt worden.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Zigaretten in Norwegen: Am 12. September entscheidet der Gerichtshof der "European Free Trade Association" (EFTA) in einem Verfahren, dass ihm ein norwegisches Gericht vorgelegt hatte. Der Tabakkonzern Philip Morris klagte dort gegen ein nationales Gesetzes, welche die Auslage von Zigaretten in Geschäften verbietet, diese also zu so genannten Bückwaren mache, wie die FAZ (Reinhard Müller) berichtet. Das EFTA-Gericht prüfe nun einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit in der EFTA-Zone. Die FAZ stellt den Gerichtshof und sein Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof vor.

* Hinweis der Redaktion: Der Absatz wurde nachträglich aus sachlichen Gründen geändert.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2011: Europa-Skeptiker scheitern - Ermittlungen gegen Ex-Chefs der Sachsen LB - Zigaretten in Norwegen Bückware . In: Legal Tribune Online, , https://www.lto.de/persistent/a_id/4237/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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