Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2011: DSK bestreitet Gewaltanwendung - Osram verklagt LG und Samsung - US-Bundesgericht erleichtert Akteneinsicht

07.06.2011

Der Auftritt von Dominique Strauss-Kahn vor dem Obersten Gericht des Staates New York und die Klage von Osram gegen Samsung und LG sind die Themen des Tages. Außerdem in der Presseschau: Berufsethik bei Ärzten und Anwälten, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rügt die Staatsregierung, ein US-Bundesgericht erleichtert die prozessuale Akteneinsicht und vieles andere.

Strauss-Kahn erklärt sich für nicht schuldig: Bei seinem Kurzauftritt vor Richter Michael Obus vom Obersten Gericht in New York hat Dominique Strauss-Kahn die gegen ihn erhobenen Vorwürfe von erzwungenem Oralsex mit einer Hotelmitarbeiterin bestritten. Laut Focus.de (Peter Gruber) versuche das Verteidigerteam um Benjamin Brafman, "die alleinerziehende Mutter als leichtlebiges Flittchen an den Pranger stellen, das sexuellen Abenteuern nicht abgeneigt" sei, während die Staatsanwaltschaft auf physische Beweise wie Samen- und Speichelspuren baue, die zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussage über den erzwungenen oder einvernehmlichen Charakter sexueller Handlungen zuließen. Weitere online verfügbare Originalbeiträge finden sich bei ftd.de (Matthias Ruch) und Spiegel.de (Marc Pitzke) sowie in den Print-Ausgaben von FAZ (ceh.) und SZ (Moritz Koch und Nikolaus Piper).

Osram behauptet Patentverletzungen: "Osram gegen den Rest der Welt". So überschreibt das Handelsblatt (Axel Höpner) seinen Bericht zu den Klagen des Münchner Unternehmens, das in den USA, Japan, China und Deutschland den koreanischen Konkurrenten Samsung und LG Patentverletzungen bei LED-Leuchten vorwirft. Ein dem Inhalt nach ähnlicher Text findet sich auf handelsblatt.de, der wie die Financial Times Deutschland (Angela Maier, Nora Schlüter) beziehungsweise ftd.de einen Zusammenhang zwischen der Klage und dem von der Muttergesellschaft Siemens betriebenen Börsengang von Osram sieht. Dieser sei für den Herbst 2011 vorgesehen und habe ein Emissionsvolumen von drei Milliarden Euro.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Anwaltliche und ärztliche Berufsethik: Hartmut Kilger, ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und Mitglied im DAV-Ethikausschuss lehnt im Interview mit der FTD (Anke Stachow) zusätzliche berufsethische Regeln ab und plädiert stattdessen für bessere Ausbildung bei Berufsanfängern und eine Verwaltung von Honorarzahlungen durch die Kammer nach französischem Vorbild, um der Unterschlagung von Mandantengeldern vorzubeugen.
Wilfried Kluth (lto.de) erläutert die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, nach der Ärzte auf Grundlage der neu gefassten Berufsordnung Patienten künftig keine Hilfe mehr zur Selbsttötung leisten dürften. Mit dieser "Kehrtwende", so der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg und Verfassungsrichter des Landes Sachsen-Anhalt, lege die Berufsvertretung strengere Maßstäbe an als der Bundesgerichtshof, der vor einigen Jahren die Mitwirkung von Ärzten an der Selbsttötung von Patienten aus dem Blickwinkel der in § 216a Strafgesetzbuch normierten Tötung auf Verlangen unter bestimmten Voraussetzungen als nicht strafbar eingestuft habe.

Erneuerbare-Energie-Gesetz bevorzugt Großunternehmen: In ihrem Blog "Grüne Geschäfte" setzt sich Marlies Uken (zeit.de) mit dem neuen Entwurf für das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und dem Wegfall zweier Boni für Windanlagen auf dem Festland weg. Das Gesetz, das noch den Bundestag passieren müsse, bevorzuge die großen vier E.On, RWE, Vattenfall und EnBW, die sich das finanzielle Risiko der Offshore-Technologie leisten könnten. Der Bundesverband Windenergie klage gegen die Gesetzesnovelle.

Weitere Themen – Justiz

Opposition in Bayern hat Recht auf Auskunft: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Landtagsopposition geforderte Auskunftsrecht über in den Jahren 2000 bis 2009 auf Staatskosten durchgeführten Umfragen der CSU-Landesregierung bestätigt. Während die taz (Bernhard Hübner) von einer "heftigen Niederlage" für die Regierung spricht, sieht die FAZ (ff.) vor allem "die Auskunftsrechte des Bayerischen Landtags gestärkt". Ob es sich bei den Umfragen um verdeckte Parteienfinanzierung handele, müsse Bundestagspräsident Lammert feststellen.

Inkonsequent gegen Antisemitismus: Henryk M. Broder (welt.de) kritisiert verschiedene Gerichtsentscheidungen, bei denen mit dem Argument der Meinungsfreiheit antisemitischen Positionen Raum in der öffentlichen Diskussion gegeben werde. Als Beispiel führt er die so genannte Klagemauer vor dem Kölner Dom an, die trotz ihrer einseitigen Darstellung Israels im Nahostkonflikt keine Volksverhetzung darstelle. Ferner versage die Justiz an der eigenen Trägheit, wenn sie bei Straftätern mit "besonderem 'kulturellen Hintergrund'" zu oft mildernde Umstände befürworte, um die "Resozialisierung" von Tätern nicht zu gefährden, "die nie sozialisiert worden" seien.

Geschäftsführer des Kinderkanal geständig: Im Prozess zu Betrughandlungen beim Kinderkanal hat der angeklagte Geschäftsführer ein Geständnis abgelegt, wie zahlreiche Medien, so auch Handelsblatt.de, berichten.

Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Kachelmann-Freispruch ein: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Freispruch von Jörg Kachelmann Revision eingelegt, wie Spiegel.de und andere Medien berichten. Lawblog.de reicht in diesem Zusammenhang ein Interview mit der Jura-Professorin Monika Frommel auf Focus.de nach, die über die möglichen Rechtsmittel informiert und Revision "als ein Zeichen der Unbelehrbarkeit" bewertet.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Bessere Auskunftsrechte mit "Discovery": Carsten Grau (FTD) erläutert anhand einer Entscheidung eines US-Bundes-Berufungsgerichts (federal court of appeal), die Vorteile, die das US-Prozesssystem bietet, wenn man von der gegnerischen Seite die Herausgabe prozessrelevanter Unterlagen verlangt. Während das deutsche Recht eine generalklauselhafte Herausgabe "aller relevanten Unterlagen" nicht vorsehe, so der Anwalt aus Hamburg, und damit die Beweislast ungleich verteile, verschaffe eine "Discovery" nach US-Recht umfassende Auskunftspflichten auch dann, wenn die Unterlagen für ein Verfahren benötigt würden, das außerhalb der USA oder nicht auf der Grundlage us-amerikanischen Rechts geführt werde.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2011: DSK bestreitet Gewaltanwendung - Osram verklagt LG und Samsung - US-Bundesgericht erleichtert Akteneinsicht . In: Legal Tribune Online, 07.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3452/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen